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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000760.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
25.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:25
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Inhalt der Datei

Antrag Nr. A-00073/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 03.09.2014 Vorberatung Betriebsausschuss Stadtreinigung 03.09.2014 1. Lesung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit 10.09.2014 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Die Linke Betreff Freihandelsabkommen "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft" TTIP (eRIS: V/A 555) Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, wie sie in der derzeit zwischen den USA und der EU verhandelten „Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) vorgesehen ist. Diese geplante Liberalisierung betrifft Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie z. B. im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialen Dienstleistungen, der Abwasser- und Müllentsorgung, dem öffentlichem Nahverkehr oder der Wasserversorgung. 2. Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, sich im Deutschen Städtetag und anderen kommunalen Spitzengremien gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und entsprechend, sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EU-Kommission zu intervenieren. 3. Darüber hinaus ist der Oberbürgermeister aufgefordert, sich in allen ihm zur Verfügung stehenden Gremien für einen wirksamen Schutz und eine Förderung der genannten Bereiche im Sinne der Erhaltung einer umfassenden kommunalen Selbstverwaltung sowie gültiger sozialer und ökologischer Standards einzusetzen. Das schließt beispielsweise die Stärkung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ein, die durch das geplante Freihandelsabkommen droht, unterlaufen zu werden. 4. Der Oberbürgermeister ist beauftragt, über mögliche Folgen des geplanten Freihandelsabkommen hinsichtlich der betroffenen kommunalen Bereiche in den zuständigen Ausschüssen und im Stadtrat zu informieren. Wenn nötig, sind dazu geeignete Partner einzuladen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Seite 1/3 Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Begründung: Derzeit wird hinter verschlossenen Türen und völlig intransparent von der EU-Kommission eine „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) zwischen den USA und der EU verhandelt. Ziel des Abkommens ist die weitere umfassende Deregulierung und Liberalisierung von Handelsbeziehungen und Dienstleistungen. Die Unterzeichnung dieses Abkommens wird erhebliche Konsequenzen auch für die Kommunen und ihre Aktivitäten im Rahmen der Daseinsvorsorge beinhalten. Die dort bisher noch festgeschriebenen Ausnahmeregelungen hinsichtlich des öffentlichen Versorgungsbereiches und der Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Verkehr oder Leiharbeit sollen offenbar aufgehoben werden. Innerhalb dieser Megazone sollen die Regelungen von ausländischen Investoren aus ihrem eigenen Heimatland im Partnerland gelten. Fallen die Standards im Heimatland niedriger aus, dann müssen diese im Partnerland anerkannt werden. Handelsbarrieren wie z. B. Produkt- und Qualitätsstandards werden abgebaut (Chlorhühnchen, Hormonfleisch). Seite 2/3 Das Verhandlungsmandat scheint, wie u. a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunalrelevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz, und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Ein weiterer Kritikpunkt aber ist der sogenannte Investorenschutz, ein Sonderklagerecht für Unternehmen. Dieses soll erweitert werden, und für öffentliche Ausschreibungen soll das Prinzip der Inländerbehandlung festgeschrieben werden. Damit steht zu erwarten, dass sog. nichttarifäre Handelshemmnisse und Regulierungen massiv reduziert werden. Teil beider Abkommen soll ein spezielles Investorenklagerecht gegen Staaten sein, um ggf. Schadenersatz durchsetzen zu können. Klagegründe sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne aufgrund von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien. Die Klagen von ausländischen Konzernen wegen entgangener Gewinnerwartungen aufgrund von inländischen Hemmnissen werden vor Schiedsgerichten verhandelt, die nicht öffentlich tagen, deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sind und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeiten mehr gibt. Seite 3/3 RV Antrag Nr. V/A 555 vom 12.6.2014 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 18.6.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Verwaltungsausschuss Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Eingereicht von Unterschrift Freihandelsabkommen „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ TTIP Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Leipzig lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungs handels ab, wie sie in der derzeit zwischen den USA und der EU verhandelten „Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) vorgesehen ist. Diese geplante Liberalisierung betrifft Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie z. B. im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialen Dienstleistungen, der Abwasser- und Müllentsorgung, dem öffentlichem Nahverkehr oder der Wasserversorgung. 2. Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, sich im Deutschen Städtetag und anderen kommunalen Spitzengremien gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und entsprechend, sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EUKommission zu intervenieren. 3. Darüber hinaus ist der Oberbürgermeister aufgefordert, sich in allen ihm zur Verfügung stehenden Gremien für einen wirksamen Schutz und eine Förderung der genannten Bereiche im Sinne der Erhaltung einer umfassenden kommunalen Selbstverwaltung sowie gültiger sozialer und ökologischer Standards einzusetzen. Das schließt beispielsweise die Stärkung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ein, die durch das geplante Freihandelsabkommen droht, unterlaufen zu werden. Stadt Leipzig 01.15/004/10.05 4. Der Oberbürgermeister ist beauftragt, über mögliche Folgen des geplanten Freihandelsabkommen hinsichtlich der betroffenen kommunalen Bereiche in den zuständigen Ausschüssen und im Stadtrat zu informieren. Wenn nötig, sind dazu geeignete Partner einzuladen. Begründung: Derzeit wird hinter verschlossenen Türen und völlig intransparent von der EU-Kommission eine „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) zwischen den USA und der EU verhandelt. Ziel des Abkommens ist die weitere umfassende Deregulierung und Liberalisierung von Handelsbeziehungen und Dienstleistungen. Die Unterzeichnung dieses Abkommens wird erhebliche Konsequenzen auch für die Kommunen und ihre Aktivitäten im Rahmen der Daseinsvorsorge beinhalten. Die dort bisher noch festgeschriebenen Ausnahmeregelungen hinsichtlich des öffentlichen Versorgungsbereiches und der Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Verkehr oder Leiharbeit sollen offenbar aufgehoben werden. Innerhalb dieser Megazone sollen die Regelungen von ausländischen Investoren aus ihrem eigenen Heimatland im Partnerland gelten. Fallen die Standards im Heimatland niedriger aus, dann müssen diese im Partnerland anerkannt werden. Handelsbarrieren wie z. B. Produkt- und Qualitätsstandards werden abgebaut (Chlorhühnchen, Hormonfleisch). Das Verhandlungsmandat scheint, wie u. a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunalrelevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz, und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Ein weiterer Kritikpunkt aber ist der sogenannte Investorenschutz, ein Sonderklagerecht für Unternehmen. Dieses soll erweitert werden, und für öffentliche Ausschreibungen soll das Prinzip der Inländerbehandlung festgeschrieben werden. Damit steht zu erwarten, dass sog. nichttarifäre Handelshemmnisse und Regulierungen massiv reduziert werden. Teil beider Abkommen soll ein spezielles Investorenklagerecht gegen Staaten sein, um ggf. Schadenersatz durchsetzen zu können. Klagegründe sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne aufgrund von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien. Die Klagen von ausländischen Konzernen wegen entgangener Gewinnerwartungen aufgrund von inländischen Hemmnissen werden vor Schiedsgerichten verhandelt, die nicht öffentlich tagen, deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sind und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeiten mehr gibt.