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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000733.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23

Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. DS-00016/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 09.09.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 17.09.2014 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Evaluation des Konzeptes "Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Schwerpunkt Ordnung und Sauberkeit" (Sauberkeitskonzept) (eRis: DS V/3962) Beschluss: Die Ratsversammlung nimmt die Evaluation des Sauberkeitskonzeptes zur Kenntnis. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Seite 1/3 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: X nein ja, Sachverhalt: siehe Sachverhalt Anlagen: Deckblatt eRIS Sachverhalt Evaluierung des Maßnahmeplans Seite 2/3 RV Information zur Ratsversammlung am 17.09.2014 Drucksache Nr. V/3962 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Eingereicht von In folgende Ausschüsse zur Kenntnis: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport FA Umwelt und Ordnung Evaluation des Konzeptes "Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Schwerpunkt Ordnung und Sauberkeit" (Sauberkeitskonzept) Information Stadt Leipzig 01.5/035/07.04 Die Ratsversammlung nimmt die Evaluation des Sauberkeitskonzeptes zur Kenntnis. nein wenn ja, ▼ Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten wo veranschlagt ▼ PSP-Element Erträge                         Aufwendungen                         Einzahlungen                         Auszahlungen                         Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Höhe in EUR Einsparungen von nein bis wenn ja, ▼ Höhe in EUR (jährlich) ▼ PSP-Element Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand                         Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)                         Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen                         Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ nein relevant relevant       Beschluss des Stadtrates Nr.       Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 wenn ja, ▼ Vorgesehener Stellenabbau:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.       wo veranschlagt nicht relevant nicht relevant Zusammenfassung der Evaluation des Konzeptes Sicherheit und Ordnung in Leipzig – Sauberkeitskonzept Mit Beschluss IV-39/09 befasste sich der Stadtrat am 19.06.2009 mit dem „Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig – Schwerpunkt Ordnung und Sauberkeit“. Das Sauberkeitskonzept aus 2009 fasste erstmalig sehr viele Punkte und Aufgaben zusammen. Schwerpunktbereiche, die betrachtet wurden waren: – – – – – – Verhinderung und Beseitigung illegaler Graffiti Sicherung und Verbesserung der Grünanlagenpflege Papierkörbe im öffentlichen Raum leerstehende Gebäude in Beachtung unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse Ungenehmigte Plakatierung im öffentlichen Raum Personalkapazitäten Nach Ablauf von fünf Jahren, in denen die Stadtverwaltung dieses Konzept umsetzte bzw. Schritte zu dessen Umsetzung ging, ist festzustellen, dass sich das Stadtbild in diesem Zeitraum positiver präsentierte, als zuvor. Die Anlage 1 zeigt alle im Maßnahmeplan des Sauberkeitskonzeptes aufgeführten Punkte und deren Realisierungsstand zum Jahresende 2013 auf. Einige Punkte wurden abgearbeitet und sind abgeschlossen. Andere Aufgaben sind noch in Bearbeitung und stellen für die Zukunft weitere Schwerpunkte der Konzipierung und Weiterentwicklung von Ideen dar oder passen sich den sich verändernden Bedingungen ständig an und sind als Daueraufgabe zu verstehen. Ordnung und Sauberkeit in einer Stadt wie Leipzig zu gewährleisten ist eine ständige Herausforderung für alle Beteiligten, man ist damit nie wirklich „fertig“. Resonanz aus der Bürgerschaft: Die Leipzigerinnen und Leipziger legen, zumindest zu einem außerordentlich großen Teil, einen hohen Wert auf eine saubere Stadt. In der Sicherheitsumfrage aus dem Jahr 2011 wurden dazu Aussagen getroffen: • • „Sechs von zehn Befragten haben in den letzten zwölf Monaten „oft“ oder „sehr oft“ die Verschmutzung von Gehwegen und Grünflächen in ihrem Wohngebiet durch Hundekot festgestellt. Damit wird diese Ordnungswidrigkeit noch häufiger wahrgenommen als achtlos weggeworfenes Papier, Glas oder Zigarettenkippen, woran ein Viertel der Befragten „oft“ und fast noch einmal so viele „sehr oft“ Anstoß nehmen. Bei wahrgenommenen Ordnungswidrigkeiten im Wohngebiet werden Graffitischmierereien am dritthäufigsten genannt. Weniger häufig werden demolierte Haltestellen, Telefonzellen, Briefkästen oder Papierkörbe, ungepflegte Vorgärten oder Grünflächen, unerlaubt abgestellter Sperrmüll und verlassene oder verwahrloste Wohngebäude im Wohngebiet entdeckt. Noch seltener stellen die Befragten fest, dass die Beleuchtung auf Straßen oder in Parkanlagen kaputt ist. Weggeworfene Utensilien (Spritzen oder Kanülen) von Drogenkonsumenten werden am seltensten in der Öffentlichkeit gefunden. Hundekot ist aus einer Reihe von vorgegebenen Sachverhalten, die potenziell die Ordnung im Wohngebiet stören könnten, nicht nur das Ärgernis, was am häufigsten wahrgenommen wird, es stört die Bewohnerinnen und Bewohner auch mit am meisten. Ein ähnlich hohes Störpotenzial haben Drogenabhängige oder Drogendealer bzw. weggeworfene Spritzen oder Kanülen. Diese Störungen werden allerdings deutlich seltener wahrgenommen. An vierter Stelle der Störfaktoren kommen demolierte Haltestellen, Telefonzellen, Briefkästen 1 oder Papierkörbe. Relativ wenig fühlen sich die Bewohner durch Gruppen herumstehender oder herum sitzender Jugendlicher beeinträchtigt. Dasselbe trifft auf erwachsene Radfahrer, Inlineskater oder Rollschuhfahrer auf dem Fußweg zu, obwohl diese potenziellen Gefahrenquellen hinter dem Hauptärgernis Hundekot sowie herum liegendem Abfall auf Rang drei hinsichtlich der wahrgenommenen Häufigkeit angeführt werden.