Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000733.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. DS-00016/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
09.09.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
17.09.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Evaluation des Konzeptes "Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Schwerpunkt
Ordnung und Sauberkeit" (Sauberkeitskonzept)
(eRis: DS V/3962)
Beschluss:
Die Ratsversammlung nimmt die Evaluation des Sauberkeitskonzeptes zur Kenntnis.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Seite 1/3
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Sachverhalt
Anlagen:
Deckblatt eRIS
Sachverhalt
Evaluierung des Maßnahmeplans
Seite 2/3
RV
Information
zur Ratsversammlung am 17.09.2014
Drucksache Nr. V/3962
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Eingereicht von
In folgende Ausschüsse zur Kenntnis:
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
FA Umwelt und Ordnung
Evaluation des Konzeptes "Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Schwerpunkt
Ordnung und Sauberkeit" (Sauberkeitskonzept)
Information
Stadt Leipzig
01.5/035/07.04
Die Ratsversammlung nimmt die Evaluation des Sauberkeitskonzeptes zur Kenntnis.
nein
wenn ja, ▼
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Erträge
Aufwendungen
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Höhe in EUR
Einsparungen
von
nein
bis
wenn ja, ▼
Höhe in EUR (jährlich)
▼ PSP-Element
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
nein
relevant
relevant
Beschluss des Stadtrates Nr.
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
wenn ja, ▼
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
wo veranschlagt
nicht relevant
nicht relevant
Zusammenfassung der Evaluation des
Konzeptes Sicherheit und Ordnung in Leipzig – Sauberkeitskonzept
Mit Beschluss IV-39/09 befasste sich der Stadtrat am 19.06.2009 mit dem „Konzept Sicherheit und
Ordnung in Leipzig – Schwerpunkt Ordnung und Sauberkeit“.
Das Sauberkeitskonzept aus 2009 fasste erstmalig sehr viele Punkte und Aufgaben zusammen.
Schwerpunktbereiche, die betrachtet wurden waren:
–
–
–
–
–
–
Verhinderung und Beseitigung illegaler Graffiti
Sicherung und Verbesserung der Grünanlagenpflege
Papierkörbe im öffentlichen Raum
leerstehende Gebäude in Beachtung unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse
Ungenehmigte Plakatierung im öffentlichen Raum
Personalkapazitäten
Nach Ablauf von fünf Jahren, in denen die Stadtverwaltung dieses Konzept umsetzte bzw. Schritte
zu dessen Umsetzung ging, ist festzustellen, dass sich das Stadtbild in diesem Zeitraum positiver
präsentierte, als zuvor.
Die Anlage 1 zeigt alle im Maßnahmeplan des Sauberkeitskonzeptes aufgeführten Punkte und
deren Realisierungsstand zum Jahresende 2013 auf.
Einige Punkte wurden abgearbeitet und sind abgeschlossen. Andere Aufgaben sind noch in
Bearbeitung und stellen für die Zukunft weitere Schwerpunkte der Konzipierung und
Weiterentwicklung von Ideen dar oder passen sich den sich verändernden Bedingungen ständig
an und sind als Daueraufgabe zu verstehen. Ordnung und Sauberkeit in einer Stadt wie Leipzig zu
gewährleisten ist eine ständige Herausforderung für alle Beteiligten, man ist damit nie wirklich
„fertig“.
Resonanz aus der Bürgerschaft:
Die Leipzigerinnen und Leipziger legen, zumindest zu einem außerordentlich großen Teil, einen
hohen Wert auf eine saubere Stadt. In der Sicherheitsumfrage aus dem Jahr 2011 wurden dazu
Aussagen getroffen:
•
•
„Sechs von zehn Befragten haben in den letzten zwölf Monaten „oft“ oder „sehr oft“ die
Verschmutzung von Gehwegen und Grünflächen in ihrem Wohngebiet durch Hundekot
festgestellt. Damit wird diese Ordnungswidrigkeit noch häufiger wahrgenommen als
achtlos weggeworfenes Papier, Glas oder Zigarettenkippen, woran ein Viertel der
Befragten „oft“ und fast noch einmal so viele „sehr oft“ Anstoß nehmen. Bei wahrgenommenen Ordnungswidrigkeiten im Wohngebiet werden Graffitischmierereien am
dritthäufigsten genannt. Weniger häufig werden demolierte Haltestellen, Telefonzellen,
Briefkästen oder Papierkörbe, ungepflegte Vorgärten oder Grünflächen, unerlaubt
abgestellter Sperrmüll und verlassene oder verwahrloste Wohngebäude im Wohngebiet
entdeckt. Noch seltener stellen die Befragten fest, dass die Beleuchtung auf Straßen oder
in Parkanlagen kaputt ist. Weggeworfene Utensilien (Spritzen oder Kanülen) von
Drogenkonsumenten werden am seltensten in der Öffentlichkeit gefunden.
Hundekot ist aus einer Reihe von vorgegebenen Sachverhalten, die potenziell die Ordnung
im Wohngebiet stören könnten, nicht nur das Ärgernis, was am häufigsten wahrgenommen
wird, es stört die Bewohnerinnen und Bewohner auch mit am meisten. Ein ähnlich hohes
Störpotenzial haben Drogenabhängige oder Drogendealer bzw. weggeworfene Spritzen
oder Kanülen. Diese Störungen werden allerdings deutlich seltener wahrgenommen. An
vierter Stelle der Störfaktoren kommen demolierte Haltestellen, Telefonzellen, Briefkästen
1
oder Papierkörbe. Relativ wenig fühlen sich die Bewohner durch Gruppen herumstehender
oder herum sitzender Jugendlicher beeinträchtigt. Dasselbe trifft auf erwachsene
Radfahrer, Inlineskater oder Rollschuhfahrer auf dem Fußweg zu, obwohl diese
potenziellen Gefahrenquellen hinter dem Hauptärgernis Hundekot sowie herum liegendem
Abfall auf Rang drei hinsichtlich der wahrgenommenen Häufigkeit angeführt werden.“
Beachtlich ist dabei, dass die tatsächlich festgestellten Ordnungsverstöße deutlich hinter den
empfundenen Störungen zurück bleiben, was eine hohe Sensibilität für das Thema Ordnung und
Sauberkeit im Wohngebiet belegt. Beispiel aus der Sicherheitsumfrage 2011:
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Sicherheitsumfrage 2011
Für die Erhebung von konkreten Fallzahlen fehlen die Voraussetzungen.
Beim Eigenbetrieb Stadtreinigung gehen monatlich um die 40 Hinweise zu illegalen
Verschmutzungen ein, im Jahr also ca. 480 bis 500. Im Ordnungsamt werden Statistiken geführt,
die die Bürgerhinweise zu Ordnungsstörungen zählen. Diese haben sich wie folgt entwickelt:
2010:
2011:
2012:
2013:
6.257 Hinweise
6.652 Hinweise
4.135 Hinweise
3.898 Hinweise
Eine der Ursachen für die gesunkene Anzahl an Bürgerhinweisen ist die Wirksamkeit des
Bürgerdienstes LE bzw. LOS. Durch diese Förderprojekte werden jährlich ca. 20.000
Informationen zu Ordnungsstörungen aufgenommen und an Fachämter der Stadtverwaltung
abgesetzt. Hinzu kommen die Erkenntnisse, die die Verwaltungsmitarbeiter selbst betroffen haben
2
oder Abfälle, die durch die Blau-Gelben-Engel und die Projekte „Park und Grün“ sowie
Bürgerdienst LOS unmittelbar aufgesammelt wurden.
