Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000742.pdf
Größe
437 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
22.07.16, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. DS-00067/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Migrantenbeirat
05.09.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
09.09.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
17.09.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Erster Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und
Migranten in Leipzig (eRIS: DS V/3943)
Beschluss:
Die Ratsversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
wenn ja,
Seite 1/3
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Deckblatt eRIS
Sachverhalt
Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten
Seite 2/3
RV
Information
zur Ratsversammlung am 17.09.2014
Drucksache Nr. V/3943
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Eingereicht von
In folgende Ausschüsse zur Kenntnis:
Dezernat Allgemeine Verwaltung
FA Allgemeine Verwaltung
Migrantenbeirat
Erster Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen
und Migranten in Leipzig
Information
Stadt Leipzig
01.5/035/07.04
Die Ratsversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja, ▼
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Erträge
Aufwendungen
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
von
nein
bis
wenn ja, ▼
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich
auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
DS Nr. V/722
Beschluss des Stadtrates Nr.
RBV-656/11 vom 19.01.2011
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
ja
wenn ja, ▼
nicht relevant
nicht relevant
Begründung:
Mit der Verabschiedung des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in
Leipzig (vgl. Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1458/12 vom 12.12.2012) ging die Stadtverwaltung die Selbstverpflichtung ein, dieses nicht nur umzusetzen, sondern auch zu evaluieren
und fortzuschreiben. Wörtlich hieß es seinerzeit in der Einleitung:
„Parallel zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll das Konzept nach seiner Verabschiedung
evaluiert und fortgeschrieben werden, um auf aktuelle Entwicklungen im Bereich Migration und
Integration angemessen reagieren zu können.“
Auch bei der Diskussion im Stadtrat wurde die Erwartung der Fraktionen artikuliert, jährlich über
die Umsetzung informiert zu werden.
Mit der Vorlage des 1. Umsetzungsberichts wird dem Rechnung getragen.
1. Umsetzungsbericht
zum
Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und
Migranten in Leipzig
1
0
Einleitung
Der vorliegende Bericht greift bewusst die Struktur des Gesamtkonzepts zur Integration der
Migrantinnen und Migranten in Leipzig mit den 8 Kapiteln auf, um die Nachvollziehbarkeit seiner
Umsetzung zu erleichtern. Es werden alle seinerzeit verabschiedeten Maßnahmen – gegliedert
nach Handlungsfeldern – aufgelistet und ihr jeweiliger Umsetzungsstand dargestellt. Dies
geschieht strikt im Wortlaut der Rückmeldungen der jeweils federführenden Ämter, Referate und
Eigenbetriebe. Dem Umsetzungsstand vorangestellt sind kurze Anmerkungen zu aktuellen
Entwicklungen im jeweiligen Handlungsfeld. Zum Abschluss der einzelnen Kapitel werden Aktivitäten der Stadtverwaltung in den jeweiligen Handlungsfeldern aufgeführt, die über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehen.
1
Handlungsfeld Bildung und Erziehung
1.1 Aktuelle Entwicklungen
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode sind im Kapitel
„Integration und Zuwanderung gestalten“ auch Aussagen enthalten, die das Handlungsfeld
Bildung und Erziehung tangieren. Einleitend steht dort: „Integrationspolitik ist auch
Bildungspolitik. Dies muss in den dafür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zum Ausdruck
kommen.“
So sollen die Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache ausgebaut und ihr frühes Erlernen
gezielt weiter gefördert werden. Auch die berufsbezogenen Sprachkurse sollen ausgebaut und
für neue Zielgruppen geöffnet werden, Asylbewerbern und Geduldeten soll in Zusammenarbeit
mit den Ländern der frühe Spracherwerb ermöglicht werden. Geplant ist ebenso die Auflage
eines Bundesprogramms „Eltern stärken“, durch das Eltern mit Migrationshintergrund direkt in die
Arbeit von Kitas und Schulen einbezogen werden sollen.
Je nachdem, wann und wie diese Vorhaben praktisch umgesetzt werden, ist vor Ort mit positiven
Auswirkungen im Handlungsfeld zu rechnen.
1.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen
1.2.1 Elementarbereich
(1) Transfer der Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Qualitätssicherung in Kindertagesstätten –
Maßnahmen zur Verstärkung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund“ intern und
trägerübergreifend, Erarbeitung eines Konzeptes zur Implementierung der Projektergebnisse.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt wurden intern und trägerübergreifend transferiert, indem
ein Konzept für den Einsatz der Sprach- und Kulturmittler in Leipziger Kinder- und
Familienzentren verabschiedet worden ist. Dieses Konzept beschreibt konkrete Ziele, Aufgaben
und Tätigkeiten der Sprach- und Kulturmittlung im Sinne des Pool-Gedankens und steht allen
2
Kinder- und Familienzentren in kommunaler und freier Trägerschaft für die Arbeit zur Verfügung.
Das Konzept wurde im Rahmen eines Qualitätszirkels mit der HTWK Leipzig und mehreren
Kindertagesstättenleitern, Koordinatoren und Sprach- und Kulturmittlern entwickelt.
(2) Die Stadt stimmt sich mit den relevanten Akteuren hinsichtlich einer Optimierung des
Übergangs Kitas – Grundschulen für Kinder, bei denen die Familiensprache nicht Deutsch ist, ab.
Jeder Träger einer Kindertagesstätte übernimmt in seinem Sozialraum die Verantwortung und
bezieht vorhandene Migrationsfachdienste, Migranten- und interkulturelle Vereine mit ein.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Besonders die Kinder- und Familienzentren mit einem erhöhten Anteil an Familien mit
Migrationshintergrund arbeiten mit Migrationsfachdiensten zusammen. Einige Beispiele: Caktus
e.V., Migrationsberatungsstelle des DRK, Jugendmigrationsdienst des Internationalen Bundes.
(3)
Im Rahmen der Kommunalen Gesamtstrategie für Demokratie und Vielfalt „Leipzig. Ort der
Vielfalt“ fördert die Stadt Projekte zu Multiplikatorenschulungen von MigrantInnen als
Bildungsbeauftragte für Kitas (→ betrifft auch den Bereich Schule).
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Bisher wurde kein Projekt zu Multiplikatorenschulungen von MigrantInnen als Bildungsbeauftragte
für Kitas oder Schulen gefördert. Inhaltlich berührt die Maßnahme ein gefördertes Vorhaben des
Trägers CVJM: Ein iranstämmiger Musiker führte Projekte mit Kindern der 16. Oberschule und
des OFT Rabet durch.
(4)
Im Rahmen der Initiative „Offensive Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache und
Integration“ erfolgt in 19 kommunalen Kitas eine gezielte sprachliche Förderung von Kindern mit
erhöhtem Förderbedarf und eine nachhaltige Qualifizierung von Sprachförderung in Kitas.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
In 19 kommunalen Kitas erfolgt seit 2011 bis Dezember 2014 eine gezielte sprachliche Förderung
von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf im Rahmen der Schwerpunkte der Bundesinitiative.
Durch den Einsatz von Sprachförderkräften in ausgewählten Schwerpunkt-Kitas werden drei
Schwerpunktbereiche umgesetzt. Dazu gehören die alltagsintegrierte Sprachförderung mit
Kindern, eine nachhaltige Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die
(Weiter-)Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern. An der Umsetzung der
Bundesinitiative sind auch 24 Kitas in freier Trägerschaft beteiligt.
(5)
Im Rahmen des Handlungsschwerpunktes 6 – Weiterentwicklung der Angebote der
Familienbildung – des Aktionsplanes Kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig 2011 bis 2015
erfolgt eine gezielte Ansprache von Eltern mit Migrationshintergrund in den Kinder – und
Familienzentren (KiFaZ). Darüber hinaus ist in allen Kindertagesstätten an der konzeptionellen
Weiterentwicklung der Elternarbeit insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund zu
arbeiten.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
3
Eltern mit Migrationshintergrund werden gezielt durch die Sprach- und Kulturmittler in den KiFaZ
angesprochen. Die Sprach- und Kulturmittler unterstützen die Kinder bei der Eingewöhnung und
verweisen die Eltern auf Angebote. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Elternarbeit
insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund erfolgte durch das Gütesiegel, welches die
Strukturen und Leistungen eines Kinder- und Familienzentrums zertifiziert. Besonders die
Gütekriterien „Kommunikation“ und „Beratung und Unterstützung von Familien“ zielen auf eine
adäquate Kommunikation von internen und externen Angeboten für Familien und sorgen für
Transparenz für die Zielgruppe.
(6)
Ausbau der Familien-/Erziehungsberatungsstellen in Bezug auf interkulturelle Kompetenz –
transkulturelle Ausrichtung (→ betrifft auch den Bereich Schule).
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Die Grundsätze für die interkulturelle Ausrichtung sind im Fachplan für die Erziehungs- und
Familienberatungsstellen festgelegt. Es erfolgt eine jährliche Auswertung der Inanspruchnahme
der Beratung durch Migranten.
Bei Neueinstellungen wird geprüft, inwieweit Fachkräfte mit Fremdsprachenkenntnissen
einzustellen sind. In sieben von elf Beratungsstellen sind Beratungen in mindestens einer
Fremdsprache möglich. Im Bereich der präventiven Arbeit der Beratungsstellen, wofür 15% der
Gesamtkapazität vorgesehen sind, bilden Angebote für Familien mit Migrationshintergrund einen
Schwerpunkt. Angebote für Schulen, Kitas und Horte sollen in diesem Bereich ausgebaut
werden.
(7) Gezielte und mehrsprachige Information über Beratungsangebote für die Zielgruppe der
Migrant/-innen über verschiedene Informationswege (Internet, Social Network, Flyer, Aushänge in
Kitas und Schulen), Schaffung von Informationsangeboten/ -medien.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Derzeit ist ein Bildungsmarketingkonzept in Erarbeitung, im Zuge dessen auch die Produktion von
mehrsprachigen Flyern / Internetangeboten geplant ist.
(8)
Übersetzung der Broschüre „Familienbildung – mach mit!“ in relevante Fremdsprachen im
Rahmen der nächsten Förderphase von „Lernen vor Ort“.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Die Übersetzung ist erfolgt.
(9)
Prüfung der Möglichkeiten der Überarbeitung der Broschüre „Lernt unser Kind richtig
sprechen“ mit dem Ziel, dass diese auch von Migrant/-innen bezüglich der jeweiligen
Familiensprache genutzt werden kann.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Es wurde eine Broschüre mit dem Titel „Erstsprache und Zweitsprache. Wie helfe ich meinem
Kind gut Deutsch zu lernen“ herausgegeben. Sie steht seit Januar 2014 Interessierten in
gedruckter Form und online zur Verfügung.
4
1.2.2 Schule
(1) Im Handlungskonzept der Stadt Leipzig für den Schulerfolg werden spezielle
Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund aufgenommen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Das fertig gestellte Konzept berücksichtigt über alle Jugendlichen betreffenden
Handlungsempfehlungen und Maßnahmen hinaus auch den besonderen Handlungsbedarf bei
Schülern mit Migrationshintergrund, deren Schulerfolg gefährdet ist. So wird eine „Optimierung
der konkreten Umsetzung des Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten/-innen in
Leipzig, insbesondere in Hinblick auf Jugendliche, die erst in den höheren Klassen eingeschult
werden und nur noch wenige Schuljahre bis zum Abschluss haben“ empfohlen und mit konkreten
Maßnahmen untersetzt.
(2) Durch Verstetigung des Bildungsberichtswesens (Bildungsreport) wird zur Verbesserung
der Datenlage beigetragen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Das Bildungsberichtswesen wird fortgeführt.
(3) Die Stadt stimmt sich im Bereich der Jugendhilfe mit den relevanten Akteuren hinsichtlich
einer Optimierung des Übergangs Kitas – Grundschulen für Kinder, bei denen die
Familiensprache nicht Deutsch ist, ab.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen zwischen Kita und Grundschule/Hort unterstützen
die Sprach- und Kulturmittler den Übergang individuell und je nach Bedarf. Eine grundsätzliche
Abstimmung zwischen Jugendhilfe und SBA-L sollte in der Kooperationsvereinbarung enthalten
sein oder dort aufgenommen werden.
