Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002402.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
05.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00298/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.09.2014
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
FDP-Fraktion
Betreff
Überlastungsanzeigen: Zählgrundlage und Mitarbeiterinformation
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Auf Anfrage der FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat machte die Stadtverwaltung teilweise Aussagen
zur Statistik der Überlastungsanzeigen städtischer Mitarbeiter. Gleichzeitig wurde erläutert, dass es
keine ämter- und dezernatsübergreifende Erfassung gibt.
Hierzu fragen wir:
1. Welche Formvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Information eines Mitarbeiters über
seine Überlastung gegenüber eines Vorgesetzten als förmliche Überlastungsanzeige gilt und gezählt
wird?
2. In welcher Form und Häufigkeit werden Mitarbeiter über die Möglichkeit bzw. die Pflicht zu
Überlastungsanzeigen informiert?
3. Welche rechtlichen Risiken geht ein Mitarbeiter ein, der eine Überlastung nicht förmlich anzeigt
und es aufgrund seiner Überlastung später zu einem Schadensfall kommt?
4. Warum werden Überlastungsanzeigen nicht zentral erfasst und somit auch nicht - anders als der
Krankenstand - zum Bestandteil einer nachhaltigen Personalplanung gemacht?
Anlagen:
Seite 1/3