“ Beachtlich ist dabei, dass die tatsächlich festgestellten Ordnungsverstöße deutlich hinter den empfundenen Störungen zurück bleiben, was eine hohe Sensibilität für das Thema Ordnung und Sauberkeit im Wohngebiet belegt. Beispiel aus der Sicherheitsumfrage 2011: Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Sicherheitsumfrage 2011 Für die Erhebung von konkreten Fallzahlen fehlen die Voraussetzungen. Beim Eigenbetrieb Stadtreinigung gehen monatlich um die 40 Hinweise zu illegalen Verschmutzungen ein, im Jahr also ca. 480 bis 500. Im Ordnungsamt werden Statistiken geführt, die die Bürgerhinweise zu Ordnungsstörungen zählen. Diese haben sich wie folgt entwickelt: 2010: 2011: 2012: 2013: 6.257 Hinweise 6.652 Hinweise 4.135 Hinweise 3.898 Hinweise Eine der Ursachen für die gesunkene Anzahl an Bürgerhinweisen ist die Wirksamkeit des Bürgerdienstes LE bzw. LOS. Durch diese Förderprojekte werden jährlich ca. 20.000 Informationen zu Ordnungsstörungen aufgenommen und an Fachämter der Stadtverwaltung abgesetzt. Hinzu kommen die Erkenntnisse, die die Verwaltungsmitarbeiter selbst betroffen haben 2 oder Abfälle, die durch die Blau-Gelben-Engel und die Projekte „Park und Grün“ sowie Bürgerdienst LOS unmittelbar aufgesammelt wurden. Entsprechende Erkenntnisse des Ordnungsamtes: Fallzahlentwicklung der Ermittlungsverfahren (EV) des StOD zu Umweltverstößen und Anliegerpflichtverletzungen: Jahr EV Umweltverstöße* EV Anliegerpflichten** Fallzahl Bürgerhinweise 2009 2.748 Keine Erfassung Nicht vergleichbar 2010 4.804 4.526** 6.257 2011 4.936 154** 6.652 2012 6.422 3.793 4.135 2013 7.666 3.876 3.898 * dazu zählen in der Statistik Kontrollen zum Baumschutz, illegale. Abfallablagerungen, illegale Graffiti an städtischen Gebäuden, Belästigung durch Staub und Lärm z. B. durch Baustellen. Hundekontrollen werden separat erfasst. ** zu den EV Anliegerpflichten werden gezählt: Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung und die Winterdienstsatzung sowie übermäßiger Heckenschnitt und Wildwuchs von Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum, 2009 und 2010 wurden nur die EV zum Winterdienst gezählt Die Fallzahlentwicklung weist bei Umweltverstößen einen deutlichen Anstieg von 2009 bis 2013 aus. Die meisten Fälle betreffen illegale Abfallablagerungen. Eine Ursache für die steigende Fallzahl ist der aufgestockte Personalbestand im StOD einerseits und die Arbeit des Bürgerdienst LE andererseits. Die Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anliegerpflichten ist als nahezu konstant zu betrachten, hängt allerdings sehr stark vom Schneefall ab. Im Gegensatz zu dieser Entwicklung haben sich die gezählten Bürgerbeschwerden im selben Zeitraum auf rund 60 % reduziert. Diese Tendenz ist geeignet aufzuzeigen, dass eine kontinuierliche Arbeit an den Sauberkeitsthemen in Leipzig erforderlich, aber auch erfolgversprechend ist. Zu den Schwerpunkten: Schwerpunkt: Verhinderung und Beseitigung illegaler Graffiti Die Evaluation des Maßnahmeplanes zeigt einen guten Stand der Graffitibeseitigung an städtischem Eigentum auf. Die jährliche Berichterstattung zur Umsetzung des Graffitiprogramms aus 08/2002 verweist auf den andauernden Handlungsbedarf zur Sauberhaltung des Stadtbildes. Sowohl die Auftragsvergabe an Fachunternehmen nach dem Prinzip von „Flatrate-Verträgen“ für ausgewählte Objekte, als auch erteilte Einzelaufträge sind positiv einzuschätzen. Die Einsetzbarkeit städtischer Zusatzkapazitäten in Form der Schnellen Eingreifgruppe (SEG) Graffiti oder in Form verschiedenen Förderformen der Arbeitsverwaltung weist objektive Grenzen auf. Derzeit werden diese zusätzlichen Kapazitäten für Aufgaben eingesetzt, die eine eher quantitative Ausrichtung haben (großflächige Graffiti an Schulen usw.) oder die kleinteiliges, eigentlich unwirtschaftliches Arbeiten bedingen (z. B. an Verkehrszeichen, Parkbänken und Schaltkästen). Dennoch sind diese Arbeiten für das Stadtbild wichtig. Das Defizit liegt gemäß einer Debatte in der Sicherheitskonferenz am 6. Dezember 2013 eher auf dem Gebiet der professionellen Kriminalprävention. Mit der bedarfsgerechten Schaffung legaler Graffitiwände wird die Hoffnung verbunden, dass der Teil der Sprayer mit eher künstlerischen Interessen (und nicht vorrangigem Vandalismusstreben) lieber diese Wände nutzt, als sich strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen. 3 Schwerpunkt: Sicherung und Verbesserung der Grünanlagenpflege Die meisten benannten Maßnahmen sind Daueraufgaben und planmäßig fortzuführen. Differenziert zeigt sich das bürgerschaftliche Engagement zum Thema Patenschaften. Während dessen die Baumpatenschaften eine äußerst positive Entwicklung genommen haben, hält sich das Interesse an Patenschaften zu ganzen Grünanlagen oder einzelnen Baumscheiben eher in Grenzen. Defizite treten nach wie vor bei der Gewährleistung der Sauberkeit an Wochenenden in der warmen Jahreszeit auf. Sowohl wird das Abfallsammelsystem (Papierkörbe und zusätzliche Container) der zunehmenden Nutzung von Parkanlagen als öffentliche „Partyfläche“ nicht gerecht, als entsprechen auch die Kapazitäten zur Verhaltenskontrolle nicht dem tatsächlichen Bedarf. Neben dem Liegenlassen von Hundekot, Verpackungsmaterial, Speiseresten und glühender Grillkohle kommen der Zweckentfremdung öffentlicher Grünanlagen durch turniermäßig betriebene Sportspiele oder öffentliche Partys und Erscheinungen eines nächtlichen Vandalismus nach wie vor große Bedeutung zu. Je besser es gelingt, einen solchen öffentlichen Missbrauch der Parks und Grünanlagen zu begegnen, um so mehr stehen diese Anlagen der üblichen öffentlichen Nutzung wieder zur Verfügung, Beispiel: Johannapark. Der derzeitige Ausweg, mit geförderten Kapazitäten des zweiten Arbeitsmarktes entsprechnd Säumigen den „Müll hinterher zu räumen“, abgebrannte Grillgeräte zu beseitigen o. ä. ist schon jetzt nicht mehr hinreichend wirksam. Obgleich diese Aufgaben steuerfinanziert, freiwillig und zusätzlich zu den Pflichtaufgaben sind, besteht allgemein ein hohes Interesse an deren erfolgreicher Ausübung. In der Saison werden in Folge des gestiegenen Bedarfs Abfallcontainer 1,1 m³ aufgestellt. Diese werden von nicht allen Bürgern genutzt und teilweise zweckentfremdet genutzt. Während sich der Müll neben Papierkörben häuft, kann von einer Auslastung der Container nicht gesprochen werden. Bei einer zweimaliger Entsorgung pro Woche dieser Behälter sind diese nur selten voll. Schwerpunkt: Papierkörbe im öffentlichen Raum Im Januar 2014 erzielte die Stadtverwaltung und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Einigkeit über die zu verwendenden fünf Papierkorbtypen, statt der bisher 30 verwendeten Typen. