Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000760.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
25.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00073/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
03.09.2014
Vorberatung
Betriebsausschuss Stadtreinigung
03.09.2014
1. Lesung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
10.09.2014
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Die Linke
Betreff
Freihandelsabkommen "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft"
TTIP (eRIS: V/A 555)
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab,
wie sie in der derzeit zwischen den USA und der EU verhandelten „Transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft“ (TTIP) vorgesehen ist. Diese geplante Liberalisierung betrifft Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie z. B. im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialen Dienstleistungen, der Abwasser- und Müllentsorgung, dem öffentlichem Nahverkehr
oder der Wasserversorgung.
2. Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, sich im Deutschen Städtetag und anderen kommunalen Spitzengremien gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und entsprechend, sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EU-Kommission zu intervenieren.
3. Darüber hinaus ist der Oberbürgermeister aufgefordert, sich in allen ihm zur Verfügung stehenden
Gremien für einen wirksamen Schutz und eine Förderung der genannten Bereiche im Sinne der
Erhaltung einer umfassenden kommunalen Selbstverwaltung sowie gültiger sozialer und ökologischer Standards einzusetzen. Das schließt beispielsweise die Stärkung der UNESCO-Konvention
über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ein, die durch das geplante Freihandelsabkommen droht, unterlaufen zu werden.
4. Der Oberbürgermeister ist beauftragt, über mögliche Folgen des geplanten Freihandelsabkommen hinsichtlich der betroffenen kommunalen Bereiche in den zuständigen Ausschüssen und im
Stadtrat zu informieren. Wenn nötig, sind dazu geeignete Partner einzuladen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Seite 1/3
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Begründung:
Derzeit wird hinter verschlossenen Türen und völlig intransparent von der EU-Kommission eine
„Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) zwischen den USA und der EU
verhandelt. Ziel des Abkommens ist die weitere umfassende Deregulierung und Liberalisierung von
Handelsbeziehungen und Dienstleistungen.
Die Unterzeichnung dieses Abkommens wird erhebliche Konsequenzen auch für die Kommunen und
ihre Aktivitäten im Rahmen der Daseinsvorsorge beinhalten. Die dort bisher noch festgeschriebenen
Ausnahmeregelungen hinsichtlich des öffentlichen Versorgungsbereiches und der Dienstleistungen
in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Verkehr oder Leiharbeit sollen offenbar aufgehoben
werden.
Innerhalb dieser Megazone sollen die Regelungen von ausländischen Investoren aus ihrem eigenen
Heimatland im Partnerland gelten. Fallen die Standards im Heimatland niedriger aus, dann müssen
diese im Partnerland anerkannt werden. Handelsbarrieren wie z. B. Produkt- und Qualitätsstandards
werden abgebaut (Chlorhühnchen, Hormonfleisch).
Seite 2/3
Das Verhandlungsmandat scheint, wie u. a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunalrelevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz,
und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Ein weiterer Kritikpunkt aber ist der sogenannte
Investorenschutz, ein Sonderklagerecht für Unternehmen. Dieses soll erweitert werden, und für öffentliche Ausschreibungen soll das Prinzip der Inländerbehandlung festgeschrieben werden. Damit
steht zu erwarten, dass sog. nichttarifäre Handelshemmnisse und Regulierungen massiv reduziert
werden. Teil beider Abkommen soll ein spezielles Investorenklagerecht gegen Staaten sein, um ggf.
Schadenersatz durchsetzen zu können. Klagegründe sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne aufgrund von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien.
Die Klagen von ausländischen Konzernen wegen entgangener Gewinnerwartungen aufgrund von inländischen Hemmnissen werden vor Schiedsgerichten verhandelt, die nicht öffentlich tagen, deren
Urteile völkerrechtlich verbindlich sind und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeiten mehr gibt.
Seite 3/3
RV
Antrag Nr. V/A 555 vom 12.6.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 18.6.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Verwaltungsausschuss
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Freihandelsabkommen „Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft“ TTIP
Beschlussvorschlag
1.
Die Stadt Leipzig lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungs
handels ab, wie sie in der derzeit zwischen den USA und der EU verhandelten
„Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) vorgesehen ist.
Diese geplante Liberalisierung betrifft Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie z. B. im
Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialen Dienstleistungen,
der Abwasser- und Müllentsorgung, dem öffentlichem Nahverkehr oder der
Wasserversorgung.
2.
Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, sich im Deutschen Städtetag und
anderen kommunalen Spitzengremien gegen die geplanten Abkommen zu
positionieren und entsprechend, sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EUKommission zu intervenieren.
3.
Darüber hinaus ist der Oberbürgermeister aufgefordert, sich in allen ihm zur Verfügung
stehenden Gremien für einen wirksamen Schutz und eine Förderung der genannten
Bereiche im Sinne der Erhaltung einer umfassenden kommunalen Selbstverwaltung
sowie gültiger sozialer und ökologischer Standards einzusetzen. Das schließt
beispielsweise die Stärkung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die
Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ein, die durch das geplante
Freihandelsabkommen
droht,
unterlaufen
zu
werden.
Stadt Leipzig
01.15/004/10.05
4.
Der Oberbürgermeister ist beauftragt, über mögliche Folgen des geplanten
Freihandelsabkommen hinsichtlich der betroffenen kommunalen Bereiche in den
zuständigen Ausschüssen und im Stadtrat zu informieren. Wenn nötig, sind dazu
geeignete Partner einzuladen.
Begründung:
Derzeit wird hinter verschlossenen Türen und völlig intransparent von der EU-Kommission eine
„Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) zwischen den USA und der EU
verhandelt. Ziel des Abkommens ist die weitere umfassende Deregulierung und Liberalisierung
von Handelsbeziehungen und Dienstleistungen.
Die Unterzeichnung dieses Abkommens wird erhebliche Konsequenzen auch für
die
Kommunen und ihre Aktivitäten im Rahmen der Daseinsvorsorge beinhalten. Die dort bisher
noch festgeschriebenen Ausnahmeregelungen hinsichtlich des öffentlichen Versorgungsbereiches und der Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Verkehr oder Leiharbeit sollen offenbar aufgehoben werden.
Innerhalb dieser Megazone sollen die Regelungen von ausländischen Investoren aus ihrem
eigenen Heimatland im Partnerland gelten. Fallen die Standards im Heimatland niedriger aus,
dann müssen diese im Partnerland anerkannt werden. Handelsbarrieren wie z. B. Produkt- und
Qualitätsstandards werden abgebaut (Chlorhühnchen, Hormonfleisch).
Das Verhandlungsmandat scheint, wie u. a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunalrelevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz, und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Ein weiterer Kritikpunkt aber ist der
sogenannte Investorenschutz, ein Sonderklagerecht für Unternehmen. Dieses soll erweitert
werden, und für öffentliche Ausschreibungen soll das Prinzip der Inländerbehandlung festgeschrieben werden. Damit steht zu erwarten, dass sog. nichttarifäre Handelshemmnisse und
Regulierungen massiv reduziert werden. Teil beider Abkommen soll ein spezielles Investorenklagerecht gegen Staaten sein, um ggf. Schadenersatz durchsetzen zu können. Klagegründe
sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne aufgrund von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien.
Die Klagen von ausländischen Konzernen wegen entgangener Gewinnerwartungen aufgrund
von inländischen Hemmnissen werden vor Schiedsgerichten verhandelt, die nicht öffentlich
tagen, deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sind und gegen die es keine Revisions- bzw.
Berufungsmöglichkeiten mehr gibt.