(4) Die Stadt prüft im Rahmen der 2. Förderperiode des Bundesprogramms „Lernen vor Ort“
die Realisierung einer speziellen Studie zu den Lernergebnissen von Schülern mit
Migrationshintergrund, einschließlich einer Evaluation der Förderinstrumente in Schulen (incl.
Förderschulen).
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Eine Umsetzung ist im Rahmen des Projektes nicht möglich. Daten zu Schüler/-innen mit
Migrationshintergrund werden auch weiterhin im Bildungsreport analysiert und ausgewertet, auch
im Sozialreport wird dieses Themenfeld an geeigneten Stellen beleuchtet.
(5) Die Leipziger Bildungsberatung bezieht in die Beratung im Leipziger Osten die
Bildungsbeauftragten der Migrantenorganisationen ein (vgl. dazu auch Maßnahme 1 im Abschnitt
5
Spracherwerb).
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Die Bildungsberatung kann aus Kapazitätsgründen im Leipziger Osten nur in begrenztem
Umfang und zeitlich befristet stattfinden. Durch die Vernetzung mit Migrantenorganisationen wird
angestrebt auch Migrantinnen und Migranten einen besseren Zugang zu diesem Angebot zu
ermöglichen.
(6) Bei der Umsetzung der „Sächsischen Förderrichtlinie zum Ausbau von
Ganztagsangeboten“ in Leipzig erfolgt die Beratung der Schulleiter/-innen dahingehend, diese
Angebote verstärkt als Möglichkeit für interkulturelles Lernen in allen Schulformen zu nutzen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Im Schuljahr 2012/13 wurden eine Reihe von Ganztagsangeboten der Förderung von Schülern
mit Migrationshintergrund sowie der interkulturellen Bildung gewidmet. Zu Beginn des Schuljahres
2014/15 wird geprüft, inwieweit sich dieser Anteil bezogen auf alle Angebote erhöht hat.
(7) Verstärkte Nutzung der Möglichkeit zur Einstellung von geeigneten Personen mit
Migrationshintergrund als Sozialarbeiter/-innen / Erzieher/-innen mit der Auflage zur
Nachqualifizierung und offensive Werbung dafür bei Migrant/-innen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung in Kooperation mit dem Personalamt
Umsetzungsstand
Eine mögliche Einstellung von geeigneten Personen mit Migrationshintergrund findet im
Zusammenwirken mit dem Personalamt kontinuierliche Berücksichtigung in den
Personalauswahlverfahren des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
(8) Im Rahmen der Kommunalen Gesamtstrategie für Demokratie und Vielfalt „Leipzig. Ort der
Vielfalt“ fördert die Stadt Projekte des Empowermenttrainings für Kinder mit Migrationshintergrund
und deren Eltern.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung (vgl. dazu auch die Maßnahmen 3, 6 und 7 im
Abschnitt Elementarbereich)
Umsetzungsstand
Im Jahr 2013 gab es keine dementsprechenden Projektanträge. Inhaltliche Schnittpunkte gibt es
zum geförderten Projekt des Zentrums für Europäische und Orientalische Kultur e.V. Entwicklung
der Ausstellung "Mein Gott, Dein Gott, kein Gott" zu dem eine Ausstellungsbegleitung/ - Modul für
Kinder erarbeitet und durchgeführt wird.
(9) Erhöhung der Rate der erfolgreichen Schulabsolvierenden mit Migrationshintergrund mit
einem vertieften Schwerpunkt bei der Schulsozialarbeit mit Schulmüden.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Um erfolgreiche Bildungsbiografien zu fördern setzt das Amt für Jugend, Familie und Bildung auf
Schulsozialarbeit, entsprechende Ganztagsangebote und interkulturelle Projekte in
Zusammenarbeit mit freien Trägern. Beispiele sind das Projekt „Kompetenzentwicklung sichert
6
Schulerfolg“ des CVJM, die Projekte „Kompetenzagentur“ und „2. Chance“ im Planungsraum
Nord sowie die Zusammenarbeit mit Pandechaion e.V. als Träger von Flüchtlingsunterkünften in
Leipzig. Im Planungsraum West werden Projekte mit dieser Zielstellung ab 2014 initiiert und
begleitet.
(10) Fortführung der Kontakte mit der Sächsischen Bildungsagentur bezüglich des DaZUnterrichts in verschiedenen Leipziger Schulen.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
In der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Sächsischen
Bildungsagentur Leipzig (SBAL) wurde als ein Schwerpunkte der Zusammenarbeit die Förderung
der sprachlichen Integration, insbesondere durch Deutsch als Zweitsprache und den
herkunftssprachlichen Unterricht benannt. Die SBAL hat in Abstimmung mit dem Referat für
Migration und Integration und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung einen Flyer für Eltern mit
Migrationshintergrund zu Deutsch als Zweitsprache und herkunftssprachlichem Unterricht
vorbereitet, der auch in weitere Sprachen übersetzt werden soll. Darüber hinaus gibt es einen
regelmäßigen Informationsaustausch zwischen der SBAL und dem Referat für Migration und
Integration.
(11) Unterstützung und Begleitung von Förderanträgen im Bereich Sprachförderung und
Elternbildung.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Das Referat für Migration und Integration unterstützte das Quartiersmanagement Leipziger Osten
bei der Beantragung von Landesmitteln für die Durchführung des Deutschförderprojekts HIPPY.
Das Projekt ist am 1. März 2014 angelaufen.
1.2.3 Spracherwerb
(1) Im Rahmen der Leipziger Bildungsberatung werden Migrant/-innen als besondere
Zielgruppe wahrgenommen und angesprochen. Beratung zu Deutsch-Lern-Angeboten wird
vorgehalten. Es ist zu prüfen, ob die Stadt Leipzig eine koordinierende Stellung für Interessenten
an Integrationskursen und die Anbieter solcher Kurse einnehmen kann (vgl. dazu auch die
Maßnahme 2 im Handlungsfeld 2).
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Eine Beratung zu Deutsch-Lern-Angeboten wird insofern vorgehalten, als dass Informationen zu
den einzelnen Kursleveln und Adressen von Kursanbietern an Ratsuchende weitergegeben
werden. Die Leipziger Bildungsberatung kann die Aufgabe einer koordinierenden Stelle für
Interessenten und Anbieter von Integrationskursen nicht übernehmen.
Durch die Übernahme einer solchen Aufgabe könnte die Trägerneutralität der Leipziger
Bildungsberatung nicht erhalten bleiben. Darüber hinaus wäre die Übernahme einer solchen
Aufgabe mit den vorhandenen Ressourcen auch nicht möglich.
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Leipzig hat grundsätzlich die Bereitschaft
erklärt, Träger einer neutralen Anlaufstelle für Kursinteressenten zu sein, unter der
7
Voraussetzung, dass die Integrationskursträger zu einer Kooperation mit der VWA bereit sind. Zur
Zeit wird geprüft, ob eine spezielle Veranstaltung zu diesem Thema mit der Vorstellung von best
practise Beispielen aus anderen Kommunen durchgeführt werden sollte.
(2) Im Rahmen der zukünftigen zentralen Vergabe von Kitaplätzen wird die Teilnahme an
einem Integrationskurs durch Eltern mit Migrationshintergrund im Kontext des § 24 SGB VIII
Erwerbstätigkeit/ Ausbildung gleichgestellt und dementsprechend priorisiert.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
In Leipzig gibt es keine zentrale Vergabe von Kita-Plätzen. Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf
einen Betreuungsplatz für Kinder ab 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben grundsätzlich alle
Kinder ein Zugangsrecht. Im Rahmen von Prioritätensetzungen ist bei Engpässen in der
Platzversorgung zu entscheiden.
(3) Mitarbeit in der AG „Sprache und Sprachausbildung“ des Netzwerkes „Integration
– Migranten in Leipzig“.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Die AG „Sprache und Sprachausbildung“ des Netzwerkes besteht faktisch nicht mehr. Sie hat ihre
Arbeit aufgrund mangelnder Beteiligung und struktureller Probleme im Netzwerk eingestellt.
(4) Weitere Förderung der Zusammenarbeit der Leipziger Integrationskursträger auf lokaler
Ebene.
V.: Referat für Migration und Integration in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge
Umsetzungsstand
Das Referat für Migration und Integration organisierte gemeinsam mit dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Treffen der Leipziger Integrationskursträger im Dezember
2013. Weitere Treffen sind geplant.
(5) Die Stadt Leipzig setzt sich zur Qualitätssteigerung von Integrationskursen beim BAMF,
Regionalstelle Chemnitz, für die Konzipierung von Verbundangeboten ein (z. B. mit Jobcenter,
Trägern der Gesundheitsvorsorge) - mit dem Ziel praxisbezogener Vermittlung der Lerninhalte.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Im Herbst 2013 wurden Vorgespräche mit zwei Integrationskursträgern sowie mit dem BAMF,
Regionalstelle Chemnitz zur Konzipierung von Verbundmaßnahmen geführt. Dies war auch ein
Thema beim Integrationskursträgertreffen im Dezember 2013. Als Ergebnis des Treffens
konstituierte sich eine Vorbereitungsgruppe zur Durchführung der geplanten Maßnahmen.
(6) Pflege und Ausbau der Internet–Rubrik „Deutsch lernen“ als Informationsquelle für Migrant/innen, Migrationsberatungsstellen und Kursträger und als Möglichkeit für Kursträger, über ihre
Angebote zu informieren.
V.: Referat für Migration und Integration
8
Umsetzungsstand
Nach dem Relaunch von Leipzig.de steht die Internet-Rubrik „Deutsch lernen“ in geänderter
Fassung wieder zur Verfügung. Sie wird kontinuierlich ausgebaut und gepflegt. Aus technischen
Gründen ist es zur Zeit noch nicht realisierbar, den Kursträgern über einen Zugang zu
ermöglichen, ihre Daten selbst einzugeben und zu aktualisieren.
(7) Mitwirkung beim Projekt LeLeBe – Alpha „Leipziger Lernberatung in Integrationskursen mit
Alphabetisierung“ im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Das Referat für Migration und Integration beteiligt sich an den Sitzungen des Steuerungskreises
und unterstützt die Projektmitarbeiter bei Einzelfragen zu verschiedenen Themen.
(8)
Weiterführung der städtisch geförderten Sprachkurse für Asylbewerber und Geduldete.
V.: Sozialamt
Umsetzungsstand
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 wurden die städtisch geförderten Sprachkurse fortgeführt
sowie die Mittel ab dem Haushaltsjahr 2013 auf insgesamt 20.000 €/Jahr (+10.300 €) erhöht.
(9) Die Stadt prüft die Möglichkeiten einer Kooperation zwischen der Volkshochschule und
Leipziger Stadtbibliotheken zur Durchführung von Integrationskursen.
V.: Volkshochschule in Zusammenarbeit mit den Leipziger Städtischen Bibliotheken
Umsetzungsstand
Zwischen den Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) und der Volkshochschule (VHS) existiert
eine Kooperationsvereinbarung, die am 28.11.2012 unterzeichnet wurde. Die Durchführung von
Integrationskursen in den Räumen der LSB war nie Gegenstand der Zusammenarbeit.
Dieser Maßnahmepunkt wurde ohne Zustimmung der VHS in das Gesamtkonzept
aufgenommen.1
Die VHS führt keine Kurse mit ausschließlich über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
geförderten Teilnehmern durch. Es laufen stets mindestens 3 Parallelkurse auf einer
Leistungsstufe, es wird kein Kurs aus diesem Verbund räumlich herausgelöst.