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung ist als kommunaler Dienstleister konzipiert. Er erfüllt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Dienstleistungsaufgaben für die Stadtverwaltung und die Bürger der Stadt und erfüllt die satzungsmäßigen Pflichtaufgaben. Das Errichten und Bewirtschaften von Papierkörben (Abfallsammelbehältern) ist eine zusätzliche und freiwillige Aufgabe für die Stadt und muss steuerfinanziert werden. Patenschaften für Papierkörbe konnten kaum geschlossen werden. Eine Nutzung als Werbeträger scheidet aus verschiedenen Gründen (Sondernutzungssatzung, Werbeprivileg, Reparaturzuständigkeit) weitgehend aus. Bestehende Patenschaften sind wegen einer hohen Vandalismusanfälligkeit nicht verlängert worden. Ohne eine Erhöhung der aktuellen Leerungskapazitäten kann das Niveau der Papierkorbentsorgung nicht wesentlich erhöht werden. Derzeit werden weitere Finanzierungsmöglichkeiten als der städtische Haushalt geprüft, um die gewünschte Verbesserung zu erreichen. Bei der Erarbeitung eines Papierkorbkonzeptes für die Stadt Leipzig spielen Faktoren eine Rolle: – die Örtlichkeiten, an denen Verschmutzungen auftreten (Aufenthalts- und Warteplätze von Passanten, Treffpunkte von insbesondere Jugendlichen, stark genutzte Fußgängerbereiche in Wohngebietszentren und Parks, Speisenverkauf „to go“), 4 – – das Aufkommen von Abfall an sich (Tierkot, Verpackungsmaterial, Zigarettenkippen, Kaugummis …) durchgeführte Kontrollen in o. g. Bereichen, aber auch die Ausprägung der sozialen Kontrolle. Schwerpunkt: leerstehende Gebäude in Beachtung unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse Die Anzahl der leer stehenden Gebäude ist im Berichtszeitraum von ca. 3.200 auf ca. 1.800 Gebäude gesunken (Quelle: Bürgerdienst LE). Jedoch ist das kein prioritärer Verdienst der Stadtverwaltung, das Thema zu bewältigen, sondern das unmittelbare Ergebnis wirtschaftlicher Aktivitäten insbesondere der Immobilienbranche, der Bevölkerungsentwicklung, gestiegener Einkommen usw. Die gewachsene Standortqualität Leipzigs als Wohn- und Arbeitsort gemäß den kommunalpolitischen Zielstellungen zeigt hier unmittelbare Wirkung. Schwerpunkt: Ungenehmigte Plakatierung im öffentlichen Raum Das Thema illegale Plakatierungen, insbesondere zur Veranstaltungswerbung hat sich im öffentlichen Verkehrsraum deutlich entspannt. Ursache ist insbesondere das konsequente Vorgehen des Verkehrs- und Tiefbauamtes. Die Plakatierer nutzen statt des öffentlichen Raumes zunehmend private Grundstücke an den Hauptverkehrsstraßen. Das betrifft sowohl Grundstückszäune, als auch leer stehende Erdgeschosszonen. Die Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung sind hier eingeschränkt, bauordnungsrechtliche Verfahren werden nur an ausgewählten Standorten durchgeführt, die nachhaltig illegal genutzt werden. Der verwaltungsrechtliche Aufwand und der Nutzen stehen in keinem vertretbaren Verhältnis. Auch die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Polizeiverordnung ist nur mit großem Aufwand zu bewältigen und nur in ausgewählten Fällen umsetzbar. Sofern städtische Grundstücke illegal plakatiert werden, beräumen die zuständigen Fachämter, Hausmeister oder Pächter die Plakate. Gelegentlich unterstützt das Ordnungsamt mit FAVMitarbeitern. Schwerpunkt: Personalkapazitäten Unter dem Schwerpunkt Personalkapazitäten sind folgende Punkte zu betrachten: – hauptamtliche Personalkapazitäten in Straßenreinigung und Winterdienst beim Eigenbetrieb Stadtreinigung – zusätzliche Personalkapazitäten zur Reinigung von städtischen Anlagen – hauptamtliche Kontrollkapazitäten im Ordnungsamt – Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements für Sauberkeit Im Berichtszeitraum zeigte sich folgende Entwicklung: Hauptamtliche Personalkapazitäten in Straßenreinigung und Winterdienst beim Eigenbetrieb Stadtreinigung: Im Eigenbetrieb Stadtreinigung wurden mit Beschluss RBV-1763/13 der Ratsversammlung vom 18.09.2013 entsprechend 14 Stellen für manuelle Handarbeitskräfte zu satzungsgemäßen Reinigungsaufgaben geschaffen. Das betrifft sowohl die Straßenreinigung, als auch den satzungsgemäßen Winterdienst. 5 Zusätzliche Personalkapazitäten zur Reinigung von städtischen Anlagen: Durch veränderte Förderbedingungen für Langzeitarbeitslose und die Neuausrichtung der Förderinhalte der Arbeitsverwaltung ist es immer schwieriger, eine bedarfsgerechte Kapazitätssicherung mit Mitteln des 2. Arbeitsmarktes zu gewährleisten. Vergleich der Förderinstrumente Bundesprogramm „Kommunal Kombi“ mit Arbeitsgelegenheit- MAE (Auswahl) Bundesprogramm“Kommunal Kombi“: AGH-MAE: • Laufzeit 3 Jahre • Wochenarbeitszeit 36h • Bewerberauswahl möglich • sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis • tarifliche Entlohnung • hohe Motivation der TN • Flexibler Einsatz, Bedienung vielfältiger Tätigkeitsfelder, bedingter Einsatz v. technischen Arbeitsgeräten • Effektive Nutzung der Arbeitsmaterialien und Ausrüstungsgegenstände • Laufzeit 6 Monate • Wochenarbeitszeit 20h • Zuweisung durch Verwaltungsakt • Kein AV „nur“ Teilnehmervereinbarung • Mehraufwandsentschädigung 1,50 EUR/h (nur bei Anwesenheit des TN) • geringe Motivation der TN • Keine Flexibilität, an feste Tourenpläne gebunden • Kurzfristige Nutzung Arbeitsmaterialien durch die hohe Fluktuation- Mehraufwand bei Nachbeschaffung; problematisch Entwicklung der Anzahl der Teilnehmer in den Maßnahmen „Blau-Gelbe Engel“ (BGE), „Bürgerdienst LOS“ (LOS) und „Zusätzliche Säuberung in städtischen Grünanlagen“(P&G): 300 250 200 Blau-Gelbe-Engel Park und Grün BD LOS 150 100 50 0 2009 Jahr Blau-Gelbe-Engel 2010 2011 2012 2013 2014 2009 150 2010 210 2011 150 2012 100 2013 100 2014 120 - - - 210 260 220 BD LOS 76 76 76 60 80 60 Gesamt: 226 286 226 370 440 400 Park und Grün Förderinstrumente KoKo KoKo AGH-E KoKo 6 AGH (MAE) AGH (MAE) AGH (MAE) Anzahl der Arbeitsstunden innerhalb der Maßnahmen (hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen in unterschiedlichen Förderformen mit unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten durchgeführt wurden) Entwicklung der Arbeitszeiten der Sauberkeitsprojekte 350000 300000 250000 BGE P&G LOS 200000 150000 100000 50000 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 BGE 151.200 304.290 217.350 50.400 50.400 60.480 P&G - - - 158.760 131.040 110.880 76.608 76.608 76.608 50.400 67.200 50.400 LOS Durch geförderte Beschäftigte insgesamt eingesammelter Abfall in m³ eingesammelter Abfall Sauberkeitsmaßnahmen 2. Arbeitsmarkt 5000 4000 BGE P&G LOS 3000 2000 1000 0 2009 2010 2011 2012 7 2013 durch AGH-MAE eingesammelter Abfall in m³ Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 BGE 3.054 3.615 4.321 1.939 416 P&G - - - 1.366 1.095 LOS 1.358 2.470 1.060 753 749 Gesamt: 4.412 6.085 5.381 4.058 2.260 Arbeitsergebnisse Graffitientfernung in m² durch AGH MAE: manuell gereinigte Graffiti AGH MAE in m² 35000 30000 25000 BGE LOS 20000 15000 10000 5000 0 2009 2010 2011 2012 2013 Manuell gereinigte Graffiti durch AGH MAE Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 BGE 29.259 33.171 34.991 24.030 0 LOS 3.918 2.438 3.146 0 0 33.177 35.609 38.137 24.030 0 Einsatz