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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001253.pdf
Größe
509 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:31
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00190/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 10.09.2014 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 Vorberatung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Optimierte Verkehrslösung für den Straßenbereich Dieskau-/Arthur-Nagel/Bismarckstraße (V/A 541) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag x Sachstandsbericht Beschluss: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Seite 1/3 Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein von bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Beschlussvorschlages, da dies bereits Verwaltungshandeln ist. Dazu wird folgender Sachstand mitgeteilt: Die Optimierung der Verkehrssituation ist bereits im Rahmen der Untersuchungen für einen Ausbau der Dieskaustraße enthalten. Kurzfristige punktuelle Einzelmaßnahmen sind in diesem Bereich nicht umsetzbar. Eine Analyse der Gefährdungssituation wurde bereits durch die Verkehrsunfallkommission durchgeführt und ein Umbau als erforderlich festgestellt. Im Ergebnis einer Unfalluntersuchung erhielt das VTA im Jahr 2009 von der Polizeidirektion für diesen Bereich eine Information zur Unfallhäufung. Aufgrund der 2009 festgestellten Unfallhäufung und der komplizierten Verkehrsführung wurde bereits im Jahr 2010 dieser Bereich im Rahmen einer Variantenuntersuchung für die Umgestaltung der Dieskaustraße, im Abschnitt von Gerhard-Ellrodt-Straße bis Neue Straße, als Vorplanung der Verkehrsanlage betrachtet. Im Mittelfristigen Investitionsprogramm für den Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist diese Maßnahme in den Jahresscheiben 2017-2019, als finanziell ungesicherte Maßnahme (Nr. 42), aufgeführt. Seite 2/3 Eine Verbesserung bzw. Optimierung der Verkehrsführung im o. g. Knotenbereich kann nur durch dessen Umbau erfolgen. Die durch Fehlverhalten entstehenden Sicherheitsdefizite können nicht durch weitere verkehrsregelnde Maßnahmen kompensiert werden. Die zielführende Lösung zur verbesserten Verkehrsführung ist das Abhängen des Teils Bismarckstraße zwischen Dieskaustraße und Arthur-Nagel-Straße und Führung der Rechtsabbieger von der Dieskaustraße über die LSA-geregelte Einmündung Dieskaustraße/ Arthur-Nagel-Straße mit der entsprechenden baulichen Knotenpunktausbildung. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten sind Bestandteil der planerischen Untersuchung zur Umgestaltung der Dieskaustraße als Vorplanung des Verkehrsbauvorhabens. Der Sachverhalt wurde auch unter dem Gesichtspunkt der Schulwegsicherheit geprüft. Der genannte Straßenabschnitt befindet sich im Einzugsbereich der 120. Schule, Martin-Herrmann-Straße 1. Die Kinder kommen sowohl aus den Wohngebieten südlich der Schule, als auch aus den Häusern, welche sich an der Dieskaustraße nördlich der Eisenbahnüberführung befinden. Eine Querung im Knotenpunktbereich der Bismarckstraße ist damit nicht erforderlich. Im unmittelbaren Bereich der Schule und Kindertagesstätte Arthur-Nagel-Straße ist ein Fußgängerüberweg (FGÜ) vorhanden, der dem überwiegenden Teil der Schüler aus den südlichen Wohngebieten als sichere Querung dient. Zur Verbesserung der Wegebeziehung sollte aus Sicht der Schulwegsicherheit die Anordnung eines FGÜ, welche jedoch aus Sicherheitsgründen an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, im Bereich der Bismarckstraße geprüft werden. Hier führt ein Fußweg durch Grünanlagen in Richtung der Kreuzung Arthur-Nagel-Straße/ Bismarckstraße, welcher von Kindern genutzt wird, die entlang der Dieskaustraße südlich der Arthur-Nagel-Straße wohnen und eine Querung der Bismarckstraße vornehmen müssen. Hier wird die Querung u.U. von Rückstau im Kreuzungsbereich tangiert. Für das Überqueren der Einmündung der Arthur-Nagel-Straße im Zuge Dieskaustraße besteht aus Sicht der Schulwegebeziehungen keine vorrangige Notwendigkeit. Anlagen: Seite 3/3 DB Verwaltungsstandpunkt zu Antrag Nr. V/A541/14 vom 17.04.2014 eingereicht von Stadtrat Reiner Engelmann, Stadtrat William Grosser Dienstberatung des Oberbürgermeisters Datum: 15.07.2014 TOP: 8.5 