Die Betreuung von Deutschkursen an einem anderen Kursort stellt eine besondere logistische
Herausforderung für alle Beteiligten dar. Kursorte zur Durchführung von Integrationskursen sind
beim BAMF explizit zu beantragen und müssen klar definierte Bedingungen erfüllen.
(10) Aufbau einer Kooperation mit dem Gesundheitsamt mit dem Ziel der Durchführung von
thematischen Deutschkursen (Gesundheitsbildung) im Leipziger Osten für die Zielgruppe (junge)
Frauen, Mütter und werdende Mütter.
V.: Volkshochschule Leipzig
Umsetzungsstand
Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde ein thematischer Deutschkurs für Mütter mit
Migrationshintergrund entwickelt und angeboten, es meldeten sich jedoch trotz Werbung auf
verschiedenen Wegen und wiederholtem Angebot des Kurses keine Teilnehmer.
1
Anm.: Die Vorlage wurde seinerzeit vom Dez. V mit dieser Maßnahme mitgezeichnet.
9
1.2.4 Studium
(1) Fortsetzung der Kooperation der Ausländerbehörde mit den Hochschuleinrichtungen in
Leipzig innerhalb der Willkommenswochen der Einrichtungen bezüglich der Erteilung der
Aufenthaltserlaubnisse für neu eingeschriebene Studierende.
V.: Ordnungsamt / Ausländerbehörde
Umsetzungsstand
Die Ausländerbehörde arbeitet eng mit Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitutionen
zusammen. Diese erhalten stetig Information über gesetzliche Änderungen. Insbesondere zu
Semesterbeginn bietet die Ausländerbehörde Gruppenterminen und Termine außerhalb der
normalen Öffnungszeiten an. Mitarbeiter der Ausländerbehörde referieren im Rahmen der
zeitlichen Möglichkeiten auch vor Ort über Neuerungen und stehen Rede und Antwort.
1.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten
Seit Februar 2013 steht der Stadtverwaltung zur Überbrückung von Sprachbarrieren die Nutzung
von Sprach- und Integrationsmittlern zur Verfügung. Im Bereich des Amtes für Jugend, Familie
und Bildung können - über die Kitas in städtischer Trägerschaft hinaus - auch Kitas in freier
Trägerschaft sowie Horte Sprach- und Integrationsmittler anfordern. Damit können nun in einigen
wesentlichen Bildungsbereichen sprachliche Barrieren überbrückt werden, wenngleich der Bedarf
an Sprachmittlung an Schulen noch nicht gedeckt wird.
Im Rahmen der COMENIUS-Regio-Partnerschaft "Schulerfolg sichern in Leipzig und Riga", die im
August 2013 ins Leben gerufen wurde, findet auch das Thema Schüler/-innen mit
Migrationshintergrund Berücksichtigung. Leipziger Partner des Projekts sind die 16. Oberschule
(45% der Schüler haben einen Migrationshintergrund), das BSZ 7 und das Johannes-KeplerGymnasium.
Die Leipziger Schwerpunkt-Kitas im Rahmen des Bundesprogramms "Offensive Frühe Chancen:
Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" veranstalteten im November 2013 eine Sprachwoche.
Neben Informationsveranstaltungen, Workshops und thematischen Fortbildungen für Eltern stand
z.B.in der Kita Konradstraße das Thema Mehrsprachigkeit im Fokus.
10
2
Handlungsfeld Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung
2.1 Aktuelle Entwicklungen
Nach wie vor ist der Anteil der erwerbsfähigen Ausländer ohne Arbeit in Leipzig mehr als doppelt
so hoch wie der entsprechende Anteil deutscher Arbeitslosen und gibt damit einen Hinweis auf
den fortbestehenden Handlungsbedarf, angesichts der demografischen Entwicklung und des
Fachkräftemangels in verschiedenen Wirtschaftszweigen.
Positiv zu vermerken ist, dass sich die Bundesregierung - laut Koalitionsvertrag – vorgenommen
hat, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei Monaten zu
erlauben (aktuell: nach 9 Monaten). Zugleich will sie das Gesetz zur Verbesserung der
Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) wo notwendig anpassen und Migrantinnen und Migranten finanziell unterstützen, die
noch Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren müssen, damit ihr Abschluss als gleichwertig
anerkannt wird. Für ihre sogenannten informellen Kompetenzen, die sie nicht durch Zertifikate
belegen können, sollen neue Verfahren entwickelt und erprobt werden, die zu Transparenz und
Anerkennung führen. Insbesondere bei individuellen Anpassungs- und Ergänzungsqualifizierungen will man „vorhandene Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausbildungsförderung (BAföG,
AFBG, SGB III) und der aktiven Arbeitsmarktpolitik noch besser ausschöpfen und wo notwendig
ausweiten - unter anderem im Rahmen eines ESF-Programms „Qualifizierung von Migrantinnen
und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes.“
Bei Umsetzung dieser Vorhaben sind vor Ort positive Auswirkungen in diesem Handlungsfeld zu
erwarten.
2.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen
(1)
der
Die Stadt Leipzig setzt sich beim Jobcenter für die Professionalisierung und Absicherung
Beratung zu den Themen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen,
Nachqualifizierung und Weiterbildung für Migrant/-innen durch seine Mitarbeiter/-innen ein.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
(2)
Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in der Leipziger Bildungsberatung werden so
angelegt, dass auch Migrantinnen und Migranten sich eingeladen fühlen, Bildungsberatung
zur Planung von Bildungswegen, inklusive der Ermittlung persönlicher Kompetenzen, in
Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der 2. Förderperiode des Programms „Lernen vor Ort“
werden Beratungskonzepte entwickelt, die auch die Beratung zur Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen umfassen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
11
Besondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. fremdsprachige Flyer werden nicht
ergriffen. Im Falle einer dauerhaften Ausweitung des Angebotes in den Leipziger Osten wird ein
Flyer/Handzettel erstellt. Es ist nicht geplant, Beratungskonzepte zu entwickeln, die die Beratung
zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen umfassen. Die Leipziger Bildungsberatung
verweist Ratsuchende mit diesen Anliegen passgenau an die entsprechend spezialisierten
Stellen bei Kammern oder Ministerien weiter.
(3)
Etablierung eines Stammtisches für Existenzgründer und Unternehmer mit
Migrationshintergrund.
V.: Amt für Wirtschaftsförderung unter Beteiligung des Referates für Migration und
Integration und des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Umsetzungsstand
Das Amt für Wirtschaftsförderung hat abgesehen von den MIQUA-, URBAN- und Soziale StadtMaßnahmen keine weiteren Migrantenwirtschaftsstammtische organisiert. Die Erfahrung aus
vorgenannten Projekten hat gezeigt, dass eine spezifisch migrantenorientierte Ansprache über
Stammtische die Zielgruppe nicht erreicht. Die Zielgruppe ist zu heterogen für gemeinsame
Stammtische.
(4)
Fortführung des Leipziger Teils der Ausstellung „Wir sind Sachsen – Unternehmer mit
Migrationshintergrund“.
V.: Amt für Wirtschaftsförderung
Umsetzungsstand
Das Amt für Wirtschaftsförderung kann über die Materialien der Ausstellung, das Design der
Website und andere Projektergebnisse nicht verfügen. Sie sind Eigentum des Projektträgers.
Ohne diese Grundlagen kann die Maßnahme nicht fortgeführt werden.
(5) Einwerbung von Förder- und Drittmitteln für Projekte der Beschäftigungsförderung unter
besonderer Berücksichtigung von Migrant/-innen als Zielgruppe.
V: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Umsetzungsstand
Entsprechend des Beschlusses zum Stadtteilentwicklungskonzept (STEK LeO) wird die
Integration im Leipziger Osten als Querschnittsaufgabe in allen Fachbereichen gesehen und ist
auch jeweils dort verankert. Im Bereich Wirtschaft und Beschäftigung sind die Unterstützung der
lokalen Ökonomie und damit auch der ethnischen Ökonomie sowie die stadtteilorientierte
Beschäftigungsförderung wesentliche Ziele. Das Leuchtturmprojekt in diesem Bereich ist das
Projekt „Schnittstellen für neue Arbeit im Quartier“ (Arbeitsläden) welches sowohl im Leipziger
Osten als auch in Grünau verortet ist. Im Leipziger Osten wird besonderes Augenmerk auf die
Integration von arbeitssuchenden Migrant/-innen gelegt.
(6)
Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber den städtischen Beteiligungsunternehmen dafür ein,
dass bei ihnen der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund erhöht wird.
V.: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Kommunalwirtschaft, Referat Beteiligung
Umsetzungsstand
Alle städtischen Beteiligungsunternehmen wurden über das Gesamtkonzept zur Integration der
Migrantinnen und Migranten in Leipzig informiert. Eine Rückmeldung der Leipziger Versorgungs12
und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) beinhaltet, dass entsprechende Handlungsempfehlungen
für die strategische Ausrichtung der Ausbildung im LVV-Konzern abgeleitet wurden.
(7)
Umsetzung des Pilotprojektes AKZESS (Welcome-Center für ausländische Fachkräfte).
V.: Ordnungsamt
Umsetzungsstand
Die Umsetzung des Projekts AKZESS läuft seit dem 1.1.2013. AKZESS ist eine Initiative des SMI,
die darauf gerichtet ist, dem Fachkräftemangel in Sachsen entgegen zu wirken. Das Angebot
wurde in Wirtschaft und Forschung sehr gut angenommen und erfreut sich großer Nachfrage, so
dass von Seiten der Ausländerbehörde mehr Personal zur Verfügung gestellt werden musste, um
die Servicequalität zu halten. Auch von den Bürgern wurde das Termin- und Bestellsystem positiv
bewertet, da die Wartezeiten stark gesunken sind und die notwendigen Vorsprachen minimiert
werden konnten.
(8) Die Stadt Leipzig wirbt verstärkt um Auszubildende mit Migrationshintergrund (z. B.
Nutzung von Veranstaltungen und Netzwerken der Migrantenhilfe, ggf. Ausweitung des
Sprachenangebotes der Informationsflyer, Plakataktion,Werbespots, Information an
Schulen mit hohem Migrantenanteil, Schülerpraktika für Schüler mit Migrationshintergrund).
V.: Personalamt
Umsetzungsstand
Im Rahmen der Kampagne zur Ausbildungsbörse (September bis Dezember 2013) wurde
gesondert auf Interessenten mit Migrationshintergrund eingegangen. So wurden mehrsprachige
Flyer erstellt und die Informationen auf der Homepage durch spezifische Informationen für
Jugendliche mit Migrationshintergrund ergänzt. In einer zweiwöchigen Plakataktion im November
2013 warben Auszubildende mit Migrationshintergrund aus der Stadtverwaltung für die zur
Verfügung stehenden Ausbildungsplätze 2014.
Zusätzlich erfolgte Indoor-Werbung durch die Verteilung von Flyern z. B. an Vereine,
Jugendeinrichtungen, Kinder- und Familienzentren, Mittelschulen und Gymnasien mit hohem
Migrantenanteil, Bürgerämter, die Ausländerbehörde, die Wirtschaftliche Sozialhilfe und
Migrantenhilfe und das Fundbüro.
Weitere Werbemaßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Bewerber/Bewerberinnen mit
Migrationshintergrund war die Mitteilung an verschiedene Medien über diese Botschaft
(Amtsblatt, Radiointerviews, Leipzig Fernsehen), über die Internetseite der Stadt Leipzig und über
Facebook.
Die Fortführung der Kampagne erfolgt durch die Teilnahme des Sachgebiets Ausbildung an der 6.
Integrationsmesse am 16. Mai 2014.
(9)
Die Stadt Leipzig setzt sich beim Jobcenter Leipzig dafür ein, dass Maßnahmen für die
passgenaue und individuelle Förderung von Migrant/-innen entwickelt bzw. verstärkt
genutzt
werden.
V.: Referat für Beschäftigungspolitik
Umsetzungsstand
Diese Thematik wurde im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungsgespräche mit dem Jobcenter
angesprochen.
