Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000484.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
07.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00048/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
02.09.2014
2. Lesung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Dezernat Finanzen
Betreff
Finanzierung der bisher erfolgreichen Arbeit des Kommunalen Eigenbetriebes
Engelsdorf (KEE) - ehemals HP 048 (eRIS: V/A 494)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
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Sachverhalt:
Mit dem Planansatz in Höhe von 2.200.000 € kann der KEE im Jahr 2014 seine erfolgreiche
Arbeit der vergangenen Jahre fortsetzen.
Im Jahr 2014 werden die Arbeitsplätze im Projekt Bürgerarbeit auslaufen, sodass die Mittel
zur
Kofinanzierung von Bürgerarbeit gegenüber dem Jahr 2013 reduziert wurden.
Gleichzeitig werden im Jahr 2014 die städtischen FAV-Maßnahmen auf 160 Beschäftigte
aufgestockt. Entsprechend der Ämteranmeldungen erfolgt der Maßnahmebeginn der neuen
FAV-Maßnahmen im Jahr 2014 zeitlich versetzt, sodass die Mittel zur Kofinanzierung der FAV
Arbeitsplätze im Jahr 2014 nicht für volle 12 Monate pro Arbeitsplatz vorgehalten werden
müssen.
Ab dem Jahr 2015 sind die FAV-Arbeitsplätze dann für volle 12 Monate durch die Stadt
Leipzig
zu kofinanzieren. Gleichzeitig ist 2015 das Modellprojekt Bürgerarbeit ausgelaufen. Unter
Berücksichtigung der hiermit freiwerdenden Mittel kann nach dem derzeitigem Stand der
Haushaltsplanung 2015/2016, der Planansatz zur Finanzierung von u. a. 160
FAVArbeitsplätzen
beim KEE in Höhe von 2.200.000 € fortgeschrieben werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt immer unter dem Vorbehalt, dass die hierfür
erforderlichen finanziellen Mittel im Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig für
Maßnahmen
des Marktersatzes zur Verfügung stehen und die Förderanträge in entsprechenden Umfang
bewilligt werden. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Jobcenters Leipzig, für
diese Maßnahmen die ausreichende Anzahl an geeigneten Teilnehmer/-innen zu aktivieren
und zu zuweisen
Anlage:
keine
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