Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001358.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
06.07.16, 15:14
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. A-00053/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 1. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Die Linke Betreff Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung (eRIS: V/A 568) Beschluss: 1. Der Bebauungsplan 132.1 Erweiterte Thomas- Müntzer-Siedlung wird dort aufgehoben, wo auf den Flächen das Waldgesetz greift und eine Wohnbebauung nur mit erheblichen Mitteln möglich wird. 2. Die entstanden Waldgebiete werden als Ausgleichsflächen genommen und systematisch zu höherwertigem Wald entwickelt. 3. In einem Bericht wird der Stadtrat darüber informiert, in welcher Höhe der Stadt Leipzig Schaden dadurch entstanden ist, dass die Bauflächen nicht in einem Zustand gehalten worden sind, der jederzeit eine Bebauung ermöglicht. 4. Es wird geprüft, ob die Verantwortlichen in Regress genommen werden können. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Auf vielen Flächen des Plangebietes Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung hat sich Wald ausgebreitet. Dies wird von der Bevölkerung mit Freude zur Kenntnis genommen. Es greift hier das Waldgesetz. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Wald zu erhalten und werthaltiger zu machen. Leider entspricht diese Entwicklung nicht den Vorstellungen des Stadtrates, der die Flächen als Wohnbaugebiete ausgewiesen hat. Diese Flächen wurden einer Leipziger Gesellschaft zur Entwicklung übereignet. Da die Gesellschaft, die sich in städtischem Eigentum befindet, nicht fähig war, die Flächen zu entwickeln und zu verwerten, wurden sie zum Wert zurückgegeben. Der nunmehr durch die Nachlässigkeit aller Beteiligten gesunkene Verkehrswert muss als ein mindestens fahrlässig herbeigeführter Schaden betrachtet werden, so dass Regress zu prüfen ist. Seite 1/3 Sofern die Stadt absichtlich den Wald hat wachsen lassen, hätte der Stadtrat informiert werden müssen. Seite 2/3 RV Antrag Nr. V/A 568 vom 04.07.2014 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 9.07.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Eingereicht von Unterschrift Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung Beschlussvorschlag 1. Der Bebauungsplan 132.1 Erweiterte Thomas- Müntzer-Siedlung wird dort aufgehoben, wo auf den Flächen das Waldgesetz greift und eine Wohnbebauung nur mit erheblichen Mitteln möglich wird. 2. Die entstanden Waldgebiete werden als Ausgleichsflächen genommen und systematisch zu höherwertigem Wald entwickelt. 3. In einem Bericht wird der Stadtrat darüber informiert, in welcher Höhe der Stadt Leipzig Schaden dadurch entstanden ist, dass die Bauflächen nicht in einem Zustand gehalten worden sind, der jederzeit eine Bebauung ermöglicht. 4. Es wird geprüft, ob die Verantwortlichen in Regress genommen werden können. Begründung: Stadt Leipzig 01.15/004/10.05 Auf vielen Flächen des Plangebietes Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung hat sich Wald ausgebreitet. Dies wird von der Bevölkerung mit Freude zur Kenntnis genommen. Es greift hier das Waldgesetz. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Wald zu erhalten und werthaltiger zu machen. Leider entspricht diese Entwicklung nicht den Vorstellungen des Stadtrates, der die Flächen als Wohnbaugebiete ausgewiesen hat. Diese Flächen wurden einer Leipziger Gesellschaft zur Entwicklung übereignet. Da die Gesellschaft, die sich in städtischem Eigentum befindet, nicht fähig war, die Flächen zu entwickeln und zu verwerten, wurden sie zum Wert zurückgegeben. Der nunmehr durch die Nachlässigkeit aller Beteiligten gesunkene Verkehrswert muss als ein mindestens fahrlässig herbeigeführter Schaden betrachtet werden, so dass Regress zu prüfen ist. Sofern die Stadt absichtlich den Wald hat wachsen lassen, hätte der Stadtrat informiert werden müssen.