Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001358.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
06.07.16, 15:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. A-00053/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
1. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Die Linke
Betreff
Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung
(eRIS: V/A 568)
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan 132.1 Erweiterte Thomas- Müntzer-Siedlung wird dort aufgehoben, wo auf
den Flächen das Waldgesetz greift und eine Wohnbebauung nur mit erheblichen Mitteln möglich
wird.
2. Die entstanden Waldgebiete werden als Ausgleichsflächen genommen und systematisch zu
höherwertigem Wald entwickelt.
3. In einem Bericht wird der Stadtrat darüber informiert, in welcher Höhe der Stadt Leipzig Schaden
dadurch entstanden ist, dass die Bauflächen nicht in einem Zustand gehalten worden sind, der
jederzeit eine Bebauung ermöglicht.
4. Es wird geprüft, ob die Verantwortlichen in Regress genommen werden können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Auf vielen Flächen des Plangebietes Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung hat sich Wald
ausgebreitet. Dies wird von der Bevölkerung mit Freude zur Kenntnis genommen. Es greift hier das
Waldgesetz. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Wald zu erhalten und werthaltiger zu machen.
Leider entspricht diese Entwicklung nicht den Vorstellungen des Stadtrates, der die Flächen als
Wohnbaugebiete ausgewiesen hat. Diese Flächen wurden einer Leipziger Gesellschaft zur
Entwicklung übereignet. Da die Gesellschaft, die sich in städtischem Eigentum befindet, nicht fähig
war, die Flächen zu entwickeln und zu verwerten, wurden sie zum Wert zurückgegeben. Der
nunmehr durch die Nachlässigkeit aller Beteiligten gesunkene Verkehrswert muss als ein
mindestens fahrlässig herbeigeführter Schaden betrachtet werden, so dass Regress zu prüfen ist.
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Sofern die Stadt absichtlich den Wald hat wachsen lassen, hätte der Stadtrat informiert werden
müssen.
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RV
Antrag Nr. V/A 568 vom 04.07.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 9.07.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Stadtentwicklung/Bau
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung
Beschlussvorschlag
1. Der Bebauungsplan 132.1 Erweiterte Thomas- Müntzer-Siedlung wird dort aufgehoben, wo auf
den Flächen das Waldgesetz greift und eine Wohnbebauung nur mit erheblichen Mitteln möglich
wird.
2. Die entstanden Waldgebiete werden als Ausgleichsflächen genommen und systematisch zu
höherwertigem Wald entwickelt.
3. In einem Bericht wird der Stadtrat darüber informiert, in welcher Höhe der Stadt Leipzig Schaden
dadurch entstanden ist, dass die Bauflächen nicht in einem Zustand gehalten worden sind, der
jederzeit eine Bebauung ermöglicht.
4. Es wird geprüft, ob die Verantwortlichen in Regress genommen werden können.
Begründung:
Stadt Leipzig
01.15/004/10.05
Auf vielen Flächen des Plangebietes Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung hat sich Wald ausgebreitet.
Dies wird von der Bevölkerung mit Freude zur Kenntnis genommen. Es greift hier das Waldgesetz.
Deshalb ist es sinnvoll, diesen Wald zu erhalten und werthaltiger zu machen.
Leider entspricht diese Entwicklung nicht den Vorstellungen des Stadtrates, der die Flächen als
Wohnbaugebiete ausgewiesen hat. Diese Flächen wurden einer Leipziger Gesellschaft zur Entwicklung
übereignet. Da die Gesellschaft, die sich in städtischem Eigentum befindet, nicht fähig war, die Flächen zu
entwickeln und zu verwerten, wurden sie zum Wert zurückgegeben. Der nunmehr durch die Nachlässigkeit
aller Beteiligten gesunkene Verkehrswert muss als ein mindestens fahrlässig herbeigeführter Schaden
betrachtet werden, so dass Regress zu prüfen ist. Sofern die Stadt absichtlich den Wald hat wachsen
lassen, hätte der Stadtrat informiert werden müssen.