Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000976.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
21.08.14, 12:00
Aktualisiert
11.08.17, 14:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00074/14-VSP-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Verwaltungsausschuss
Zuständigkeit
Vorberatung
Ortschaftsrat Lindenthal
09.09.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in
Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus
(eRIS: V/A 514)
Alternativvorschlag:
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zu den in Verantwortung der Stadt Leipzig
stehenden Denkmalen und Gedenkorten für Opfer des Nationalsozialismus zur
Kenntnis (ANLAGE 1 und 2).
2. Die Stadtverwaltung führt die im Sachstandsbericht zum Verwaltungsstandpunkt
aufgeführten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an den Denkmalen und Gedenkorten bis
zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai 2015 durch und
sichert damit den würdigen Zustand derselben zu diesem Gedenktag.
3. Die Stadtverwaltung prüft die von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern herangetragenen Vorschläge
auf Ergänzung und Gestaltung von Denkmalen und Gedenkorten
auf Realisierbarkeit.
Sachstandsbericht:
Denkmale und Gedenkorte
In der Verwaltung des Kulturamtes befinden sich folgende Mahn- und Denkmale und
Gedenktafeln an die Opfer des Nationalsozialismus:
- Denkmal der 53, Lindenthal
- Denkmal Abtnaundorf, Theklaer Straße
- Opfer des Faschismus, Böhlitz-Ehrenberg
- Opfer des Faschismus, Arthur-Heidrich-Platz, Burghausen
- Opfer des Außenlagers des KZ Auschwitz, Permoserstraße
- Opfer des Faschismus, Liebertwolkwitz
- Opfer des Faschismus, Wiederitzsch
- Den Opfern von Faschismus, Mölkau
- Walter-Heise-Gedenktafel, Holzhausen
- Den unsterblichen Opfern, Wiederitzsch
- Den Opfern von Kriegen, Lausen
- Den Sinti und Roma (Geschlagener), Schwanenteich, Goethestraße
- Synagogengedenkstätte, Gottschedstraße
- Goerdelerdenkmal, Neues Rathaus
- Walter-Cramer-Gedenkstein, Johannapark
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- Gedenkstein für jüdische Bürger „Parthestein“, Parthestraße/Pfaffendorfer Straße
- Polenaktion, Wächterstraße 23
- Im Gedenken den Opfern der Gewaltherrschaft, Straße des 17. Juni 2
- N.W. Rumjanzew, Ratzelstraße/Ecke Nikolai-Rumjanzew-Straße
- Aufsteigender, Südfriedhof, Hauptachse
- Den Opfern des 2. Weltkrieges und des Faschismus, Friedhof Holzhausen
- Den Opfern von Gewaltherrschaft, Radefelder Weg
In der Verwaltung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer befinden sich folgende Grabstätten
und Denkmale der Opfer des Nationalsozialismus auf den städtischen Friedhöfen Leipzig:
- Sowjetische militärische Opfer, Ostfriedhof
- Sowjetische zivile Opfer, Ostfriedhof
- Polnische Opfer, Ostfriedhof
- Zwangsarbeiter verschiedener Nationen, Ostfriedhof
- Italienische Opfer, Ostfriedhof
- Opfer der Euthanasie und Kindereuthanasie, Ostfriedhof
- Gedenkort für die Opfer der Kindereuthanasieverbrechen, Friedenspark
- Opfer Nationalsozialistischer Militärjustiz, Ostfriedhof
- Opfer verschiedener Nationen vom 13. April 1945, Ostfriedhof
- Opfer der Luftangriffe auf Leipzig, Südfriedhof 1. bis 6. Gruppe
- Opfer der Luftangriffe auf Leipzig, Südfriedhof 7. bis 9. Gruppe
- Kriegsgräberstätten im ehemaligen Sozialistischen Ehrenhain, Südfriedhof
Die Denkmale des Kulturamtes befinden sich in einem vorwiegend guten Zustand. Bis zum
8. Mai 2015 werden alle Denkmale gereinigt sein. Eine Liste mit Foto, Beschreibung und
Sanierungsaufwand ist als ANLAGE 1 beigefügt.