13
(10) Im Rahmen des „Kernteams Arbeitsmarktmonitor“ zur Förderung und Koordinierung der
Fachkräftegewinnung für die Region wird die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland
und internationaler Studierender gesondert thematisiert (vgl. dazu auch Maßnahme 1 im
Handlungsfeld 1 /Kapitel 1.4).
V.: Referat für Beschäftigungspolitik unter Beteiligung des Amtes für Wirtschaftsförderung, der Ausländerbehörde und des Referats für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Im Ergebnis der Gespräche im Rahmen des „Kernteams Arbeitsmarktmonitor“ ist geplant,
vorhandene Informationen, die sich an internationale Fachkräfte und Studenten richten auf
Leipzig.de in einem Portal zusammen zu führen. Vorgesehen ist die Fertigstellung dieses Portals
für Mitte 2014.
(11) Im Rahmen der Stelle zur Koordinierung der Berufs- und Studienorientierung werden
Ausländer, die keinen Zugang zur dualen Ausbildung haben, über die Möglichkeiten der
schulischen Ausbildung gezielt informiert.
V.: Referat für Beschäftigungspolitik
Umsetzungsstand
Gemäß Vorgaben des Fördermittelgebers (Freistaat Sachsen, in 2013 und 2014 95%-ige
Förderung durch ESF-Mittel) sind alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 Zielgruppe
der "Regionalen Koordinierungsstellen Berufs- und Studienorientierung". Dabei haben die
Koordinierungsstellen keinen eigenen Beratungsauftrag. Ihr Auftrag ist es, die regionalen
Angebote der Berufs- und Studienorientierung für diese schulische Zielgruppe transparent zu
machen. Dazu bündeln sie die Angebote, bereiten sie auf für eine zielgruppenspezifische
Kommunikation und passen die regionalen Angebote inhaltlich und quantitativ an den
tatsächlichen Bedarf der Schulen und Unternehmen an. Sie berücksichtigen spezifische Themen
wie Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss, mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund
usw. in besonderer Weise und arbeiten dafür mit den jeweiligen Institutionen zusammen.
Schwerpunkt der Leipziger "Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung" sind 2014 eine
Reihe von Aktivitäten zur Professionalisierung entsprechender Multiplikatoren und
Multiplikatorengruppen. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der verschiedenen institutionellen
Akteure für Handlungsbedarfe im Kontext von Migration.
(12) Koordination der Arbeit der AG „Ausbildung und Arbeit“ des Netzwerkes „Integration –
Migranten in Leipzig“.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Die AG „Ausbildung und Arbeit“ des Netzwerkes „Integration – Migranten in Leipzig“ trifft sich
regelmäßig ein Mal pro Monat und wird durch das Referat für Migration und Integration
koordiniert.
(13) Die Stadt Leipzig prüft den Beitritt zur „Charta der Vielfalt“.
V.: Referat für Migration und Integration unter Beteiligung des Amtes für
Wirtschaftsförderung
Umsetzungsstand
Die Vorlage zum Beitritt Leipzigs zur "Charta der Vielfalt" befindet sich im Verfahren.
14
(14) Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS) in
Bezug auf die Aktivitäten in Leipzig.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Im Dezember 2013 fand ein umfassender Erfahrungsaustausch mit dem Projektträger der
Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen, EXIS statt. Der Austausch von
aktuellen Informationen sowie eine Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts RESQUE PLUS
erfolgen kontinuierlich.
(15) Koordination der Verbesserung des Informationsflusses über die Vorbereitungsklassen und
die Besondere Bildungsberatung (vormals Schullaufbahnberatung) für junge erwachsene
Migrant/-innen.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Es finden quartalsweise Treffen der beteiligten Institutionen (Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, Sächsische Bildungsagentur Leipzig, Jobcenter, Ausländerbehörde, Sozialamt,
Referat für Migration und Integration, BSZ Gutenbergschule) unter Koordination des Referates
für Migration und Integration statt.
(16) Fortführung der Beteiligung am Projekt „RESQUE PLUS“ (Hilfe für Flüchtlinge zur
Qualifizierung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt) bis zum 30.11.2013.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Die Beteiligung am Projekt „RESQUE PLUS“ wurde wie geplant bis Ende November 2013
erfolgreich fortgeführt. Darüber hinaus konnte eine Verlängerung des Projektzeitraums bis zum
31.12.2014 erreicht werden.
(17) Der umfangreiche Internetauftritt zum Thema Qualifizierung und Beschäftigung wird laufend
aktualisiert und ggf. erweitert.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Nach dem Relaunch von Leipzig.de steht die Internet-Rubrik „Qualifizierung und Beschäftigung“
wieder zur Verfügung und wird laufend aktualisiert und erweitert.
(18) Weitere aktive Vertretung der migrantenspezifischen Belange im Jobcenter-Beirat
Leipzig.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Die aktive Vertretung der migrantenspezifischen Belange im Jobcenter-Beirat erfolgt fortlaufend.
Darüber hinaus wurde das Handlungsfeld 2 des Gesamtkonzepts im Jour Fixe (Jobcenter
Leipzig, Stadt Leipzig) am 23.09.2013 vorgestellt. In einem daraus resultierenden Gespräch
zwischen der Geschäftsführung des Jobcenters Leipzig und dem Referat für Migration und
15
Integration am 12.03.2014 wurde das Thema vertieft diskutiert.
2.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten
Am Herder-Institut der Universität Leipzig wird ein Projekt „VISS – Verbleibspotential
internationaler Studierender in Sachsen“ durchgeführt, welches die komplexen Prozesse der
Bleibeentscheidung und des Arbeitsmarktzugangs internationaler Studierender am Beispiel des
Freistaats Sachsen untersucht.
Darüber hinaus betreibt die Universität Leipzig als Internetpräsentation ein Welcome Center und
möchte damit die internationalen Gastdozenten und Gastwissenschaftler der Universität, die
mindestens drei Monate in Leipzig verweilen, unterstützen. Das Portal des Welcome Centers
bietet spezifische Informationen und Beratungsangebote sowohl für international mobil Lehrende
und Gastwissenschaftler als auch für deren Betreuer in den Instituten und Fakultäten an.
Städtische Ämter arbeiten an einer Internetpräsenz „Willkommen in Leipzig“ (in Deutsch und
Englisch), auf der umfassende Informationen zum Ankommen, Arbeiten und Leben in Leipzig
sowie zu Studien und Ausbildungsmöglichkeiten eingestellt werden.
Da viele Eltern mit Migrationshintergrund wenig über das deutsche Ausbildungssystem wissen,
wurde eine Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) „Ausbildung in Deutschland Zugewanderte Eltern unterstützen ihre Kinder beim Einstieg ins Berufsleben“, über verschiedene
Netzwerke innerhalb der Stadtverwaltung an Einrichtungen mit Zuwandererkontakt verteilt. Diese
Broschüre liegt in Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Griechisch, Italienisch,
Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch vor.
16
3
Handlungsfeld Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung
3.1 Aktuelle Entwicklungen
Der steigende Bedarf an qualifizierten Sprachmittlern im Gesundheitsbereich und häufige
Nachfragen im Referat für Migration und Integration zeigen, dass die Notwendigkeit einer
qualifizierten Sprachmittlung zunehmend gesehen wird, um Unter-, Über- oder Fehlversorgung zu
vermeiden. Für die Gesundheitseinrichtungen der Stadtverwaltung kommt der Sprach- und
Integrationsmittlerpool diesem Bedarf entgegen, deckt aber damit nur einen sehr kleinen Teil des
Sprachmittlerbedarfs im Gesundheitswesen allgemein ab.
In der Regel ist die grundlegende gesundheitliche Versorgung von Zuwanderern gesichert. Der im
Gesamtkonzept dargestellte Klärungs- und Handlungsbedarf bei der Versorgung von Menschen
ohne regulären Aufenthalt, aber auch beim Krankenversicherungsschutz von manchen
Unionsbürgern besteht weiter fort.
Nach wie vor ist die Datenlage zur Nutzung von Gesundheitsangeboten durch Migranten
unbefriedigend. Es erfolgt keine systematische Erfassung des Migrationshintergrundes, was eine
Einschätzung der gesundheitlichen Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe erschwert. So
werden beispielsweise im Rahmen der Kita-Untersuchung und der Schulaufnahmeuntersuchung
Sprachauffälligkeiten und -störungen am häufigsten dokumentiert (vgl. „Daten und Fakten zur
Kindergesundheit in der Stadt Leipzig 2013“). Da der Migrationsstatus nicht erhoben werden darf,
bleibt allerdings offen, inwieweit Sprachauffälligkeiten bei Kindern mit Migrationshintergrund
darauf zurückzuführen sind, dass sie Deutsch als Zweitsprache lernen. Eine Anfrage des
Referats für Migration und Integration beim zuständigen Referat des Sächsischen Ministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz, ob eine Erfassung des Migrationshintergrundes auf
freiwilliger Basis erfolgen kann, blieb bisher unbeantwortet.
3.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen
(1)
Die Stadt unterstützt im Rahmen der Sportförderung gezielt Angebote für Migrant/-innen in
Sportvereinen, besonders auch ihre Gewinnung für eine ehrenamtliche
Übungsleitertätigkeit.
V.: Amt für Sport
Umsetzungsstand
Im Rahmen der Projektförderung 2013 für ausgewählte Gruppen im Freizeit- und Breitensport
wurden 6 Angebote von Sportvereinen für die Integration von Migrant/-innen gemäß
Sportförderungsrichtlinie finanziell unterstützt.
(2)
Die Beratungsstelle „Kleeblatt“ wird zu einer allgemeinen Gesundheitsberatungsstelle unter
spezifischer Berücksichtigung auch der Zielgruppe der MigrantInnen ausgebaut.
17
V.: Gesundheitsamt
Umsetzungsstand
Aus räumlichen Kapazitätsgründen muss diese Aufgabe zurückgestellt werden. Seit 01.08.2013
werden die dafür vorgesehenen Räume im Kleeblatt von der Stabsstelle
Bundeskinderschutzgesetz/ Familienhebammen des Gesundheitsamtes genutzt. Aus diesem
Grund müssen alle weiteren Beratungsangebote auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Die
Erfahrungen während 1 ½ Jahren, in denen Angebote zur Schwangerenberatung, Informationen
zu Selbsthilfegruppen, eine Impfberatung sowie eine Migrationsberatung vor Ort waren zeigt
darüber hinaus, dass die vorgehaltenen Angebote nicht angenommen wurden.
(3)
Das Thema Migration wird als Querschnittsthema im Gesunde-Städte-Netzwerk verankert
und Migrant/-innen werden in die Netzwerkarbeit einbezogen.
V.: Gesundheitsamt
Umsetzungsstand
Das Netzwerk hat sich 3 Arbeitsschwerpunkte - gesundheitliche Chancengerechtigkeit,
gesundheitsförderliche Umwelt, gesundheitliche Versorgung - gesetzt, die Migranten (wie auch
andere Zielgruppen) im Blick haben. Beim Aufzeigen von Angeboten der Gesundheitsförderung,
der Prävention und der Kurration spielen fremdsprachliche und kultursensible Angebote eine
wichtige Rolle.
(4)
Es wird geprüft, ob Migrant/-innen als Zielgruppe bzw. Maßnahmen für Migrant/-innen als
Zuwendungszweck in die Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes aufgenommen
werden
können.
V.: Gesundheitsamt
Umsetzungsstand
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
(5)
5.6
Die Übersetzung von relevanten Informationsmaterialien des Gesundheitsamtes in
Fremdsprachen wird geprüft. (Die Maßnahme nimmt teilweise Bezug auf die Maßnahme
des Altenhilfeplanes 2012.)
V.: Gesundheitsamt
Umsetzungsstand
Die dazu notwendigen finanziellen Mittel können aus dem Haushalt des Gesundheitsamtes
derzeit nicht übernommen werden. Alternative Fördermöglichkeiten werden weiterhin gesucht.