weiterer zusätzlicher Mitarbeiter in Sauberkeitsprojekten (FAV): Seit 2012 werden im Rahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) fünfzig Mitarbeiter in den Fachämtern eingesetzt. Mit dem „Sauberkeitsprojekt 50“ konnten entstandene Defizite der Einsetzbarkeit der AGH-MAE-Maßnahmen teilweise ausgeglichen werden. So erfolgt z. B. die Graffitibeseitigung oder die Straßenreinigung (Baumscheiben, Straßenbegleitgrün und Winterdienst) mit Unterstützung der FAV-Mitarbeiter. Der Bedarf an FAV-Mitarbeitern bleibt bei mindestens fünfzig Stellen, eine kapazitätsbedingte Erweiterung kann dem Grunde nach jederzeit erfolgen. Die Anlage verweist an zahlreichen Stellen auf die Kombination von AGH-MAE und FAV. 8 Schlussfolgerungen und Ausblick für Sauberkeitsmaßnahmen mit zusätzlichen Kapazitäten Sauberkeitsmaßnahmen auf der Basis der Förderinstrumente des 2. Arbeitsmarktes können nur eine Ergänzung zu den hauptamtlichen Strukturen sein (Kriterium der Zusätzlichkeit): • • • • • Kein planbares und verlässliches Instrument für die mittelfristige Zukunft Bedienung des Förderinstrumentes FAV (§16e SGB II) nur punktuell und befristet möglichgeringe Anzahl Stellen und kostenintensiv Notwendigkeit des personellen und materiellen Ausbaus der hauptamtlichen Strukturen präventive Maßnahmen zur Abfallvermeidung und –beseitigung (Papierkörbe, Bürgerbeteiligung u. a.) Verstärkung der personellen Voraussetzungen zur repressiven Durchsetzung der ordnungsbehördlichen Verordnungen und Satzungen Neben den zusätzlichen geförderten Sauberkeitsmaßnahmen in der Förderform AGH-MAE sind auch Reinigungskapazitäten in der Förderform „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) zu planen. Ziel muss es sein, das 2012 erstmals im Dezernat III etablierte „Sauberkeitsprojekt50“ auch in den Folgejahren mit einem Umfang von mindestens 50 Beschäftigten weiterzuführen. Einsatzschwerpunkte der FAV-Mitarbeiter sind: – Beseitigung illegaler Graffiti von städtischen Eigentum – Beseitigung von illegalen Aufklebern auf Verkehrszeichen, Kandelabern usw. – Einsätze zur flexiblen Abfallbeseitigung im Stadtgebiet (Ergänzung zur Stadtreinigung und zu den AGH MAE) – Verbesserung der Sauberkeit in Parks und Grünanlagen – Gemeindearbeiter Stadtforst – Gemeindearbeiter auf Sportplätzen Kontrollmaßnahmen des Ordnungsamtes: Durch Maßnahmen der Personalaufstockung konnten im Berichtszeitraum 15 neue Stellen im Stadtordnungsdienst (StOD) und der Operativgruppe geschaffen werden. Streifentätigkeit in der Innenstadt: Durch die Personalaufstockung im Jahre 2010 und 2012 war es möglich, eine eigene Dienstgruppe für den Bereich des Leipziger Stadtzentrums einzurichten. Der Zuständigkeitsbezirk umfasst neben der Innenstadt das Waldstraßenviertel, das Bachstraßenviertel, die innere Ostvorstadt sowie die großen, zentralen Parkanlagen Clara-Zetkin-Park, Johannapark und das Rosental. In diesem Bereich sind acht Inspektoren in zwei Schichten im Einsatz. Die Dienstgruppe ist für rund 38.000 Einwohner zuständig. Die verstärkte Streifentätigkeit wirkt sich positiv auf die Ordnung im Zuständigkeitsbezirk aus. Streifendienst in den Stadtteilen: Der StOD verfügt insgesamt über 44 uniformierte Inspektoren. Abzüglich der Dienstgruppe Zentrum ist jede/r Inspektor/-in für statistisch 14.111 Einwohner zuständig. Insgesamt werden 42.000 Ermittlungsverfahren und Kontrollen durchgeführt. Der StOD arbeitet Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 21:30 Uhr, ca. 60 % der Zeiten sind Außendienstzeiten. Streifendienst im gesamten Stadtgebiet an Wochenenden und Feiertagen: Durch die Einrichtung von Einsatzgruppen (EG StOD) an Wochenenden können seit 2011 an Samstagen bis zu sechs Inspektoren und an Sonntagen eine Doppelstreife im Streifendienst an den Ordnungsschwerpunkten in den warmen Monaten zum Einsatz kommen. Es sind 36 Schwerpunkte für die Kontrollen ausgewiesen, bei denen das Stadtzentrum und die zentralen Parkanlagen, aber auch die Naherholungsgebiete in der Stadt eine hervorgehobene 9 Bedeutung haben. In den Wintermonaten ist an Wochenenden täglich eine Doppelstreife bis zum Sonnenuntergang, spätestens ca. 20:00 Uhr im Einsatz. Zu besonderen Veranstaltungen, mit hervorgehobener Sicherheitslage, z. B. dem Leipziger Weihnachtsmarkt, Lichtfest usw. werden Sondereinsätze durchgeführt. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für eine saubere Stadt Der Leipziger Frühjahrsputz konnte im Berichtszeitraum weiter in Regie des Ordnungsamtes und des Eigenbetrieb Stadtreinigung zu einer Plattform des bürgerschaftlichen Engagements Hunderter Leipzigerinnen und Leipziger entwickelt werden. Insbesondere Bürgervereine, Kleingärtnervereine, Sportvereine, Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte, Ortsgruppen verschiedener Parteien, Siedlervereine, sonstige Interessengruppen und einzelne Bürger engagieren sich alljährlich im Frühjahr für eine saubere Stadt. 10 Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit 2. Schwerpunkt- Verhinderung und Beseitigung illegaler Graffiti Erhalt der bestehenden SEG „Graffiti“ und Erweiterung um eine zweite Einsatzgruppe. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beseitigung illegaler Schmierereien durch zwei Teams der „Schnellen Eingreifgruppe Graffiti“ durch die Nutzung des Bundesprogramms KommunalKombi innerhalb der Stadtverwaltung (2.2.2, S. 9) In Zusammenarbeit mit den Fachämtern mit Zuständigkeiten für bauliche Anlagen ist die Tätigkeit der SEG „Graffiti“ weiter zu qualifizieren (2.2.2., S. 9) Prüfung der Ermächtigung von beauftragten Fachfirmen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe zum Erstatten von Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung durch illegale Graffiti an städtischem Eigentum zur Gewährleistung des sofortigen Wirksamwerdens der Polizei (2.2.2., S. 9) Bereitstellung von ausreichenden und qualifizierten Kapazitäten aus dem Bereich der Arbeitsförderung (ABM, Bundesprogramm Kommunal-Kombi u. a.) sowie sachlichen Voraussetzungen zur manuellen Beseitigung illegaler Graffiti- und Farbschmierereien von öffentlichem Eigentum – Einbindung in das Projekt „Blau-Gelbe Engel“ (2.2.2., S.9) Legende:  erledigt Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 Stand: 31.12.2013, Seite 1 Bemerkung OA, (RfB), Stadtkämmerei, (EB SRL)    2 SEG– Teams 2 Beschäftigte des EB SRL und 2 Beschäftigte auf der Förderbasis FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen § 16 e SGB II); Sicherung der SEG Graffiti bis Dezember 2014, Fachämter    OA, Rechtsamt (RA), Hochbauamt (HBA), VTA, LSA    bilaterale Abstimmungen mit den einzelnen Fachämtern