Die Denkmale des Amtes für Stadtgrün und Gewässer befinden sich ebenfalls in einem
vorwiegend guten Zustand und werden, wenn erforderlich, bis zum 8. Mai 2015 gereinigt.
Für zwei Denkmale auf dem Ostfiedhof (sowjetische militärische Opfer und sowjetische zivile
Opfer) besteht über diesen Zeitraum hinaus Sanierungsbedarf.
Für den ehemaligen Sozialistischen Ehrenhain auf dem Südfriedhof wird mit einer gesonderten
Vorlage die oberirdische Kennzeichnung der Opfer des Konzentrationslagers Abtnaundorf im
Sinne des Kriegsgräbergesetzes vorbereitet.
Die finanziellen Aufwendungen für den Umbau dieser Anlage in Vorbereitung des 70.
Jahrestages der Befreiung vom Hitlerfaschismus können erst nach der Grundsatzentscheidung
der Ratsversammlung zu den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft im Sinne des
Kriegsgräbergesetzes ermittelt werden.
Eine Liste der Denkmale, ebenfalls mit Foto und Beschreibung, ist als ANLAGE 2 beigefügt.
Finanzierung
Das Kulturamt finanziert die anfallenden Kosten aus dem dafür im Haushalt zur Verfügung
stehenden Budget für Kleindenkmale. Zusätzliche Mittel für die Ausführung dieser Arbeiten sind
nicht notwendig.
Für die Denkmale „Sowjetische militärische Opfer“ und „Sowjetische zivile Opfer“ wurden durch
das Amt für Stadtgrün und Gewässer Fördermittel beantragt, die gemäß Zwischenbescheid vom
20.01.2014 frühestens ab dem Jahr 2016 in Jahresscheiben ausgereicht werden. Eine
Teilzuwendung in Höhe von 35.134,75 € durch die Landesdirektion Sachsen wurde dieses Jahr
für das Denkmal „Sowjetische zivile Opfer“ zur Sanierung des Denkmals und der Brunnen zur
Verfügung gestellt. Die Ausführung erfolgt im III. Quartal 2014.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer unterhält Gedenkorte auf den Städtischen Friedhöfen
ausschließlich im Zusammenhang mit Grabstätten im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung der
Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Kriegsgräbergesetz). Die im Einzelfall
erforderlichen Finanzmittel werden von der Landesdirektion Sachsen mit einem Fördersatz
100 v. H. bereitgestellt. Der Zeitpunkt der Förderung bemisst sich an bei der Landesdirektion
vorliegenden Anträgen im jeweiligen Jahr.
Zur Aufwertung der Infrastruktur an den besonders auch im Rahmen der jährlichen
Gedenkveranstaltungen besuchten Grabanlagen, sind finanzielle Aufwendungen der Stadt
Leipzig erforderlich, welche nicht aus dem laufenden Budget gedeckt werden können. In diesem
Zusammenhang sollen folgende finanzielle Mittel bereitgestellt werden:
- Südfriedhof, Aufwertung der Zuwegung an der XXVIII. Abteilung/Luftkriegsopfer, 20 T€
- Ostfriedhof, Aufwertung der Hauptwege zur Erschließung der Grabanlagen „Opfer
verschiedener Nationen vom 13.4.1945“, „Sowjetischer Ehrenhain“ und „Polnisches
Ehrenmal“, 15 T€.
