Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047276.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
DB
Stellungnahme der Verwaltung
zur Petition Nr. V/P 140/14 vom 11.06.2014
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Datum: 26.08.2014
TOP: 9.1.1
vertagt auf:
Barrierefreiheit für die S-Bahn-Station Anger-Crottendorf
Beschlussvorschlag
Abhilfe
Berücksichtigung
✘ Veranlassung näher bez. Maßnahmen (2.)
✘ nicht abhilfefähig (1.)
erledigt
Eingereicht von
Mitwirkend
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Geschäftsbereich OBM Kommunalwirtschaft
Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
Ergebnis der Dienstberatung vom
bestätigt
mit Änderungen bestätigt
nicht bestätigt
1. S-Bahnhof Anger-Crottendorf
Kurze Sachverhaltsdarstellung
Der neue S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf wurde am 15.12.2013 in Betrieb genommen.
Auf den Bau der planfestgestellten behindertengerechten Rampen für die beiden Bahnsteige
hat die Deutsche Bahn aus Kostengründen verzichtet. Hintergrund ist, dass nach den
Planungen der Deutschen Bahn von 2018 – 2020 die Eisenbahnüberführung Zweinaundorfer
Straße neu gebaut werden soll und in diesem Zusammenhang auch die Gleise im Bereich des
S-Bahn-Haltepunktes neu geführt werden sollen. Da die Planung für den Haltepunkt AngerCrottendorf in Zukunft einen Mittelbahnsteig mit Aufzug vorsieht, müssten die Rampen nach
relativ kurzer Zeit wieder zurückgebaut werden. Es ist sehr bedauerlich, dass es der Deutschen
Bahn nicht gelungen ist, diesen Endausbau gleich im Rahmen der netzergänzenden
Maßnahmen zu realisieren. Somit gibt es in Anger-Crottendorf zunächst keine
behindertengerechten Zugänge.
Stadt Leipzig
01.15/048/05.11
Beschlussvorschlag
Von Seiten der Stadt Leipzig ist keine Abhilfe möglich. Die Stadt wird jedoch im Rahmen ihrer
Möglichkeiten darauf drängen, dass der Zeitplan zur Realisierung des neuen Haltepunktes
eingehalten wird und wie geplant, ein behindertengerechter Ausbau erfolgt.
-2Entscheidungsgründe
Mittelfristig ist der behindertengerechte Zugang zum S-Bahn-Haltepunkt von Seiten der
Deutschen Bahn geplant. Dass man für den relativ kurzen Zeitraum von ca. 5 Jahren auf die
Rampen verzichtet hat, ist bei den vergleichsweise geringen Einsteigerzahlen in AngerCrottendorf nachvollziehbar.
2. Baby-Card Nutzung in der gesamten MDV-Zone 110
Kurze Sachverhaltsdarstellung
Mit der LVB-Baby-Card haben die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ein freiwilliges und
für den Nutzer kostenfreies Angebot geschaffen. Es berechtigt eine bestimmte Person
gemeinsam mit dem Kind im ersten Lebensjahr kostenlos die Verkehrsmittel der LVB zu
nutzen. Die LVB sehen dieses Angebot als wichtigen Baustein, um die gemeinsamen Ziele von
Stadt Leipzig und LVB für mehr Familienfreundlichkeit und umweltfreundliche Mobilität
nachhaltig zu erreichen. Ziel dieses Angebotes ist es, jungen Familien in einer Phase der
persönlichen Veränderung den ÖPNV als attraktive Mobilitätsalternative erlebbar zu machen
und damit langfristig für die Nutzung des Nahverkehrs zu gewinnen.
Die LVB können ausschließlich Leistungen, die durch sie selbst erbracht werden, als
kostenfreies Angebot an ihre Kunden ausgeben. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung dieses
Angebotes auf Leistungen der S-Bahn Mitteldeutschland ausschließlich durch die LVB nicht
gestaltbar.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Leipzig wird die LVB bitten, die weiteren in Leipzig verkehrenden
Verkehrsunternehmen im MDV anzufragen, ob man sich vorstellen kann, die Baby-Card in der
Zone 110 des MDV ohne weitere Kosten für die LVB und weiter kostenfrei für die Nutzer
anzuerkennen.
Entscheidungsgründe
Eine Erweiterung auf alle MDV-Produkte im Leipziger Stadtgebiet ist sicherlich sinnvoll. Ob
jedoch die Bereitschaft bei den anderen Verkehrsunternehmen besteht, dies ebenfalls
kostenlos anzubieten, muss zunächst geklärt werden.