Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001169.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
09.08.18, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. A-00049/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Die Linke
Betreff
Durchführung einer wohnungspolitischen Stunde (eRIS:V/A536)
Beschluss:
Der Stadtrat führt im I. Quartal 2015 eine wohnungspolitische Stunde durch.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
wenn ja,
Seite 1/3
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Begründung:
Nach den bildungspolitischen, der sicherheitspolitischen und einer wirtschaftspolitischen Stunde ist
es an der Zeit für eine wohnungspolitische Stunde.
Die Stadt Leipzig wächst. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich nach Jahren, die von schwacher
Nachfrage und hohem Leerstand geprägt waren, in Richtung eines ausgeglichenen Angebots- und
Nachfrageverhältnisses, in einigen Stadtteilen mit hoher Nachfrage wird der Wohnraum in einzelnen
Segmenten knapp und verteuert sich.
Die bis 31.12.2013 mögliche Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte und anderer
Bedarfsgruppen (z. B. ältere und behinderte Menschen) durch das Sozialamt ist ab dem 01.01.2014
eingeschränkt. Ursache sind
• das Auslaufen des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes zum 31.12.2013, welches die Basis der
bestehenden Belegungsrechtsverträge der Stadt Leipzig mit der Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH (LWB) und den Wohnungsgenossenschaften bildete,
• der massive Rückgang der Belegungsbindungen aus der Wohnungsbauförderung (von ehemals
10.000 Wohnungen im Jahr 2003 verblieben am 01.01.2014 noch ca. 350 bis 500 Wohnungen mit
alten- und behindertengerechter Ausstattung in der Bindung) und
• der Wegfall der Subjektförderung („einkommensabhängige Zusatzförderung“) für rund 10.000
Wohnungen durch Auslaufen der Mietwohnungsbauförderprogramme des Freistaates Sachsen nach
Teil B II in den letzten Jahren.
In dieser Situation steht das Sozialamt vor der Herausforderung, die Wohnraumversorgung für
einkommensschwache Haushalte und andere Bedarfsgruppen bei geänderten Rahmenbedingungen
nachhaltig zu sichern. Dazu bedarf es eines tragfähigen wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt,
um auch weiterhin genügend Wohnraum für einkommensschwache Haushalte und andere
Bedarfsgruppen vorhalten zu können und somit einer weiteren Segration entgegenzuwirken.
Anlagen:
keine
Seite 2/3
RV
Antrag Nr. V/A 536 vom 10.4.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 16.4.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Durchführung einer wohnungspolitischen Stunde
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat führt im I. Quartal 2015 eine wohnungspolitische Stunde durch.
Begründung:
Nach den bildungspolitischen, der sicherheitspolitischen und einer wirtschaftspolitischen Stunde
ist es an der Zeit für eine wohnungspolitische Stunde.
Die Stadt Leipzig wächst. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich nach Jahren, die von
schwacher Nachfrage und hohem Leerstand geprägt waren, in Richtung eines ausgeglichenen
Angebots- und Nachfrageverhältnisses, in einigen Stadtteilen mit hoher Nachfrage
wird der Wohnraum in einzelnen Segmenten knapp und verteuert sich.
Die bis 31.12.2013 mögliche Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte
und anderer Bedarfsgruppen (z. B. ältere und behinderte Menschen) durch das Sozialamt
ist ab dem 01.01.2014 eingeschränkt. Ursache sind
•
Stadt Leipzig
01.15/004/10.05
•
das Auslaufen des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes zum 31.12.2013, welches die
Basis der bestehenden Belegungsrechtsverträge der Stadt Leipzig mit der Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) und den Wohnungsgenossenschaften
bildete,
der massive Rückgang der Belegungsbindungen aus der Wohnungsbauförderung (von
ehemals 10.000 Wohnungen im Jahr 2003 verblieben am 01.01.2014 noch ca. 350 bis
500 Wohnungen mit alten- und behindertengerechter Ausstattung in der Bindung) und
-2-
•
der Wegfall der Subjektförderung („einkommensabhängige Zusatzförderung“) für rund
10.000 Wohnungen durch Auslaufen der Mietwohnungsbauförderprogramme des
Freistaates Sachsen nach Teil B II in den letzten Jahren.
In dieser Situation steht das Sozialamt vor der Herausforderung, die Wohnraumversorgung für
einkommensschwache
Haushalte
und
andere
Bedarfsgruppen
bei
geänderten
Rahmenbedingungen nachhaltig zu sichern. Dazu bedarf es eines tragfähigen
wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt, um auch weiterhin genügend Wohnraum für
einkommensschwache Haushalte und andere Bedarfsgruppen vorhalten zu können und somit
einer weiteren Segration entgegenzuwirken.