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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1047312.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:34
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Inhalt der Datei

DB Stellungnahme der Verwaltung zur Petition Nr. V/P 140/14 vom 11.06.2014 Dienstberatung des Oberbürgermeisters Datum: 26.08.2014 TOP: 9.1.1 vertagt auf: Barrierefreiheit für die S-Bahn-Station Anger-Crottendorf Beschlussvorschlag Abhilfe Berücksichtigung ✘ Veranlassung näher bez. Maßnahmen (2.) ✘ nicht abhilfefähig (1.) erledigt Eingereicht von Mitwirkend Dezernat Stadtentwicklung und Bau Geschäftsbereich OBM Kommunalwirtschaft Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Ergebnis der Dienstberatung vom bestätigt mit Änderungen bestätigt nicht bestätigt 1. S-Bahnhof Anger-Crottendorf Kurze Sachverhaltsdarstellung Der neue S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf wurde am 15.12.2013 in Betrieb genommen. Auf den Bau der planfestgestellten behindertengerechten Rampen für die beiden Bahnsteige hat die Deutsche Bahn aus Kostengründen verzichtet. Hintergrund ist, dass nach den Planungen der Deutschen Bahn von 2018 – 2020 die Eisenbahnüberführung Zweinaundorfer Straße neu gebaut werden soll und in diesem Zusammenhang auch die Gleise im Bereich des S-Bahn-Haltepunktes neu geführt werden sollen. Da die Planung für den Haltepunkt AngerCrottendorf in Zukunft einen Mittelbahnsteig mit Aufzug vorsieht, müssten die Rampen nach relativ kurzer Zeit wieder zurückgebaut werden. Es ist sehr bedauerlich, dass es der Deutschen Bahn nicht gelungen ist, diesen Endausbau gleich im Rahmen der netzergänzenden Maßnahmen zu realisieren. Somit gibt es in Anger-Crottendorf zunächst keine behindertengerechten Zugänge. Stadt Leipzig 01.15/048/05.11 Beschlussvorschlag Von Seiten der Stadt Leipzig ist keine Abhilfe möglich. Die Stadt wird jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf drängen, dass der Zeitplan zur Realisierung des neuen Haltepunktes eingehalten wird und wie geplant, ein behindertengerechter Ausbau erfolgt. -2Entscheidungsgründe Mittelfristig ist der behindertengerechte Zugang zum S-Bahn-Haltepunkt von Seiten der Deutschen Bahn geplant. Dass man für den relativ kurzen Zeitraum von ca. 5 Jahren auf die Rampen verzichtet hat, ist bei den vergleichsweise geringen Einsteigerzahlen in AngerCrottendorf nachvollziehbar. 2. Baby-Card Nutzung in der gesamten MDV-Zone 110 Kurze Sachverhaltsdarstellung Mit der LVB-Baby-Card haben die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ein freiwilliges und für den Nutzer kostenfreies Angebot geschaffen. Es berechtigt eine bestimmte Person gemeinsam mit dem Kind im ersten Lebensjahr kostenlos die Verkehrsmittel der LVB zu nutzen. Die LVB sehen dieses Angebot als wichtigen Baustein, um die gemeinsamen Ziele von Stadt Leipzig und LVB für mehr Familienfreundlichkeit und umweltfreundliche Mobilität nachhaltig zu erreichen. Ziel dieses Angebotes ist es, jungen Familien in einer Phase der persönlichen Veränderung den ÖPNV als attraktive Mobilitätsalternative erlebbar zu machen und damit langfristig für die Nutzung des Nahverkehrs zu gewinnen. Die LVB können ausschließlich Leistungen, die durch sie selbst erbracht werden, als kostenfreies Angebot an ihre Kunden ausgeben. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung dieses Angebotes auf Leistungen der S-Bahn Mitteldeutschland ausschließlich durch die LVB nicht gestaltbar. Beschlussvorschlag Die Stadt Leipzig wird die LVB bitten, die weiteren in Leipzig verkehrenden Verkehrsunternehmen im MDV anzufragen, ob man sich vorstellen kann, die Baby-Card in der Zone 110 des MDV ohne weitere Kosten für die LVB und weiter kostenfrei für die Nutzer anzuerkennen. Entscheidungsgründe Eine Erweiterung auf alle MDV-Produkte im Leipziger Stadtgebiet ist sicherlich sinnvoll. Ob jedoch die Bereitschaft bei den anderen Verkehrsunternehmen besteht, dies ebenfalls kostenlos anzubieten, muss zunächst geklärt werden.