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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001250.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:25
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Inhalt der Datei

Antrag Nr. A-00069/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 09.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 09.09.2014 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Sondernutzungssatzung anpassen – Mensafreisitz gebührenfrei stellen (eRIS: V/A 558/14) Beschluss: 1. Die Sondernutzungssatzung wird umgehend in folgendem Punkt geändert: - §6 (3) k) Konzessionierte Freisitze in der ersten Saison nach Ersteröffnung und solche, die in nichtkommerziellem und staatlich gefördertem Versorgungsauftrag (z. B. Mensen) betrieben werden. 2. Der Oberbürgermeister prüft die Anwendung einer Einzelfallentscheidung zum Erlass der Gebühren gegenüber der Mensa des Studentenwerkes für 2014 aufgrund unbilliger Härte. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Die Mensa am Park der Universität Leipzig bietet für die mehr als 4500 Gäste täglich gegenüber der Moritzbastei einen Freisitz an. Dieser ist bei schönem Wetter immer ausgelastet. Wenn dieser Freisitz schließen müsste, weil die Stadt Leipzig entsprechend der Sondernutzungssatzung Gebühren in Höhe von wohl 4.200 Euro jährlich vom Studentenwerk Leipzig verlangt, würde sich die Situation der Nutzerinnen und der Nutzer mit Auswirkung auch auf den Mensabetrieb, bzw. der zugehörenden Cafeteria enorm verschlechtern. Der Stadtrat hat zuletzt 2011 über die Sondernutzungssatzung aufwändig beraten und letztlich über Satzung wie Gebühren beschlossen. Die Gebührenlast der Mensa am Park erscheint heute unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass eine studentische Mensa den Auftrag hat, die Studierenden und Angestellten der Hochschulen zu sozial verträglichen Preisen zu verpflegen und nicht vorrangig gewinnorientiert zu arbeiten. Seite 1/3 Seite 2/3 RV Antrag Nr. V/A 558 vom 26.06.2014 Neufassung vom Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 09.07.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Fachausschuss Umwelt und Ordnung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Eingereicht von Unterschrift Thema: Sondernutzungssatzung anpassen – Mensafreisitz gebührenfrei stellen Beschlussvorschlag 1. Die Sondernutzungssatzung wird umgehend in folgendem Punkt geändert: - 2. §6 (3) k) Konzessionierte Freisitze in der ersten Saison nach Ersteröffnung und solche, die in nichtkommerziellem und staatlich gefördertem Versorgungsauftrag (z. B. Mensen) betrieben werden. Der Oberbürgermeister prüft die Anwendung einer Einzelfallentscheidung zum Erlass der Gebühren gegenüber der Mensa des Studentenwerkes für 2014 aufgrund unbilliger Härte. Begründung: Die Mensa am Park der Universität Leipzig bietet für die mehr als 4500 Gäste täglich gegenüber der Moritzbastei einen Freisitz an. Dieser ist bei schönem Wetter immer ausgelastet. Wenn dieser Freisitz schließen müsste, weil die Stadt Leipzig entsprechend der Sondernutzungssatzung Gebühren in Höhe von wohl 4.200 Euro jährlich vom Studentenwerk Leipzig verlangt, würde sich die Situation der Nutzerinnen und der Nutzer mit Auswirkung auch auf den Mensabetrieb, bzw. der zugehörenden Cafeteria enorm verschlechtern. Der Stadtrat hat zuletzt 2011 über die Sondernutzungssatzung aufwändig beraten und letztlich über Satzung wie Gebühren beschlossen. Die Gebührenlast der Mensa am Park erscheint heute unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass eine studentische Mensa den Auftrag hat, die Studierenden und Angestellten der Hochschulen zu sozial verträglichen Preisen zu verpflegen und nicht vorrangig gewinnorientiert zu arbeiten.