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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000826.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
12.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.07.16, 13:09
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Inhalt der Datei

Antrag Nr. A-00096/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.09.2014 Verweisung in die Fachausschüsse Fachausschuss Umwelt und Ordnung 23.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 30.09.2014 1. Lesung Eingereicht von Fraktion der CDU Betreff Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer: Zusammenarbeit der Stadt mit der Polizei zur effektiveren Kontrolle des Radverkehrs und Trennung beider Verkehrsarten (V/A 574) Beschluss: 1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zur Herstellung von Ordnung und Sicherheit auf Fußwegen und in Fußgängerzonen die Zusammenarbeit mit der Polizei zu aktivieren. Ziel ist die höchste Effektivität bei der Verfolgung von Gesetzesverstößen durch Radfahrer auf für sie gesperrten Verkehrsflächen bzw. zu für sie gesperrten Nutzungszeiten. 2. Die Stadtverwaltung prüft die gegenwärtig gemeinsam durch Radfahrer und Fußgänger genutzten Wege, inwieweit beide Verkehrsarten trennbar sind, z.B. auch durch Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Seite 1/3 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Begründung Über die Gefährdung in den Fußgängerzonen gibt es einschlägige Beschwerden. Besonders Senioren und Eltern mit Kindern fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht. Dies wurde auch bei der Veranstaltung „Zu Fuß in Leipzig unterwegs“ am 19.06.2014 im Leipziger Rathaus deutlich thematisiert. Darüber hinaus wird auch der Städtetourismus negativ beeinflusst. Die von der Stadtverwaltung postulierte Zusammenarbeit mit der Polizei wird nicht aktiv genug seitens der Stadt mitgetragen. Das ständige Argument der „Nicht-Zuständigkeit des Amtes“ verstößt gegen die Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht der Kommune gegenüber ihren Bürgern und Gästen, vor allem wenn - wie bezüglich der Rüpelradfahrer - Gefahr im Verzug ist. Der bloße Verweis auf die Zuständigkeit der Polizei für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist nicht länger hinnehmbar. Ziel der Prüfung ist nicht das Ob der diesbezüglichen Zusammenarbeit, sondern das konkrete Wie. Das fordert allein schon der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Verkehrsteilnehmern, die gegen Gesetze verstoßen. Als praktische Konsequenz der Prüfung erwarten wir die Übertragung zusätzlicher Kontrollbefugnisse an die Vollzugsbediensteten des Ordnungsamtes. Die Forderung nach Trennung von Fußgänger- und Radverkehr wurde einmal mehr auf der letzten Seniorensicherheitskonferenz erhoben. Die Lebenserfahrung zeigt: Mischverkehr verunsichert gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer, d.h. vor allem zu Fuß gehende Senioren, Behinderte und Kinder. Anlagen: Seite 2/3 Seite 3/3 RV Antrag Nr. V/A 574 vom 16.07.2014 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 16.07.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Umwelt/Ordnung Stadtentwicklung/Bau Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Eingereicht von Unterschrift Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer: Zusammenarbeit der Stadt mit der Polizei zur effektiveren Kontrolle des Radverkehrs und Trennung beider Verkehrsarten Beschlussvorschlag 1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zur Herstellung von Ordnung und Sicherheit auf Fußwegen und in Fußgängerzonen die Zusammenarbeit mit der Polizei zu aktivieren. Ziel ist die höchste Effektivität bei der Verfolgung von Gesetzesverstößen durch Radfahrer auf für sie gesperrten Verkehrsflächen bzw. zu für sie gesperrten Nutzungszeiten. 2. Die Stadtverwaltung prüft die gegenwärtig gemeinsam durch Radfahrer und Fußgänger genutzten Wege, inwieweit beide Verkehrsarten trennbar sind, z.B. auch durch Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Begründung Stadt Leipzig 01.5/004/07.04 Über die Gefährdung in den Fußgängerzonen gibt es einschlägige Beschwerden. Besonders Senioren und Eltern mit Kindern fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht. Dies wurde auch bei der Veranstaltung „Zu Fuß in Leipzig unterwegs“ am 19.06.2014 im Leipziger Rathaus deutlich thematisiert. Darüber hinaus wird auch der Städtetourismus negativ beeinflusst. Die von der Stadtverwaltung postulierte Zusammenarbeit mit der Polizei wird nicht aktiv genug seitens der Stadt mitgetragen. Das ständige Argument der „Nicht-Zuständigkeit des Amtes“ verstößt gegen die Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht der Kommune gegenüber ihren Bürgern und Gästen, vor allem wenn - wie bezüglich der Rüpelradfahrer - Gefahr im Verzug ist. Der bloße Verweis auf die Zuständigkeit der Polizei für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist nicht länger hinnehmbar. -2Ziel der Prüfung ist nicht das Ob der diesbezüglichen Zusammenarbeit, sondern das konkrete Wie. Das fordert allein schon der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Verkehrsteilnehmern, die gegen Gesetze verstoßen. Als praktische Konsequenz der Prüfung erwarten wir die Übertragung zusätzlicher Kontrollbefugnisse an die Vollzugsbediensteten des Ordnungsamtes. Die Forderung nach Trennung von Fußgänger- und Radverkehr wurde einmal mehr auf der letzten Seniorensicherheitskonferenz erhoben. Die Lebenserfahrung zeigt: Mischverkehr verunsichert gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer, d.h. vor allem zu Fuß gehende Senioren, Behinderte und Kinder.