Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000976.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
21.08.14, 12:00
Aktualisiert
11.08.17, 14:39

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00074/14-VSP-003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Verwaltungsausschuss Zuständigkeit Vorberatung Ortschaftsrat Lindenthal 09.09.2014 Vorberatung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus (eRIS: V/A 514) Alternativvorschlag: 1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zu den in Verantwortung der Stadt Leipzig stehenden Denkmalen und Gedenkorten für Opfer des Nationalsozialismus zur Kenntnis (ANLAGE 1 und 2). 2. Die Stadtverwaltung führt die im Sachstandsbericht zum Verwaltungsstandpunkt aufgeführten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an den Denkmalen und Gedenkorten bis zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai 2015 durch und sichert damit den würdigen Zustand derselben zu diesem Gedenktag. 3. Die Stadtverwaltung prüft die von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern herangetragenen Vorschläge auf Ergänzung und Gestaltung von Denkmalen und Gedenkorten auf Realisierbarkeit. Sachstandsbericht: Denkmale und Gedenkorte In der Verwaltung des Kulturamtes befinden sich folgende Mahn- und Denkmale und Gedenktafeln an die Opfer des Nationalsozialismus: - Denkmal der 53, Lindenthal - Denkmal Abtnaundorf, Theklaer Straße - Opfer des Faschismus, Böhlitz-Ehrenberg - Opfer des Faschismus, Arthur-Heidrich-Platz, Burghausen - Opfer des Außenlagers des KZ Auschwitz, Permoserstraße - Opfer des Faschismus, Liebertwolkwitz - Opfer des Faschismus, Wiederitzsch - Den Opfern von Faschismus, Mölkau - Walter-Heise-Gedenktafel, Holzhausen - Den unsterblichen Opfern, Wiederitzsch - Den Opfern von Kriegen, Lausen - Den Sinti und Roma (Geschlagener), Schwanenteich, Goethestraße - Synagogengedenkstätte, Gottschedstraße - Goerdelerdenkmal, Neues Rathaus - Walter-Cramer-Gedenkstein, Johannapark Seite 1/3 - Gedenkstein für jüdische Bürger „Parthestein“, Parthestraße/Pfaffendorfer Straße - Polenaktion, Wächterstraße 23 - Im Gedenken den Opfern der Gewaltherrschaft, Straße des 17. Juni 2 - N.W. Rumjanzew, Ratzelstraße/Ecke Nikolai-Rumjanzew-Straße - Aufsteigender, Südfriedhof, Hauptachse - Den Opfern des 2. Weltkrieges und des Faschismus, Friedhof Holzhausen - Den Opfern von Gewaltherrschaft, Radefelder Weg In der Verwaltung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer befinden sich folgende Grabstätten und Denkmale der Opfer des Nationalsozialismus auf den städtischen Friedhöfen Leipzig: - Sowjetische militärische Opfer, Ostfriedhof - Sowjetische zivile Opfer, Ostfriedhof - Polnische Opfer, Ostfriedhof - Zwangsarbeiter verschiedener Nationen, Ostfriedhof - Italienische Opfer, Ostfriedhof - Opfer der Euthanasie und Kindereuthanasie, Ostfriedhof - Gedenkort für die Opfer der Kindereuthanasieverbrechen, Friedenspark - Opfer Nationalsozialistischer Militärjustiz, Ostfriedhof - Opfer verschiedener Nationen vom 13. April 1945, Ostfriedhof - Opfer der Luftangriffe auf Leipzig, Südfriedhof 1. bis 6. Gruppe - Opfer der Luftangriffe auf Leipzig, Südfriedhof 7. bis 9. Gruppe - Kriegsgräberstätten im ehemaligen Sozialistischen Ehrenhain, Südfriedhof Die Denkmale des Kulturamtes befinden sich in einem vorwiegend guten Zustand. Bis zum 8. Mai 2015 werden alle Denkmale gereinigt sein. Eine Liste mit Foto, Beschreibung und