Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000652.pdf
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729 kB
Erstellt
01.08.14, 12:00
Aktualisiert
08.07.16, 12:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Eilentscheidung Nr. DS-00084/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
29.07.2014
Beschlussfassung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord
04.09.2014
Mitteilung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
Mitteilung
Ratsversammlung
17.09.2014
Mitteilung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten
in Leipzig in der Zschortauer Straße 44/46; Ausführungsbeschluss zur Bewachung,
Bewirtschaftung und sozialen Betreuung in der Notunterkunft für Asylbewerber und
Flüchtlinge in der Zschortauer Str. 44
(eRIS: DSV/3998)
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 17.09.2014
1. Das Objekt in der Zschortauer Straße 44/46, 04129 Leipzig wird als Notunterkunft für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 200 Plätzen
bestätigt.
Das Objekt wird von einem privaten Eigentümer für einen Zeitraum von drei Jahren angemietet.
2. Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen.
In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten.
3. Die soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben.
4. Um das Objekt noch im Jahr 2014 nutzen zu können, wird der Oberbürgermeister im Vollzug einer
weisungsgebundenen Pflichtaufgabe ermächtigt, den Vertrag zur Anmietung des Objektes zu den
in der Vorlage benannten Konditionen und Rahmenbedingungen zu verhandeln und
abzuschließen.
5. Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 wird eine Eckwerterhöhung in Höhe von je 697.900 € in der
Budgeteinheit Hilfen für Asylbewerber - 50_313_ZW bestätigt. Die Mittel stehen unter dem
Haushaltsvorbehalt.
Seite 1/3
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
Folgen bei Ablehnung
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
X
von
bis
2014
Ergebnishaushalt
Erträge
2015
2017
2014
Aufwendungen
2017
2015
Finanzhaushalt
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
-240.100
-280.100
-280.100
1.100.313001.09
1.100.313001.10
1.100.313001.15
240.100
1.444.100
-424.000
-418.900
-445.200
1.100.313001.18
1.100.313001.18
1.100.313001.09
1.100.313001.10
1.100.313001.15
433.200
2.629.800
1.100.313001.18
1.100.313001.18
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Seite 2/4
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Deckblatt eRIS
Sachverhalt
Expose
Seite 3/4
RV
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Nr. RBV-2168/14 vom 29.07.2014
Drucksache Nr. V/3998
öffentlich
Beschluss-Nr. RBV-2168/14
nicht öffentlich
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und
Geduldeten in Leipzig in der Zschortauer Straße 44/46; Ausführungsbeschluss
zur Bewachung, Bewirtschaftung und sozialen Betreuung in der Notunterkunft für
Asylbewerber und Flüchtlinge in der Zschortauer Str. 44
Eilentscheidung
des Oberbürgermeisters nach § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 17.09.2014
1. Das Objekt in der Zschortauer Straße 44/46, 04129 Leipzig wird als Notunterkunft für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 200 Plätzen
bestätigt.
Das Objekt wird von einem privaten Eigentümer für einen Zeitraum von drei Jahren
angemietet.
2. Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen.
In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten.
3. Die soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben.
4. Um das Objekt noch im Jahr 2014 nutzen zu können, wird der Oberbürgermeister im Vollzug
einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe ermächtigt, den Vertrag zur Anmietung des
Objektes zu den in der Vorlage benannten Konditionen und Rahmenbedingungen zu
verhandeln und abzuschließen.
5. Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 wird eine Eckwerterhöhung in Höhe von je 697.900 € in
der Budgeteinheit Hilfen für Asylbewerber - 50_313_ZW bestätigt. Die Mittel stehen unter dem
Haushaltsvorbehalt.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Stadt Leipzig
01.5/036/07.04
Leipzig, 29.07.2014
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
bis
Erträge
2014
2017
Aufwendungen
2015
2014
2015
2017
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
1.100.313001.18
1.100.313001.18
1.100.313001.09
1.100.313001.10
1.100.313001.15
433.200 1.100.313001.18
2.629.800 1.100.313001.18
nein
von
bis
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
240.100
1.444.100
-424.000
-418.900
-445.200
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
-240.100 1.100.313001.09
-280.100 1.100.313001.10
-280.100 1.100.313001.15
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Höhe in EUR
▼
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
▼
wenn ja,
▼
nicht relevant
nicht relevant
1. Ausgangssituation/ Begründung der Notwendigkeit
Mit dem Ratsbeschluss RBV-1826/13 wurde die notwendige Kapazität für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten auf 1.150 Plätze erweitert (600 Plätze in Erstunterbringungseinrichtungen und 450 Plätze in Häusern für gemeinschaftliches Wohnen).
Folgende Platzkapazitäten stehen derzeit in Leipzig zur Verfügung:
•
•
•
•
•
•
•
•
Liliensteinstraße 15 a (220 Plätze)
Torgauer Straße 290 (Haus 1: 130 Plätze, Haus 2: 260 Plätze)
Riebeckstraße 63 (Haus 4: 45 Plätze, Haus 1: 70 Plätze)
Eythstraße 17 (28 Plätze mit besonderem Betreuungskonzept)
Georg-Schwarz-Straße 31 (35 Plätze)
Georg-Schumann-Straße 121 (35 Plätze)
Markranstädter Straße 16/18 (60 Plätze)
Pittlerstraße 5/7 (36 Plätze)
Diese Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, um die für das Jahr 2014 angekündigten
Zuweisungszahlen aufnehmen zu können. Nachdem bereits von 2011 (285 Personen) auf
2012 (402 Personen) eine Steigerung der Zuweisungszahlen um 41% zu verzeichnen war,
stieg die Zahl der neu nach Leipzig zugewiesenen Personen in 2013 nochmals um 64%
auf insgesamt 658 Personen. Die Zuweisungszahlen für 2014 liegen nach bisherigen
Erkenntnissen bei voraussichtlich 1.335 Personen (nochmalige Steigerung von 103%
gegenüber 2013).
Bis zum 18.06.2014 wurden 310 Asylsuchende in Leipzig aufgenommen. Demzufolge sind
bis zum Ende des Jahres noch 1025 Personen unterzubringen. Die sich derzeit in
Planung befindlichen Objekte können frühestens in den Jahren 2015 bzw. 2016 in Betrieb
genommen werden. Insofern sind zwingend entsprechende kurzfristige Vorkehrungen zu
treffen, die eine schnelle Umsetzung versprechen und die die dringend benötigten
Platzkapazitäten für das Jahr 2014 zumindest teilweise untersetzen können.
2. Beschreibung des Vorhabens
Zur weiteren Untersetzung des Kapazitätsbedarfes wird das Objekt Zschortauer Straße
44/46, 04129 Leipzig für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
vorgeschlagen. Das Objekt soll als Notunterkunft für eine Dauer von zunächst 3 Jahren
genutzt werden.
2.1 Lage des Objektes und bauliche Voraussetzungen
Bei dem Objekt in der Zschortauer Straße 44/46 handelt es sich um ein ehemaliges
Bürogebäude, das 1989 errichtet wurde. Es befindet sich ca. 6 km nördlich des Leipziger
Stadtzentrums im Stadtteil Eutritzsch in einem Gewerbegebiet. Das Objekt soll als
Boardinghouse hergerichtet und durch die Stadt Leipzig genutzt werden.
Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten liegen in ca. 250 m Entfernung, die nächstgelegene
Schule ist ca. 800 m entfernt. Die nächste Straßenbahnhaltestelle ist ca. 700 m entfernt.
