Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001250.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00069/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
09.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
09.09.2014
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Sondernutzungssatzung anpassen – Mensafreisitz gebührenfrei stellen (eRIS: V/A
558/14)
Beschluss:
1. Die Sondernutzungssatzung wird umgehend in folgendem Punkt geändert:
- §6 (3) k) Konzessionierte Freisitze in der ersten Saison nach Ersteröffnung und solche, die in
nichtkommerziellem und staatlich gefördertem Versorgungsauftrag (z. B. Mensen) betrieben werden.
2. Der Oberbürgermeister prüft die Anwendung einer Einzelfallentscheidung zum Erlass der
Gebühren gegenüber der Mensa des Studentenwerkes für 2014 aufgrund unbilliger Härte.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Die Mensa am Park der Universität Leipzig bietet für die mehr als 4500 Gäste täglich gegenüber der
Moritzbastei einen Freisitz an. Dieser ist bei schönem Wetter immer ausgelastet. Wenn dieser
Freisitz schließen müsste, weil die Stadt Leipzig entsprechend der Sondernutzungssatzung
Gebühren in Höhe von wohl 4.200 Euro jährlich vom Studentenwerk Leipzig verlangt, würde sich die
Situation der Nutzerinnen und der Nutzer mit Auswirkung auch auf den Mensabetrieb, bzw. der
zugehörenden Cafeteria enorm verschlechtern. Der Stadtrat hat zuletzt 2011 über die
Sondernutzungssatzung aufwändig beraten und letztlich über Satzung wie Gebühren beschlossen.
Die Gebührenlast der Mensa am Park erscheint heute unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass
eine studentische Mensa den Auftrag hat, die Studierenden und Angestellten der Hochschulen zu
sozial verträglichen Preisen zu verpflegen und nicht vorrangig gewinnorientiert zu arbeiten.
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RV
Antrag Nr. V/A 558 vom 26.06.2014
Neufassung vom
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 09.07.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Thema: Sondernutzungssatzung anpassen – Mensafreisitz gebührenfrei stellen
Beschlussvorschlag
1.
Die Sondernutzungssatzung wird umgehend in folgendem Punkt geändert:
-
2.
§6 (3) k)
Konzessionierte Freisitze in der ersten Saison nach Ersteröffnung und
solche, die in nichtkommerziellem und staatlich gefördertem
Versorgungsauftrag (z. B. Mensen) betrieben werden.
Der Oberbürgermeister prüft die Anwendung einer Einzelfallentscheidung zum Erlass der
Gebühren gegenüber der Mensa des Studentenwerkes für 2014 aufgrund unbilliger
Härte.
Begründung:
Die Mensa am Park der Universität Leipzig bietet für die mehr als 4500 Gäste täglich gegenüber
der Moritzbastei einen Freisitz an. Dieser ist bei schönem Wetter immer ausgelastet. Wenn
dieser Freisitz schließen müsste, weil die Stadt Leipzig entsprechend der
Sondernutzungssatzung Gebühren in Höhe von wohl 4.200 Euro jährlich vom Studentenwerk
Leipzig verlangt, würde sich die Situation der Nutzerinnen und der Nutzer mit Auswirkung auch
auf den Mensabetrieb, bzw. der zugehörenden Cafeteria enorm verschlechtern.
Der Stadtrat hat zuletzt 2011 über die Sondernutzungssatzung aufwändig beraten und letztlich
über Satzung wie Gebühren beschlossen. Die Gebührenlast der Mensa am Park erscheint heute
unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass eine studentische Mensa den Auftrag hat, die
Studierenden und Angestellten der Hochschulen zu sozial verträglichen Preisen zu verpflegen
und nicht vorrangig gewinnorientiert zu arbeiten.