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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000790.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27
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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. F-00110/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.09.2014 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Waffenbesitz und Kontrollen durch die Waffenbehörde in Leipzig (V/F 1222) Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen von Bündnis 90/Die Grünen 5/14769 vom Juli 2014 enthält aktuelle Angaben zum erlaubten Waffenbesitz in Sachsen, wie auch in Leipzig. Demnach stieg der erlaubte Waffenbesitz in Sachsen um 6,4 %, in Leipzig im Zeitraum von 2012 bis 2013 um 20 % auf 7436. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedenklich und hinsichtlich der Gründe auch hinterfragenswert. Gleichwohl sind die Besitzer und Nutzer mit Genehmigung zum Besitz von Waffen Waffennutzer, die als Jäger und Sportschützen ausgebildet sind. Kleinkalibrige Waffen können allerdings von volljährigen Personen gegen Personalausweisvorlage legal gekauft werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es in Leipzig auch illegalen Waffenbesitz gibt und damit ein unkalkulierbares Risiko durch Waffen besteht. Sobald ein Mensch volljährig und Besitzer eines Waffenscheins oder Jagdscheines ist, nach Waffengesetz bei Vorlage entsprechender Ausbildungs- und Eignungsnachweise etc., kann er Waffen erwerben und kann diese auch in seinem Haushalt entsprechend gesichert aufbewahren. Die Kommunen sind verpflichtet, die sichere Unterbringung des Waffenbesitzes zu prüfen. Da in der Vergangenheit Amokläufe bewiesen haben, dass dennoch teilweise Kinder zu den Waffen im Haushalt Zugriff hatten, ist es unter anderem deswegen geboten, hier strengste Sicherheitsstandards anzulegen. Diese Prüfung soll unangemeldet als Vorort-Kontrolle stattfinden. Da nun bekannt wurde, dass die behördliche Kontrolle wegen der Personalausstattung nur ansatzweise stattfinden kann, fragen wir an: 1. Welche Gründe erkennt der Oberbürgermeister für den enormen Zuwachs beim Waffenbesitz in Leipzig? Wie viele Waffen sind als Jagdwaffen angemeldet? Wie viele Waffen sind als Sportwaffen Seite 1/3 registriert? Gibt es Überlegungen zu einer zahlenmäßigen Obergrenze beim Waffenbesitz pro Waffen- oder Jagdscheininhaber? 2. Wie viele Kontrollen von Waffenbesitzern und Waffen haben die Mitarbeiter der Waffenbehörde im Kalenderjahr 2013 mit 4 VzÄ vornehmen können? In welchem zeitlichen Abstand wird jeder Waffenbesitzer in Leipzig rein rechnerisch kontrolliert werden? Welches Verfahren zu Prüfung der Waffen wird in Leipzig angewendet? 3. Wie viele Abweichungen vom Waffengesetz wurden in den letzten Jahren bei Kontrollen festgestellt? 4. Welche Sanktionen wurden daraufhin, wie oft verhängt? Anlagen: Seite 2/3 RV Eingangsvermerk Büro für Ratsangelegenheiten Posteingangsnummer Anfrage Nr. V/F 1222 vom 05.08.2014 an den Oberbürgermeister zur Ratsversammlung am 17.09.2014 Datum Die Anfrage stellt Unterschrift Thema: Waffenbesitz und Kontrollen durch die Waffenbehörde in Leipzig Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen von Bündnis 90/Die Grünen 5/14769 vom Juli 2014 enthält aktuelle Angaben zum erlaubten Waffenbesitz in Sachsen, wie auch in Leipzig. Demnach stieg der erlaubte Waffenbesitz in Sachsen um 6,4 %, in Leipzig im Zeitraum von 2012 bis 2013 um 20 % auf 7436. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedenklich und hinsichtlich der Gründe auch hinterfragenswert. Gleichwohl sind die Besitzer und Nutzer mit Genehmigung zum Besitz von Waffen Waffennutzer, die als Jäger und Sportschützen ausgebildet sind. Kleinkalibrige Waffen können allerdings von volljährigen Personen gegen Personalausweisvorlage legal gekauft werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es in Leipzig auch illegalen Waffenbesitz gibt und damit ein unkalkulierbares Risiko durch Waffen besteht. Sobald ein Mensch volljährig und Besitzer eines Waffenscheins oder Jagdscheines ist, nach Waffengesetz bei Vorlage entsprechender Ausbildungs- und Eignungsnachweise etc., kann er Waffen erwerben und kann diese auch in seinem Haushalt entsprechend gesichert aufbewahren. Die Kommunen sind verpflichtet, die sichere Unterbringung des Waffenbesitzes zu prüfen. Da in der Vergangenheit Amokläufe bewiesen haben, dass dennoch teilweise Kinder zu den Waffen im Haushalt Zugriff hatten, ist es unter anderem deswegen geboten, hier strengste Sicherheitsstandards anzulegen. Diese Prüfung soll unangemeldet als Vorort-Kontrolle stattfinden. Da nun bekannt wurde, dass die behördliche Kontrolle wegen der Personalausstattung nur ansatzweise stattfinden kann, fragen wir an: 1. Welche Gründe erkennt der Oberbürgermeister für den enormen Zuwachs beim Waffenbesitz in Leipzig? Wie viele Waffen sind als Jagdwaffen angemeldet? Wie viele Waffen sind als Sportwaffen registriert? Gibt es Überlegungen zu einer zahlenmäßigen Obergrenze beim Waffenbesitz pro Waffen- oder Jagdscheininhaber? 2. Wie viele Kontrollen von Waffenbesitzern und Waffen haben die Mitarbeiter der Waffenbehörde im Kalenderjahr 2013 mit 4 VzÄ vornehmen können? In welchem zeitlichen Abstand wird jeder Waffenbesitzer in Leipzig rein rechnerisch kontrolliert werden? Welches Verfahren zu Prüfung der Waffen wird in Leipzig angewendet? 3. Wie viele Abweichungen vom Waffengesetz wurden in den letzten Jahren bei Kontrollen festgestellt? 4. Welche Sanktionen wurden daraufhin, wie oft verhängt?