(6)
Es erfolgt die Veröffentlichung eines Aufrufes im Amtsblatt sowie auf der Homepage der
Stadt Leipzig mit dem Ziel, bei einer Neuauflage des Verzeichnisses der niedergelassenen
Ärzte und Psychotherapeuten mit Fremdsprachenkenntnissen sowie weiterer
Beratungsangebote auch weitere Gesundheitseinrichtungen bzw.
Gesundheitsberatungsstellen aufzunehmen.
V.: Gesundheitsamt unter Beteiligung des Referates für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Der Aufruf erfolgte im Juli 2012 über das Amtsblatt und die LVZ sowie über die jeweiligen
Dachorganisationen (z.B. Hebammenstammtisch, SSB, Behindertensportbund). Allerdings blieb
18
die Resonanz vor allem bei Physiotherapeuten und Gesundheitssportangeboten unter den
Erwartungen. Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden und Gesundheitssportangebote
wurden in das Verzeichnis der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit
Fremdsprachenkenntnissen aufgenommen und das aktualisierte Verzeichnis gemeinsam mit dem
Referat für Migration und Integration im Januar 2014 neu aufgelegt.
(7)
Es erfolgt eine mehrsprachige Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit für Senior/-innen zu
Gesundheitsthemen sowie die Einbeziehung von Migrant/-innen in
Multiplikatorenschulungen zu diesen Themen. (Die Maßnahme nimmt Bezug auf die
Maßnahme 5.6 des Altenhilfeplanes 2012).
V.: Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen unter
Beteiligung des Gesundheitsamtes
Umsetzungsstand
Der Einleitungsteil der Broschüre „Betreutes Wohnen und Servicewohnen im Alter“ wird ins
Russische übersetzt und liegt in Kürze als Ergänzungsheft zur Broschüre vor. Darüber hinaus
erlaubt die personelle und finanzielle Situation des Referats keine weiteren Aktivitäten.
(8)
Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für die Möglichkeit der Erhebung des
Migrationshintergrundes bei den Kita- und Schulaufnahmeuntersuchungen ein.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Diesbezügliche vorbereitende Anfragen an das Gesundheitsamt blieben unbeantwortet.
(9)
Bei Bedarf wird der Gesundheitswegweiser für Migrant/-innen neu aufgelegt.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Da der Freistaat Sachsen auf der Grundlage des Leipziger Gesundheitswegweisers für Migranten
einen eigenen Wegweiser erarbeitet hat, der auch in mehreren Sprachen vorliegt besteht derzeit
kein Bedarf für eine Neuauflage. Darüber hinaus wurde das aktualisierte „Verzeichnis
niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten mit Fremdsprachenkenntnissen“ vom Referat für
Migration und Integration und dem Gesundheitsamt im Januar 2014 neu aufgelegt.
(10) Es erfolgt eine verbesserte Datenerhebung zu Menschen mit Migrationshintergrund im
Bereich des Sozialamtes (z. B. Schwerbehinderteneigenschaft, Eingliederungshilfe,
Betreuung nach BetrBG, Hilfe zur Pflege usw.) und die Abbildung in der kommunalen
Sozialberichterstattung. Dabei wird berücksichtigt, dass die Realisierung an die
Möglichkeiten der
im Sozialamt eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme gebunden ist.
V.: Sozialamt
Umsetzungsstand
Das Dezernat V plant, im nächsten Sozialreport einen gesonderten Abschnitt zur Entwicklung der
Leistungen nach AsylbLG aufzunehmen.
Darüber hinaus werden bei der Erarbeitung des Sozialreports unter Berücksichtigung der
Auswertungsmöglichkeiten der im Sozialamt eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme
entsprechende Daten zu Personen mit Migrationserfahrung erhoben und ausgewiesen.
19
(11) Bei der Erarbeitung des Konzeptes für die Betreuung älterer und zunehmend
pflegebedürftiger Menschen werden die besonderen Belange von Migrant/-innen
berücksichtigt und Migrantenorganisationen / Migrantenberatungsstellen an der Erarbeitung
des Konzeptes beteiligt.
V.: Sozialamt
Umsetzungsstand
Das Konzept zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen wird im Sozialamt noch zu erarbeiten
sein. Entsprechend der Verfügbarkeit von Daten können die Belange der pflegebedürftigen
Personen mit Migrationshintergrund mit besondere Berücksichtigung finden. Über eine
Beteiligung der Migrantenorganisationen in der Konzepterstellung ist dann im Zuge der
Erarbeitung zu entscheiden, abhängig von der Einbeziehung weiterer Interessengruppen.
(12) Ein Netzwerk zwischen Migrations- und Suchtberatung/-behandlung, Psychotherapie,
psychiatrischer Versorgung, komplementären Hilfen und Kostenträgern wird initiiert,
welches
die besonderen Bedarfe von Migrant/-innen aufgreift.
V.: Städtisches Klinikum „St. Georg“
Umsetzungsstand
Gegenwärtig stehen keine finanziellen Mittel für die Umsetzung zur Verfügung.
(13) Die Stadtverwaltung prüft die Einführung eines anonymisierten Krankenscheines und die
Einrichtung einer Vergabestelle, um die unkomplizierte medizinische Versorgung von
Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus zu gewährleisten.
V.: Sozialamt
Umsetzungsstand
Die Einführung eines anonymisierten Krankenscheines befindet sich noch in der Prüfung.
3.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten
Die Stadt Leipzig beteiligt sich am Modellprojekt Koordinierungsstelle Gesundheit, deren Ziel es
ist, die Entwicklung gesundheitsförderlicher Strukturen auf Stadtteilebene zu unterstützen,
Partnerschaften für gesunde Leipziger Stadtteile aufzubauen und zu festigen sowie die
Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe in der Kommune zu verankern. Als ein
Schwerpunkt der Arbeit wurde die Aufklärung und Sensibilisierung für Gesundheitsfragen bei
Senioren, Migranten und sozial Benachteiligten festgelegt.
Ein wichtiger Aspekt der Gesundheitsförderung ist der Sport. Mehrere Leipziger Sportvereine
ermöglichen Kindern aus Flüchtlingsunterkünften die kostenlose Teilnahme an ihren
Sportangeboten.
Im Gesundheitsamt wurde eine neue Mitarbeiterin mit Migrationshintergrund eingestellt.
20
4
Handlungsfeld Sozialräumliche Integration
4.1 Aktuelle Entwicklungen
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Aufnahme und Unterbringung von
Flüchtlingen erreichten die Stadtverwaltung Anfragen Leipziger Bürger, die Hilfe anboten oder
Kontakt zu Flüchtlingen suchten. Dies zeigt, dass viele Menschen das Zusammenleben mit den
Neuankömmlingen gestalten und Integrationsunterstützung vor Ort leisten wollen.
Die sozialräumliche Perspektive setzt sich auch in der Verwaltung immer mehr durch. Sie ist
bestrebt, Angebote und Dienstleistungen in den einzelnen Stadtteilen vorzuhalten und gerade in
den Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Zuwanderern diese Angebote für sie zu öffnen, auf sie
zugeschnittene Angebote zu unterbreiten sowie Begegnungen zwischen verschiedenen
Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.
4.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen
(1)
Die sozialen Dienstleistungen, wie auch Jugend- und Bildungseinrichtungen in den
Stadtteilen in städtischer Trägerschaft werden stärker als bisher interkulturell ausgerichtet
und es wird geprüft, inwieweit über Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern und
Ausschreibungen dies auch bei ihnen angeregt und umgesetzt werden kann.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt, Leipziger Städtische
Bibliotheken
Umsetzungsstand
Amt für Jugend, Familie und Bildung: Interkulturelles Arbeiten wird als Querschnittsaufgabe
verstanden. Die Arbeit der sozialen, Jugend- und Bildungseinrichtungen ist seit jeher interkulturell
ausgerichtet (Innerer Osten). Außerdem ist die interkulturelle Arbeit Bestandteil der
Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern.
Sozialamt: Interkulturelle Arbeit bildet einen Aufgabenbestandteil der sozialen Betreuung
innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte sowie im dezentralen Wohnen sowie deren Wirken in
den jeweiligen Stadtteil bzw. das Wohnumfeld. Bei Ausschreibungen des Sozialamtes für soziale
Dienstleistungen wird bei Bedarf die interkulturelle Ausrichtung der Angebote mit geprüft. Dies
stellt laufendes Verwaltungshandeln dar.
Leipziger Städtische Bibliotheken: In den verschiedenen Stadtteilbibliotheken sowie in der
Stadtbibliothek existieren vielfältige Kontakte zu interkulturellen Vereinen, Einrichtungen und
Institutionen mit dem Ziel, die Serviceangebote und vielfältigen Möglichkeiten des städtischen
Bibliotheksnetzes besser kennen zu lernen und nutzen zu können. Beispielsweise werden
Führungen für MigrantInnen angeboten, Teilnehmer von Integrations- und
Alphabetisierungskursen der Volkshochschule besuchen die Bibliotheken, in der Kinderbibliothek
21
wurde eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Interkulturelle Feste“ durchgeführt, in der
Stadtteilbibliothek Volkmarsdorf steht die Interkulturelle Bibliothek gerade auch für MigrantInnen
zur Verfügung. Darüber hinaus unterhält die Bibliothek Kontakte zu Migrantenvereinen,
Integrationskursträgern und weiteren Akteuren der interkulturellen Arbeit in Leipzig.
(2)
Die Stadt prüft, inwieweit über Ausschreibungen und Leistungsvereinbarungen mit freien
Trägern der sozialen Arbeit, von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen in den
Sozialräumen, wie auch beim Quartiersmanagement (mehr) Personen mit
Migrationshintergrund eingestellt und vorhandenes Personal interkulturell geschult werden
kann.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt, Kulturamt
Umsetzungsstand
Amt für Jugend, Familie und Bildung: Diese Prozesse werden im Jahr 2014 initiiert und begleitet.
Sozialamt: Das Sozialamt kann nur Ausschreibungen im eigenen Leistungsbereich verantworten.
Beschäftigung von Menschen mit Migrationserfahrungen erfolgt durch den beauftragten Träger in
Abhängigkeit von der wahrzunehmenden Aufgabe.
Kulturamt: Die freien Träger sind in Sachen Personal und dessen Weiterbildung autark, in
Diskussionsprozessen und Beratungen wird die Thematik jedoch durch die Fachmitarbeiter/innen
Kulturförderung mit angesprochen.
(3)
Weitere Angebote zur Förderung der Sprach-, Sozial- und Lernkompetenz von
Migrantenkindern werden unter Einbeziehung der Eltern und unterschiedlicher Akteure im
sozialen Umfeld durchgeführt.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Angebote zur Förderung der Sprach-, Sozial- und Lernkompetenz von Migrantenkindern werden
im Rahmen der Ganztagsangebote, der Schulsozialarbeit und in den Projekten zur
Kompetenzentwicklung der Koordinierungsstelle Kompetenzentwicklung durchgeführt.
(4)
Eltern mit einer anderen Familiensprache als Deutsch werden gezielt dazu beraten, für ihre
Kinder frühzeitig deutschsprachig begleitete Angebote (bspw. Krabbelgruppen,
Familientreffs, PEKiP, Kita) in Anspruch zu nehmen, damit ihre Kinder alltagsintegriert die
deutsche Sprache erlernen können. Die Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen werden
verstärkt für die Sprachbildungspotentiale im Alltag sowie die besonderen
Herausforderungen durch mehrsprachiges Aufwachsen sensibilisiert.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Die Sprach- und Kulturmittler begleiten Familien mit Migrationshintergrund und verweisen auf
interne Angebote wie Krabbelgruppen, Elterncafé, Flohmarkt, Lese- und Spielenachmittage. Das
Gütekriterium „Beratung und Unterstützung von Familien“ verpflichtet die KiFaZ interne und
externe Angebote für Familien adäquat zu kommunizieren. Dazu gehört auch die Vermittlung von
Angeboten zur Sprachförderung. In 19 kommunalen Kitas erfolgt zudem seit 2011 bis Dezember
2014 eine gezielte sprachliche Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Durch den
Einsatz von Sprachförderkräften in ausgewählten Schwerpunkt-Kitas wird die alltagsintegrierte
Sprachförderung mit Kindern umgesetzt.