Das Objekt verfügt über ein Erdgeschoss und 5 Vollgeschosse. In jeder Etage können
jeweils ca. 38 Plätze realisiert werden. Neben zwei 1-Personen-Zimmern, sieben 2Personen-Zimmern und fünf Familienzimmern (max. 4 Personen) stehen auf jeder Etage
Seite 1
zwei Duschen, zwei Toiletten, eine Küche und ein großer Gemeinschaftsraum zur
Verfügung. Im Erdgeschoss befinden sich die Räume für Wachschutz,
Hausmeistertechnik, soziale Betreuung und Beratung, für Waschmaschinen und
Lagerflächen. Eine Besonderheit der Notunterkunft ist, dass zusätzlich barrierefrei zwei
behindertengerechte Zimmer für insgesamt 4 Personen (Erdgeschoss) mit den
dazugehörigen Toiletten und Duschen zur Verfügung gestellt werden können.
Das Objekt hat eine ausreichend große Freifläche für gemeinsame Aktivitäten. Der
Grundriss und einige Bilder zum Objekt sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Haus befindet sich in Besitz der BSG Bayerisch-Sächsische Gesellschaft für
Herbergen und Liegenschaften mbH. Es wird als Boarding-House hergerichtet. Alle
verfügbaren Zimmer des Objektes können der Stadt Leipzig für einen Zeitraum von
mindestens 3 Jahren zur Verfügung gestellt werden.
Die Herrichtung des Objektes in dem oben genannten Rahmen bedarf nach Aussage des
Eigentümers eines Zeitlaufes von ca. 12 Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses.
Ausgehend von einer Bestätigung des Standortes in der DB OBM im August 2014 könnte
der Beherbergungsvertrag noch im gleichen Monat unterzeichnet werden. Das Objekt
könnte dann im November 2014 einer Nutzung zugeführt werden.
2.2 Bewirtschaftung und Soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Stadt Leipzig mietet vom Eigentümer des Objektes möblierte Zimmer an.
Die Leistungen zur Bewirtschaftung und Bewachung des Objektes sind in diesem Angebot
bereits inkludiert. Hierzu zählen insbesondere:
•
Hausleitung
•
Rund-um-die-Uhr-Bewachung
•
Hausmeisterleistungen
•
Reinigungsleistungen im gesamten Objekt (außer Wohn- und Schlafräume)
•
Wäschereidienstleistungen
•
Erstausstattung einschließlich der Büroausstattung
•
Ersatzausstattung Möbel
•
Verbrauchswerte wie Strom, Wasser/Abwasser, Wärme
Neben diesen Bewirtschaftungs- und Bewachungsleistungen bedarf es eines Angebotes
an sozialer Betreuung. Diese Leistungen werden Gegenstand einer Ausschreibung sein.
Die soziale Betreuung soll zunächst für drei Jahre an einen Partner vergeben werden.
Die soziale Betreuung beinhaltet folgende Leistungen:
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen,
•
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
•
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der
Gemeinschaftsunterkunft,
•
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
Seite 2
•
Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie
Integration kleinerer Kinder in Kitas,
•
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung
•
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege
der Objekte und ihrer Außenanlagen,
•
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
•
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
•
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum
•
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und
Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein
Personalschlüssel von 1 VzÄ/ 50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 200
Plätzen sind somit vier Vollzeitstellen einzurichten.
2.3 Sicherheitskonzept
In Umsetzung des RBV-1826/13 ist das Objekt in die Kategorie A einzuordnen.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV 1825/13
gesetzten Standard der Kategorie I zur Anwendung zu bringen.
3. Wirtschaftlichkeit
Die soziale Betreuung soll durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die
Möglichkeit, das Angebot an sozialer Betreuung durch eigene Mitarbeiter/Innen
vorzuhalten.
Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die
Betreuung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die
Kalkulation der Kosten für die Betreuung wurden dabei Erfahrungswerte aus bisherigen
Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Im Rahmen dieser Ausschreibungen wurden in der Regel Preise in Höhe von
durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) aufgerufen, für die
Beschäftigung eigener Mitarbeiter hingegen wären ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu
veranschlagen1.
