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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000484.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
07.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:26
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00048/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 02.09.2014 2. Lesung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Dezernat Finanzen Betreff Finanzierung der bisher erfolgreichen Arbeit des Kommunalen Eigenbetriebes Engelsdorf (KEE) - ehemals HP 048 (eRIS: V/A 494) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 1/3 Sachverhalt: Mit dem Planansatz in Höhe von 2.200.000 € kann der KEE im Jahr 2014 seine erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre fortsetzen. Im Jahr 2014 werden die Arbeitsplätze im Projekt Bürgerarbeit auslaufen, sodass die Mittel zur Kofinanzierung von Bürgerarbeit gegenüber dem Jahr 2013 reduziert wurden. Gleichzeitig werden im Jahr 2014 die städtischen FAV-Maßnahmen auf 160 Beschäftigte aufgestockt. Entsprechend der Ämteranmeldungen erfolgt der Maßnahmebeginn der neuen FAV-Maßnahmen im Jahr 2014 zeitlich versetzt, sodass die Mittel zur Kofinanzierung der FAV Arbeitsplätze im Jahr 2014 nicht für volle 12 Monate pro Arbeitsplatz vorgehalten werden müssen. Ab dem Jahr 2015 sind die FAV-Arbeitsplätze dann für volle 12 Monate durch die Stadt Leipzig zu kofinanzieren. Gleichzeitig ist 2015 das Modellprojekt Bürgerarbeit ausgelaufen. Unter Berücksichtigung der hiermit freiwerdenden Mittel kann nach dem derzeitigem Stand der Haushaltsplanung 2015/2016, der Planansatz zur Finanzierung von u. a. 160 FAVArbeitsplätzen beim KEE in Höhe von 2.200.000 € fortgeschrieben werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt immer unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig für Maßnahmen des Marktersatzes zur Verfügung stehen und die Förderanträge in entsprechenden Umfang bewilligt werden. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Jobcenters Leipzig, für diese Maßnahmen die ausreichende Anzahl an geeigneten Teilnehmer/-innen zu aktivieren und zu zuweisen Anlage: keine Seite 2/3