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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000652.pdf
Größe
729 kB
Erstellt
01.08.14, 12:00
Aktualisiert
08.07.16, 12:33

Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Eilentscheidung Nr. DS-00084/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 29.07.2014 Beschlussfassung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord 04.09.2014 Mitteilung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 Mitteilung Ratsversammlung 17.09.2014 Mitteilung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig in der Zschortauer Straße 44/46; Ausführungsbeschluss zur Bewachung, Bewirtschaftung und sozialen Betreuung in der Notunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Zschortauer Str. 44 (eRIS: DSV/3998) Beschluss: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 17.09.2014 1. Das Objekt in der Zschortauer Straße 44/46, 04129 Leipzig wird als Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 200 Plätzen bestätigt. Das Objekt wird von einem privaten Eigentümer für einen Zeitraum von drei Jahren angemietet. 2. Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten. 3. Die soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben. 4. Um das Objekt noch im Jahr 2014 nutzen zu können, wird der Oberbürgermeister im Vollzug einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe ermächtigt, den Vertrag zur Anmietung des Objektes zu den in der Vorlage benannten Konditionen und Rahmenbedingungen zu verhandeln und abzuschließen. 5. Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 wird eine Eckwerterhöhung in Höhe von je 697.900 € in der Budgeteinheit Hilfen für Asylbewerber - 50_313_ZW bestätigt. Die Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. Seite 1/3 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X Folgen bei Ablehnung nein X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam X von bis 2014 Ergebnishaushalt Erträge 2015 2017 2014 Aufwendungen 2017 2015 Finanzhaushalt nein X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt -240.100 -280.100 -280.100 1.100.313001.09 1.100.313001.10 1.100.313001.15 240.100 1.444.100 -424.000 -418.900 -445.200 1.100.313001.18 1.100.313001.18 1.100.313001.09 1.100.313001.10 1.100.313001.15 433.200 2.629.800 1.100.313001.18 1.100.313001.18 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Seite 2/4 Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Deckblatt eRIS Sachverhalt Expose Seite 3/4 RV Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Nr. RBV-2168/14 vom 29.07.2014 Drucksache Nr. V/3998 öffentlich Beschluss-Nr. RBV-2168/14 nicht öffentlich Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig in der Zschortauer Straße 44/46; Ausführungsbeschluss zur Bewachung, Bewirtschaftung und sozialen Betreuung in der Notunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Zschortauer Str. 44 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters nach § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 17.09.2014 1. Das Objekt in der Zschortauer Straße 44/46, 04129 Leipzig wird als Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 200 Plätzen bestätigt. Das Objekt wird von einem privaten Eigentümer für einen Zeitraum von drei Jahren angemietet. 2. Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten. 3. Die soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben. 4. Um das Objekt noch im Jahr 2014 nutzen zu können, wird der Oberbürgermeister im Vollzug einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe ermächtigt, den Vertrag zur Anmietung des Objektes zu den in der Vorlage benannten Konditionen und Rahmenbedingungen zu verhandeln und abzuschließen. 5. Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 wird eine Eckwerterhöhung in Höhe von je 697.900 € in der Budgeteinheit Hilfen für Asylbewerber - 50_313_ZW bestätigt. Die Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. Burkhard Jung Oberbürgermeister Stadt Leipzig 01.5/036/07.04 Leipzig, 29.07.2014 nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Erträge 2014       2017 Aufwendungen 2015 2014 2015 2017 Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen             Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen 1.100.313001.18 1.100.313001.18 1.100.313001.09 1.100.313001.10 1.100.313001.15 433.200 1.100.313001.18 2.629.800 1.100.313001.18                         nein von bis                                                                   Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Beschluss des Stadtrates Nr. 240.100 1.444.100 -424.000 -418.900 -445.200             Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: wo veranschlagt ▼ PSP-Element -240.100 1.100.313001.09 -280.100 1.100.313001.10 -280.100 1.100.313001.15       Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Höhe in EUR ▼ wenn ja, Höhe in EUR (jährlich)                               wo veranschlagt ▼ PSP-Element                               nein Vorgesehener Stellenabbau: relevant relevant             Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. ▼ wenn ja,       ▼ nicht relevant nicht relevant 1. Ausgangssituation/ Begründung der Notwendigkeit Mit dem Ratsbeschluss RBV-1826/13 wurde die notwendige Kapazität für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten auf 1.150 Plätze erweitert (600 Plätze in Erstunterbringungseinrichtungen und 450 Plätze in Häusern für gemeinschaftliches Wohnen). Folgende Platzkapazitäten stehen derzeit in Leipzig zur Verfügung: • • • • • • • • Liliensteinstraße 15 a (220 Plätze) Torgauer Straße 290 (Haus 1: 130 Plätze, Haus 2: 260 Plätze) Riebeckstraße 63 (Haus 4: 45 Plätze, Haus 1: 70 Plätze) Eythstraße 17 (28 Plätze mit besonderem Betreuungskonzept) Georg-Schwarz-Straße 31 (35 Plätze) Georg-Schumann-Straße 121 (35 Plätze) Markranstädter Straße 16/18 (60 Plätze) Pittlerstraße 5/7 (36 Plätze) Diese Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, um die für das Jahr 2014 angekündigten Zuweisungszahlen aufnehmen zu können. Nachdem bereits von 2011 (285 Personen) auf 2012 (402 Personen) eine Steigerung der Zuweisungszahlen um 41% zu verzeichnen war, stieg die Zahl der neu nach Leipzig zugewiesenen Personen in 2013 nochmals um 64% auf insgesamt 658 Personen. Die Zuweisungszahlen für 2014 liegen nach bisherigen Erkenntnissen bei voraussichtlich 1.335 Personen (nochmalige Steigerung von 103% gegenüber 2013). Bis zum 18.06.2014 wurden 310 Asylsuchende in Leipzig aufgenommen. Demzufolge sind bis zum Ende des Jahres noch 1025 Personen unterzubringen. Die sich derzeit in Planung befindlichen Objekte können frühestens in den Jahren 2015 bzw. 2016 in Betrieb genommen werden. Insofern sind zwingend entsprechende kurzfristige Vorkehrungen zu treffen, die eine schnelle Umsetzung versprechen und die die dringend benötigten Platzkapazitäten für das Jahr 2014 zumindest teilweise untersetzen können. 2. Beschreibung des Vorhabens Zur weiteren Untersetzung des Kapazitätsbedarfes wird das Objekt Zschortauer Straße 44/46, 04129 Leipzig für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vorgeschlagen. Das Objekt soll als Notunterkunft für eine Dauer von zunächst 3 Jahren genutzt werden. 2.1 Lage des Objektes und bauliche Voraussetzungen Bei dem Objekt in der Zschortauer Straße 44/46 handelt es sich um ein ehemaliges Bürogebäude, das 1989 errichtet wurde. Es befindet sich ca. 6 km nördlich des Leipziger Stadtzentrums im Stadtteil Eutritzsch in einem Gewerbegebiet. Das Objekt soll als Boardinghouse hergerichtet und durch die Stadt Leipzig genutzt werden. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten liegen in ca. 250 m Entfernung, die nächstgelegene Schule ist ca. 800 m entfernt. Die nächste Straßenbahnhaltestelle ist ca. 700 m entfernt. Das Objekt verfügt über ein Erdgeschoss und 5 Vollgeschosse. In jeder Etage können jeweils ca. 38 Plätze realisiert werden. Neben zwei 1-Personen-Zimmern, sieben 2Personen-Zimmern und fünf Familienzimmern (max. 4 Personen) stehen auf jeder Etage Seite 1 zwei Duschen, zwei Toiletten, eine Küche und ein großer Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Im Erdgeschoss befinden sich die Räume für Wachschutz, Hausmeistertechnik, soziale Betreuung und Beratung, für Waschmaschinen und Lagerflächen. Eine Besonderheit der Notunterkunft ist, dass zusätzlich barrierefrei zwei behindertengerechte Zimmer für insgesamt 4 Personen (Erdgeschoss) mit den dazugehörigen Toiletten und Duschen zur Verfügung gestellt werden können. Das Objekt hat eine ausreichend große Freifläche für gemeinsame Aktivitäten. Der Grundriss und einige Bilder zum Objekt sind der Anlage 1 zu entnehmen. Das Haus befindet sich in Besitz der BSG Bayerisch-Sächsische Gesellschaft für Herbergen und Liegenschaften mbH. Es wird als Boarding-House hergerichtet. Alle verfügbaren Zimmer des Objektes können der Stadt Leipzig für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Die Herrichtung des Objektes in dem oben genannten Rahmen bedarf nach Aussage des Eigentümers eines Zeitlaufes von ca. 12 Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ausgehend von einer Bestätigung des Standortes in der DB OBM im August 2014 könnte der Beherbergungsvertrag noch im gleichen Monat unterzeichnet werden. Das Objekt könnte dann im November 2014 einer Nutzung zugeführt werden. 