22
(5)
Bei der Konzipierung / Weiterentwicklung von Familienzentren werden die besonderen
Belange der Migrant/-innen berücksichtigt.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Das von der HTWK entwickelte Gütesiegel „Leipziger Kinder- und Familienzentrum“ beinhaltet
den Schwerpunkt „Unterstützung von Familien mit Migrationshintergrund“. Hier gilt es, in einem
partnerschaftlichen Verhältnis den Integrationsprozess soweit als möglich zu begleiten und zu
unterstützen.
(6)
Prüfung von Kinder- und Familienzentren in Mittelschulen in migrantenstärkeren Stadtteilen
(z. B. 16. Mittelschule).
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Aktuell ist die Einrichtung von Quartiersschulen im Gespräch. Die 16. Oberschule ist dafür aber
nicht vorgesehen. Gegenwärtig wird das Konzept einer Quartiersschule am Standort Ihmelstraße
erarbeitet.
(7)
Die Schulen, Horte und Kitas werden verstärkt in die integrativen und interkulturellen
Aktivitäten in den Stadtteilen einbezogen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittler im KiFaZ Eisenbahnstr., den angeschlossenen
Einrichtungen sowie den umliegenden Schulhorten beinhaltet u.a. auch die Teilnahme an/die
Begleitung der Kinder und ErzieherInnen während interkultureller Aktivitäten im Stadtteil.
Beispielsweise finden im KiFaZ Eisenbahnstr. und Konradstraße jährlich Länderwochen statt.
Hier stellen Eltern, Sprach- und Kulturmittler und Kinder ihre Kultur/ ihr Land vor. Beteiligt sind
hauptsächlich Familien mit Kindern aus dem Sozialraum. Auch der Hort Am Rabet sowie die
Familien der Krabbelgruppe des KiFaZ Eisenbahnstr. bringen sich mit ein. Jährlich findet ein
gemeinsames, interkulturelles Familienfest Am Rabet unter Beteiligung der genannten
Einrichtungen, des OFT Rabet und der Familien aus dem Leipziger Osten statt.
(8)
Im Rahmen des Einsatzes der „Koordinatoren für Jugend und Bildung“ wird interkulturelle Arbeit ein Vertiefungsgebiet darstellen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Das Vertiefungsgebiet zur interkulturellen Arbeit konnte nicht extra realisiert werden – die
Bearbeitung dieses Themas erfolgt im Sinne einer Querschnittsaufgabe durch alle Koordinatoren
für Jugend und Bildung. Ansatzweise werden die Themen durch das Vertiefungsgebiet kulturelle
Bildung mit bedient und unterstützt.
(9)
Um Migrant/-innen besser ansprechen zu können, werden im Rahmen von „Lernen vor Ort“
einzelne Produkte zur Bildungsmobilisierung in Fremdsprachen übersetzt und auf
sozialräumliche Besonderheiten zugeschnitten (unter Einbeziehung der Akteure der
Migrantenarbeit vor Ort).
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
23
Umsetzungsstand
Derzeit ist ein Bildungsmarketingkonzept in Erarbeitung, im Zuge dessen auch die Produktion von
mehrsprachigen Flyern / Internetangeboten geplant ist.
(10) Im Rahmen der 2. Förderperiode des Programms „Lernen vor Ort“ werden speziell für den
Leipziger Osten Beratungskonzepte entwickelt und Kooperationen aufgebaut, die eine
umfassende Beratung zu allen Teilgebieten der Bildungsberatung, insbesondere für
Migrantinnen und Migranten, ermöglichen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Ein spezielles Beratungskonzept für den Leipziger Osten wird nicht entwickelt. Die Leipziger
Bildungsberatung verfügt über eine Beratungsethik, die von allen Mitarbeiter/innen beachtet und
umgesetzt wird. Das Konzept der Leipziger Bildungsberatung als trägerneutrale
Orientierungsberatung wird im Stadtzentrum, in Grünau und im Leipziger Osten gleichermaßen
angewendet.
(11) Bei der Gestaltung der überwiegend von Migrant/-innen genutzten sportbezogenen
Infrastruktur werden Interessenvertreter dieser Bevölkerungsgruppe in den
Planungsprozess
einbezogen.
V.: Amt für Sport
Umsetzungsstand
In der neu gebauten und im April 2013 eröffneten Sporthalle am Rabet wurde ein separater
Sportraum geschaffen, der von außen nicht eingesehen werden kann. Er ermöglicht z.B.
muslimischen Frauen eine sportbezogene oder anderweitige Freizeitgestaltung im Rahmen der
vom Islam gebotenen Anforderungen. Dieser Raum wurde auf Anregung der
Interessenvertretungen von MigrantInnen in die Objektplanung aufgenommen.
(12) Das Projekt „Beauftragte/r gesellschaftlicher Zusammenhalt“ im Leipziger Osten wird über
den jetzigen Förderzeitraum hinaus weitergeführt.
V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Umsetzungsstand
z.Z. offen
(13) Die Quartiersmanagements sollten (insbesondere im Leipziger Osten) so ausgerichtet
werden, dass zumindest interkulturelle Kompetenzen vorhanden sind, idealerweise aber
Migrant/-innen zum Quartiersmanagement gehören.
V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Umsetzungsstand
In allen Quartiers- und Stadtumbau- bzw. Magistralenmanagements ist interkulturelle Kompetenz
bei den entsprechenden Mitarbeitern vorhanden.
(14)
Es werden für die relevanten Stadtteile weitere Haushaltsmittel zur Durchführung von
neuen und Verstetigung bisher erfolgreicher Projekte mit Migrantenbezug zur Verfügung
24
gestellt, bzw. Fördermittel eingeworben.
V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Umsetzungsstand
z.Z. offen
(15) Migrantenorientierte Wirtschaftsprojekte – insbesondere im Leipziger Osten - werden
weitergeführt und die Integrationsfunktion der Migrantenökonomie gestärkt.
V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Amt für Wirtschaftsförderung
Umsetzungsstand
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung: siehe Umsetzungsstand zu Maßnahme 5
im Handlungsfeld 2
Amt für Wirtschaftsförderung: Die durch Förderprogramme wie MIQUA, DIALOG etc.
durchgeführten Projekte waren nicht so erfolgreich, dass diese ohne Förderansatz weitergeführt
werden sollten. Hier hatte das ASW die Federführung.
(16) Die Projektentwicklung in den Fördergebieten erfolgt stets gemeinsam mit den
Fachämtern und mit den Akteuren vor Ort, unter Einbeziehung von
Migrantenorganisationen.
V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Umsetzungsstand
Das Referat für Migration und Integration ist in die Projektentwicklungen einbezogen, z.B.
Teilnahme an den ESF und EFRE Vorbereitungsworkshops zur neuen Förderperiode und AG
Integrierte Stadtentwicklung.
(17) In allen Fördergebieten wird ein Verfügungsfonds zur unkomplizierten Unterstützung kleiner
Träger (einschl. Migrantenorganisationen) und von Nachbarschaftsprojekten bereitgestellt.
V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Umsetzungsstand
Durch Veröffentlichungen aber auch durch Flyer und den Internetauftritt der Stadt Leipzig sind die
Verfügungsfonds bekannt gemacht worden.
(18) Das Gesamtkonzept zur Integration wird für Stadterneuerungsgebiete, insbesondere für
den Leipziger Osten als Teil der Stadtteilentwicklungskonzepte konkretisiert.
V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Umsetzungsstand
Das für das Gesamtkonzept zur Integration federführende Referat für Migration und Integration
war aktiv an der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts Leipziger Osten beteiligt.
(19) Bei der Gestaltung der öffentlichen Räume und Plätze, der Innenhöfe, der sozialen,
kulturellen und sportbezogenen Infrastruktur werden die Migrant/-innen über die
Bürgerbeteiligungsstrukturen in den Planungsprozess einbezogen.
V.: Amt für Stadtgrün und Gewässer, Amt für Sport, Sozialamt, Amt für Jugend, Familie und
Bildung, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
25
Umsetzungsstand
Amt für Stadtgrün und Gewässer: Die Bürgerbeteilgungsveranstaltungen zu den geplanten
Vorhaben wurden durchgeführt.
Amt für Sport: Die Umsetzung der Bürgerbeteiligung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des
Amtes für Sport, sondern in der der benannten Ämter.
Sozialamt: Die Beteiligung erfolgt im Verantwortungsbereich des Sozialamtes. An den Standorten
der Gemeinschaftsunterkünfte wird die Stadtteilarbeit durch die sozialen Betreuer erbracht. Dies
ist ein wesentlicher Aufgabenbereich der Betreuung. Über diese Aufgabe kann eine Einbeziehung
der Migranten in den jeweiligen Stadtteil erfolgen.
Amt für Jugend, Familie und Bildung: Das AfJFB fördert seit Herbst 2012 die Initiative
Jugendparlament durch die Finanzierung einer pädagogischen Begleitung angesiedelt beim
Stadtjugendring.
Deren Aufgaben sind auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses (RB IV-1741/09):
a) eine Analyse der bestehenden Beteiligungsstrukturen, die parallel zu den projektorientierten
Vorhaben durchzuführen ist,
b) der Aufbau von Beteiligungsstrukturen in den Planungsräumen im Leipziger Süden und
Leipziger Osten,
c) die Entwicklung einer Jugendbeteiligungsform für den gesamtstädtischen Planungsraum,
einschließlich der Koordinierung und Unterstützung der Jugendparlamentsinitiative Leipzig. Dies
beinhaltet sowohl thematisch die Beteiligung bei der Gestaltung der öffentlichen Räume und
Plätze, der Innenhöfe, der sozialen, kulturellen und sportbezogenen Infrastruktur als auch
zielgruppenspezifisch die Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten.
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung: Die Bürgerbeteiligungen wurden
gemeinsam mit den Fachämtern durchgeführt.
(20) Eine sozialräumlich ausgelegte Datenerfassung – im Hinblick auch auf Migrant/-innen dient als Grundlage für die Verteilung von Ressourcen und die Messbarkeit von Erfolg oder
Misserfolg von integrationsunterstützenden Maßnahmen.
V.: Amt für Statistik und Wahlen (in Zusammenarbeit mit AfJFB, Sozialamt, ASW,
Stadtplanungsamt)
Umsetzungsstand
Dort, wo entsprechende Daten vorliegen und diese zur Messung des Integrationserfolges
relevant sind, werde diese alle drei Jahre in der Publikation „Migranten in Leipzig“ veröffentlicht.
Gleichzeitig wird geprüft, inwieweit sich die Datenlage für mögliche Integrationsindikatoren
qualitativ und quantitativ verbessern lässt.
(21) Die Stadt erarbeitet ein Konzept zur Gesundheitsförderung im Leipziger Osten, das die
Belange der Migrant/-innen berücksichtigt und nach seiner Erprobung dort auch für andere
Stadtgebiete (modifiziert) angewendet werden kann.
V.: Quartiersmanagement (im Auftrag des Amtes für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung) in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt
Umsetzungsstand
z.Z. offen
(22) Die Migrant/-innen werden in geeigneter Form über die Unterstützungsangebote in den
migrantenstarken Stadtteilen informiert.
V.: Referat für Migration und Integration
26
Umsetzungsstand
Im Mai 2013 wurde der interkulturelle Wegweiser „Willkommen im Leipziger Osten“ aktualisiert,
gedruckt und an die Einrichtungen im Leipziger Osten verteilt.
(23) Es wird geprüft, inwieweit die zielgerichtete Förderung von gemeinwesenorientierten
Projekten zur sozialen und wohnumfeldbezogenen Integration von Migrant/- innen sowie
zum interkulturellen/ interreligiösen Dialog vor Ort durch fachübergreifenden Einsatz der
vorhandenen Ressourcen und unter Einbeziehung von Förderprogrammen erfolgen kann.