Entsprechende Erkenntnisse des Ordnungsamtes:
Fallzahlentwicklung der Ermittlungsverfahren (EV) des StOD zu Umweltverstößen und
Anliegerpflichtverletzungen:
Jahr
EV Umweltverstöße*
EV Anliegerpflichten**
Fallzahl
Bürgerhinweise
2009
2.748
Keine Erfassung
Nicht vergleichbar
2010
4.804
4.526**
6.257
2011
4.936
154**
6.652
2012
6.422
3.793
4.135
2013
7.666
3.876
3.898
* dazu zählen in der Statistik Kontrollen zum Baumschutz, illegale. Abfallablagerungen, illegale Graffiti an städtischen Gebäuden,
Belästigung durch Staub und Lärm z. B. durch Baustellen. Hundekontrollen werden separat erfasst.
** zu den EV Anliegerpflichten werden gezählt: Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung und die Winterdienstsatzung sowie
übermäßiger Heckenschnitt und Wildwuchs von Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum, 2009 und 2010 wurden nur die EV
zum Winterdienst gezählt
Die Fallzahlentwicklung weist bei Umweltverstößen einen deutlichen Anstieg von 2009 bis 2013
aus. Die meisten Fälle betreffen illegale Abfallablagerungen. Eine Ursache für die steigende
Fallzahl ist der aufgestockte Personalbestand im StOD einerseits und die Arbeit des Bürgerdienst
LE andererseits. Die Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anliegerpflichten ist als nahezu
konstant zu betrachten, hängt allerdings sehr stark vom Schneefall ab.
Im Gegensatz zu dieser Entwicklung haben sich die gezählten Bürgerbeschwerden im selben Zeitraum auf rund 60 % reduziert. Diese Tendenz ist geeignet aufzuzeigen, dass eine kontinuierliche
Arbeit an den Sauberkeitsthemen in Leipzig erforderlich, aber auch erfolgversprechend ist.
Zu den Schwerpunkten:
Schwerpunkt: Verhinderung und Beseitigung illegaler Graffiti
Die Evaluation des Maßnahmeplanes zeigt einen guten Stand der Graffitibeseitigung an
städtischem Eigentum auf. Die jährliche Berichterstattung zur Umsetzung des Graffitiprogramms
aus 08/2002 verweist auf den andauernden Handlungsbedarf zur Sauberhaltung des Stadtbildes.
Sowohl die Auftragsvergabe an Fachunternehmen nach dem Prinzip von „Flatrate-Verträgen“ für
ausgewählte Objekte, als auch erteilte Einzelaufträge sind positiv einzuschätzen.
Die Einsetzbarkeit städtischer Zusatzkapazitäten in Form der Schnellen Eingreifgruppe (SEG)
Graffiti oder in Form verschiedenen Förderformen der Arbeitsverwaltung weist objektive Grenzen
auf. Derzeit werden diese zusätzlichen Kapazitäten für Aufgaben eingesetzt, die eine eher
quantitative Ausrichtung haben (großflächige Graffiti an Schulen usw.) oder die kleinteiliges,
eigentlich unwirtschaftliches Arbeiten bedingen (z. B. an Verkehrszeichen, Parkbänken und
Schaltkästen). Dennoch sind diese Arbeiten für das Stadtbild wichtig.
Das Defizit liegt gemäß einer Debatte in der Sicherheitskonferenz am 6. Dezember 2013 eher auf
dem Gebiet der professionellen Kriminalprävention. Mit der bedarfsgerechten Schaffung legaler
Graffitiwände wird die Hoffnung verbunden, dass der Teil der Sprayer mit eher künstlerischen
Interessen (und nicht vorrangigem Vandalismusstreben) lieber diese Wände nutzt, als sich
strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.
3
Schwerpunkt: Sicherung und Verbesserung der Grünanlagenpflege
Die meisten benannten Maßnahmen sind Daueraufgaben und planmäßig fortzuführen. Differenziert zeigt sich das bürgerschaftliche Engagement zum Thema Patenschaften. Während dessen
die Baumpatenschaften eine äußerst positive Entwicklung genommen haben, hält sich das
Interesse an Patenschaften zu ganzen Grünanlagen oder einzelnen Baumscheiben eher in
Grenzen.
Defizite treten nach wie vor bei der Gewährleistung der Sauberkeit an Wochenenden in der
warmen Jahreszeit auf. Sowohl wird das Abfallsammelsystem (Papierkörbe und zusätzliche
Container) der zunehmenden Nutzung von Parkanlagen als öffentliche „Partyfläche“ nicht gerecht,
als entsprechen auch die Kapazitäten zur Verhaltenskontrolle nicht dem tatsächlichen Bedarf.
Neben dem Liegenlassen von Hundekot, Verpackungsmaterial, Speiseresten und glühender
Grillkohle kommen der Zweckentfremdung öffentlicher Grünanlagen durch turniermäßig
betriebene Sportspiele oder öffentliche Partys und Erscheinungen eines nächtlichen Vandalismus
nach wie vor große Bedeutung zu. Je besser es gelingt, einen solchen öffentlichen Missbrauch der
Parks und Grünanlagen zu begegnen, um so mehr stehen diese Anlagen der üblichen öffentlichen
Nutzung wieder zur Verfügung, Beispiel: Johannapark.
Der derzeitige Ausweg, mit geförderten Kapazitäten des zweiten Arbeitsmarktes entsprechnd
Säumigen den „Müll hinterher zu räumen“, abgebrannte Grillgeräte zu beseitigen o. ä. ist schon
jetzt nicht mehr hinreichend wirksam. Obgleich diese Aufgaben steuerfinanziert, freiwillig und
zusätzlich zu den Pflichtaufgaben sind, besteht allgemein ein hohes Interesse an deren
erfolgreicher Ausübung.
In der Saison werden in Folge des gestiegenen Bedarfs Abfallcontainer 1,1 m³ aufgestellt. Diese
werden von nicht allen Bürgern genutzt und teilweise zweckentfremdet genutzt. Während sich der
Müll neben Papierkörben häuft, kann von einer Auslastung der Container nicht gesprochen
werden. Bei einer zweimaliger Entsorgung pro Woche dieser Behälter sind diese nur selten voll.
Schwerpunkt: Papierkörbe im öffentlichen Raum
Im Januar 2014 erzielte die Stadtverwaltung und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Einigkeit über
die zu verwendenden fünf Papierkorbtypen, statt der bisher 30 verwendeten Typen.
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung ist als kommunaler Dienstleister konzipiert. Er erfüllt im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Dienstleistungsaufgaben für die Stadtverwaltung und
die Bürger der Stadt und erfüllt die satzungsmäßigen Pflichtaufgaben. Das Errichten und
Bewirtschaften von Papierkörben (Abfallsammelbehältern) ist eine zusätzliche und freiwillige
Aufgabe für die Stadt und muss steuerfinanziert werden.
Patenschaften für Papierkörbe konnten kaum geschlossen werden. Eine Nutzung als Werbeträger
scheidet aus verschiedenen Gründen (Sondernutzungssatzung, Werbeprivileg, Reparaturzuständigkeit) weitgehend aus. Bestehende Patenschaften sind wegen einer hohen
Vandalismusanfälligkeit nicht verlängert worden.
Ohne eine Erhöhung der aktuellen Leerungskapazitäten kann das Niveau der Papierkorbentsorgung nicht wesentlich erhöht werden. Derzeit werden weitere Finanzierungsmöglichkeiten
als der städtische Haushalt geprüft, um die gewünschte Verbesserung zu erreichen.
Bei der Erarbeitung eines Papierkorbkonzeptes für die Stadt Leipzig spielen Faktoren eine Rolle:
–
die Örtlichkeiten, an denen Verschmutzungen auftreten (Aufenthalts- und Warteplätze von
Passanten, Treffpunkte von insbesondere Jugendlichen, stark genutzte
Fußgängerbereiche in Wohngebietszentren und Parks, Speisenverkauf „to go“),
4
–
–
das Aufkommen von Abfall an sich (Tierkot, Verpackungsmaterial, Zigarettenkippen,
Kaugummis …)
durchgeführte Kontrollen in o. g. Bereichen, aber auch die Ausprägung der sozialen
Kontrolle.