erfolgt, Qualifikationsmaßnahmen werden regelmäßig mit der SEG durchgeführt; eine langfristige Absicherung hoch qualifizierter Arbeit ist nicht gesichert. Erstattung der Strafanzeige erfolgt durch den Geschädigten selbst. (Fachamt über Rechtsamt) (s. auch DA 07/2014 zu Aufgaben des Rechtsamtes) OA, RfB    offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung AGH MAE können zur Graffitireinigung nicht mehr eingesetzt werden; seit 2012 sind geförderte Arbeitskräfte (FAV nach §16e SGB II; im „Sauberkeitsprojekt 50“) zur Reinigung von Schaltkästen (1.379 Stk.), Verkehrszeichen (3.002 Stk) u.a. im Einsatz.; In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Stand der Erfüllung 2011 Einsatz von Strafersatzleistungen bei der Beseitigung illegaler Schmierereien von städtischem Eigentum, Sicherung der Sachkostenübernahme aus dem städtischen Haushalt (2.2.2, S. 9) OA, Stadtkämmerei  Für Graffitibeseitigung an Fahrgastunterständen in Zuständigkeit des VTA stehen ab 2009 10.000 EUR zur Verfügung (2.2.2., S. 10) VTA  Förderung der Maßnahmen zur Sicherung einer geschlossenen Verfolgungskette (erkennen - melden - anzeigen - ahnden - nachbetreuen) durch Einbeziehung der Fachämter, Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften zu offensiverem Anzeigeverhalten der Mitarbeiter und Nutzer von Immobilien (2.2.2., S. 10) OA, RA Wiederaufnahme bzw. Erweiterung von „GraffitiVollzeitserviceverträgen“ für besonders betroffene und öffentlichkeitswirksame bauliche Anlagen. (2.2.2., S. 10) Fachämter Legende:  erledigt  offen Stand der Erfüllung 2012   Stand der Erfüllung 2013   z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung Stand: 31.12.2013, Seite 2 Bemerkung Einsatz von Strafersatzleistungen zuletzt 2011erfolgt, logistische Voraussetzungen, Zuverlässigkeit und Qualität stehen in keinem Verhältnis zum eigentlichen Nutzen Graffitibeseitigung – Fahrgastunterstände; Für 2010, 2011, 2012 und 2013 Rahmenvertrag in Höhe von 10.000 EUR durch VTA ausgelöst. 2012 Etablierung einer zentralen BearbeitungsstelleZentraB Graffiti im PolizeiRevier Südost. Anzahl der erstatteten Strafanzeigen bei der PD Leipzig Sachbeschädigungsdelikte durch Graffiti, gem. § 303 StGB und gem. § 304 StGB(Stadt Leipzig als Geschädigte), 2009: 67 Strafanzeigen 2010: 73 Strafanzeigen 2011: 87 Strafanzeigen 2012: 113 Strafanzeigen 2013: 45 Strafanzeigen (Quelle PD Leipzig.) Graffiti Vollservice Verträge für 22 Brückenbauwerke/ bauliche Anlagen in 2013 abgeschlossen/ verlängert. -Sachsenbrücke -Astoria-Tunnel In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Für die Reinigung und dem Graffitischutz an Verkehrszeichen, Straßennamensschildern und Wegweisungen wird im Jahr 2010 eine Testphase vorbereitet. (2.2.2., S. 10) Legende:  erledigt Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 VTA, OA  offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung Stand: 31.12.2013, Seite 3 Bemerkung -Landauer Brücke -Zeppelinbrücke u. Stützmauer -Max-Klinger Brücke -Brücke B 2 Koburger Straße -Brücke B 2 Richard-LehmannStraße -Brücke Kurt-Eisner-Straße -Theresientunnel -Aurelienbrücke -Gießerbrücke -Gleisbrücke u. Rampe Engertstraße -König-August-Brücke -König-Johann-Brücke -Brücke Saalfelder Straße -König-Albert-Brücke -Weißenfelser Brücke -Straßenunterführung Jahnallee -Schallschutzwand Travniker Straße neu seit 2013 -Löwe B 2 -Schallschutzwand B 2 -Eingangsgebäude Cospudener See Seit 2013 regelmäßige Reinigung der Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs durch FAV -Team (OA; manuelle Graffitibeseitigung an Masten und Vkz.). In 2013 insgesamt 3.002 Verkehrsschilderstandorte gereinigt. In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Prüfung der Möglichkeiten eines generellen Strafantrages der Stadtverwaltung (2.2.2., S. 10) OA, RA, Staatsanwaltsc haft Leipzig, PD Leipzig, AG Graffiti (KPR) KPR, OA Einrichtung einer Graffiti-Hotline in einer Beteiligungsgesellschaft und in Kooperation mit der Polizeidirektion zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern, Behörden und handlungsfähigen Eigentümern von Baulichkeiten (2.2.2., S. 10) Konsequente Präventionsarbeit an Leipziger Schulen KPR, OA mit den Schwerpunkten: Aktion „Saubere Schule“ 2009 Unterstützung der Präventionsprojekte der Polizei an Schulen Stärkung des Anzeigeverhaltens bei auftretenden illegalen Graffiti (2.2.2., S. 10 und 11) Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 Stand: 31.12.2013, Seite 4 Bemerkung Im Rahmen Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße Ausstattung mit neuen Vkz.mit Schutzfolie (Realisierung 2014/2015). Strafanzeige ist in jedem Einzelfall zu stellen. Generalantrag ist daher nicht möglich.       Einrichtung eigenständiger Graffitihotline nicht notwendig; Ordnungstelefon 123 8888 und Bürgertelefon 123-0 vorhanden.    Aktion „Saubere Schule“ 2009 und 2010 durchgeführt. 2012 Aktion „Mein Bild von der Stadt“- Stattbild e.V. Bildung einer Unterarbeitsgruppe „Prävention“ der AG „Graffiti“ Erweiterung graffitipräventiver Maßnahmen auch in Schulen und offenen Jugendtreffs durch eine Präventionsbeamtin der PD Leipzig im Projekt „Spray today - respect community“ 2013 Durchführung Sicherheitskonferenz zum Thema Legende:  erledigt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 Stand: 31.12.2013, Seite 5 Bemerkung Graffitiprävention: bisherige Maßnahme kritisch bewertetbisherige Präventionsarbeit ist durch qualifizierte Präventionsarbeit zu ergänzen, es fehlen legale Graffitiflächen in der Stadt; Mit Ratsbeschluss RBV1973/14 zur Neuorganisation der Alttextil- und Altschuhsammlung in der Stadt Leipzig durch den EB SRL vom 12.02.2014 wurde mit dem Antrag V/A 513 ein Prüfauftrag verknüpft, zu prüfen ob es möglich ist, die städtischen Alttextilcontainer u. a. mit legalen Graffitis zu gestalten. Bei positivem Prüfergebnis werden im Rahmen eines Pilotprojektes mit einem Umfang von 20 Behältern eine Gestaltung der Seitenwände der Behälter an Standplätzen, die sich dafür eignen, im Rahmen von sozialen Projekten vorgenommen werden. Legende:  erledigt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Bildung von Netzwerken, Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte, Bürgervereine und Bürgerinitiativen werden stärker kommunikativ einbezogen, z. B. durch: • die Profilierung des Angebotes „Bürgercafé Ordnung und Sicherheit“ im Stadtbüro Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013    Unterstützung von Netzwerken zur präventiven und repressiven Arbeit sowie zu Reinigungsarbeiten an Vandalismusschwerpunkten, beginnend mit dem SBahn- und Straßenbahnhaltepunkt „Leipziger Neue Messe“    Prüfung