Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001253.pdf
Größe
509 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00190/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
10.09.2014
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Optimierte Verkehrslösung für den Straßenbereich Dieskau-/Arthur-Nagel/Bismarckstraße (V/A 541)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Beschluss:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
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Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Beschlussvorschlages, da dies bereits
Verwaltungshandeln ist. Dazu wird folgender Sachstand mitgeteilt:
Die Optimierung der Verkehrssituation ist bereits im Rahmen der Untersuchungen für einen Ausbau
der Dieskaustraße enthalten. Kurzfristige punktuelle Einzelmaßnahmen sind in diesem Bereich nicht
umsetzbar. Eine Analyse der Gefährdungssituation wurde bereits durch die
Verkehrsunfallkommission durchgeführt und ein Umbau als erforderlich
festgestellt.
Im Ergebnis einer Unfalluntersuchung erhielt das VTA im Jahr 2009 von der Polizeidirektion
für diesen Bereich eine Information zur Unfallhäufung.
Aufgrund der 2009 festgestellten Unfallhäufung und der komplizierten Verkehrsführung
wurde bereits im Jahr 2010 dieser Bereich im Rahmen einer Variantenuntersuchung für
die Umgestaltung der Dieskaustraße, im Abschnitt von Gerhard-Ellrodt-Straße bis
Neue Straße, als Vorplanung der Verkehrsanlage betrachtet. Im Mittelfristigen
Investitionsprogramm für den Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist diese
Maßnahme in den Jahresscheiben 2017-2019, als finanziell ungesicherte Maßnahme
(Nr. 42), aufgeführt.
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Eine Verbesserung bzw. Optimierung der Verkehrsführung im o. g. Knotenbereich kann
nur durch dessen Umbau erfolgen. Die durch Fehlverhalten entstehenden Sicherheitsdefizite
können nicht durch weitere verkehrsregelnde Maßnahmen kompensiert werden.
Die zielführende Lösung zur verbesserten Verkehrsführung ist das Abhängen des Teils
Bismarckstraße zwischen Dieskaustraße und Arthur-Nagel-Straße und Führung der
Rechtsabbieger von der Dieskaustraße über die LSA-geregelte Einmündung Dieskaustraße/
Arthur-Nagel-Straße mit der entsprechenden baulichen Knotenpunktausbildung.
Entsprechende Lösungsmöglichkeiten sind Bestandteil der planerischen Untersuchung
zur Umgestaltung der Dieskaustraße als Vorplanung des Verkehrsbauvorhabens.
Der Sachverhalt wurde auch unter dem Gesichtspunkt der Schulwegsicherheit geprüft.
Der genannte Straßenabschnitt befindet sich im Einzugsbereich der 120. Schule,
Martin-Herrmann-Straße 1. Die Kinder kommen sowohl aus den Wohngebieten südlich
der Schule, als auch aus den Häusern, welche sich an der Dieskaustraße nördlich der
Eisenbahnüberführung befinden. Eine Querung im Knotenpunktbereich der Bismarckstraße
ist damit nicht erforderlich. Im unmittelbaren Bereich der Schule und Kindertagesstätte
Arthur-Nagel-Straße ist ein Fußgängerüberweg (FGÜ) vorhanden, der dem
überwiegenden Teil der Schüler aus den südlichen Wohngebieten als sichere Querung
dient.
Zur Verbesserung der Wegebeziehung sollte aus Sicht der Schulwegsicherheit die
Anordnung eines FGÜ, welche jedoch aus Sicherheitsgründen an bestimmte Voraussetzungen
gebunden ist, im Bereich der Bismarckstraße geprüft werden. Hier führt ein
Fußweg durch Grünanlagen in Richtung der Kreuzung Arthur-Nagel-Straße/ Bismarckstraße,
welcher von Kindern genutzt wird, die entlang der Dieskaustraße südlich der
Arthur-Nagel-Straße wohnen und eine Querung der Bismarckstraße vornehmen
müssen. Hier wird die Querung u.U. von Rückstau im Kreuzungsbereich tangiert.
Für das Überqueren der Einmündung der Arthur-Nagel-Straße im Zuge Dieskaustraße
besteht aus Sicht der Schulwegebeziehungen keine vorrangige Notwendigkeit.