Schwerpunkt: leerstehende Gebäude in Beachtung unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse
Die Anzahl der leer stehenden Gebäude ist im Berichtszeitraum von ca. 3.200 auf ca. 1.800
Gebäude gesunken (Quelle: Bürgerdienst LE). Jedoch ist das kein prioritärer Verdienst der
Stadtverwaltung, das Thema zu bewältigen, sondern das unmittelbare Ergebnis wirtschaftlicher
Aktivitäten insbesondere der Immobilienbranche, der Bevölkerungsentwicklung, gestiegener
Einkommen usw.
Die gewachsene Standortqualität Leipzigs als Wohn- und Arbeitsort gemäß den kommunalpolitischen Zielstellungen zeigt hier unmittelbare Wirkung.
Schwerpunkt: Ungenehmigte Plakatierung im öffentlichen Raum
Das Thema illegale Plakatierungen, insbesondere zur Veranstaltungswerbung hat sich im
öffentlichen Verkehrsraum deutlich entspannt. Ursache ist insbesondere das konsequente
Vorgehen des Verkehrs- und Tiefbauamtes.
Die Plakatierer nutzen statt des öffentlichen Raumes zunehmend private Grundstücke an den
Hauptverkehrsstraßen. Das betrifft sowohl Grundstückszäune, als auch leer stehende
Erdgeschosszonen. Die Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung sind hier eingeschränkt,
bauordnungsrechtliche Verfahren werden nur an ausgewählten Standorten durchgeführt, die
nachhaltig illegal genutzt werden. Der verwaltungsrechtliche Aufwand und der Nutzen stehen in
keinem vertretbaren Verhältnis. Auch die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach
der Polizeiverordnung ist nur mit großem Aufwand zu bewältigen und nur in ausgewählten Fällen
umsetzbar.
Sofern städtische Grundstücke illegal plakatiert werden, beräumen die zuständigen Fachämter,
Hausmeister oder Pächter die Plakate. Gelegentlich unterstützt das Ordnungsamt mit FAVMitarbeitern.
Schwerpunkt: Personalkapazitäten
Unter dem Schwerpunkt Personalkapazitäten sind folgende Punkte zu betrachten:
– hauptamtliche Personalkapazitäten in Straßenreinigung und Winterdienst beim
Eigenbetrieb Stadtreinigung
– zusätzliche Personalkapazitäten zur Reinigung von städtischen Anlagen
– hauptamtliche Kontrollkapazitäten im Ordnungsamt
– Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements für Sauberkeit
Im Berichtszeitraum zeigte sich folgende Entwicklung:
Hauptamtliche Personalkapazitäten in Straßenreinigung und Winterdienst beim
Eigenbetrieb Stadtreinigung:
Im Eigenbetrieb Stadtreinigung wurden mit Beschluss RBV-1763/13 der Ratsversammlung vom
18.09.2013 entsprechend 14 Stellen für manuelle Handarbeitskräfte zu satzungsgemäßen
Reinigungsaufgaben geschaffen. Das betrifft sowohl die Straßenreinigung, als auch den
satzungsgemäßen Winterdienst.
5
Zusätzliche Personalkapazitäten zur Reinigung von städtischen Anlagen:
Durch veränderte Förderbedingungen für Langzeitarbeitslose und die Neuausrichtung der
Förderinhalte der Arbeitsverwaltung ist es immer schwieriger, eine bedarfsgerechte
Kapazitätssicherung mit Mitteln des 2. Arbeitsmarktes zu gewährleisten.
Vergleich der Förderinstrumente Bundesprogramm „Kommunal Kombi“ mit Arbeitsgelegenheit- MAE
(Auswahl)
Bundesprogramm“Kommunal Kombi“:
AGH-MAE:
• Laufzeit 3 Jahre
• Wochenarbeitszeit 36h
• Bewerberauswahl möglich
• sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
• tarifliche Entlohnung
• hohe Motivation der TN
• Flexibler Einsatz, Bedienung vielfältiger Tätigkeitsfelder, bedingter Einsatz v. technischen Arbeitsgeräten
• Effektive Nutzung der Arbeitsmaterialien und
Ausrüstungsgegenstände
• Laufzeit 6 Monate
• Wochenarbeitszeit 20h
• Zuweisung durch Verwaltungsakt
• Kein AV „nur“ Teilnehmervereinbarung
• Mehraufwandsentschädigung 1,50 EUR/h (nur bei
Anwesenheit des TN)
• geringe Motivation der TN
• Keine Flexibilität, an feste Tourenpläne gebunden
• Kurzfristige Nutzung Arbeitsmaterialien durch die
hohe Fluktuation- Mehraufwand bei Nachbeschaffung; problematisch
Entwicklung der Anzahl der Teilnehmer in den Maßnahmen „Blau-Gelbe Engel“ (BGE), „Bürgerdienst LOS“
(LOS) und „Zusätzliche Säuberung in städtischen Grünanlagen“(P&G):
300
250
200
Blau-Gelbe-Engel
Park und Grün
BD LOS
150
100
50
0
2009
Jahr
Blau-Gelbe-Engel
2010
2011
2012
2013
2014
2009
150
2010
210
2011
150
2012
100
2013
100
2014
120
-
-
-
210
260
220
BD LOS
76
76
76
60
80
60
Gesamt:
226
286
226
370
440
400
Park und Grün
Förderinstrumente
KoKo
KoKo
AGH-E
KoKo
6
AGH (MAE)
AGH (MAE)
AGH (MAE)
Anzahl der Arbeitsstunden innerhalb der Maßnahmen
(hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen in unterschiedlichen Förderformen mit unterschiedlichen
Wochenarbeitszeiten durchgeführt wurden)
Entwicklung der Arbeitszeiten der Sauberkeitsprojekte
350000
300000
250000
BGE
P&G
LOS
200000
150000
100000
50000
0
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
BGE
151.200
304.290
217.350
50.400
50.400
60.480
P&G
-
-
-
158.760
131.040
110.880
76.608
76.608
76.608
50.400
67.200
50.400
LOS
Durch geförderte Beschäftigte insgesamt eingesammelter Abfall in m³
eingesammelter Abfall Sauberkeitsmaßnahmen 2. Arbeitsmarkt
5000
4000
BGE
P&G
LOS
3000
2000
1000
0
2009
2010
2011
2012
7
2013
durch AGH-MAE eingesammelter Abfall in m³
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
BGE
3.054
3.615
4.321
1.939
416
P&G
-
-
-
1.366
1.095
LOS
1.358
2.470
1.060
753
749
Gesamt:
4.412
6.085
5.381
4.058
2.260
Arbeitsergebnisse Graffitientfernung in m² durch AGH MAE:
manuell gereinigte Graffiti AGH MAE in m²
35000
30000
25000
BGE
LOS
20000
15000
10000
5000
0
2009
2010
2011
2012
2013
Manuell gereinigte Graffiti durch AGH MAE
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
BGE
29.259
33.171
34.991
24.030
0
LOS
3.918
2.438
3.146
0
0
33.177
35.609
38.137
24.030
0
Einsatz weiterer zusätzlicher Mitarbeiter in Sauberkeitsprojekten (FAV):
Seit 2012 werden im Rahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) fünfzig Mitarbeiter in
den Fachämtern eingesetzt. Mit dem „Sauberkeitsprojekt 50“ konnten entstandene Defizite der
Einsetzbarkeit der AGH-MAE-Maßnahmen teilweise ausgeglichen werden. So erfolgt z. B. die
Graffitibeseitigung oder die Straßenreinigung (Baumscheiben, Straßenbegleitgrün und
Winterdienst) mit Unterstützung der FAV-Mitarbeiter. Der Bedarf an FAV-Mitarbeitern bleibt bei
mindestens fünfzig Stellen, eine kapazitätsbedingte Erweiterung kann dem Grunde nach jederzeit
erfolgen. Die Anlage verweist an zahlreichen Stellen auf die Kombination von AGH-MAE und FAV.