der Einrichtung einer „Fangprämie“ durch die KPR, OA Stadt und ihrer Gesellschaften durch Erfahrungsaustausch mit kommunalen Körperschaften insbesondere in Nordrhein-Westfalen und anderen Partnern (2.2.2., S. 11)    • Legende: die Durchführung gemeinsamer Projekte in Wohngebieten, Geschäftsstraßen etc.  erledigt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung Stand: 31.12.2013, Seite 6 Bemerkung Etablierung im II. Quartal 2008- fortlaufende Aktivitäten bis 2011 Neuaktivierung 2013 erfolgt, wird 2014 fortgeführt Hauseigentümer und Bürgervereine initiieren einzelne legale Gestaltungsprojekte mit Unterstützung des KPR; einschl. Beteiligungsunternehmen der Stadt; bisher wenige gemeinsame Aktivitäten Etablierung UAG „Nahverkehr“ in der AG Graffiti 2011 ZVNL hat im Rahmen Antivandalismusprogramm mit freien Trägern Vereinbarungen zur Sauberhaltung der S-BahnHaltepunkte abgeschlossen (Netz kleiner Werkstätten, DRK, VSU e.V.), LVB hält Haltestellen selbst sauber. Wird als rechtlich nicht umsetzbar betrachtet. In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Fortschreibung des „Programms zur Bekämpfung illegaler Graffiti in der Stadt Leipzig“ (2.3.3., S. 12) OA, Fachämter Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 Stand: 31.12.2013, Seite 7 Bemerkung In KPR thematisiert, noch keine abschließende Entscheidung. Programmpunkte nach wie vor aktuell; Thema Graffitiprävention und deren Finanzierung ist in stärkerer Form bei einer Novellierung zu thematisieren. In SIKO 2013 kritisch Bewertung des Programms und der bisherigen Präventionsarbeit; Vorschläge für Neuorientierung eingebracht; noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen. Legende:  erledigt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 Stand: 31.12.2013, Seite 8 Bemerkung 3. Schwerpunkt- Sicherung und Verbesserung der Grünanlagenpflege Inventur des Bestands öffentlicher Grünanlagen (3.2.1., S. 16) ASG    abgeschlossen Bestandsanalyse, einschließlich Ermittlung der Defizite für die Reparatur, die Instandhaltung und des Investitionsbedarfs auf öffentlichen Spielplätzen (3.2.1., S 16) ASG    Liegt vor und wird laufend aktualisiert; „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze bis 2017“ Laufend Patenschaften für • öffentliches Grün • Gewässer • Brunnen • Patenbäume • Bänke • Grabmale Fortführung der Patenschaftsaktion für öffentliche Grünflächen bzw. Teile davon, wie z.B. Brunnenanlagen (3.2.1., S. 16) Für die Parkanlagen mit besonderer zentraler OA, ASG, EB Bedeutung (Johannapark, Clara-Zetkin-Park, SRL Rosental u.ä.) ist zu prüfen, welche Möglichkeiten vorhanden bzw. zu schaffen sind, um Vandalismus zu vermeiden oder wenigstens einzudämmen. Die im Jahr 2007 erstmals gebildete Sondereinsatzgruppe des Stadtordnungsdienstes wird in den Folgejahren fortgeführt und deren Wirksamkeit bewertet. Schwerpunkte für die Weiterarbeit der Folgejahre werden ausgewiesen (3.2.2., S. 16) Seit 2009 im Rahmen der Personalkapazitäten gesichert; Personalaufstockung 2010 um 10 MA im StOD, 2012: 5 MA,; EG StOD von Mai bis Ende September an Wochenenden im Einsatz (Fr: 4 MA, Sa 6 MA, So: 2 MA), 36 Einsatzschwerpunkte sind ausgewiesen; Seit Ende 2012: Gründung einer Dienstgruppe Zentrum (9 MA) mit täglicher Zuständigkeit auch für diese Parkanlagen; Legende:  erledigt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Herstellung der Verkehrssicherheit in öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie Freiräumen (3.2.2., S. 16) ASG Leitbilder und Qualitätskriterien für die Pflege der Grün- und Parkanlagen sowie Freiräume im Kontext des NKF entwickeln und definieren (3.2.2., S. 16) ASG Fortschreibung der Leistungsvereinbarung als Bestandteil des RB II/1239/03 (3.2.2., S. 16) ASG • Legende: Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 erledigt Bemerkung Jährliche Saisonauswertung und Evaluierung mit verantwortlichen Fachämtern (siehe Punkt 7 „Personalkapazitäten“). laufend 2012/2013: Entwicklungskonzept für Johannapark und Clara-Zetkin-Park erarbeitet; Entwurf wird umfangreich öffentlich diskutiert. laufend Im zur Zeit laufenden Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept für den ClaraZetkin- und Johannapark wurde insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung v. g. Thema als Diskussionsschwerpunkt herausgearbeitet, welches grundsätzliche Bedeutung für alle Grünanlagen hat. Da der Prozess ergebnisoffen geführt wird, ist dessen Abschluss mit Vorlage des Entwicklungskonzeptes für weitere Entscheidungen erforderlich. Entwicklung einer Parkordnung  Stand: 31.12.2013, Seite 9 offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme • Zuständigkeit Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013  erledigt Bemerkung Auch Diskussionsschwerpunkt analog zum v. g. Thema der Entwicklung einer Parkordnung. Die derzeitige Situation der Kontrollen im Park soll analysiert und nach Lösungen der Optimierung gesucht werden. Mit Vorlage des Entwicklungskonzeptes für den Clara-Zetkin- und Johannapark kann auch hier von Ergebnissen mit grundsätzlicher Bedeutung für alle Grünanlagen ausgegangen werden. Laufend siehe Entwurf „Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark“ z.Zt. Prüfung Planung und Entwicklung eines Parkwächterkonzeptes Entwicklung eines Pflegekonzepts unter Einbeziehung der Betreiber der Gaststätten, der Parkbühne, der Anlieger und gesellschaftlicher Akteure im Umfeld (3.2.2., S. 17) Legende: Stand: 31.12.2013, Seite 10 offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 4. Schwerpunkt- Papierkörbe im öffentlichen Raum Zu 4.1 Beteiligung der LVB am Aufwand der Papierkorbleerung an Straßenbahnhaltestellen Festlegung von Ausstattungstypen für Papierkörbe im SPA, EB SRL, Rahmen eines Stadtmöblierungskataloges ASG (4.2., S. 19) Legende:  erledigt offen  z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung Stand: 31.12.2013, Seite 11 Bemerkung Beratungen und Schriftverkehr zwischen EB SRL und LVB haben stattgefunden. LVB sieht weiterhin keine Grundlage einer Kostenbeteiligung für EB SRL. Papierkorbkonzept wird noch erarbeitet; Eigene Zuständigkeit der liegenschaftsverwaltenden Ämter Leistungsvereinbarungen mit EB SRL abzuschließen; Vereinbarung ASG und EB SRL zur Instandhaltung und Beschaffung Papierkörbe (28.03.2012); In der Stadt Leipzig gibt es derzeit insgesamt 3.311 Papierkörbe. In der Saison werden in Folge des gestiegenen Bedarfs 1,1 m³ Abfallcontainer in den Parks aufgestellt. Allein auf den 47 öffentlichen Freilaufflächen sind 84 Papierkörbe installiert. Eine gemeinsame Festlegung mit SPA, LVB, VTA, ASG und weiteren Gremien zur Papierkorbtypenreduzierung wurde beschlossen: Typenreduzierung auf 5 Standardtypen. In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Gewinnung von Patenschaften für Papierkörbe und Hundekotbehälter, Zielgruppen dafür sind: EB SRL Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 Stand: 31.12.2013, Seite 12 Bemerkung • Schulen Nicht realisierbar • Vereine (Stadtteilvereine u.