Anlagen:
Seite 3/3
DB
Verwaltungsstandpunkt
zu Antrag Nr. V/A541/14 vom 17.04.2014
eingereicht von Stadtrat Reiner Engelmann, Stadtrat William Grosser
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Datum: 15.07.2014
TOP: 8.5
vertagt auf:
Optimierte Verkehrsführung für den Straßenbereich
Dieskau-/Arthur-Nagel-/Bismarckstraße
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung
✘ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
✘ Sachstandsbericht
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Finanzielle Auswirkungen
Mit Beschluss entstehen Folgekosten
✘ nein
ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt
Eingereicht von
Mitwirkend
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
Ergebnis der Dienstberatung vom
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
bestätigt
mit Änderungen bestätigt
nicht bestätigt
-2Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Beschlussvorschlages, da dies bereits
Verwaltungshandeln ist. Dazu wird folgender Sachstand mitgeteilt:
Die Optimierung der Verkehrssituation ist bereits im Rahmen der Untersuchungen für
einen Ausbau der Dieskaustraße enthalten. Kurzfristige punktuelle Einzelmaßnahmen
sind in diesem Bereich nicht umsetzbar. Eine Analyse der Gefährdungssituation wurde
bereits durch die Verkehrsunfallkommission durchgeführt und ein Umbau als erforderlich festgestellt.
Im Ergebnis einer Unfalluntersuchung erhielt das VTA im Jahr 2009 von der Polizeidirektion für diesen Bereich eine Information zur Unfallhäufung.
Aufgrund der 2009 festgestellten Unfallhäufung und der komplizierten Verkehrsführung
wurde bereits im Jahr 2010 dieser Bereich im Rahmen einer Variantenuntersuchung für
die Umgestaltung der Dieskaustraße, im Abschnitt von Gerhard-Ellrodt-Straße bis
Neue Straße, als Vorplanung der Verkehrsanlage betrachtet. Im Mittelfristigen
Investitionsprogramm für den Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist diese
Maßnahme in den Jahresscheiben 2017-2019, als finanziell ungesicherte Maßnahme
(Nr. 42), aufgeführt.
Eine Verbesserung bzw. Optimierung der Verkehrsführung im o. g. Knotenbereich kann
nur durch dessen Umbau erfolgen. Die durch Fehlverhalten entstehenden Sicherheitsdefizite können nicht durch weitere verkehrsregelnde Maßnahmen kompensiert werden.
Die zielführende Lösung zur verbesserten Verkehrsführung ist das Abhängen des Teils
Bismarckstraße zwischen Dieskaustraße und Arthur-Nagel-Straße und Führung der
Rechtsabbieger von der Dieskaustraße über die LSA-geregelte Einmündung Dieskaustraße/Arthur-Nagel-Straße mit der entsprechenden baulichen Knotenpunktausbildung.
Entsprechende Lösungsmöglichkeiten sind Bestandteil der planerischen Untersuchung
zur Umgestaltung der Dieskaustraße als Vorplanung des Verkehrsbauvorhabens.
Der Sachverhalt wurde auch unter dem Gesichtspunkt der Schulwegsicherheit geprüft.
Der genannte Straßenabschnitt befindet sich im Einzugsbereich der 120. Schule,
Martin-Herrmann-Straße 1. Die Kinder kommen sowohl aus den Wohngebieten südlich
der Schule, als auch aus den Häusern, welche sich an der Dieskaustraße nördlich der
Eisenbahnüberführung befinden. Eine Querung im Knotenpunktbereich der Bismarckstraße ist damit nicht erforderlich. Im unmittelbaren Bereich der Schule und Kindertagesstätte Arthur-Nagel-Straße ist ein Fußgängerüberweg (FGÜ) vorhanden, der dem
überwiegenden Teil der Schüler aus den südlichen Wohngebieten als sichere Querung
dient.
Zur Verbesserung der Wegebeziehung sollte aus Sicht der Schulwegsicherheit die
Anordnung eines FGÜ, welche jedoch aus Sicherheitsgründen an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, im Bereich der Bismarckstraße geprüft werden. Hier führt ein
Fußweg durch Grünanlagen in Richtung der Kreuzung Arthur-Nagel-Straße/ Bismarckstraße, welcher von Kindern genutzt wird, die entlang der Dieskaustraße südlich der
Arthur-Nagel-Straße wohnen und eine Querung der Bismarckstraße vornehmen
müssen. Hier wird die Querung u.U. von Rückstau im Kreuzungsbereich tangiert.
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
Für das Überqueren der Einmündung der Arthur-Nagel-Straße im Zuge Dieskaustraße
besteht aus Sicht der Schulwegebeziehungen keine vorrangige Notwendigkeit.
Übersichtsplan zu Antrag Nr. V/A 541/14
„Optimierte Verkehrsführung für den Straßenbereich Dieskau-/Arthur-Nagel-/
Bismarckstraße“
Arbeitskopie Stadtkarte Leipzig (ALK) überlagert mit Luftbild 2013
erstellt 66.11/BJA 25.06.14, Format: A4/unmaßstäblich