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Hinweise von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern
Die Stadtverwaltung arbeitet konstruktiv mit Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Vereinen
zusammen, die sich um die Erhaltung und Pflege der Denkmale bemühen. Hinweise und
Anregungen für Ergänzungen an den Denkmalen werden im Einzelfall geprüft werden. Es
bedarf der Abstimmung und der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch das Amt für
Bauordnung und Denkmalpflege.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
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DB
Verwaltungsstandpunkt
zu Antrag Nr. V/A 514 Neufassung vom 24.04.2014 eingereicht von Fraktion DIE LINKE
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Datum: <DATUM>
TOP: <TOP>
vertagt auf:<DATUM>
Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in
Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom
Hitlerfaschismus
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Finanzielle Auswirkungen
Mit Beschluss entstehen Folgekosten
nein
ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
<DATUM/UNTERSCHRIFT>
Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
Ergebnis der Dienstberatung vom <HIER BITTE EINTRAGEN>
bestätigt
mit Änderungen bestätigt
nicht bestätigt
Alternativvorschlag:
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zu den in Verantwortung der Stadt Leipzig
stehenden Denkmalen und Gedenkorten für Opfer des Nationalsozialismus zur
Kenntnis (ANLAGE 1 und 2).
2. Die Stadtverwaltung führt die im Sachstandsbericht zum Verwaltungsstandpunkt
aufgeführten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an den Denkmalen und Gedenkorten bis
zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai 2015 durch und
sichert damit den würdigen Zustand derselben zu diesem Gedenktag.
3. Die Stadtverwaltung prüft die von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern
1
herangetragenen Vorschläge auf Ergänzung und Gestaltung von Denkmalen und Gedenkorten
auf Realisierbarkeit.
Sachstandsbericht:
Denkmale und Gedenkorte
In der Verwaltung des Kulturamtes befinden sich folgende Mahn- und Denkmale und
Gedenktafeln an die Opfer des Nationalsozialismus:
- Denkmal der 53, Lindenthal
- Denkmal Abtnaundorf, Theklaer Straße
- Opfer des Faschismus, Böhlitz-Ehrenberg
- Opfer des Faschismus, Arthur-Heidrich-Platz, Burghausen
- Opfer des Außenlagers des KZ Auschwitz, Permoserstraße
- Opfer des Faschismus, Liebertwolkwitz
- Opfer des Faschismus, Wiederitzsch
- Den Opfern von Faschismus, Mölkau
- Walter-Heise-Gedenktafel, Holzhausen
- Den unsterblichen Opfern, Wiederitzsch
- Den Opfern von Kriegen, Lausen
- Den Sinti und Roma (Geschlagener), Schwanenteich, Goethestraße
- Synagogengedenkstätte, Gottschedstraße
- Goerdelerdenkmal, Neues Rathaus
- Walter-Cramer-Gedenkstein, Johannapark
- Gedenkstein für jüdische Bürger „Parthestein“, Parthestraße/Pfaffendorfer Straße
- Polenaktion, Wächterstraße 23
- Im Gedenken den Opfern der Gewaltherrschaft, Straße des 17. Juni 2
- N.W. Rumjanzew, Ratzelstraße/Ecke Nikolai-Rumjanzew-Straße
- Aufsteigender, Südfriedhof, Hauptachse
- Den Opfern des 2. Weltkrieges und des Faschismus, Friedhof Holzhausen
- Den Opfern von Gewaltherrschaft, Radefelder Weg
In der Verwaltung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer befinden sich folgende Grabstätten
und Denkmale der Opfer des Nationalsozialismus auf den städtischen Friedhöfen Leipzig:
- Sowjetische militärische Opfer, Ostfriedhof
- Sowjetische zivile Opfer, Ostfriedhof
- Polnische Opfer, Ostfriedhof
- Zwangsarbeiter verschiedener Nationen, Ostfriedhof
- Italienische Opfer, Ostfriedhof
- Opfer der Euthanasie und Kindereuthanasie, Ostfriedhof
- Gedenkort für die Opfer der Kindereuthanasieverbrechen, Friedenspark
- Opfer Nationalsozialistischer Militärjustiz, Ostfriedhof
- Opfer verschiedener Nationen vom 13. April 1945, Ostfriedhof
- Opfer der Luftangriffe auf Leipzig, Südfriedhof 1. bis 6. Gruppe
- Opfer der Luftangriffe auf Leipzig, Südfriedhof 7. bis 9. Gruppe
- Kriegsgräberstätten im ehemaligen Sozialistischen Ehrenhain, Südfriedhof
Die Denkmale des Kulturamtes befinden sich in einem vorwiegend guten Zustand. Bis zum
8. Mai 2015 werden alle Denkmale gereinigt sein. Eine Liste mit Foto, Beschreibung und
Sanierungsaufwand ist als ANLAGE 1 beigefügt.
