Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000787.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
14.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00117/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.09.2014
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadtrat S. Pellmann
Betreff
Nutzung von Schulen und Kitas für Wahlkampfzwecke (V/F 1226)
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
In der BILD-Leipzig am 13. August und in der LVZ vom 14. August wurde über den offensichtlichen Besuch
der Kultusministerin Kurth (CDU) und des Direktkandidaten der CDU, Herrn Nowak, in Leipziger Schulen
und Kitas berichtet.
In diesem Zusammenhang frage ich:
1. Bei wem wurde der Besuch des CDU-Bewerbers mit der Staatsministerin angemeldet?
2. Wer hat das Nutzen der Friedrich-Fröbel-Grundschule und von Kitas für Wahlkampfzwecke genehmigt?
3. Wie geht die Stadtverwaltung mit dem Neutralitätsgebot (siehe Erlass des Kultusministeriums vom Februar
1999), welches in den letzten 12 Wochen vor dem Wahltermin, jegliche politische Veranstaltungen an Schulen
untersagt, um?
4. Was unternimmt die Stadtverwaltung, damit zukünftig diesem Erlass zuwiderlaufende Veranstaltungen an
Schulen und Kitas unterbleiben?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
Seite 1/3
RV
Eingangsvermerk
Büro für Ratsangelegenheiten
Anfrage Nr. V/F 1226 vom 14.08.2014
an den Oberbürgermeister
zur Ratsversammlung am 17.09.2014
Posteingangsnummer
<POSTEINGANGSNUMMER>
Datum
<DATUM>
Die Anfrage stellt
Sören Pellmann
Unterschrift
Nutzung von Schulen und Kitas für Wahlkampfzwecke
Anfrage
In der BILD-Leipzig am 13. August und in der LVZ vom 14. August wurde über den offensichtlichen
Besuch der Kultusministerin Kurth (CDU) und des Direktkandidaten der CDU, Herrn Nowak, in
Leipziger Schulen und Kitas berichtet.
In diesem Zusammenhang frage ich:
1. Bei wem wurde der Besuch des CDU-Bewerbers mit der Staatsministerin angemeldet?
2. Wer hat das Nutzen der Friedrich-Fröbel-Grundschule und von Kitas für Wahlkampfzwecke
genehmigt?
3. Wie geht die Stadtverwaltung mit dem Neutralitätsgebot (siehe Erlass des Kultusministeriums
vom Februar 1999), welches in den letzten 12 Wochen vor dem Wahltermin, jegliche
politische Veranstaltungen an Schulen untersagt, um?
4. Was unternimmt die Stadtverwaltung, damit zukünftig diesem Erlass zuwiderlaufende
Veranstaltungen an Schulen und Kitas unterbleiben?
Stadt Leipzig
01.15/010/07.04
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.