Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002253.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
04.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. A-00037/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.09.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft (eRIS: V/A 543)
Änderungsvorschlag
Der Oberbürgermeister legt bis zum IV. Quartal 2014 dem Stadtrat ein Betreiberkonzept für das
Bürgerhaus Völkerfreundschaft vor.
Folgende Prämissen sind dabei zu beachten:
• Die Betreibung für das gesamte Gebäude erfolgt über einen Freien Träger oder einen externen
Dritten, der eine Präsenz vor Ort personell absichert. Die notwendigen finanziellen Mittel werden
durch die Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt.
• Die Völkerfreundschaft steht als offenes Haus den verschiedenen Vereinen, Institutionen,
Initiativen, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit für Veranstaltungen (vorzugsweise in den
Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur und Sport) zur Verfügung.
• Der Offene Freizeittreff bleibt als ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler
Trägerschaft erhalten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung
Um das Bürgerhaus zukunftsweisend aufzustellen, braucht es einen Betreiber, welcher nicht nur ein
Konzept erstellt und das Management übernimmt, sondern der auch vor Ort als Ansprechpartner
und Kümmerer agiert. Da die Völkerfreundschaft auch zukünftig vor allem als ein Haus für
verschiedene Vereinen, Institutionen, Initiativen, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit dienen
soll, braucht es das Management vor Ort, um auf kurzem Wege unbürokratische Lösungen zu finden
und andererseits aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre auch bei Konflikten zwischen
Nutzern des Hauses direkt Einfluss nehmen, vermitteln bzw. lösungsorientiert eingreifen zu können.
Daher sollte das Management vorrangig von einem externen Dritten, der durch die Stadt mit der
Aufgabe betraut und mit den dafür notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet wird, übernommen
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werden. Vorstellbar ist, dass dies bspw. auch durch eine Wohnungsgenossenschaft in unmittelbarer
Nähe erfolgt, um Synergieeffekte nutzen bzw. erzeugen zu können.
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