4. Finanzielle Auswirkungen
Vor der Objektübergabe an die Stadt Leipzig erfolgt eine Herrichtung und Möblierung der
Räume, die sämtlich den Mindeststandards der Stadt Leipzig zur Unterbringung von
Asylbewerbern entspricht.
Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird eine Platzpauschale/Tag in Höhe von 15,30 EUR
(brutto) erhoben. Wie unter 2.2. ausgeführt gehören hierzu auch die Leistungen zur
Hausleitung, Bewachung, Hausmeisterei, Reinigung, Wäscherei und Ersatzausstattung.
1
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
Seite 3
Ebenso enthalten sind die Verbrauchswerte für Wasser/Abwasser, Strom, Heizung und
Müll.
Bei o.g. Platzpauschale entstehen der Stadt Leipzig für insgesamt 200 Plätze jährliche
Kosten in Höhe von 1.101,6 TEUR.
Die Bestimmung der voraussichtlichen Aufwendungen für die soziale Betreuung der
Bewohner
erfolgte
anhand
von
Erfahrungswerten
bzw.
bisherigen
Ausschreibungsergebnissen
und
dem
gemäß
RBV-1826/13
festgelegten
Personalschlüssel. Angaben zur Verteilung der Kosten für Anmietung und soziale
Betreuung sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Für das Jahr 2014 (2 Monate) sind finanzielle Mittel in Höhe von 433,2 TEUR (davon 35,7
TEUR für soziale Betreuung) zu veranschlagen. Für die Folgejahre sind jeweils 2.629,8
TEUR (davon soziale Betreuung 214,2 TEUR) zu planen. Aus haushaltstechnischen
Gründen sind bereits geplante Aufwendungen/Erträge für Objekte, die im Rahmen der
Haushaltsplanung zwar bestätigt, jedoch aufgrund unterschiedlichster Gründe nicht in
Betrieb gingen, im neuen PSP-Element für die Zschortauer Straße 44/46 zu verwenden.
Dies betrifft die geplanten Mittel für die Objekte:
•
Am langen Teiche 17 (Wegfall wegen Unwirtschaftlichkeit aufgrund gestiegener
Investitionskosten – 1.100.313001.09)
•
Pögnerstraße 14 (fehlende Genehmigung des LKA – 1.100.313001.10)
•
Theresienstraße 14 (vom Eigentümer an einen Dritten veräußert –
1.100.313001.15)
Da die bereits geplanten Aufwendungen und Erträge „umgewidmet“ werden, ist nur der
reine Differenzbetrag zu berücksichtigen.
(Angaben in EURO)
Plan 2014
Plan 2014
Zschortauer Straße
44/46
Am langen Teiche 17
Pögnerstraße 14
Theresienstraße 14
Differenz
Erträge
240.100
800.300
-560.200
Aufwendungen
433.200
1.288.100
-854.900
183.600
405.700
-222.100
35.700
178.500
-142.800
92.100
-92.100
213.900
611.800
-397.900
193.100
487.800
-294.700
dav. Platzpauschale
dav. Soziale Betreuung
dav. Bewirtschaftung
dav. Leistungen AsylbLG
Zuschuss
Gegenüber dem Plan 2014 ergibt sich eine Minderbelastung in Höhe von 294,7 TEUR.
Seite 4
(Angaben in EURO)
Plan 2015 - 2017
Plan 2015 ff.
Zschortauer Straße
44/46
Am langen Teiche 17
Pögnerstraße 14
Theresienstraße 14
Differenz
Erträge
1.444.100
800.300
643.800
Aufwendungen
2.629.800
1.288.100
1.341.700
1.101.600
405.700
695.900
214.200
178.500
35.700
92.100
-92.100
1.314.000
611.800
702.200
1.185.700
487.800
697.900
dav. Platzpauschale
dav. Soziale Betreuung
dav. Bewirtschaftung
dav. Leistungen AsylbLG
Zuschuss
Es ergibt sich somit ein Mehrbedarf gegenüber dem Plan 2014 in Höhe von 697,9 T€ für
die Haushaltsjahre von 2015 bis 2017.