Sanierungsaufwand ist als ANLAGE 1 beigefügt. Die Denkmale des Amtes für Stadtgrün und Gewässer befinden sich ebenfalls in einem vorwiegend guten Zustand und werden, wenn erforderlich, bis zum 8. Mai 2015 gereinigt. Für zwei Denkmale auf dem Ostfiedhof (sowjetische militärische Opfer und sowjetische zivile Opfer) besteht über diesen Zeitraum hinaus Sanierungsbedarf. Für den ehemaligen Sozialistischen Ehrenhain auf dem Südfriedhof wird mit einer gesonderten Vorlage die oberirdische Kennzeichnung der Opfer des Konzentrationslagers Abtnaundorf im Sinne des Kriegsgräbergesetzes vorbereitet. Die finanziellen Aufwendungen für den Umbau dieser Anlage in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung vom Hitlerfaschismus können erst nach der Grundsatzentscheidung der Ratsversammlung zu den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft im Sinne des Kriegsgräbergesetzes ermittelt werden. Eine Liste der Denkmale, ebenfalls mit Foto und Beschreibung, ist als ANLAGE 2 beigefügt. Finanzierung Das Kulturamt finanziert die anfallenden Kosten aus dem dafür im Haushalt zur Verfügung stehenden Budget für Kleindenkmale. Zusätzliche Mittel für die Ausführung dieser Arbeiten sind nicht notwendig. Für die Denkmale „Sowjetische militärische Opfer“ und „Sowjetische zivile Opfer“ wurden durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer Fördermittel beantragt, die gemäß Zwischenbescheid vom 20.01.2014 frühestens ab dem Jahr 2016 in Jahresscheiben ausgereicht werden. Eine Teilzuwendung in Höhe von 35.134,75 € durch die Landesdirektion Sachsen wurde dieses Jahr für das Denkmal „Sowjetische zivile Opfer“ zur Sanierung des Denkmals und der Brunnen zur Verfügung gestellt. Die Ausführung erfolgt im III. Quartal 2014. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer unterhält Gedenkorte auf den Städtischen Friedhöfen ausschließlich im Zusammenhang mit Grabstätten im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung der Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Kriegsgräbergesetz). Die im Einzelfall erforderlichen Finanzmittel werden von der Landesdirektion Sachsen mit einem Fördersatz 100 v. H. bereitgestellt. Der Zeitpunkt der Förderung bemisst sich an bei der Landesdirektion vorliegenden Anträgen im jeweiligen Jahr. Zur Aufwertung der Infrastruktur an den besonders auch im Rahmen der jährlichen Gedenkveranstaltungen besuchten Grabanlagen, sind finanzielle Aufwendungen der Stadt Leipzig erforderlich, welche nicht aus dem laufenden Budget gedeckt werden können. In diesem Zusammenhang sollen folgende finanzielle Mittel bereitgestellt werden: - Südfriedhof, Aufwertung der Zuwegung an der XXVIII. Abteilung/Luftkriegsopfer, 20 T€ - Ostfriedhof, Aufwertung der Hauptwege zur Erschließung der Grabanlagen „Opfer verschiedener Nationen vom 13.4.1945“, „Sowjetischer Ehrenhain“ und „Polnisches Ehrenmal“, 15 T€. Seite 2/3 Hinweise von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern Die Stadtverwaltung arbeitet konstruktiv mit Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Vereinen zusammen, die sich um die Erhaltung und Pflege der Denkmale bemühen. Hinweise und Anregungen für Ergänzungen an den Denkmalen werden im Einzelfall geprüft werden. Es bedarf der Abstimmung und der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Seite 3/3 Seite 4/3 DB Verwaltungsstandpunkt zu Antrag Nr. V/A 514 Neufassung vom 24.04.2014 eingereicht von Fraktion DIE LINKE Dienstberatung