8
Schlussfolgerungen und Ausblick für Sauberkeitsmaßnahmen mit zusätzlichen Kapazitäten
Sauberkeitsmaßnahmen auf der Basis der Förderinstrumente des 2. Arbeitsmarktes können nur
eine Ergänzung zu den hauptamtlichen Strukturen sein (Kriterium der Zusätzlichkeit):
•
•
•
•
•
Kein planbares und verlässliches Instrument für die mittelfristige Zukunft
Bedienung des Förderinstrumentes FAV (§16e SGB II) nur punktuell und befristet möglichgeringe Anzahl Stellen und kostenintensiv
Notwendigkeit des personellen und materiellen Ausbaus der hauptamtlichen Strukturen
präventive Maßnahmen zur Abfallvermeidung und –beseitigung (Papierkörbe,
Bürgerbeteiligung u. a.)
Verstärkung der personellen Voraussetzungen zur repressiven Durchsetzung der
ordnungsbehördlichen Verordnungen und Satzungen
Neben den zusätzlichen geförderten Sauberkeitsmaßnahmen in der Förderform AGH-MAE sind
auch Reinigungskapazitäten in der Förderform „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) zu
planen. Ziel muss es sein, das 2012 erstmals im Dezernat III etablierte „Sauberkeitsprojekt50“
auch in den Folgejahren mit einem Umfang von mindestens 50 Beschäftigten weiterzuführen.
Einsatzschwerpunkte der FAV-Mitarbeiter sind:
– Beseitigung illegaler Graffiti von städtischen Eigentum
– Beseitigung von illegalen Aufklebern auf Verkehrszeichen, Kandelabern usw.
– Einsätze zur flexiblen Abfallbeseitigung im Stadtgebiet (Ergänzung zur Stadtreinigung und zu
den AGH MAE)
– Verbesserung der Sauberkeit in Parks und Grünanlagen
– Gemeindearbeiter Stadtforst
– Gemeindearbeiter auf Sportplätzen
Kontrollmaßnahmen des Ordnungsamtes:
Durch Maßnahmen der Personalaufstockung konnten im Berichtszeitraum 15 neue Stellen im
Stadtordnungsdienst (StOD) und der Operativgruppe geschaffen werden.
Streifentätigkeit in der Innenstadt:
Durch die Personalaufstockung im Jahre 2010 und 2012 war es möglich, eine eigene
Dienstgruppe für den Bereich des Leipziger Stadtzentrums einzurichten. Der Zuständigkeitsbezirk
umfasst neben der Innenstadt das Waldstraßenviertel, das Bachstraßenviertel, die innere
Ostvorstadt sowie die großen, zentralen Parkanlagen Clara-Zetkin-Park, Johannapark und das
Rosental. In diesem Bereich sind acht Inspektoren in zwei Schichten im Einsatz. Die Dienstgruppe
ist für rund 38.000 Einwohner zuständig.
Die verstärkte Streifentätigkeit wirkt sich positiv auf die Ordnung im Zuständigkeitsbezirk aus.
Streifendienst in den Stadtteilen:
Der StOD verfügt insgesamt über 44 uniformierte Inspektoren. Abzüglich der Dienstgruppe
Zentrum ist jede/r Inspektor/-in für statistisch 14.111 Einwohner zuständig.
Insgesamt werden 42.000 Ermittlungsverfahren und Kontrollen durchgeführt. Der StOD arbeitet
Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 21:30 Uhr, ca. 60 % der Zeiten sind Außendienstzeiten.
Streifendienst im gesamten Stadtgebiet an Wochenenden und Feiertagen:
Durch die Einrichtung von Einsatzgruppen (EG StOD) an Wochenenden können seit 2011 an
Samstagen bis zu sechs Inspektoren und an Sonntagen eine Doppelstreife im Streifendienst an
den Ordnungsschwerpunkten in den warmen Monaten zum Einsatz kommen.
Es sind 36 Schwerpunkte für die Kontrollen ausgewiesen, bei denen das Stadtzentrum und die
zentralen Parkanlagen, aber auch die Naherholungsgebiete in der Stadt eine hervorgehobene
9
Bedeutung haben.
In den Wintermonaten ist an Wochenenden täglich eine Doppelstreife bis zum Sonnenuntergang,
spätestens ca. 20:00 Uhr im Einsatz.
Zu besonderen Veranstaltungen, mit hervorgehobener Sicherheitslage, z. B. dem Leipziger
Weihnachtsmarkt, Lichtfest usw. werden Sondereinsätze durchgeführt.
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für eine saubere Stadt
Der Leipziger Frühjahrsputz konnte im Berichtszeitraum weiter in Regie des Ordnungsamtes und
des Eigenbetrieb Stadtreinigung zu einer Plattform des bürgerschaftlichen Engagements
Hunderter Leipzigerinnen und Leipziger entwickelt werden. Insbesondere Bürgervereine,
Kleingärtnervereine, Sportvereine, Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte, Ortsgruppen verschiedener
Parteien, Siedlervereine, sonstige Interessengruppen und einzelne Bürger engagieren sich
alljährlich im Frühjahr für eine saubere Stadt.
10
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
2. Schwerpunkt- Verhinderung und Beseitigung
illegaler Graffiti
Erhalt der bestehenden SEG „Graffiti“ und
Erweiterung um eine zweite Einsatzgruppe.
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die
Beseitigung illegaler Schmierereien durch zwei
Teams der „Schnellen Eingreifgruppe Graffiti“ durch
die Nutzung des Bundesprogramms KommunalKombi innerhalb der Stadtverwaltung
(2.2.2, S. 9)
In Zusammenarbeit mit den Fachämtern mit
Zuständigkeiten für bauliche Anlagen ist die Tätigkeit
der SEG „Graffiti“ weiter zu qualifizieren
(2.2.2., S. 9)
Prüfung der Ermächtigung von beauftragten
Fachfirmen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung
sowie der Eigenbetriebe zum Erstatten von
Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung durch
illegale Graffiti an städtischem Eigentum zur
Gewährleistung des sofortigen Wirksamwerdens der
Polizei (2.2.2., S. 9)
Bereitstellung von ausreichenden und qualifizierten
Kapazitäten aus dem Bereich der Arbeitsförderung
(ABM, Bundesprogramm Kommunal-Kombi u. a.)
sowie sachlichen Voraussetzungen zur manuellen
Beseitigung illegaler Graffiti- und Farbschmierereien
von öffentlichem Eigentum – Einbindung in das
Projekt „Blau-Gelbe Engel“
(2.2.2., S.9)
Legende:
erledigt
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 1
Bemerkung
OA, (RfB),
Stadtkämmerei,
(EB SRL)
2 SEG– Teams 2 Beschäftigte
des EB SRL und 2 Beschäftigte auf der Förderbasis FAV
(Förderung von Arbeitsverhältnissen § 16 e SGB II);
Sicherung der SEG Graffiti bis
Dezember 2014,
Fachämter
OA, Rechtsamt
(RA),
Hochbauamt
(HBA), VTA,
LSA
bilaterale Abstimmungen mit
den einzelnen Fachämtern
erfolgt, Qualifikationsmaßnahmen werden regelmäßig mit
der SEG durchgeführt; eine
langfristige Absicherung hoch
qualifizierter Arbeit ist nicht
gesichert.
Erstattung der Strafanzeige
erfolgt durch den
Geschädigten selbst.