5. Zeitliche Einordnung des Vorhabens
•
•
•
•
Juli 2014: Bestätigung der Notunterkunft
August 2014: Bestätigung und Unterzeichnung des Beherbergungsvertrages
August 2014: Beginn der erforderlichen Baumaßnahmen
November 2014: Vorliegen der Baugenehmigung, Objektübergabe
Nutzungsbeginn
und
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung
asylsuchender Menschen übersteigt trotz großer Anstrengungen die derzeit vorhandenen
Plätze. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen handelt es sich um eine
weisungsgebundene Pflichtaufgabe, deren Erfüllung nicht im Ermessen der Stadt Leipzig
liegt. Es ist davon auszugehen, dass die Zentrale Aufnahmebehörde in Chemnitz ab
September zwangsweise Flüchtlinge nach Leipzig zuweist, auch wenn keine
entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind.
Um die Aufnahmeverpflichtung in 2014 wenigstens teilweise zu erfüllen und damit eine
bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit abzuwenden, ist die Einrichtung der
Notunterkunft im beschriebenen zeitlichen Rahmen dringend erforderlich.
Seite 5
ZSCHORTAUER STRAßE 44/46
EXPOSE
ZSCHORTAUER STRASSE 44/46
04129 Leipzig
Seite 1
ZSCHORTAUER STRAßE 44/46
Inhalt
Standort/ Entfernung________________________________________________________________________________2
Flä chen________________________________________________________________________________________________3
Galerie / Eckdaten____________________________________________________________________________________4/5
Ansprechpartner/ Firmeninformation_____________________________________________________________6
STANDORT & LAGE
Zschortauer Straße 44/46, 04129 Leipzig
Leipzig Nord/ Nordost/ Eutritzsch (ca. 7km nö rdlich der Innenstadt)
ENTFERNUNG
200 Meter zum Aldi
500 Meter zur nä chsten Busanbindung
400 Meter zur S-Bahn Haltestelle
500 Meter bis zum A" rztehaus
Seite 2
ZSCHORTAUER STRAßE 44/46
Zschortauer Straße 44/46
FLÄCHEN
Nutzungsart
Fläche / Stellplätze gesamt
Büro
4.025 m²
Stellplätze
34
Total
4.025 m²
Aussenansicht
Aussenansicht Bü rogebä ude
Haupteingang
Ansicht Fußgä ngerweg
Seite 3
ZSCHORTAUER STRAßE 44/46
Außenstellplä tze
Fahrradstellplä tze
Empfangsbereich
Außenansicht Nebenstraße
Grundriss Regelgeschoss
Seite 4
ZSCHORTAUER STRAßE 44/46
TYP
Freistehendes Gebä ude
BAUJAHR
1989
GEBÄUDEHÖHE
20, 30 Meter, Glasturm 23,40 Meter
GESCHOSSE
6 Geschosse mit Drempel Geschoss und zusä tzlichem Galeriegeschoss
ERDGESCHOSS
Empfang, technische Rä ume, großer Versammlungsraum und Cafeteria
VERMIETBARE FLÄCHE
ca. 4.025 m²
STELLPLÄTZE
34 Außenstellplä tze
EIGENTUMSSTRUKTUR
Realeigentum
Seite 5
FIRMENINFORMATIONEN
Ihr Ansprechpartner
Vivian Gess
Tel. 0341/98976171
vivian.gess@messeblick-leipzig.de
Firmeninformationen
BSG Bayerisch-Sä chsische Gesellschaft fü r Herbergen und Liegenschaften mbH
Zschortauer Straße 96, 04129 Leipzig
Tel. 0341/98976170
Fax 0341/98976174
Das vorliegende Kurzexposé soll Ihnen eine erste U" bersicht ü ber die wesentlichen Rahmendaten des
Objektes geben.
Seite 6