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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000787.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
14.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:28
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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. F-00117/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.09.2014 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Stadtrat S. Pellmann Betreff Nutzung von Schulen und Kitas für Wahlkampfzwecke (V/F 1226) Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: In der BILD-Leipzig am 13. August und in der LVZ vom 14. August wurde über den offensichtlichen Besuch der Kultusministerin Kurth (CDU) und des Direktkandidaten der CDU, Herrn Nowak, in Leipziger Schulen und Kitas berichtet. In diesem Zusammenhang frage ich: 1. Bei wem wurde der Besuch des CDU-Bewerbers mit der Staatsministerin angemeldet? 2. Wer hat das Nutzen der Friedrich-Fröbel-Grundschule und von Kitas für Wahlkampfzwecke genehmigt? 3. Wie geht die Stadtverwaltung mit dem Neutralitätsgebot (siehe Erlass des Kultusministeriums vom Februar 1999), welches in den letzten 12 Wochen vor dem Wahltermin, jegliche politische Veranstaltungen an Schulen untersagt, um? 4. Was unternimmt die Stadtverwaltung, damit zukünftig diesem Erlass zuwiderlaufende Veranstaltungen an Schulen und Kitas unterbleiben? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. Seite 1/3 RV Eingangsvermerk Büro für Ratsangelegenheiten Anfrage Nr. V/F 1226 vom 14.08.2014 an den Oberbürgermeister zur Ratsversammlung am 17.09.2014 Posteingangsnummer <POSTEINGANGSNUMMER> Datum <DATUM> Die Anfrage stellt Sören Pellmann Unterschrift Nutzung von Schulen und Kitas für Wahlkampfzwecke Anfrage In der BILD-Leipzig am 13. August und in der LVZ vom 14. August wurde über den offensichtlichen Besuch der Kultusministerin Kurth (CDU) und des Direktkandidaten der CDU, Herrn Nowak, in Leipziger Schulen und Kitas berichtet. In diesem Zusammenhang frage ich: 1. Bei wem wurde der Besuch des CDU-Bewerbers mit der Staatsministerin angemeldet? 2. Wer hat das Nutzen der Friedrich-Fröbel-Grundschule und von Kitas für Wahlkampfzwecke genehmigt? 3. Wie geht die Stadtverwaltung mit dem Neutralitätsgebot (siehe Erlass des Kultusministeriums vom Februar 1999), welches in den letzten 12 Wochen vor dem Wahltermin, jegliche politische Veranstaltungen an Schulen untersagt, um? 4. Was unternimmt die Stadtverwaltung, damit zukünftig diesem Erlass zuwiderlaufende Veranstaltungen an Schulen und Kitas unterbleiben? Stadt Leipzig 01.15/010/07.04 Ich bitte um schriftliche Beantwortung.