Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001087.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
18.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00057/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
26.08.2014
Bestätigung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest
03.09.2014
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Erhalt der Nachbarschaftsgärten (eRIS: V/A 565)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
x
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Die Verwaltung empfiehlt "Zustimmung":
Die Verwaltung wird die Prüfung durchführen und dem Stadtrat, wie gefordert, das Prüfergebnis
vorlegen. Für verschiedene temporäre Grünflächen, die durch Akteure mit bürgerschaftlichem
Engagement sowie Enthusiasmus und Arbeit besondere Qualitäten in die Stadt gebracht haben,
stellt sich durch die veränderte Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt die Frage nach der
Perspektive der Zwischennutzung.
Der öffentliche Druck zur Verstetigung der Zwischennutzung ist teilweise hoch. Gleichwohl gilt
das Eigentumsrecht. Im Sinne einer sozialverträglichen Stadtentwicklungspolitik ist der
Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern Teil der Verantwortung von Verwaltung
und Politik gegenüber den Bürgern; er dient einer transparenten Politik.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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