ä.) Es gibt 9 Standorte mit Abfallbehältern, die durch private Initiativen aufgestellt wurden und durch den EB SRL entleert werden. Standorte Leutzsch / Lindenau (8) und Connewitz (1); allerdings ist feststellbar, dass auch solche Behälter dem Vandalismus unterworfen sind und nicht ersetzt wurden. • einzelne Bürger (4.2., S. 19 und 20) Bisher keine Resonanz bei Bürgern Im Rahmen der Patenschaften können folgende Tätigkeiten übernommen werden • Sponsoring von Papierkörben bzw. Hundetoiletten Legende:  erledigt Sponsoring Dritter im Stadtteil Lindenau/Plagwitz Hundetoiletten zusätzlich aufgestellt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 Stand: 31.12.2013, Seite 13 Bemerkung • Beseitigung von Verunreinigungen im Umfeld o. g. Behälter bisher keine Aktivitäten • Meldung von übervollen Behältern, Schäden und Mängeln (4.2., S. 20) Bisher erfolgen derartige Einzelmeldungen im Rahmen von Bürgerhinweisen (z. B. vom Bürgerdienst LE oder am Ordnungstelefon) Teilnahme vom EB SRL an „Littering“ Studien II und III in den Modulen 2 bis 5. Das Modul 5 wurde 02/2010 abgeschlossen. Alle Studien sind hoch theoretisiert, rein empirisch und haben keinerlei praktische Anwendbarkeit. Zudem sehr kostenintensiv; keine weitere Teilnahme. Im Stadthaushalt sind derzeit keine zusätzlichen Finanzmittel eingestellt; Zwischen EB SRL und der Stadtverwaltung ist bisher keine Leistungsvereinbarung zustande gekommen; weiter zu thematisieren. Eine gemeinsame Festlegung von EB SRL, SPA, LVB, VTA, ASG und weiteren Gremien zur Papierkorbtypenreduzierung ist erfolgt: Typenreduzierung auf 5 Standardtypen. Der EB SRL beteiligt sich an einer Studie von 11 bundesdeutschen Stadtreinigungsbetrieben und der Humboldt-Universität Berlin zum Thema: „Littering – Merkmale, Ursachen, Prävention“ (vgl. www.psychologie.hu-berlin.de). Nach Vorliegen der Ergebnisse und Auswertung der o. g. Studie werden Schlussfolgerungen für die Gestaltung, die Aufstelldichte, Aufstellmuster, situative verhaltensbedingte Faktoren usw. unterbreitet. (4.2., S. 20) Haushaltsmehrbedarf zur Erweiterung der Papierkorbstandorte im öffentlichen Verkehrsraum ab dem Haushaltsjahr 2010 (4.3.1., S. 20) EB SRL Zum Ende des II. Quartals 2009 erfolgt die Vorlage einer Grundsatzentscheidung für die DB OBM zur Festlegung allgemeiner und besonderer Kriterien der Stadtmöblierung in Form eines entsprechenden Katalogs. (4.3.1., S. 20) Dezernat III, Dezernat VI, SPA, Fachämter, EB SRL Legende:  erledigt EB SRL offen Ein Ausstattungskatalog für den öffentlichen Raum durch SPA erstellt, Endredaktion in 02/2010;  z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 Stand: 31.12.2013, Seite 14 Bemerkung 5. Schwerpunkt- leerstehende Gebäude in Beachtung unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse Für nicht anderweitig nutzbare Erdgeschossbereiche an Hauptverkehrsstraßen, z.B. in der GeorgSchuhmann-Straße, in der Georg-Schwarz-Straße, in der Lütznerstraße, soll bis 2010 ein Pilotprojekt zur Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes der Straßenbereiche entwickelt werden. Dabei sind gefährdete Fenster und Türbereiche unter Berücksichtigung baurechtlicher und denkmalpflegerischer Aspekte vandalismussicher zu verschließen. (5.2., S. 22) 6. Schwerpunkt- ungenehmigte Plakatierung im öffentlichen Raum Die derzeit geltende Sondernutzungssatzung ist zu überarbeiten und zu aktualisieren... (6.2., S. 23)  SPA, AfW VTA, RA,   Die gesamte Thematik leer stehender Häuser kann auf diesem Wege nicht gelöst werden; relevant sind in erster Linie Baumaßnahmen der Eigentümer; das OA veranlasst bei Eigentümern die Schließung von aufgebrochenen Eingängen. Durch zahlreiche Investitionen sinkt die Zahl der leer stehenden, wirtschaftlich nicht verwertbaren Objekte sukzessive.   Änderung der Sondernutzungssatzung 29.02.2012 erfolgt (Leipziger Amtsblatt Nr. 7 v. 31.03.2012) Erfassung fest installierter Werbeträger. Erfassung VTA, OA des Bestandes an fest installierten Werbeträgern und Abgleich mit den vorhandenen Stadtverträgen (JC Decaux und Ströer). Gegebenenfalls erfolgt die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren (6.2., S. 23) Beseitigung nicht genehmigter Veranstaltungswerbung durch das Projekt "Blau-Gelbe Engel" und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren (6.2., S. 23) Legende:  erledigt Die Aufnahme der fest installierten Werbeträger ist noch nicht abgeschlossen. Abschluss spätestens im Rahmen der Neuausschreibung der städtischen Werbung.  OA offen  z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung Laufend 2009- 31.796 Stk. entfernt 2010- 14.135 Stk. entfernt 2011- 14.592 Stk. entfernt In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Entwicklung eines Merkblattes für Geschäftsinhaber VTA zum Aufstellen von Werbeaufstellern im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere im Stadtzentrum. (6.2., S. 24) Kapazitäten zur kurzfristigen Beseitigung von OA, Fachämter Wildwerbung. Das Ordnungsamt kontrolliert in Zusammenarbeit mit dem Projekt Bürgerdienst LE die Wildplakatierung im Stadtgebiet. In Abstimmung mit den jeweils zuständigen Stellen (Fachämter, Verwaltung von Landes- und Bundeseigentum) erfolgt die schnellstmögliche Beseitigung von Wildwerbung durch das Projekt "Blau-Gelbe Engel" und, wenn möglich, die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. (6.2., S. 24) Legende:  erledigt offen Stand der Erfüllung 2011  Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013     Stand: 31.12.2013, Seite 15 Bemerkung 2012 nur noch bis Ende März/April (Beendigung KoKoMaßnahme) Seit 2012 in Zuständigkeit des VTA, erfolgreiche Umsetzung! Mit positiver Auswirkung auf das Stadtbild; die Möglichkeiten der Stadt gegen illegale Veranstaltungswerbung an privaten Grundstücken sind sehr beschränkt. Merkblatt hat sich nicht bewährt; Einzelverfahren durch Kontrollen durch OA und VTA Beräumung illegaler Werbung von Lichtmasten erfolgt in Zuständigkeit des VTA. Beräumung illegaler Werbung an sonstigen städtischen Liegenschaften durch FAVProjekt „Sauberkeitsprojekt50“. Bürgerdienst LE meldet illegale Plakatierungen; bei entspr. Beweislage werden OwiVerfahren eingeleitet; Kontrollen/Anzeigen erfolgen weiterhin durch StOD. z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 