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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001643.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
28.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:33
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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. F-00220/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.09.2014 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Stadträtin Juliane Nagel Betreff Verbot der Musikbeschallung im Alfred-Kunze-Sportpark Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Am 17.7.2014 unterschrieb die BSG Chemie Leipzig den Nutzungsvertrag für den Alfred-KunzeSportpark. Darin ist auch das Verbot der Musikbeschallung festgeschrieben. Dieses Verbot stellt eine erhebliche Einschränkung dar und ist meiner Kenntnis nach im Hinblick auf die Sportanlagen in Leipzig einmalig. Ich frage daher: 1. Wie wird diese Regelung begründet? Warum kommt sie erst seit mit der Nutzung des AKS durch die BSG Chemie zum Zuge und nicht bereits im Rahmen der 3-jährigen Hauptnutzung durch die SG Sachsen? 2. Wenn der Anlass – wie in Medien zu lesen - tatsächlich die Beschwerden eines Anwohners sind, ist eine solche Regelung dann wirklich verhältnismäßig? 3. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung schreibt vor, dass mindestens drei unabhängige Messungen durchzuführen sind und anschließend der Mittelwert zu bilden ist. Haben die zuständigen Ämter diese Messungen durchgeführt, um eine tatsächliche Überschreitung der zulässigen Lärmwerte zu prüfen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wie hoch war die Überschreitung. Wenn nein, warum wurde nicht entsprechend dieses Prozederes gehandelt? 4. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung besagt, dass bei "seltenen Ereignissen" eine Überschreitung der zulässigen Lärmwerte möglich ist. Dies ist laut Gesetz an maximal 18 Kalendertagen möglich. Die BSG Chemie bestreitet in der Saison 2014/15 fünfzehn Heimspiele, unterschreitet also die Maximal-Zahl der Lärmüberschreitungen. Warum wird die MusikBeschallung nicht entsprechend der besagten Regelungen erlaubt? Seite 1/3 Seite 2/3