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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1002402.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
05.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:36
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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. F-00298/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.09.2014 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von FDP-Fraktion Betreff Überlastungsanzeigen: Zählgrundlage und Mitarbeiterinformation Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Auf Anfrage der FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat machte die Stadtverwaltung teilweise Aussagen zur Statistik der Überlastungsanzeigen städtischer Mitarbeiter. Gleichzeitig wurde erläutert, dass es keine ämter- und dezernatsübergreifende Erfassung gibt. Hierzu fragen wir: 1. Welche Formvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Information eines Mitarbeiters über seine Überlastung gegenüber eines Vorgesetzten als förmliche Überlastungsanzeige gilt und gezählt wird? 2. In welcher Form und Häufigkeit werden Mitarbeiter über die Möglichkeit bzw. die Pflicht zu Überlastungsanzeigen informiert? 3. Welche rechtlichen Risiken geht ein Mitarbeiter ein, der eine Überlastung nicht förmlich anzeigt und es aufgrund seiner Überlastung später zu einem Schadensfall kommt? 4. Warum werden Überlastungsanzeigen nicht zentral erfasst und somit auch nicht - anders als der Krankenstand - zum Bestandteil einer nachhaltigen Personalplanung gemacht? Anlagen: Seite 1/3