(Fachamt über Rechtsamt)
(s. auch DA 07/2014 zu
Aufgaben des Rechtsamtes)
OA, RfB
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
AGH MAE können zur Graffitireinigung nicht mehr
eingesetzt werden; seit 2012
sind geförderte Arbeitskräfte
(FAV nach §16e SGB II; im
„Sauberkeitsprojekt 50“) zur
Reinigung von Schaltkästen
(1.379 Stk.), Verkehrszeichen
(3.002 Stk) u.a. im Einsatz.;
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Stand der
Erfüllung 2011
Einsatz von Strafersatzleistungen bei der Beseitigung
illegaler Schmierereien von städtischem Eigentum,
Sicherung der Sachkostenübernahme aus dem
städtischen Haushalt
(2.2.2, S. 9)
OA,
Stadtkämmerei
Für Graffitibeseitigung an Fahrgastunterständen in
Zuständigkeit des VTA stehen ab 2009 10.000 EUR
zur Verfügung
(2.2.2., S. 10)
VTA
Förderung der Maßnahmen zur Sicherung einer
geschlossenen Verfolgungskette (erkennen - melden
- anzeigen - ahnden - nachbetreuen) durch
Einbeziehung der Fachämter, Eigenbetriebe und
Beteiligungsgesellschaften zu offensiverem
Anzeigeverhalten der Mitarbeiter und Nutzer von
Immobilien
(2.2.2., S. 10)
OA, RA
Wiederaufnahme bzw. Erweiterung von „GraffitiVollzeitserviceverträgen“ für besonders betroffene
und öffentlichkeitswirksame bauliche Anlagen.
(2.2.2., S. 10)
Fachämter
Legende:
erledigt
offen
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
Stand: 31.12.2013, Seite 2
Bemerkung
Einsatz von Strafersatzleistungen zuletzt 2011erfolgt,
logistische Voraussetzungen,
Zuverlässigkeit und Qualität
stehen in keinem Verhältnis
zum eigentlichen Nutzen
Graffitibeseitigung – Fahrgastunterstände;
Für 2010, 2011, 2012 und
2013 Rahmenvertrag in Höhe
von 10.000 EUR durch VTA
ausgelöst.
2012 Etablierung einer
zentralen BearbeitungsstelleZentraB Graffiti im PolizeiRevier Südost.
Anzahl der erstatteten Strafanzeigen bei der PD Leipzig
Sachbeschädigungsdelikte
durch Graffiti, gem. § 303
StGB und gem. § 304 StGB(Stadt Leipzig als
Geschädigte),
2009: 67 Strafanzeigen
2010: 73 Strafanzeigen
2011: 87 Strafanzeigen
2012: 113 Strafanzeigen
2013: 45 Strafanzeigen
(Quelle PD Leipzig.)
Graffiti Vollservice Verträge für
22 Brückenbauwerke/ bauliche
Anlagen in 2013
abgeschlossen/ verlängert.
-Sachsenbrücke
-Astoria-Tunnel
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Für die Reinigung und dem Graffitischutz an
Verkehrszeichen, Straßennamensschildern und
Wegweisungen wird im Jahr 2010 eine Testphase
vorbereitet.
(2.2.2., S. 10)
Legende:
erledigt
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
VTA, OA
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
Stand: 31.12.2013, Seite 3
Bemerkung
-Landauer Brücke
-Zeppelinbrücke u. Stützmauer
-Max-Klinger Brücke
-Brücke B 2 Koburger Straße
-Brücke B 2 Richard-LehmannStraße
-Brücke Kurt-Eisner-Straße
-Theresientunnel
-Aurelienbrücke
-Gießerbrücke
-Gleisbrücke u. Rampe
Engertstraße
-König-August-Brücke
-König-Johann-Brücke
-Brücke Saalfelder Straße
-König-Albert-Brücke
-Weißenfelser Brücke
-Straßenunterführung
Jahnallee
-Schallschutzwand Travniker
Straße
neu seit 2013
-Löwe B 2
-Schallschutzwand B 2
-Eingangsgebäude
Cospudener See
Seit 2013 regelmäßige
Reinigung der Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs
durch FAV -Team (OA;
manuelle Graffitibeseitigung an
Masten und Vkz.). In 2013
insgesamt 3.002 Verkehrsschilderstandorte gereinigt.
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Prüfung der Möglichkeiten eines generellen
Strafantrages der Stadtverwaltung
(2.2.2., S. 10)
OA, RA,
Staatsanwaltsc
haft Leipzig, PD
Leipzig, AG
Graffiti (KPR)
KPR, OA
Einrichtung einer Graffiti-Hotline in einer
Beteiligungsgesellschaft und in Kooperation mit der
Polizeidirektion zur Verbesserung der Kommunikation
zwischen Bürgern, Behörden und handlungsfähigen
Eigentümern von Baulichkeiten
(2.2.2., S. 10)
Konsequente Präventionsarbeit an Leipziger Schulen KPR, OA
mit den Schwerpunkten:
Aktion „Saubere Schule“ 2009 Unterstützung der
Präventionsprojekte der Polizei an Schulen
Stärkung des Anzeigeverhaltens bei auftretenden
illegalen Graffiti
(2.2.2., S. 10 und 11)
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 4
Bemerkung
Im Rahmen Baumaßnahme
Karl-Liebknecht-Straße
Ausstattung mit neuen Vkz.mit Schutzfolie (Realisierung
2014/2015).
Strafanzeige ist in jedem
Einzelfall zu stellen.
Generalantrag ist daher nicht
möglich.
Einrichtung eigenständiger
Graffitihotline nicht notwendig;
Ordnungstelefon 123 8888 und
Bürgertelefon 123-0
vorhanden.
Aktion „Saubere Schule“ 2009
und 2010 durchgeführt.
2012 Aktion „Mein Bild von der
Stadt“- Stattbild e.V.
Bildung einer Unterarbeitsgruppe „Prävention“ der AG
„Graffiti“
Erweiterung graffitipräventiver
Maßnahmen auch in Schulen
und offenen Jugendtreffs
durch eine Präventionsbeamtin
der PD Leipzig im Projekt
„Spray today - respect
community“
2013 Durchführung Sicherheitskonferenz zum Thema
Legende:
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 5
Bemerkung
Graffitiprävention: bisherige
Maßnahme kritisch bewertetbisherige Präventionsarbeit ist
durch qualifizierte Präventionsarbeit zu ergänzen, es fehlen
legale Graffitiflächen in der
Stadt;
Mit Ratsbeschluss RBV1973/14 zur Neuorganisation
der Alttextil- und Altschuhsammlung in der Stadt Leipzig
durch den EB SRL vom
12.02.2014 wurde mit dem
Antrag V/A 513 ein Prüfauftrag
verknüpft, zu prüfen ob es
möglich ist, die städtischen
Alttextilcontainer u. a. mit
legalen Graffitis zu gestalten.
Bei positivem Prüfergebnis
werden im Rahmen eines
Pilotprojektes mit einem
Umfang von 20 Behältern
eine Gestaltung der Seitenwände der Behälter an Standplätzen, die sich dafür eignen,
im Rahmen von sozialen Projekten vorgenommen werden.
Legende:
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und
Bildung von Netzwerken, Stadtbezirksbeiräte,
Ortschaftsräte, Bürgervereine und Bürgerinitiativen
werden stärker kommunikativ einbezogen, z. B.
durch:
• die Profilierung des Angebotes „Bürgercafé
Ordnung und Sicherheit“ im Stadtbüro
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Unterstützung von Netzwerken zur präventiven und
repressiven Arbeit sowie zu Reinigungsarbeiten an
Vandalismusschwerpunkten, beginnend mit dem SBahn- und Straßenbahnhaltepunkt „Leipziger Neue
Messe“
Prüfung der Einrichtung einer „Fangprämie“ durch die KPR, OA
Stadt und ihrer Gesellschaften durch Erfahrungsaustausch mit kommunalen Körperschaften insbesondere
in Nordrhein-Westfalen und anderen Partnern
(2.2.2., S. 11)
•
Legende:
die Durchführung gemeinsamer Projekte in
Wohngebieten, Geschäftsstraßen etc.
