Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000790.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00110/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.09.2014
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Waffenbesitz und Kontrollen durch die Waffenbehörde in Leipzig (V/F 1222)
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen von Bündnis 90/Die
Grünen 5/14769 vom Juli 2014 enthält aktuelle Angaben zum erlaubten Waffenbesitz in Sachsen,
wie auch in Leipzig. Demnach stieg der erlaubte Waffenbesitz in Sachsen um 6,4 %, in Leipzig im
Zeitraum von 2012 bis 2013 um 20 % auf 7436. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bedenklich und hinsichtlich der Gründe auch hinterfragenswert. Gleichwohl
sind die Besitzer und Nutzer mit Genehmigung zum Besitz von Waffen Waffennutzer, die als Jäger
und Sportschützen ausgebildet sind. Kleinkalibrige Waffen können allerdings von volljährigen
Personen gegen Personalausweisvorlage legal gekauft werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass
es in Leipzig auch illegalen Waffenbesitz gibt und damit ein unkalkulierbares Risiko durch Waffen
besteht.
Sobald ein Mensch volljährig und Besitzer eines Waffenscheins oder Jagdscheines ist, nach
Waffengesetz bei Vorlage entsprechender Ausbildungs- und Eignungsnachweise etc., kann er
Waffen erwerben und kann diese auch in seinem Haushalt entsprechend gesichert aufbewahren.
Die Kommunen sind verpflichtet, die sichere Unterbringung des Waffenbesitzes zu prüfen. Da in der
Vergangenheit Amokläufe bewiesen haben, dass dennoch teilweise Kinder zu den Waffen im
Haushalt Zugriff hatten, ist es unter anderem deswegen geboten, hier strengste
Sicherheitsstandards anzulegen. Diese Prüfung soll unangemeldet als Vorort-Kontrolle stattfinden.
Da nun bekannt wurde, dass die behördliche Kontrolle wegen der Personalausstattung nur
ansatzweise stattfinden kann, fragen wir an:
1. Welche Gründe erkennt der Oberbürgermeister für den enormen Zuwachs beim Waffenbesitz in
Leipzig? Wie viele Waffen sind als Jagdwaffen angemeldet? Wie viele Waffen sind als Sportwaffen
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registriert? Gibt es Überlegungen zu einer zahlenmäßigen Obergrenze beim Waffenbesitz pro
Waffen- oder Jagdscheininhaber?
2. Wie viele Kontrollen von Waffenbesitzern und Waffen haben die Mitarbeiter der Waffenbehörde im
Kalenderjahr 2013 mit 4 VzÄ vornehmen können? In welchem zeitlichen Abstand wird jeder
Waffenbesitzer in Leipzig rein rechnerisch kontrolliert werden? Welches Verfahren zu Prüfung der
Waffen wird in Leipzig angewendet?
3. Wie viele Abweichungen vom Waffengesetz wurden in den letzten Jahren bei Kontrollen
festgestellt?
4. Welche Sanktionen wurden daraufhin, wie oft verhängt?
Anlagen:
Seite 2/3
RV
Eingangsvermerk
Büro für Ratsangelegenheiten
Posteingangsnummer
Anfrage Nr. V/F 1222 vom 05.08.2014
an den Oberbürgermeister
zur Ratsversammlung am 17.09.2014
Datum
Die Anfrage stellt
Unterschrift
Thema: Waffenbesitz und Kontrollen durch die Waffenbehörde in Leipzig
Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen von Bündnis 90/Die
Grünen 5/14769 vom Juli 2014 enthält aktuelle Angaben zum erlaubten Waffenbesitz in Sachsen, wie auch in Leipzig. Demnach stieg der erlaubte Waffenbesitz in Sachsen um 6,4 %, in Leipzig im Zeitraum von 2012 bis 2013 um 20 % auf 7436. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedenklich und hinsichtlich der Gründe auch hinterfragenswert.
Gleichwohl sind die Besitzer und Nutzer mit Genehmigung zum Besitz von Waffen Waffennutzer,
die als Jäger und Sportschützen ausgebildet sind. Kleinkalibrige Waffen können allerdings von
volljährigen Personen gegen Personalausweisvorlage legal gekauft werden. Es ist ein offenes
Geheimnis, dass es in Leipzig auch illegalen Waffenbesitz gibt und damit ein unkalkulierbares
Risiko durch Waffen besteht.
Sobald ein Mensch volljährig und Besitzer eines Waffenscheins oder Jagdscheines ist, nach
Waffengesetz bei Vorlage entsprechender Ausbildungs- und Eignungsnachweise etc., kann er
Waffen erwerben und kann diese auch in seinem Haushalt entsprechend gesichert aufbewahren.
Die Kommunen sind verpflichtet, die sichere Unterbringung des Waffenbesitzes zu prüfen. Da in
der Vergangenheit Amokläufe bewiesen haben, dass dennoch teilweise Kinder zu den Waffen im
Haushalt Zugriff hatten, ist es unter anderem deswegen geboten, hier strengste Sicherheitsstandards anzulegen. Diese Prüfung soll unangemeldet als Vorort-Kontrolle stattfinden. Da nun bekannt wurde, dass die behördliche Kontrolle wegen der Personalausstattung nur ansatzweise
stattfinden kann, fragen wir an:
1. Welche Gründe erkennt der Oberbürgermeister für den enormen Zuwachs beim Waffenbesitz
in Leipzig? Wie viele Waffen sind als Jagdwaffen angemeldet? Wie viele Waffen sind als
Sportwaffen registriert? Gibt es Überlegungen zu einer zahlenmäßigen Obergrenze beim
Waffenbesitz pro Waffen- oder Jagdscheininhaber?
2. Wie viele Kontrollen von Waffenbesitzern und Waffen haben die Mitarbeiter der Waffenbehörde im Kalenderjahr 2013 mit 4 VzÄ vornehmen können? In welchem zeitlichen Abstand
wird jeder Waffenbesitzer in Leipzig rein rechnerisch kontrolliert werden? Welches Verfahren
zu Prüfung der Waffen wird in Leipzig angewendet?
3. Wie viele Abweichungen vom Waffengesetz wurden in den letzten Jahren bei Kontrollen festgestellt?
4. Welche Sanktionen wurden daraufhin, wie oft verhängt?