Stand: 31.12.2013, Seite 16 Bemerkung 7. Schwerpunkt- Personalkapazitäten Sauberkeitsprojekt "Blau-Gelbe Engel" (einschl. Wildplakatierung und Graffiti) OA Sauberkeitsprojekt „BGE“ seit 2012 in Förderform AGH-MAE 2012 mit 100 TN, 2013 mit 100 TN 2014 mit 120 TN (7.2.1., S. 25) Maßnahme „Zusätzliche Säuberung städt. Grünanlagen“ mit AGH MAE 2012 mit 200 TN 2013 mit 260 TN 2014 mit 220 TN 2013 und 2014 Maßnahme “Zusätzliche Säuberung von Baumscheiben“ mit 60 TN, AGH,MAE, in Trägerschaft KEE/ VBU e.V Laufzeit 6 Monate mit 20 Wochenstunden; fehlende Flexibilität im Einsatz durch vorgegebene Detailarbeitsplanung; keine Wildplakatierung, keine Graffiti Sauberkeitsprojekt50“ auf der Basis der Förderform FAV seit 2012 etabliert (21 MA-OA, 21 MA-EB SRL und 8 MA-ASG-Stadtforst) Legende:  erledigt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Sauberkeitsprojekt „Pflege und Unterhaltung populärwissenschaftlicher Anlagen und Einrichtung“ (7.2.1., S. 26) ASG, Stadtforst Aufklärungsarbeit im UiZ (7.2.1., S. 26) AfU Stand der Erfüllung 2011  Stand der Erfüllung 2012  Stand der Erfüllung 2013  Stand: 31.12.2013, Seite 17 Bemerkung Wird durch die o. g. Kapazitäten mit bearbeitet UiZ musste 2012 aus personellen Gründen schließen, ist seit 2013 wieder geöffnet. Die Personalsituation ist weiterhin angespannt. Förderinstrumente des 2. Arbeitsmarktes für Personalakquise nicht geeignet. Z.Zt. mit der Leiterin des UiZ und einer Teilzeitkraft besetzt. Die erste thematische Veranstaltung findet im Januar 2014 zur Durchführung der Winterdienstpflicht statt. Weitere in Vorbereitung. Zur Organisation der Planung, der Beantragung und des Einsatzes dieser Arbeitskräfte im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi wurde im II. Quartal 2008 eine ämterübergreifende Lenkungsgruppe eingerichtet. (7.2.1, S. 26)  Fachämter, KEE, RfB   laufend Organisation und Planung erfolgt in bilateraler Absprache mit dem RfB, Einberufung der Steuerungsgruppe; Beratung nach Bedarf Kommunalkombi ist ausgelaufen; die Fachämter nutzen im Rahmen der Möglichkeiten alle Förderformen; Kapazitäten siehe oben. Legende:  erledigt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Die hauptamtlichen Kapazitäten zu den ermittelten Schwerpunkten der Verbesserung von Sauberkeit und Ordnung dürfen in den kommenden Jahren nicht weiter verringert werden. (7.2.2., S. 27) Fachämter Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013       Beginnend ab 2009 wird das Projekt „500 PLUS für Sauberkeit und Ordnung“ auf der Basis der vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen einschließlich des Bundesprogrammes KommunalKombi entwickelt. Die erforderlichen Beteiligungen des Stadthaushaltes sind in den Haushaltsplan zu integrieren. (7.2.2., S. 27)  erledigt Bemerkung 2012 Etablierung „Sauberkeitsprojekt50“ mit 50 Beschäftigten (FAV) – befristet für 2 Jahre. Zusätzliche Kapazitäten werden nach Möglichkeit akquiriert. Im Verlaufe des Haushaltsjahres 2009 erfolgt eine Personalzuführung im Stadtordnungsdienst um zehn Stellen aus dem Personalpool der Stadtverwaltung. Ab 2010 werden diese zehn zusätzlichen Stellen im Stellenplan des Ordnungsamtes eingeplant. (7.2.2., S. 27) Werden im Jahresverlauf weitere ABM-Kapazitäten erschlossen, erfolgt ein Einsatz insbesondere für Sauberkeitsprojekte. (7.2.2., S. 27) Legende: Stand: 31.12.2013, Seite 18 offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung Im EB SRL wurden 14 Stellen für manuelle Handarbeitskräfte zu satzungsgemäßen Reinigungsaufgaben geschaffen (siehe. 2010 Stellenerweiterung für OA, StOD um zehn VzÄ. 2012 Stellenerweiterung um weitere 5 MA. Zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus (s. o.) konnten bis 2013 nicht erschlossen werden da die Fördermittel des Job-Centers verplant waren. Vgl. dazu 7.2.1. In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Können Sauberkeitsprojekte nicht vollständig durch Fördermittel der Arbeitsverwaltung finanziert werden, sind die entstehenden Mehrkosten durch die Fachämter in die Haushaltspläne 2009 ff. einzustellen. Im begründeten Einzelfall sind Mehrbedarfsvorlagen einzureichen. (7.3., S. 27) Aufruf zum alljährlichen Frühjahrsputz mit guter Presseresonanz durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport unter Beteiligung der Bürgerschaft, insbesondere von Vereinen. (8.2., S. 28) Stand der Erfüllung 2011  Stand der Erfüllung 2012  Stand der Erfüllung 2013  Stand: 31.12.2013, Seite 19 Bemerkung Frühjahrsputz 2010, 2011, 2012, 2013 erfolgreich durchgeführt; das Projekt erfreut sich bei Bürgervereinen und Ortschaftsräten immer größerer Beliebtheit. 2014: bereits durchgeführt. Ergebnisse aus 2014: 1.500 Teilnehmer aus 115 Vereinen, Organisationen und Institutionen.Es wurden 67 Container eingesetzt und insgesamt 90,18 Tonnen Abfall beseitigt. Kommunikationsmaßnahmen zu Themen wie z.B. illegale Graffiti- und Farbschmierereien mittels: (8.2., S. 28) • des Einsatzes eines Graffiti-Mobils des STATTBILD e.V. Aufgrund Wegfall Fördermaßnahme z. Z. keine Aktivitäten vorhanden. Nicht realisierbar • Plakatkampagnen, Postkarten und Aufklärungsmaßnahmen an Leipziger Schulen Im Zusammenhang mit der Graffitithematik: „Aktion Saubere Schule“ bzw. „Mein Bild von der Stadt“, regelmäßige Präventionsmaßnahmen der PD Leipzig. Legende:  erledigt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung In Arbeit Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept Maßnahme Zuständigkeit Stand der Erfüllung 2011 Stand der Erfüllung 2012 Stand der Erfüllung 2013 • Informationskampagnen zum Umgang mit Hunden • Einrichtung des Kommunikations- und Ordnungsprojektes Bürgerdienst LE mit der Zielstellung, Verschmutzungen schnell zu erkennen und mit Bürgern ins Gespräch zu kommen bzw. Bürger aufzuklären    • Einrichtung des Ordnungstelefons „123 8888“ beim Ordnungsamt (Bewerbung auf den Fahrzeugen des Projektes "Blau-Gelbe Engel")    Legende:  erledigt offen z. Zt. Ungeklärt/ keine Lösung Stand: 31.12.2013, Seite 20 Bemerkung Neuauflage des Hundeflyer 2009 erfolgt, Überarbeitung bzw. Neuerstellung von Infomaterial in 10/2010; Durchführung von Präventionsveranstaltungen „Aktionstag Leipzig und seine Hunde“ 2012 und 2013 in verschiedenen Stadtteilen; Fortsetzung 2014. Bürgerdienst LE etabliert zusätzlich in den 14 eingemeindeten Ortschaften das Projekt BD LOS. Insgesamt sind 200 Beschäftigte verschiedener Förderformen beteiligt. Allein 2013 wurden über 10.000 Meldungen zu Verschmutzungen an die Stadtverwaltung erstattet. Ordnungstelefon seit 1999 vorhanden, Bewerbung auf den KFZ des Projektes BGE und SEG erfolgt. In Arbeit