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
Stand: 31.12.2013, Seite 6
Bemerkung
Etablierung im II. Quartal
2008- fortlaufende Aktivitäten
bis 2011 Neuaktivierung 2013
erfolgt, wird 2014 fortgeführt
Hauseigentümer und
Bürgervereine initiieren
einzelne legale Gestaltungsprojekte mit Unterstützung des
KPR; einschl. Beteiligungsunternehmen der Stadt; bisher
wenige gemeinsame
Aktivitäten
Etablierung UAG „Nahverkehr“
in der AG Graffiti 2011
ZVNL hat im Rahmen
Antivandalismusprogramm mit
freien Trägern Vereinbarungen
zur Sauberhaltung der S-BahnHaltepunkte abgeschlossen
(Netz kleiner Werkstätten,
DRK, VSU e.V.), LVB hält
Haltestellen selbst sauber.
Wird als rechtlich nicht
umsetzbar betrachtet.
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Fortschreibung des „Programms zur Bekämpfung
illegaler Graffiti in der Stadt Leipzig“
(2.3.3., S. 12)
OA, Fachämter
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 7
Bemerkung
In KPR thematisiert, noch
keine abschließende
Entscheidung.
Programmpunkte nach wie vor
aktuell; Thema
Graffitiprävention und deren
Finanzierung ist in stärkerer
Form bei einer Novellierung zu
thematisieren.
In SIKO 2013 kritisch
Bewertung des Programms
und der bisherigen Präventionsarbeit;
Vorschläge für
Neuorientierung eingebracht;
noch keine abschließenden
Entscheidungen getroffen.
Legende:
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 8
Bemerkung
3. Schwerpunkt- Sicherung und Verbesserung der Grünanlagenpflege
Inventur des Bestands öffentlicher Grünanlagen
(3.2.1., S. 16)
ASG
abgeschlossen
Bestandsanalyse, einschließlich Ermittlung der
Defizite für die Reparatur, die Instandhaltung und des
Investitionsbedarfs auf öffentlichen Spielplätzen
(3.2.1., S 16)
ASG
Liegt vor und wird laufend aktualisiert; „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung
öffentlicher Spielplätze bis
2017“
Laufend Patenschaften für
• öffentliches Grün
• Gewässer
• Brunnen
• Patenbäume
• Bänke
• Grabmale
Fortführung der Patenschaftsaktion für öffentliche
Grünflächen bzw. Teile davon, wie z.B.
Brunnenanlagen
(3.2.1., S. 16)
Für die Parkanlagen mit besonderer zentraler
OA, ASG, EB
Bedeutung (Johannapark, Clara-Zetkin-Park,
SRL
Rosental u.ä.) ist zu prüfen, welche Möglichkeiten
vorhanden bzw. zu schaffen sind, um Vandalismus zu
vermeiden oder wenigstens einzudämmen. Die im
Jahr 2007 erstmals gebildete Sondereinsatzgruppe
des Stadtordnungsdienstes wird in den Folgejahren
fortgeführt und deren Wirksamkeit bewertet.
Schwerpunkte für die Weiterarbeit der Folgejahre
werden ausgewiesen
(3.2.2., S. 16)
Seit 2009 im Rahmen der Personalkapazitäten gesichert;
Personalaufstockung 2010 um
10 MA im StOD, 2012: 5 MA,;
EG StOD von Mai bis Ende
September an Wochenenden
im Einsatz (Fr: 4 MA, Sa 6 MA,
So: 2 MA), 36 Einsatzschwerpunkte sind ausgewiesen;
Seit Ende 2012: Gründung
einer Dienstgruppe Zentrum (9
MA) mit täglicher Zuständigkeit
auch für diese Parkanlagen;
Legende:
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Herstellung der Verkehrssicherheit in öffentlichen
Grün- und Parkanlagen sowie Freiräumen
(3.2.2., S. 16)
ASG
Leitbilder und Qualitätskriterien für die Pflege der
Grün- und Parkanlagen sowie Freiräume im Kontext
des NKF entwickeln und definieren
(3.2.2., S. 16)
ASG
Fortschreibung der Leistungsvereinbarung als
Bestandteil des RB II/1239/03
(3.2.2., S. 16)
ASG
•
Legende:
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
erledigt
Bemerkung
Jährliche Saisonauswertung
und Evaluierung mit verantwortlichen Fachämtern
(siehe Punkt 7
„Personalkapazitäten“).
laufend
2012/2013: Entwicklungskonzept für Johannapark und
Clara-Zetkin-Park erarbeitet;
Entwurf wird umfangreich
öffentlich diskutiert.
laufend
Im zur Zeit laufenden Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept für den ClaraZetkin- und Johannapark
wurde insbesondere im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung v. g. Thema als
Diskussionsschwerpunkt
herausgearbeitet, welches
grundsätzliche Bedeutung für
alle Grünanlagen hat. Da der
Prozess ergebnisoffen geführt
wird, ist dessen Abschluss mit
Vorlage des Entwicklungskonzeptes für weitere Entscheidungen erforderlich.
Entwicklung einer Parkordnung
Stand: 31.12.2013, Seite 9
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
•
Zuständigkeit
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
erledigt
Bemerkung
Auch Diskussionsschwerpunkt
analog zum v. g. Thema der
Entwicklung einer Parkordnung. Die derzeitige Situation
der Kontrollen im Park soll
analysiert und nach Lösungen
der Optimierung gesucht
werden. Mit Vorlage des
Entwicklungskonzeptes
für den Clara-Zetkin- und
Johannapark kann auch hier
von Ergebnissen mit grundsätzlicher Bedeutung für alle
Grünanlagen ausgegangen
werden.
Laufend
siehe Entwurf „Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und
Johannapark“
z.Zt. Prüfung Planung und Entwicklung eines
Parkwächterkonzeptes
Entwicklung eines Pflegekonzepts unter Einbeziehung
der Betreiber der Gaststätten, der Parkbühne, der
Anlieger und gesellschaftlicher Akteure im Umfeld
(3.2.2., S. 17)
Legende:
Stand: 31.12.2013, Seite 10
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
4. Schwerpunkt- Papierkörbe im öffentlichen
Raum
Zu 4.1 Beteiligung der LVB am Aufwand der
Papierkorbleerung an Straßenbahnhaltestellen
Festlegung von Ausstattungstypen für Papierkörbe im SPA, EB SRL,
Rahmen eines Stadtmöblierungskataloges
ASG
(4.2., S. 19)
Legende:
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
Stand: 31.12.2013, Seite 11
Bemerkung
Beratungen und Schriftverkehr
zwischen EB SRL und LVB
haben stattgefunden. LVB
sieht weiterhin keine
Grundlage einer Kostenbeteiligung für EB SRL.
Papierkorbkonzept wird noch
erarbeitet; Eigene Zuständigkeit der liegenschaftsverwaltenden Ämter Leistungsvereinbarungen mit EB SRL
abzuschließen; Vereinbarung
ASG und EB SRL zur Instandhaltung und Beschaffung
Papierkörbe (28.03.2012); In
der Stadt Leipzig gibt es
derzeit insgesamt 3.311
Papierkörbe. In der Saison
werden in Folge des gestiegenen Bedarfs 1,1 m³ Abfallcontainer in den Parks
aufgestellt. Allein auf den 47
öffentlichen Freilaufflächen
sind 84 Papierkörbe installiert.
Eine gemeinsame Festlegung
mit SPA, LVB, VTA, ASG und
weiteren Gremien zur Papierkorbtypenreduzierung wurde
beschlossen: Typenreduzierung auf 5 Standardtypen.
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Gewinnung von Patenschaften für Papierkörbe und
Hundekotbehälter, Zielgruppen dafür sind:
EB SRL
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 12
Bemerkung
•
Schulen
Nicht realisierbar
•
Vereine (Stadtteilvereine u.ä.)
