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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001169.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
09.08.18, 21:08
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. A-00049/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Die Linke Betreff Durchführung einer wohnungspolitischen Stunde (eRIS:V/A536) Beschluss: Der Stadtrat führt im I. Quartal 2015 eine wohnungspolitische Stunde durch. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein wenn ja, Seite 1/3 Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Begründung: Nach den bildungspolitischen, der sicherheitspolitischen und einer wirtschaftspolitischen Stunde ist es an der Zeit für eine wohnungspolitische Stunde. Die Stadt Leipzig wächst. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich nach Jahren, die von schwacher Nachfrage und hohem Leerstand geprägt waren, in Richtung eines ausgeglichenen Angebots- und Nachfrageverhältnisses, in einigen Stadtteilen mit hoher Nachfrage wird der Wohnraum in einzelnen Segmenten knapp und verteuert sich. Die bis 31.12.2013 mögliche Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte und anderer Bedarfsgruppen (z. B. ältere und behinderte Menschen) durch das Sozialamt ist ab dem 01.01.2014 eingeschränkt. Ursache sind • das Auslaufen des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes zum 31.12.2013, welches die Basis der bestehenden Belegungsrechtsverträge der Stadt Leipzig mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) und den Wohnungsgenossenschaften bildete, • der massive Rückgang der Belegungsbindungen aus der Wohnungsbauförderung (von ehemals 10.000 Wohnungen im Jahr 2003 verblieben am 01.01.2014 noch ca. 350 bis 500 Wohnungen mit alten- und behindertengerechter Ausstattung in der Bindung) und • der Wegfall der Subjektförderung („einkommensabhängige Zusatzförderung“) für rund 10.000 Wohnungen durch Auslaufen der Mietwohnungsbauförderprogramme des Freistaates Sachsen nach Teil B II in den letzten Jahren. In dieser Situation steht das Sozialamt vor der Herausforderung, die Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte und andere Bedarfsgruppen bei geänderten Rahmenbedingungen nachhaltig zu sichern. Dazu bedarf es eines tragfähigen wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt, um auch weiterhin genügend Wohnraum für einkommensschwache Haushalte und andere Bedarfsgruppen vorhalten zu können und somit einer weiteren Segration entgegenzuwirken. Anlagen: keine Seite 2/3 RV Antrag Nr. V/A 536 vom 10.4.2014 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 16.4.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Eingereicht von Unterschrift Durchführung einer wohnungspolitischen Stunde Beschlussvorschlag Der Stadtrat führt im I. Quartal 2015 eine wohnungspolitische Stunde durch. Begründung: Nach den bildungspolitischen, der sicherheitspolitischen und einer wirtschaftspolitischen Stunde ist es an der Zeit für eine wohnungspolitische Stunde. Die Stadt Leipzig wächst. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich nach Jahren, die von schwacher Nachfrage und hohem Leerstand geprägt waren, in Richtung eines ausgeglichenen Angebots- und Nachfrageverhältnisses, in einigen Stadtteilen mit hoher Nachfrage wird der Wohnraum in einzelnen Segmenten knapp und verteuert sich. Die bis 31.12.2013 mögliche Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte und anderer Bedarfsgruppen (z. B. ältere und behinderte Menschen) durch das Sozialamt ist ab dem 01.01.2014 eingeschränkt. Ursache sind • Stadt Leipzig 01.15/004/10.05 • das Auslaufen des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes zum 31.12.2013, welches die Basis der bestehenden Belegungsrechtsverträge der Stadt Leipzig mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) und den Wohnungsgenossenschaften bildete, der massive Rückgang der Belegungsbindungen aus der Wohnungsbauförderung (von ehemals 10.000 Wohnungen im Jahr 2003 verblieben am 01.01.2014 noch ca. 350 bis 500 Wohnungen mit alten- und behindertengerechter Ausstattung in der Bindung) und -2- • der Wegfall der Subjektförderung („einkommensabhängige Zusatzförderung“) für rund 10.000 Wohnungen durch Auslaufen der Mietwohnungsbauförderprogramme des Freistaates Sachsen nach Teil B II in den letzten Jahren. In dieser Situation steht das Sozialamt vor der Herausforderung, die Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte und andere Bedarfsgruppen bei geänderten Rahmenbedingungen nachhaltig zu sichern. Dazu bedarf es eines tragfähigen wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt, um auch weiterhin genügend Wohnraum für einkommensschwache Haushalte und andere Bedarfsgruppen vorhalten zu können und somit einer weiteren Segration entgegenzuwirken.