Die Denkmale des Amtes für Stadtgrün und Gewässer befinden sich ebenfalls in einem
vorwiegend guten Zustand und werden, wenn erforderlich, bis zum 8. Mai 2015 gereinigt.
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
Für zwei Denkmale auf dem Ostfiedhof (sowjetische militärische Opfer und sowjetische zivile
Opfer) besteht über diesen Zeitraum hinaus Sanierungsbedarf.
Für den ehemaligen Sozialistischen Ehrenhain auf dem Südfriedhof wird mit einer gesonderten
Vorlage die oberirdische Kennzeichnung der Opfer des Konzentrationslagers Abtnaundorf im
Sinne des Kriegsgräbergesetzes vorbereitet.
2
Die finanziellen Aufwendungen für den Umbau dieser Anlage in Vorbereitung des 70.
Jahrestages der Befreiung vom Hitlerfaschismus können erst nach der Grundsatzentscheidung
der Ratsversammlung zu den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft im Sinne des
Kriegsgräbergesetzes ermittelt werden.
Eine Liste der Denkmale, ebenfalls mit Foto und Beschreibung, ist als ANLAGE 2 beigefügt.
Finanzierung
Das Kulturamt finanziert die anfallenden Kosten aus dem dafür im Haushalt zur Verfügung
stehenden Budget für Kleindenkmale. Zusätzliche Mittel für die Ausführung dieser Arbeiten sind
nicht notwendig.
Für die Denkmale „Sowjetische militärische Opfer“ und „Sowjetische zivile Opfer“ wurden durch
das Amt für Stadtgrün und Gewässer Fördermittel beantragt, die gemäß Zwischenbescheid vom
20.01.2014 frühestens ab dem Jahr 2016 in Jahresscheiben ausgereicht werden. Eine
Teilzuwendung in Höhe von 35.134,75 € durch die Landesdirektion Sachsen wurde dieses Jahr
für das Denkmal „Sowjetische zivile Opfer“ zur Sanierung des Denkmals und der Brunnen zur
Verfügung gestellt. Die Ausführung erfolgt im III. Quartal 2014.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer unterhält Gedenkorte auf den Städtischen Friedhöfen
ausschließlich im Zusammenhang mit Grabstätten im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung der
Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Kriegsgräbergesetz). Die im Einzelfall
erforderlichen Finanzmittel werden von der Landesdirektion Sachsen mit einem Fördersatz
100 v. H. bereitgestellt. Der Zeitpunkt der Förderung bemisst sich an bei der Landesdirektion
vorliegenden Anträgen im jeweiligen Jahr.
Zur Aufwertung der Infrastruktur an den besonders auch im Rahmen der jährlichen
Gedenkveranstaltungen besuchten Grabanlagen, sind finanzielle Aufwendungen der Stadt
Leipzig erforderlich, welche nicht aus dem laufenden Budget gedeckt werden können. In diesem
Zusammenhang sollen folgende finanzielle Mittel bereitgestellt werden:
- Südfriedhof, Aufwertung der Zuwegung an der XXVIII. Abteilung/Luftkriegsopfer, 20 T€
- Ostfriedhof, Aufwertung der Hauptwege zur Erschließung der Grabanlagen „Opfer
verschiedener Nationen vom 13.4.1945“, „Sowjetischer Ehrenhain“ und „Polnisches
Ehrenmal“, 15 T€.
Hinweise von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
Die Stadtverwaltung arbeitet konstruktiv mit Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Vereinen
zusammen, die sich um die Erhaltung und Pflege der Denkmale bemühen. Hinweise und
Anregungen für Ergänzungen an den Denkmalen werden im Einzelfall geprüft werden. Es
bedarf der Abstimmung und der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch das Amt für
Bauordnung und Denkmalpflege.
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ANLAGE 2