Es gibt 9 Standorte mit
Abfallbehältern, die durch
private Initiativen aufgestellt
wurden und durch den EB SRL
entleert werden. Standorte
Leutzsch / Lindenau (8) und
Connewitz (1); allerdings ist
feststellbar, dass auch solche
Behälter dem Vandalismus
unterworfen sind und nicht
ersetzt wurden.
•
einzelne Bürger
(4.2., S. 19 und 20)
Bisher keine Resonanz bei
Bürgern
Im Rahmen der Patenschaften können folgende
Tätigkeiten übernommen werden
• Sponsoring von Papierkörben bzw.
Hundetoiletten
Legende:
erledigt
Sponsoring Dritter im Stadtteil
Lindenau/Plagwitz
Hundetoiletten zusätzlich
aufgestellt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 13
Bemerkung
•
Beseitigung von Verunreinigungen im Umfeld
o. g. Behälter
bisher keine Aktivitäten
•
Meldung von übervollen Behältern, Schäden
und Mängeln (4.2., S. 20)
Bisher erfolgen derartige
Einzelmeldungen im Rahmen
von Bürgerhinweisen (z. B.
vom Bürgerdienst LE oder am
Ordnungstelefon)
Teilnahme vom EB SRL an
„Littering“ Studien II und III in
den Modulen 2 bis 5. Das
Modul 5 wurde 02/2010
abgeschlossen. Alle Studien
sind hoch theoretisiert, rein
empirisch und haben keinerlei
praktische Anwendbarkeit.
Zudem sehr kostenintensiv;
keine weitere Teilnahme.
Im Stadthaushalt sind derzeit
keine zusätzlichen Finanzmittel
eingestellt; Zwischen EB SRL
und der Stadtverwaltung ist
bisher keine Leistungsvereinbarung zustande gekommen;
weiter zu thematisieren.
Eine gemeinsame Festlegung
von EB SRL, SPA, LVB, VTA,
ASG und weiteren Gremien
zur Papierkorbtypenreduzierung ist erfolgt: Typenreduzierung auf 5 Standardtypen.
Der EB SRL beteiligt sich an einer Studie von 11
bundesdeutschen Stadtreinigungsbetrieben und der
Humboldt-Universität Berlin zum Thema: „Littering –
Merkmale, Ursachen, Prävention“ (vgl.
www.psychologie.hu-berlin.de). Nach Vorliegen der
Ergebnisse und Auswertung der o. g. Studie werden
Schlussfolgerungen für die Gestaltung, die
Aufstelldichte, Aufstellmuster, situative
verhaltensbedingte Faktoren usw. unterbreitet.
(4.2., S. 20)
Haushaltsmehrbedarf zur Erweiterung der
Papierkorbstandorte im öffentlichen Verkehrsraum
ab dem Haushaltsjahr 2010
(4.3.1., S. 20)
EB SRL
Zum Ende des II. Quartals 2009 erfolgt die Vorlage
einer Grundsatzentscheidung für die DB OBM zur
Festlegung allgemeiner und besonderer Kriterien der
Stadtmöblierung in Form eines entsprechenden
Katalogs.
(4.3.1., S. 20)
Dezernat III,
Dezernat VI,
SPA,
Fachämter, EB
SRL
Legende:
erledigt
EB SRL
offen
Ein Ausstattungskatalog für
den öffentlichen
Raum durch
SPA erstellt,
Endredaktion in
02/2010;
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 14
Bemerkung
5. Schwerpunkt- leerstehende Gebäude in Beachtung unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse
Für nicht anderweitig nutzbare Erdgeschossbereiche
an Hauptverkehrsstraßen, z.B. in der GeorgSchuhmann-Straße, in der Georg-Schwarz-Straße, in
der Lütznerstraße, soll bis 2010 ein Pilotprojekt zur
Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes der
Straßenbereiche entwickelt werden. Dabei sind
gefährdete Fenster und Türbereiche unter
Berücksichtigung baurechtlicher und
denkmalpflegerischer Aspekte vandalismussicher zu
verschließen.
(5.2., S. 22)
6. Schwerpunkt- ungenehmigte Plakatierung im
öffentlichen Raum
Die derzeit geltende Sondernutzungssatzung ist zu
überarbeiten und zu aktualisieren...
(6.2., S. 23)
SPA, AfW
VTA, RA,
Die gesamte Thematik leer
stehender Häuser kann auf
diesem Wege nicht gelöst
werden; relevant sind in erster
Linie Baumaßnahmen der
Eigentümer;
das OA veranlasst bei
Eigentümern die Schließung
von aufgebrochenen
Eingängen.
Durch zahlreiche Investitionen
sinkt die Zahl der leer stehenden, wirtschaftlich nicht verwertbaren Objekte sukzessive.
Änderung der
Sondernutzungssatzung
29.02.2012 erfolgt (Leipziger
Amtsblatt Nr. 7 v. 31.03.2012)
Erfassung fest installierter Werbeträger. Erfassung
VTA, OA
des Bestandes an fest installierten Werbeträgern und
Abgleich mit den vorhandenen Stadtverträgen (JC
Decaux und Ströer). Gegebenenfalls erfolgt die
Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
(6.2., S. 23)
Beseitigung nicht genehmigter Veranstaltungswerbung durch das Projekt "Blau-Gelbe Engel" und
Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
(6.2., S. 23)
Legende:
erledigt
Die Aufnahme der fest
installierten Werbeträger ist
noch nicht abgeschlossen.
Abschluss spätestens im Rahmen der Neuausschreibung
der städtischen Werbung.
OA
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
Laufend
2009- 31.796 Stk. entfernt
2010- 14.135 Stk. entfernt
2011- 14.592 Stk. entfernt
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Entwicklung eines Merkblattes für Geschäftsinhaber
VTA
zum Aufstellen von Werbeaufstellern im öffentlichen
Verkehrsraum, insbesondere im Stadtzentrum.
(6.2., S. 24)
Kapazitäten zur kurzfristigen Beseitigung von
OA, Fachämter
Wildwerbung. Das Ordnungsamt kontrolliert in
Zusammenarbeit mit dem Projekt Bürgerdienst LE die
Wildplakatierung im Stadtgebiet. In Abstimmung mit
den jeweils zuständigen Stellen (Fachämter,
Verwaltung von Landes- und Bundeseigentum) erfolgt
die schnellstmögliche Beseitigung von Wildwerbung
durch das Projekt "Blau-Gelbe Engel" und, wenn
möglich, die Einleitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren.
(6.2., S. 24)
Legende:
erledigt
offen
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 15
Bemerkung
2012 nur noch bis Ende
März/April (Beendigung KoKoMaßnahme)
Seit 2012 in Zuständigkeit des
VTA, erfolgreiche Umsetzung!
Mit positiver Auswirkung auf
das Stadtbild; die Möglichkeiten der Stadt gegen illegale
Veranstaltungswerbung an
privaten Grundstücken sind
sehr beschränkt.
Merkblatt hat sich nicht
bewährt; Einzelverfahren durch
Kontrollen durch OA und VTA
Beräumung illegaler Werbung
von Lichtmasten erfolgt in
Zuständigkeit des VTA.
Beräumung illegaler Werbung
an sonstigen städtischen
Liegenschaften durch FAVProjekt „Sauberkeitsprojekt50“.
Bürgerdienst LE meldet illegale
Plakatierungen; bei entspr.
Beweislage werden OwiVerfahren eingeleitet;
Kontrollen/Anzeigen erfolgen
weiterhin durch StOD.
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 16
Bemerkung
7. Schwerpunkt- Personalkapazitäten
Sauberkeitsprojekt "Blau-Gelbe Engel" (einschl.
Wildplakatierung und Graffiti)
OA
Sauberkeitsprojekt „BGE“ seit
2012 in Förderform AGH-MAE
2012 mit 100 TN,
2013 mit 100 TN
2014 mit 120 TN
(7.2.1., S. 25)
Maßnahme
„Zusätzliche Säuberung städt.