2.2 Bewirtschaftung und Soziale Betreuung in der Einrichtung Die Stadt Leipzig mietet vom Eigentümer des Objektes möblierte Zimmer an. Die Leistungen zur Bewirtschaftung und Bewachung des Objektes sind in diesem Angebot bereits inkludiert. Hierzu zählen insbesondere: • Hausleitung • Rund-um-die-Uhr-Bewachung • Hausmeisterleistungen • Reinigungsleistungen im gesamten Objekt (außer Wohn- und Schlafräume) • Wäschereidienstleistungen • Erstausstattung einschließlich der Büroausstattung • Ersatzausstattung Möbel • Verbrauchswerte wie Strom, Wasser/Abwasser, Wärme Neben diesen Bewirtschaftungs- und Bewachungsleistungen bedarf es eines Angebotes an sozialer Betreuung. Diese Leistungen werden Gegenstand einer Ausschreibung sein. Die soziale Betreuung soll zunächst für drei Jahre an einen Partner vergeben werden. Die soziale Betreuung beinhaltet folgende Leistungen: • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen, • Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, • Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, • Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, Seite 2 • Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas, • Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung • Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, • Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb, • Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum • Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 VzÄ/ 50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 200 Plätzen sind somit vier Vollzeitstellen einzurichten. 2.3 Sicherheitskonzept In Umsetzung des RBV-1826/13 ist das Objekt in die Kategorie A einzuordnen. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV 1825/13 gesetzten Standard der Kategorie I zur Anwendung zu bringen. 3. Wirtschaftlichkeit Die soziale Betreuung soll durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, das Angebot an sozialer Betreuung durch eigene Mitarbeiter/Innen vorzuhalten. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die Betreuung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für die Betreuung wurden dabei Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Im Rahmen dieser Ausschreibungen wurden in der Regel Preise in Höhe von durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) aufgerufen, für die Beschäftigung eigener Mitarbeiter hingegen wären ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen1. 4. Finanzielle Auswirkungen Vor der Objektübergabe an die Stadt Leipzig erfolgt eine Herrichtung und Möblierung der Räume, die sämtlich den Mindeststandards der Stadt Leipzig zur Unterbringung von Asylbewerbern entspricht. Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird eine Platzpauschale/Tag in Höhe von 15,30 EUR (brutto) erhoben. Wie unter 2.2. ausgeführt gehören hierzu auch die Leistungen zur Hausleitung, Bewachung, Hausmeisterei, Reinigung, Wäscherei und Ersatzausstattung. 1 variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung Seite 3 Ebenso enthalten sind die Verbrauchswerte für Wasser/Abwasser, Strom, Heizung und Müll. Bei o.g. Platzpauschale entstehen der Stadt Leipzig für insgesamt 200 Plätze jährliche Kosten in Höhe von 1.101,6 TEUR. Die Bestimmung der voraussichtlichen Aufwendungen für die soziale Betreuung der Bewohner erfolgte anhand von Erfahrungswerten bzw. bisherigen Ausschreibungsergebnissen und dem gemäß RBV-1826/13 festgelegten Personalschlüssel. Angaben zur Verteilung der Kosten für Anmietung und soziale Betreuung sind der Anlage 2 zu entnehmen. Für das Jahr 2014 (2 Monate) sind finanzielle Mittel in Höhe von 433,2 TEUR (davon 35,7 TEUR für soziale Betreuung) zu veranschlagen. Für die Folgejahre sind jeweils 2.629,8 TEUR (davon soziale Betreuung 214,2 TEUR) zu planen. Aus haushaltstechnischen Gründen sind bereits geplante Aufwendungen/Erträge für Objekte, die im Rahmen der Haushaltsplanung zwar bestätigt, jedoch aufgrund unterschiedlichster Gründe nicht in Betrieb gingen, im neuen PSP-Element für die Zschortauer Straße 44/46 zu verwenden. Dies betrifft die geplanten Mittel für die Objekte: • Am langen