des Oberbürgermeisters Datum: <DATUM> TOP: <TOP> vertagt auf:<DATUM> Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder nachteilig für die Stadt Leipzig. Finanzielle Auswirkungen Mit Beschluss entstehen Folgekosten nein ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt Eingereicht von Dezernat Kultur Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport <DATUM/UNTERSCHRIFT> Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Ergebnis der Dienstberatung vom <HIER BITTE EINTRAGEN> bestätigt mit Änderungen bestätigt nicht bestätigt Alternativvorschlag: Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zu den in Verantwortung der Stadt Leipzig stehenden Denkmalen und Gedenkorten für Opfer des Nationalsozialismus zur Kenntnis (ANLAGE 1 und 2). 2. Die Stadtverwaltung führt die im Sachstandsbericht zum Verwaltungsstandpunkt aufgeführten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an den Denkmalen und Gedenkorten bis zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai 2015 durch und sichert damit den würdigen Zustand derselben zu diesem Gedenktag. 3. Die Stadtverwaltung prüft die von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern 1 herangetragenen Vorschläge auf Ergänzung und Gestaltung von Denkmalen und Gedenkorten auf Realisierbarkeit. Sachstandsbericht: Denkmale und Gedenkorte In der Verwaltung des Kulturamtes befinden sich folgende Mahn- und Denkmale und Gedenktafeln an die Opfer des Nationalsozialismus: - Denkmal der 53, Lindenthal - Denkmal Abtnaundorf, Theklaer Straße - Opfer des Faschismus, Böhlitz-Ehrenberg - Opfer des Faschismus, Arthur-Heidrich-Platz, Burghausen - Opfer des Außenlagers des KZ Auschwitz, Permoserstraße - Opfer des Faschismus, Liebertwolkwitz - Opfer des Faschismus, Wiederitzsch - Den Opfern von Faschismus, Mölkau - Walter-Heise-Gedenktafel, Holzhausen - Den unsterblichen Opfern, Wiederitzsch - Den Opfern von Kriegen, Lausen - Den Sinti und Roma (Geschlagener), Schwanenteich, Goethestraße - Synagogengedenkstätte, Gottschedstraße - Goerdelerdenkmal, Neues Rathaus - Walter-Cramer-Gedenkstein, Johannapark - Gedenkstein für jüdische Bürger „Parthestein“, Parthestraße/Pfaffendorfer Straße - Polenaktion, Wächterstraße 23 - Im Gedenken den Opfern der Gewaltherrschaft, Straße des 17. Juni 2 - N.W. Rumjanzew, Ratzelstraße/Ecke Nikolai-Rumjanzew-Straße - Aufsteigender, Südfriedhof, Hauptachse - Den Opfern des 2. Weltkrieges und des Faschismus, Friedhof Holzhausen - Den Opfern von Gewaltherrschaft, Radefelder Weg In der Verwaltung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer befinden sich folgende Grabstätten und Denkmale der Opfer des Nationalsozialismus auf den städtischen Friedhöfen Leipzig: - Sowjetische militärische Opfer, Ostfriedhof - Sowjetische zivile Opfer, Ostfriedhof - Polnische Opfer, Ostfriedhof - Zwangsarbeiter verschiedener Nationen, Ostfriedhof - Italienische Opfer, Ostfriedhof - Opfer der Euthanasie und Kindereuthanasie, Ostfriedhof - Gedenkort für die Opfer der Kindereuthanasieverbrechen, Friedenspark - Opfer Nationalsozialistischer Militärjustiz, Ostfriedhof - Opfer verschiedener Nationen vom 13. April 1945, Ostfriedhof - Opfer der Luftangriffe auf Leipzig, Südfriedhof 1. bis 6. Gruppe - Opfer der Luftangriffe auf Leipzig, Südfriedhof 7. bis 9. Gruppe - Kriegsgräberstätten im ehemaligen Sozialistischen Ehrenhain, Südfriedhof Die Denkmale des Kulturamtes befinden sich in einem vorwiegend guten Zustand. Bis zum 8. Mai 2015 werden alle Denkmale gereinigt sein. Eine Liste mit Foto, Beschreibung und Sanierungsaufwand ist als ANLAGE 1 beigefügt. Die Denkmale des Amtes für Stadtgrün und Gewässer befinden sich ebenfalls in einem vorwiegend guten Zustand und werden, wenn erforderlich, bis zum 8. Mai 2015 gereinigt. Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 Für zwei Denkmale auf dem Ostfiedhof (sowjetische militärische Opfer und sowjetische zivile Opfer) besteht über diesen Zeitraum hinaus Sanierungsbedarf. Für den ehemaligen Sozialistischen Ehrenhain auf dem Südfriedhof wird mit einer gesonderten Vorlage die oberirdische Kennzeichnung der Opfer des Konzentrationslagers Abtnaundorf im Sinne des Kriegsgräbergesetzes vorbereitet. 2 Die finanziellen Aufwendungen für den Umbau dieser Anlage in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung vom Hitlerfaschismus können erst nach der Grundsatzentscheidung der Ratsversammlung zu den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft im Sinne des Kriegsgräbergesetzes ermittelt werden. Eine Liste der Denkmale, ebenfalls mit Foto und Beschreibung, ist als ANLAGE 2 beigefügt. Finanzierung Das Kulturamt finanziert die anfallenden Kosten aus dem dafür im Haushalt zur Verfügung stehenden Budget für Kleindenkmale. Zusätzliche Mittel für die Ausführung dieser Arbeiten sind nicht notwendig. Für die Denkmale „Sowjetische militärische Opfer“ und „Sowjetische zivile Opfer“ wurden durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer Fördermittel beantragt, die gemäß Zwischenbescheid vom 20.01.2014 frühestens ab dem Jahr 2016 in Jahresscheiben ausgereicht werden. Eine Teilzuwendung in Höhe von 35.134,75 € durch die Landesdirektion Sachsen wurde dieses Jahr für das Denkmal „Sowjetische zivile Opfer“ zur Sanierung des Denkmals und der Brunnen zur Verfügung gestellt. Die Ausführung erfolgt im III. Quartal 2014. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer unterhält Gedenkorte auf den Städtischen Friedhöfen ausschließlich im Zusammenhang mit Grabstätten im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung der Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Kriegsgräbergesetz). Die im Einzelfall erforderlichen Finanzmittel werden von der Landesdirektion Sachsen mit einem Fördersatz 100 v. H. bereitgestellt. Der Zeitpunkt der Förderung bemisst sich an bei der Landesdirektion vorliegenden Anträgen im jeweiligen Jahr. Zur Aufwertung der Infrastruktur an den besonders auch im Rahmen der jährlichen Gedenkveranstaltungen besuchten Grabanlagen, sind finanzielle Aufwendungen der Stadt Leipzig erforderlich, welche nicht aus dem laufenden Budget gedeckt werden können. In diesem Zusammenhang sollen folgende finanzielle Mittel bereitgestellt werden: - Südfriedhof, Aufwertung der Zuwegung an der XXVIII. Abteilung/Luftkriegsopfer, 20 T€ - Ostfriedhof, Aufwertung der Hauptwege zur Erschließung der Grabanlagen „Opfer verschiedener Nationen vom 13.4.1945“, „Sowjetischer Ehrenhain“ und „Polnisches Ehrenmal“, 15 T€. Hinweise von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 Die Stadtverwaltung arbeitet konstruktiv mit Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Vereinen zusammen, die sich um die Erhaltung und Pflege der Denkmale bemühen. Hinweise und Anregungen für Ergänzungen an den Denkmalen werden im Einzelfall geprüft werden. Es bedarf der Abstimmung und der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege. 3 ANLAGE 2