Grünanlagen“ mit AGH MAE
2012 mit 200 TN
2013 mit 260 TN
2014 mit 220 TN
2013 und 2014 Maßnahme
“Zusätzliche Säuberung von
Baumscheiben“ mit 60 TN,
AGH,MAE, in Trägerschaft
KEE/ VBU e.V
Laufzeit 6 Monate mit 20
Wochenstunden; fehlende
Flexibilität im Einsatz durch
vorgegebene Detailarbeitsplanung; keine
Wildplakatierung, keine Graffiti
Sauberkeitsprojekt50“ auf der
Basis der Förderform FAV seit
2012 etabliert
(21 MA-OA, 21 MA-EB SRL
und 8 MA-ASG-Stadtforst)
Legende:
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Sauberkeitsprojekt „Pflege und Unterhaltung
populärwissenschaftlicher Anlagen und Einrichtung“
(7.2.1., S. 26)
ASG, Stadtforst
Aufklärungsarbeit im UiZ
(7.2.1., S. 26)
AfU
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 17
Bemerkung
Wird durch die o. g.
Kapazitäten mit bearbeitet
UiZ musste 2012 aus
personellen Gründen
schließen, ist seit 2013 wieder
geöffnet. Die Personalsituation
ist weiterhin angespannt.
Förderinstrumente des 2.
Arbeitsmarktes für Personalakquise nicht geeignet.
Z.Zt. mit der Leiterin des UiZ
und einer Teilzeitkraft besetzt.
Die erste thematische Veranstaltung findet im Januar 2014
zur Durchführung der
Winterdienstpflicht statt.
Weitere in Vorbereitung.
Zur Organisation der Planung, der Beantragung und
des Einsatzes dieser Arbeitskräfte im Rahmen des
Bundesprogramms Kommunal-Kombi wurde im II.
Quartal 2008 eine ämterübergreifende
Lenkungsgruppe eingerichtet.
(7.2.1, S. 26)
Fachämter,
KEE, RfB
laufend
Organisation und Planung
erfolgt in bilateraler Absprache
mit dem RfB, Einberufung der
Steuerungsgruppe;
Beratung nach Bedarf
Kommunalkombi ist
ausgelaufen; die Fachämter
nutzen im Rahmen der Möglichkeiten alle Förderformen;
Kapazitäten siehe oben.
Legende:
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Die hauptamtlichen Kapazitäten zu den ermittelten
Schwerpunkten der Verbesserung von Sauberkeit
und Ordnung dürfen in den kommenden Jahren nicht
weiter verringert werden.
(7.2.2., S. 27)
Fachämter
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Beginnend ab 2009 wird das Projekt „500 PLUS für
Sauberkeit und Ordnung“ auf der Basis der vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen
einschließlich des Bundesprogrammes KommunalKombi entwickelt. Die erforderlichen Beteiligungen
des Stadthaushaltes sind in den Haushaltsplan zu
integrieren.
(7.2.2., S. 27)
erledigt
Bemerkung
2012 Etablierung
„Sauberkeitsprojekt50“ mit 50
Beschäftigten (FAV) – befristet
für 2 Jahre.
Zusätzliche Kapazitäten
werden nach Möglichkeit
akquiriert.
Im Verlaufe des Haushaltsjahres 2009 erfolgt eine
Personalzuführung im Stadtordnungsdienst um zehn
Stellen aus dem Personalpool der Stadtverwaltung.
Ab 2010 werden diese zehn zusätzlichen Stellen im
Stellenplan des Ordnungsamtes eingeplant.
(7.2.2., S. 27)
Werden im Jahresverlauf weitere ABM-Kapazitäten
erschlossen, erfolgt ein Einsatz insbesondere für
Sauberkeitsprojekte.
(7.2.2., S. 27)
Legende:
Stand: 31.12.2013, Seite 18
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
Im EB SRL wurden 14 Stellen
für manuelle Handarbeitskräfte zu satzungsgemäßen
Reinigungsaufgaben
geschaffen (siehe.
2010 Stellenerweiterung für
OA, StOD um zehn VzÄ.
2012 Stellenerweiterung um
weitere 5 MA.
Zusätzliche Kapazitäten
darüber hinaus (s. o.) konnten
bis 2013 nicht erschlossen
werden da die Fördermittel des
Job-Centers verplant waren.
Vgl. dazu 7.2.1.
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Können Sauberkeitsprojekte nicht vollständig durch
Fördermittel der Arbeitsverwaltung finanziert werden,
sind die entstehenden Mehrkosten durch die Fachämter in die Haushaltspläne 2009 ff. einzustellen. Im
begründeten Einzelfall sind Mehrbedarfsvorlagen
einzureichen.
(7.3., S. 27)
Aufruf zum alljährlichen Frühjahrsputz mit guter
Presseresonanz durch den Bürgermeister und
Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport unter
Beteiligung der Bürgerschaft, insbesondere von
Vereinen.
(8.2., S. 28)
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
Stand: 31.12.2013, Seite 19
Bemerkung
Frühjahrsputz 2010, 2011,
2012, 2013 erfolgreich
durchgeführt; das Projekt
erfreut sich bei Bürgervereinen
und Ortschaftsräten immer
größerer Beliebtheit.
2014: bereits durchgeführt.
Ergebnisse aus 2014: 1.500
Teilnehmer aus 115 Vereinen,
Organisationen und Institutionen.Es wurden 67 Container
eingesetzt und insgesamt
90,18 Tonnen Abfall beseitigt.
Kommunikationsmaßnahmen zu Themen wie z.B.
illegale Graffiti- und Farbschmierereien mittels:
(8.2., S. 28)
•
des Einsatzes eines Graffiti-Mobils des
STATTBILD e.V.
Aufgrund Wegfall
Fördermaßnahme z. Z. keine
Aktivitäten vorhanden.
Nicht realisierbar
•
Plakatkampagnen, Postkarten und
Aufklärungsmaßnahmen an Leipziger
Schulen
Im Zusammenhang mit der
Graffitithematik:
„Aktion Saubere Schule“ bzw.
„Mein Bild von der Stadt“,
regelmäßige Präventionsmaßnahmen der PD Leipzig.
Legende:
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
In Arbeit
Anlage 1 Evaluierung des Maßnahmeplanes: Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Sauberkeitskonzept
Maßnahme
Zuständigkeit
Stand der
Erfüllung 2011
Stand der
Erfüllung 2012
Stand der
Erfüllung 2013
•
Informationskampagnen zum Umgang mit
Hunden
•
Einrichtung des Kommunikations- und
Ordnungsprojektes Bürgerdienst LE mit der
Zielstellung, Verschmutzungen schnell zu
erkennen und mit Bürgern ins Gespräch zu
kommen bzw. Bürger aufzuklären
•
Einrichtung des Ordnungstelefons „123 8888“
beim Ordnungsamt (Bewerbung auf den
Fahrzeugen des Projektes "Blau-Gelbe
Engel")
Legende:
erledigt
offen
z. Zt. Ungeklärt/
keine Lösung
Stand: 31.12.2013, Seite 20
Bemerkung
Neuauflage des Hundeflyer
2009 erfolgt,
Überarbeitung bzw. Neuerstellung von Infomaterial in
10/2010; Durchführung von
Präventionsveranstaltungen
„Aktionstag Leipzig und seine
Hunde“ 2012 und 2013 in
verschiedenen Stadtteilen;
Fortsetzung 2014.
Bürgerdienst LE etabliert
zusätzlich in den 14
eingemeindeten Ortschaften
das Projekt BD LOS.
Insgesamt sind 200
Beschäftigte verschiedener
Förderformen beteiligt.
Allein 2013 wurden über
10.000 Meldungen zu
Verschmutzungen an die
Stadtverwaltung erstattet.
Ordnungstelefon seit 1999
vorhanden, Bewerbung auf
den KFZ des Projektes BGE
und SEG erfolgt.
In Arbeit