vertagt auf: Optimierte Verkehrsführung für den Straßenbereich Dieskau-/Arthur-Nagel-/Bismarckstraße Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung ✘ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ✘ Sachstandsbericht Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder nachteilig für die Stadt Leipzig. Finanzielle Auswirkungen Mit Beschluss entstehen Folgekosten ✘ nein ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt Eingereicht von Mitwirkend Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Ergebnis der Dienstberatung vom Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 bestätigt mit Änderungen bestätigt nicht bestätigt -2Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Beschlussvorschlages, da dies bereits Verwaltungshandeln ist. Dazu wird folgender Sachstand mitgeteilt: Die Optimierung der Verkehrssituation ist bereits im Rahmen der Untersuchungen für einen Ausbau der Dieskaustraße enthalten. Kurzfristige punktuelle Einzelmaßnahmen sind in diesem Bereich nicht umsetzbar. Eine Analyse der Gefährdungssituation wurde bereits durch die Verkehrsunfallkommission durchgeführt und ein Umbau als erforderlich festgestellt. Im Ergebnis einer Unfalluntersuchung erhielt das VTA im Jahr 2009 von der Polizeidirektion für diesen Bereich eine Information zur Unfallhäufung. Aufgrund der 2009 festgestellten Unfallhäufung und der komplizierten Verkehrsführung wurde bereits im Jahr 2010 dieser Bereich im Rahmen einer Variantenuntersuchung für die Umgestaltung der Dieskaustraße, im Abschnitt von Gerhard-Ellrodt-Straße bis Neue Straße, als Vorplanung der Verkehrsanlage betrachtet. Im Mittelfristigen Investitionsprogramm für den Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist diese Maßnahme in den Jahresscheiben 2017-2019, als finanziell ungesicherte Maßnahme (Nr. 42), aufgeführt. Eine Verbesserung bzw. Optimierung der Verkehrsführung im o. g. Knotenbereich kann nur durch dessen Umbau erfolgen. Die durch Fehlverhalten entstehenden Sicherheitsdefizite können nicht durch weitere verkehrsregelnde Maßnahmen kompensiert werden. Die zielführende Lösung zur verbesserten Verkehrsführung ist das Abhängen des Teils Bismarckstraße zwischen Dieskaustraße und Arthur-Nagel-Straße und Führung der Rechtsabbieger von der Dieskaustraße über die LSA-geregelte Einmündung Dieskaustraße/Arthur-Nagel-Straße mit der entsprechenden baulichen Knotenpunktausbildung. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten sind Bestandteil der planerischen Untersuchung zur Umgestaltung der Dieskaustraße als Vorplanung des Verkehrsbauvorhabens. Der Sachverhalt wurde auch unter dem Gesichtspunkt der Schulwegsicherheit geprüft. Der genannte Straßenabschnitt befindet sich im Einzugsbereich der 120. Schule, Martin-Herrmann-Straße 1. Die Kinder kommen sowohl aus den Wohngebieten südlich der Schule, als auch aus den Häusern, welche sich an der Dieskaustraße nördlich der Eisenbahnüberführung befinden. Eine Querung im Knotenpunktbereich der Bismarckstraße ist damit nicht erforderlich. Im unmittelbaren Bereich der Schule und Kindertagesstätte Arthur-Nagel-Straße ist ein Fußgängerüberweg (FGÜ) vorhanden, der dem überwiegenden Teil der Schüler aus den südlichen Wohngebieten als sichere Querung dient. Zur Verbesserung der Wegebeziehung sollte aus Sicht der Schulwegsicherheit die Anordnung eines FGÜ, welche jedoch aus Sicherheitsgründen an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, im Bereich der Bismarckstraße geprüft werden. Hier führt ein Fußweg durch Grünanlagen in Richtung der Kreuzung Arthur-Nagel-Straße/ Bismarckstraße, welcher von Kindern genutzt wird, die entlang der Dieskaustraße südlich der Arthur-Nagel-Straße wohnen und eine Querung der Bismarckstraße vornehmen müssen. Hier wird die Querung u.U. von Rückstau im Kreuzungsbereich tangiert. Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 Für das Überqueren der Einmündung der Arthur-Nagel-Straße im Zuge Dieskaustraße besteht aus Sicht der Schulwegebeziehungen keine vorrangige Notwendigkeit. Übersichtsplan zu Antrag Nr. V/A 541/14 „Optimierte Verkehrsführung für den Straßenbereich Dieskau-/Arthur-Nagel-/ Bismarckstraße“ Arbeitskopie Stadtkarte Leipzig (ALK) überlagert mit Luftbild 2013 erstellt 66.11/BJA 25.06.14, Format: A4/unmaßstäblich