V.: SEKo-Koordinierung (Stadtplanungsamt, Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung)
Umsetzungsstand
Stadtplanungsamt: Die fachübergreifende Koordination von Ressourcen bezieht sich auf die
Lenkung von Ressourcen in die Schwerpunkträume des SEKo. In den Schwerpunkträumen mit
integriertem Handlungsbedarf ist die Arbeit mit Migranten Bestandteil der integrierten
Stadtteilentwicklung. Zuständig ist das ASW.
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung: keine Rückmeldung
(24) Die Stadtverwaltung bekennt sich dazu, dass AsylbewerberInnen und Geduldete
menschenwürdig wohnen können. Sie verfolgt die transparente und zügige Umsetzung des
Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig” und
schöpft ihre Möglichkeiten für die Maximierung der dezentralen Unterbringung aus.
V.: Sozialamt
Umsetzungsstand
Diese Maßnahme ist Grundlage des laufenden Verwaltungshandelns entsprechend Beschluss
RBV-1826/13 vom 21.11.2013.
4.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten
Der Sozialraumorientierung vieler kommunaler Dienstleistungen trägt auch das Konzept der
Quartiersschule Rechnung. Schulen als Orte der sozialen Integration sollen stärker mit ihren
Stadtteilen vernetzt werden und sich auch für außerschulische Nutzungen öffnen.
Ein neues Musikprojekt, MÜZIK-STÜDYO.74 hat das soziokulturelle Zentrum „Die VILLA“ im
Leipziger Osten gestartet. Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund können sich unter der
Anleitung von Profi-Musikern an Instrumenten und am Mikrofon ausprobieren und
selbstgeschriebene Songs auf die Bühne bringen. Gefördert wird das Projekt vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge.
Für Mädchen gibt es ebenfalls eine neue Anlaufstelle im Osten Leipzigs. Seit Oktober stehen die
Türen in der Konradstraße 64 ein Mal wöchentlich allen Mädchen offen, um Freundinnen zu
treffen, gemeinsam kreativ zu sein oder Hausaufgaben zu machen. Träger des Mädchentreffs ist
das Soziokulturelle Zentrum Frauenkultur Leipzig mit Unterstützung des Internationale Frauen
Leipzig e. V.. Da trotz Befürwortung durch das Kulturamt der Stadt Leipzig der „Integrative
Mädchentreff“ keine Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhielt, ist die
Eröffnung und nachhaltige Betreibung des Mädchentreffs (MIO) in der Konradstraße 64 nur über
27
eine institutionelle Förderung des Frauenkultur e.V. durch das Kulturamt der Stadt Leipzig
möglich. In diesem Rahmen werden insbesondere anteilig Personalkosten übernommen.
5
Handlungsfeld Interkultureller und interreligiöser Dialog
5.1 Aktuelle Entwicklungen
Der seit der Verabschiedung des Gesamtkonzeptes weiter gestiegene Anteil von Migrant/-innen
an der Leipziger Bevölkerung, der mittlerweile 10 Prozent beträgt, bestätigt die Notwendigkeit, die
Internationalität und Interkulturalität von Leipzig als Standortfaktor auszubauen und zu
kommunizieren. Die zunehmende interkulturellen Vielfalt spiegelt sich auch im gerade neu
aufgelegten Wegweiser „Leipzig interkulturell“ wider, der inzwischen nahezu 170 interkulturelle
Vereine, Beratungsangebote, Migrantenorganisationen sowie Religionsgemeinschaften von
Migrant/-innen auflistet (gegenüber 150 im Jahr 2010).
Einen neuen Impuls erhielt der interreligiöse Dialog in Leipzig durch die im September 2013
erstmals als interreligiöse Feier gestaltete Eröffnung der Interkulturellen Wochen unter reger
Beteiligung von Leipziger Vertreter/-innen der 5 Weltreligionen. Ausgehend von den gemeinsam
gesammelten positiven Erfahrungen planen die am Interreligiösen Runden Tisch vertretenen
Glaubens- und Religionsgemeinschaften wiederum eine interreligiöse Feier zur Eröffnung der
Interkulturellen Wochen 2014. Dieser Prozess wird vom Referat für Migration und Integration
initiiert und koordiniert.
5.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen
(1)
Im Leipziger Westen wird ein Kunstrasen-Kleinfeld geschaffen, um das Training der
Sportgemeinschaft Lausen, die gezielt mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund arbeitet, abzusichern.
V.: Amt für Sport
Umsetzungsstand
Es ist gelungen, für den Sportverein angrenzende Fachliegenschaftsflächen des AfJFB zu
sichern. Gegenwärtig wird der Sportpachtvertrag entsprechend angepasst. Aus dieser neuen
Flächen-Konstellation heraus muss neu entschieden werden, ob und - wenn ja - wo ein Kleinfeld/
Kunstrasen entstehen soll. Mit der grundsätzlichen Pachtflächenerweiterung kann der
Sportverein seine gute Nachwuchsarbeit auch mit Migrantinnen und Migranten gezielter
entwickeln.
(2)
Notwendige Investitionen von Sportvereinen mit zielgruppenorientierten Sport- und
Bewegungsangeboten für Migrantengruppen und interkulturell zusammen gestellten
Gruppen werden gefördert.
V.: Amt für Sport
28
Umsetzungsstand
Als Baufördermaßnahme 2013 entsteht ein neues Rasenspielfeld beim SV Tapfer 06 Leipzig e. V.
auf der gepachteten Sportanlage in der Torgauer Str.. Die hohe Belastung der Rasenfläche führte
in der Vergangenheit oft zu unzumutbaren Nutzungsbedingungen für die 300 Vereinsfußballer/innen, darunter 50% Kinder und Jugendliche, sowie der Gastmannschaften. Der Sportverein
Tapfer 06 Leipzig e.V. ist ein Anlaufpunkt für Sportfreunde mit Migrationshintergrund aus dem
Nordosten und Osten Leipzigs. 20% der Vereinsmitglieder haben einen Migrationshintergrund.
(3)
Die Vereinsarbeit mit Migrant/-innen wird in stärkerem Maße durch die Aufstockung des
entsprechenden Sportförderungsetats unterstützt.
V.: Amt für Sport
Umsetzungsstand
Im Haushalt 2013 des Amtes für Sport gibt es für die Projektförderung von
Sportvereinsangeboten für spezielle Zielgruppen (u.a. Integration von Migrant/innen) ein
separates Budget in Höhe von 72.500 EUR. Dieses Budget wurde zwar dem Amt für Sport nicht
zusätzlich bereit gestellt, die Separierung im Haushalt stellt aber sicher, dass die Mittel
zweckgebunden verausgabt werden.
(4)
Es wird geprüft, ob für die Beratung interkultureller Vereine zum Thema Kulturförderung
ein/-e Erstansprechpartner/-in benannt wird.
V.: Kulturamt
Umsetzungsstand
Innerhalb des Kulturamtes, Abteilung Kulturförderung wurde eine Mitarbeiterin als Erstansprechpartnerin für interkulturelle Vereine benannt.
(5)
Bei der anstehenden Überarbeitung der Fachförderrichtlinie Kultur wird die Aufnahme von
Formulierungen geprüft, die die Förderung von Projekten, die der Integration von
verschiedenen sozialen Schichten, ethnischen Gruppen bzw. Kulturen in Gemeinwesen
dienen bzw. einen Beitrag zum Austausch der verschiedenen Kulturen leisten, erleichtern.
V.: Kulturamt
Umsetzungsstand
Die Vorlage befindet sich im Verfahren.
(6)
der
Die Stadt prüft die Möglichkeit einer Erfassung und Veröffentlichung in geeigneter Form
in Leipzig lebenden (freischaffenden) Kreativen mit Migrationshintergrund, um ihre
Potenziale zu befördern und den interkulturellen Dialog weiter zu befruchten.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Zur Zeit wird geprüft, wer mit der Erarbeitung einer solchen Aufstellung beauftragt werden kann.
(7)
Das finanzielle Budget für die Interkulturellen Wochen ist auszubauen.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
29
Per Ratsbeschluss vom 12.12.2012 wurde das Budget für die Interkulturellen Wochen um jährlich
5.000 Euro erhöht.
(8)
Die Stadt prüft die Möglichkeit der Aufnahme einer Städtepartnerschaft in einem Land, aus
dem viele Leipziger Migrant/-innen kommen (z. B. Vietnam, Russland).
V.: Referat Internationale Zusammenarbeit
Umsetzungsstand
Die Stadt Leipzig ist bestrebt, die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zu HoChi-Minh-Stadt/Vietnam zu vertiefen. Dazu wird ein Grundsatzpapier erarbeitet, das Grundlage
für die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen beiden Städten sein soll. Mittelfristig
kann dieser Prozess in eine neue Städtepartnerschaft münden.
Die Beziehungen zu Moskau werden weiter ausgebaut. Ende April 2014 wird ein 5-jähriges
Arbeitsprogramm beider Städte unterzeichnet. Eine offizielle Städtepartnerschaft ist allerdings
damit nicht beabsichtigt.
(9)
Der halbjährliche Austausch von Akteuren der internationalen und interkulturellen Arbeit
in Leipzig ist fortzuführen.
V.: Referat Internationale Zusammenarbeit
Umsetzungsstand
Dieser Austausch findet fortlaufend statt.
(10)
Die Stadt prüft, ob und mit welchem Aufwand ein städtisches Gebäude bzw. eine andere
Liegenschaft zu einem „Haus der Kulturen“ mit Veranstaltungsfläche und Vereinsräumen
entwickelt und finanziell gefördert werden kann, sobald ein Träger bzw. ein Trägerverbund
gegenüber der Stadt ernsthaftes Interesse zur Betreibung eines solchen Hauses bekundet
und ein tragfähiges Konzept vorlegt.
V.: Referat für Migration und Integration in Abstimmung mit dem Kulturamt
Umsetzungsstand
Bisher hat noch kein Träger ein tragfähiges Konzept zur Betreibung eines solchen „Hauses der
Kulturen“ vorgelegt.
5.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten
In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 30.04.2013 wurde die Informationsvorlage
"Empfehlungen des kommunalen Qualitätszirkels zur Integrationspolitik 'Umgang mit religiöser
Vielfalt - Handreichung für die kommunale Praxis'" zur Kenntnis genommen (DS Nr. V/2962).
Dabei hat der Oberbürgermeister festgelegt, auch die relevanten Ämter und Referate sowie
einzelne Fachausschüsse darüber zu informieren. So stand die Handreichung dann zwischen Mai
und September 2013 auf der Tagesordnung von Jugendhilfeausschuss, Fachausschuss Jugend,
Soziales, Gesundheit und Schule, Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, Migrantenbeirat
und Beirat für Gleichstellung. Die Resonanz war insgesamt positiv. Ebenso positiv waren die
Reaktionen bei den Mitgliedern des Interreligiösen Runden Tisches, die im April 2013 darüber
diskutierten. Hilfreich ist die Handreichung in der kommunalen Praxis durchaus, denn es gab in
den vergangenen Monaten in Leipzig zwei Gelegenheiten, sie argumentativ zu nutzen: bei der
Diskussion um die beantragte Genehmigung einer Kindertagesstätte durch einen Verein, der der
30
Gülen-Bewegung nahe steht, und bei der Diskussion um den geplanten Moscheeneubau der
Ahmadiyya Gemeinde.
Ein weiteres Dokument, das zu einer Versachlichung der Asyldebatte und zu einem besseren
Verständnis der Lebenssituation von Migranten in unserer Stadt beiträgt ist die im Januar 2014
vom Referat für Migration und Integration erstellte Handreichung „Migration und Asyl.
Definitionen, Fakten, Zahlen“, die innerhalb und außerhalb der Verwaltung auf großes Interesse
stößt.
