Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000826.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
12.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.07.16, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00096/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.09.2014
Verweisung in die Fachausschüsse
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
23.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.09.2014
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion der CDU
Betreff
Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer: Zusammenarbeit der Stadt mit der
Polizei zur effektiveren Kontrolle des Radverkehrs und Trennung beider
Verkehrsarten (V/A 574)
Beschluss:
1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zur Herstellung von Ordnung und Sicherheit auf
Fußwegen und in Fußgängerzonen die Zusammenarbeit mit der Polizei zu aktivieren. Ziel ist die
höchste Effektivität bei der Verfolgung von Gesetzesverstößen durch Radfahrer auf für sie
gesperrten Verkehrsflächen bzw. zu für sie gesperrten Nutzungszeiten.
2. Die Stadtverwaltung prüft die gegenwärtig gemeinsam durch Radfahrer und Fußgänger genutzten
Wege, inwieweit beide Verkehrsarten trennbar sind, z.B. auch durch Verlagerung des Radverkehrs
auf die Fahrbahn.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Seite 1/3
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Begründung
Über die Gefährdung in den Fußgängerzonen gibt es einschlägige Beschwerden. Besonders
Senioren und Eltern mit Kindern fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht. Dies wurde auch bei der
Veranstaltung „Zu Fuß in Leipzig unterwegs“ am 19.06.2014 im Leipziger Rathaus deutlich
thematisiert. Darüber hinaus wird auch der Städtetourismus negativ beeinflusst.
Die von der Stadtverwaltung postulierte Zusammenarbeit mit der Polizei wird nicht aktiv genug
seitens der Stadt mitgetragen. Das ständige Argument der „Nicht-Zuständigkeit des Amtes“ verstößt
gegen die Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht der Kommune gegenüber ihren Bürgern und
Gästen, vor allem wenn - wie bezüglich der Rüpelradfahrer - Gefahr im Verzug ist. Der bloße
Verweis auf die Zuständigkeit der Polizei für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist nicht länger
hinnehmbar.
Ziel der Prüfung ist nicht das Ob der diesbezüglichen Zusammenarbeit, sondern das konkrete Wie.
Das fordert allein schon der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Verkehrsteilnehmern, die
gegen Gesetze verstoßen.
Als praktische Konsequenz der Prüfung erwarten wir die Übertragung zusätzlicher
Kontrollbefugnisse an die Vollzugsbediensteten des Ordnungsamtes. Die Forderung nach Trennung
von Fußgänger- und Radverkehr wurde einmal mehr auf der letzten Seniorensicherheitskonferenz
erhoben. Die Lebenserfahrung zeigt: Mischverkehr verunsichert gerade die schwächsten
Verkehrsteilnehmer, d.h. vor allem zu Fuß gehende Senioren, Behinderte und Kinder.
Anlagen:
Seite 2/3
Seite 3/3
RV
Antrag Nr. V/A 574 vom 16.07.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 16.07.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Umwelt/Ordnung
Stadtentwicklung/Bau
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer:
Zusammenarbeit der Stadt mit der Polizei zur effektiveren Kontrolle des
Radverkehrs und Trennung beider Verkehrsarten
Beschlussvorschlag
1.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zur Herstellung von Ordnung und Sicherheit auf
Fußwegen und in Fußgängerzonen die Zusammenarbeit mit der Polizei zu aktivieren.
Ziel ist die höchste Effektivität bei der Verfolgung von Gesetzesverstößen durch Radfahrer auf
für sie gesperrten Verkehrsflächen bzw. zu für sie gesperrten Nutzungszeiten.
2.
Die Stadtverwaltung prüft die gegenwärtig gemeinsam durch Radfahrer und Fußgänger
genutzten Wege, inwieweit beide Verkehrsarten trennbar sind, z.B. auch durch Verlagerung des
Radverkehrs auf die Fahrbahn.
Begründung
Stadt Leipzig
01.5/004/07.04
Über die Gefährdung in den Fußgängerzonen gibt es einschlägige Beschwerden. Besonders Senioren und
Eltern mit Kindern fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht. Dies wurde auch bei der Veranstaltung „Zu Fuß
in Leipzig unterwegs“ am 19.06.2014 im Leipziger Rathaus deutlich thematisiert.
Darüber hinaus wird auch der Städtetourismus negativ beeinflusst.
Die von der Stadtverwaltung postulierte Zusammenarbeit mit der Polizei wird nicht aktiv genug seitens der
Stadt mitgetragen. Das ständige Argument der „Nicht-Zuständigkeit des Amtes“ verstößt gegen die
Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht der Kommune gegenüber ihren Bürgern und Gästen, vor allem
wenn - wie bezüglich der Rüpelradfahrer - Gefahr im Verzug ist. Der bloße Verweis auf die Zuständigkeit
der Polizei für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist nicht länger hinnehmbar.
-2Ziel der Prüfung ist nicht das Ob der diesbezüglichen Zusammenarbeit, sondern das konkrete Wie.
Das fordert allein schon der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Verkehrsteilnehmern, die
gegen Gesetze verstoßen.
Als praktische Konsequenz der Prüfung erwarten wir die Übertragung zusätzlicher Kontrollbefugnisse an
die Vollzugsbediensteten des Ordnungsamtes.
Die Forderung nach Trennung von Fußgänger- und Radverkehr wurde einmal mehr auf der letzten
Seniorensicherheitskonferenz erhoben. Die Lebenserfahrung zeigt: Mischverkehr verunsichert gerade die
schwächsten Verkehrsteilnehmer, d.h. vor allem zu Fuß gehende Senioren, Behinderte und Kinder.