Teiche 17 (Wegfall wegen Unwirtschaftlichkeit aufgrund gestiegener Investitionskosten – 1.100.313001.09) • Pögnerstraße 14 (fehlende Genehmigung des LKA – 1.100.313001.10) • Theresienstraße 14 (vom Eigentümer an einen Dritten veräußert – 1.100.313001.15) Da die bereits geplanten Aufwendungen und Erträge „umgewidmet“ werden, ist nur der reine Differenzbetrag zu berücksichtigen. (Angaben in EURO) Plan 2014 Plan 2014 Zschortauer Straße 44/46 Am langen Teiche 17 Pögnerstraße 14 Theresienstraße 14 Differenz Erträge 240.100 800.300 -560.200 Aufwendungen 433.200 1.288.100 -854.900 183.600 405.700 -222.100 35.700 178.500 -142.800 92.100 -92.100 213.900 611.800 -397.900 193.100 487.800 -294.700 dav. Platzpauschale dav. Soziale Betreuung dav. Bewirtschaftung dav. Leistungen AsylbLG Zuschuss Gegenüber dem Plan 2014 ergibt sich eine Minderbelastung in Höhe von 294,7 TEUR. Seite 4 (Angaben in EURO) Plan 2015 - 2017 Plan 2015 ff. Zschortauer Straße 44/46 Am langen Teiche 17 Pögnerstraße 14 Theresienstraße 14 Differenz Erträge 1.444.100 800.300 643.800 Aufwendungen 2.629.800 1.288.100 1.341.700 1.101.600 405.700 695.900 214.200 178.500 35.700 92.100 -92.100 1.314.000 611.800 702.200 1.185.700 487.800 697.900 dav. Platzpauschale dav. Soziale Betreuung dav. Bewirtschaftung dav. Leistungen AsylbLG Zuschuss Es ergibt sich somit ein Mehrbedarf gegenüber dem Plan 2014 in Höhe von 697,9 T€ für die Haushaltsjahre von 2015 bis 2017. 5. Zeitliche Einordnung des Vorhabens • • • • Juli 2014: Bestätigung der Notunterkunft August 2014: Bestätigung und Unterzeichnung des Beherbergungsvertrages August 2014: Beginn der erforderlichen Baumaßnahmen November 2014: Vorliegen der Baugenehmigung, Objektübergabe Nutzungsbeginn und 6. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen übersteigt trotz großer Anstrengungen die derzeit vorhandenen Plätze. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen handelt es sich um eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe, deren Erfüllung nicht im Ermessen der Stadt Leipzig liegt. Es ist davon auszugehen, dass die Zentrale Aufnahmebehörde in Chemnitz ab September zwangsweise Flüchtlinge nach Leipzig zuweist, auch wenn keine entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind. Um die Aufnahmeverpflichtung in 2014 wenigstens teilweise zu erfüllen und damit eine bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit abzuwenden, ist die Einrichtung der Notunterkunft im beschriebenen zeitlichen Rahmen dringend erforderlich. Seite 5 ZSCHORTAUER STRAßE 44/46 EXPOSE ZSCHORTAUER STRASSE 44/46 04129 Leipzig Seite 1 ZSCHORTAUER STRAßE 44/46 Inhalt Standort/ Entfernung________________________________________________________________________________2 Flä chen________________________________________________________________________________________________3 Galerie / Eckdaten____________________________________________________________________________________4/5 Ansprechpartner/ Firmeninformation_____________________________________________________________6 STANDORT & LAGE Zschortauer Straße 44/46, 04129 Leipzig Leipzig Nord/ Nordost/ Eutritzsch (ca. 7km nö rdlich der Innenstadt) ENTFERNUNG 200 Meter zum Aldi 500 Meter zur nä chsten Busanbindung 400 Meter zur S-Bahn Haltestelle 500 Meter bis zum A" rztehaus Seite 2 ZSCHORTAUER STRAßE 44/46 Zschortauer Straße 44/46 FLÄCHEN Nutzungsart Fläche / Stellplätze gesamt Büro 4.025 m² Stellplätze 34 Total 4.025 m² Aussenansicht Aussenansicht Bü rogebä ude Haupteingang Ansicht Fußgä ngerweg Seite 3 ZSCHORTAUER STRAßE 44/46 Außenstellplä tze Fahrradstellplä tze Empfangsbereich Außenansicht Nebenstraße Grundriss Regelgeschoss Seite 4 ZSCHORTAUER STRAßE 44/46 TYP Freistehendes Gebä ude BAUJAHR 1989 GEBÄUDEHÖHE 20, 30 Meter, Glasturm 23,40 Meter GESCHOSSE 6 Geschosse mit Drempel Geschoss und zusä tzlichem Galeriegeschoss ERDGESCHOSS Empfang, technische Rä ume, großer Versammlungsraum und Cafeteria VERMIETBARE FLÄCHE ca. 4.025 m² STELLPLÄTZE 34 Außenstellplä tze EIGENTUMSSTRUKTUR Realeigentum Seite 5 FIRMENINFORMATIONEN Ihr Ansprechpartner Vivian Gess Tel. 0341/98976171 vivian.gess@messeblick-leipzig.de Firmeninformationen BSG Bayerisch-Sä chsische Gesellschaft fü r Herbergen und Liegenschaften mbH Zschortauer Straße 96, 04129 Leipzig Tel. 0341/98976170 Fax 0341/98976174 Das vorliegende Kurzexposé soll Ihnen eine erste U" bersicht ü ber die wesentlichen Rahmendaten des Objektes geben. 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