Neben den vielfältigen Aktivitäten der in Leipzig ansässigen interkulturellen Vereine tragen auch
die Kulturinstitute zum interkulturellen Austausch in Leipzig bei. Die Stadtverwaltung arbeitet
intensiv mit dem Polnischen Institut und mit dem Konfuzius-Institut zusammen.
6
Handlungsfeld Interkulturelle Orientierung und Öffnung
6.1 Aktuelle Entwicklungen
Die interkulturelle Öffnung ist Grundvoraussetzung für eine Willkommens- und Anerkennungskultur, was auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich betont wird. Dabei wir dort v.a. Die Erhöhung
des Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund und die Stärkung der interkulturellen
Kompetenz im öffentlichen Dienst hervorgehoben. Eine wesentliche Rolle bei der Verbesserung
der Willkommenskultur wird im Koalitionsvertrag den Ausländerbehörden zugeschrieben, die den
Dienstleistungscharakter für Migranten mehr in den Vordergrund stellen sollen. Betont wird auch
die wichtige Brückenfunktion der Migrantenorganisationen, wenn es um die interkulturelle
Öffnung von Staat und Gesellschaft geht.
Ähnliche Schwerpunkte hatte auch das Gesamtkonzept gesetzt. Der dort formulierte Handlungsbedarf hat nichts an Aktualität verloren.
Eine wesentliche Verbesserung des Zuganges zu den Dienstleistungen der Stadtverwaltung
konnte durch die mit dem Ratsbeschluss vom 12.12.2012 beschlossene Einstellung von Mitteln
für die dauerhafte Etablierung eines Kultur- und Sprachmittlerdienstes für die Gesamtverwaltung
erreicht werden. Es zeichnet sich jedoch bereits nach einem Jahr ab, dass die zur Verfügung
stehenden Mittel nicht bedarfsdeckend sind.
Auch der Bedarf an schriftlichen Übersetzungen in verschiedenen Verwaltungsbereichen kann
aus Kostengründen nicht im erforderlichen Umfang gedeckt werden. Dies trifft auch auf den
städtischen Internet-Auftritt zu.
6.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen
(1)
Das Personalamt erarbeitet gemeinsam mit den Fachämtern der Stadtverwaltung, für die
das Thema besonders wichtig und bedeutsam ist (hoher Publikumsanteil mit
Migrationshintergrund), bedarfsgerechte Fortbildungsmaßnahmen. Den Eigenbetrieben
steht die Teilnahme frei; sie können auch eigene Maßnahmen durchführen. Die Angebote
stehen ämterübergreifend zur Verfügung. Die jeweiligen Führungskräfte sind verantwortlich
für die Sicherstellung der Teilnahme der betreffenden Mitarbeiter.
V.: Personalamt in Kooperation mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung,
Hauptamt/Abt. Bürgerämter, Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf,
31
Ordnungsamt, Referat für Beschäftigungspolitik, Sozialamt, Standesamt
Umsetzungsstand
Für das laufende Jahr 2014 ist die Durchführung des Seminars „Interkulturelle Kompetenzen in
der Verwaltung“ geplant. Darüber hinaus wird amtsintern im Amt für Jugend, Familie und Bildung
das Seminar "Interkulturelle Vielfalt" angeboten.
(2)
Gezielte Gewinnung von Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund im Bereich des Amtes
für Jugend, Familie und Bildung.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Die Gewinnung von Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund findet im Zusammenwirken mit
dem Personalamt kontinuierliche Berücksichtigung in den Personalauswahlverfahren des Amtes.
Darüber hinaus wurde dieses Anliegen als Kernaufgabe in der Kommunalen Gesamtstrategie
„Leipzig. Ort der Vielfalt“ 2014 bis 2016 definiert.
(3)
Fortführung des Einsatzes von Sprachmittler/-innen in Kindertagesstätten und Ausweitung
auf Horte.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Im Juli 2013 wurde das Konzept für den Einsatz der Sprach- und Kulturmittler in Leipziger Kinderund Familienzentren verabschiedet. Dieses Konzept beschreibt konkrete Ziele, Aufgaben und
Tätigkeiten der Sprach- und Kulturmittlung im Sinne des Pool-Gedankens und steht allen Kinderund Familienzentren in kommunaler und freier Trägerschaft für die Arbeit zur Verfügung. Neu an
dem Konzept ist die Ausweitung auf Horte.
(4)
Im Rahmen von JiVE (Jugendarbeit international - Vielfalt erleben) / Kommune goes
international ermöglicht die Stadt Jugendlichen mit Migrationshintergrund funktionierende
Zugänge zur Internationalen Jugendarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der
Chancengleichheit.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Grundsätzlich wird von Seiten des Amtes für Jugend, Familie und Bildung angestrebt, heterogene
Jugendgruppen zusammenzustellen, in denen Jugendliche sowohl mit als auch ohne
Migrationshintergrund vertreten sind. Um finanzielle Hürden der Teilnahme an internationalen
Jugendbegegnungen abzuschwächen, wird der Teilnehmerbeitrag so gering wie möglich
kalkuliert. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung wirbt dafür, dass Jugendliche bereits bei der
Planung der Projekte mitwirken. Das Herkunftsland eines oder einer Gruppe der Teilnehmer als
Zielland für eine Begegnung zu wählen ist ein oft praktizierter Ansatz. Darüber hinaus arbeitet
das Amt auch mit Migrantenorganisationen zusammen.
(5)
Zur Beförderung der kulturellen Teilhabe von Migrant/-innen sind (weiterhin)
Informationsmaterialien der Kultureinrichtungen über die jeweiligen Angebote, wie Flyer,
Audio-Guides und Webseiten, in mehreren Sprachen zu erarbeiten und zu veröffentlichen.
V.: Bach-Archiv, GRASSI Museum für angewandte Kunst, Leipziger Städtische
Bibliotheken,
Museum der bildenden Künste, Musikschule Leipzig Johann Sebastian Bach,
32
Naturkun-
demuseum, Stadtgeschichtliches Museum
Umsetzungsstand
Bach-Archiv: Im Bach-Museum können die Besucher einen Audioguide nutzen, der in neun
verschiedenen Sprachen vorliegt. Das Museum ist bestrebt, dieses Angebot um weitere
Sprachen, wie z.B. Russisch und Portugiesisch zu erweitern. Dies ist jedoch nur mit zusätzlichen
finanziellen Mitteln möglich.
GRASSI Museum für angewandte Kunst: Sämtliche Raumtexte der neuen Dauerausstellung sind
in fünf Sprachen verfügbar: Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Russisch. Für eine
Erweiterung des mehrsprachigen Angebots sind gegenwärtig keine finanziellen Mittel vorhanden.
Leipziger Städtische Bibliotheken: Die Nutzungshinweise der Städtischen Bibliotheken liegen in
Englisch, Russisch, Französisch und Spanisch vor. Ebenso sind auch die
Selbstverbuchungsterminals mehrsprachig ausgestattet. Der Onlinekatalog kann neben Deutsch
auch in Englisch durchsucht werden. Seit 2013 gibt es mit der internationalen Pressedatenbank
Pressdisplay ein neues Angebot der Stadtbibliothek für MigrantInnen. Damit haben Interessierte
kostenlos die Möglichkeit, internationale, nationale und regionale Zeitungen und Magazine in 48
Sprachen elektronisch zu lesen.
Museum der bildenden Künste: Ein Museumsführer, der Audioguide sowie die Webseite liegen
ebenso wie einige Ausstellungskataloge und die Objektbeschilderung in Deutsch und Englisch
vor. Französischsprachigen Besuchern steht darüber hinaus der Museumsflyer auf Französisch
zur Verfügung.
Musikschule Leipzig Johann Sebastian Bach: Teile der Homepage liegen auf Englisch vor.
Darüber hinaus ist geplant, Teilbereiche des Internetauftritts auch in Italienisch zu übersetzen.
Naturkundemuseum: Wie halten für nicht-deutschsprachige Besucher laminierte Infoblätter mit
Informationen zum Museum auf Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch an der Kasse bereit.
Weitergehende Informationen enthält ein Faltblatt auf Englisch.
Stadtgeschichtliches Museum: Die Internetseite, Texte, Objektbeschriftungen, Audioguides und
Informationsblätter liegen in mehreren Sprachen vor. Darüber hinaus steht den Besuchern ein
gedruckter Kurzführer im Alten Rathaus in leichter deutscher Sprache zur Verfügung. Das
Stadtgeschichtliche Museum ist bestrebt auch für die anderen Einrichtungen des Museums
Kurzführer in leichter Sprache zu erstellen. Der zügigen Umsetzung dieser Maßnahme stehen
v.a. Personalmangel und finanzielle Gründe entgegen.
(6)
Erschließung von Kooperationen, die eine interkulturelle Öffnung ermöglichen.
V.: Bach-Archiv Leipzig, Stadtgeschichtliches Museum
Umsetzungsstand
Bach-Archiv: Neben den vorhandenen Kooperationen, die jährlich zum Bachfest Jugendliche aus
vielen Ländern in Orchesterakademien zusammenbringen, hat im November 2013 unter der
Leitung von Prof. Dr. h.c. Robert D. Levin ein Meisterkurs im Fach Klavier mit dem Goethe-Institut
Boston stattgefunden. Zwei amerikanische Studenten werden als Stipendiaten einen
dreimonatigen Studienaufenthalt in Leipzig absolvieren. Für Herbst 2014 ist ein Meisterkurs im
Fach Gesang an der EWHA Womans University Soul in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut
Seoul und unter der Leitung der Altistin Ingeborg Danz geplant.
Einmal im Monat bietet zudem eine Deutsch-als Fremdsprache Lehrerin einen Sprachkurs im
Bach-Museum an, der sich gezielt auch an Teilnehmer von Integrationskursen richtet.
Stadtgeschichtliches Museum: Neben der schon existierenden Kooperation mit einem Deutschrussischen Verein wird die Zusammenarbeit mit anderen Migrantenorganisationen schrittweise
fortgesetzt und erweitert. Zu unseren ständigen Aufgaben gehört die Arbeit an
33
Projektkonzeptionen, um Fördermittel zu beantragen.
(7)
Entwicklung eines Konzeptes für die interkulturelle Öffnung (Öffnung für die Zielgruppe
Migrant/-innen und Erwerb eigener interkultureller Kompetenzen).
V.: GRASSI Museum für Angewandte Kunst, Stadtgeschichtliches Museum
Umsetzungsstand
GRASSI Museum für Angewandte Kunst: Das GRASSI Museum für angewandte Kunst bietet
eine Reihe von Veranstaltungen zu interkulturellen Themen für unterschiedlichste Zielgruppen an.
Die Kontakte zu KiTas und Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund
wurden erweitert und werden künftig weiter ausgebaut.
Stadtgeschichtliches Museum: Das Stadtgeschichtliche Museum arbeitet daran, schrittweise ein
Konzept für die interkulturelle Öffnung ihrer Einrichtungen zu entwickeln und sich im Rahmen
vorhandener Ressourcen interkulturelle Kompetenzen anzueignen.
(8)
Entwicklung eines museumspädagogischen Konzeptes für Migrantenkinder.
V.: Museum der bildenden Künste
Umsetzungsstand
Ein separiertes Konzept für Migrantenkinder kann aufgrund der knappen personellen Ressourcen
- die Nachfrage nach Veranstaltungen des Kerngeschäftes ist wieder größer als das verfügbare
Angebot - 2013 nicht entwickelt werden. Allerdings wurden die pädagogischen Konzepte und
Methoden fortentwickelt - gerade auch für Horte und Grundschulen mit einem deutlichen
Migrantenanteil.
(9)
Das Personalamt erarbeitet auf der Grundlage des jährlich zu ermittelnden
Qualifizierungsbedarfes für fremdsprachliche Fortbildungen entsprechende
zielgruppenspezifische Angebote.
V.: Personalamt
Umsetzungsstand
Der Bedarf an fremdsprachlichen Fortbildungsmaßnahmen für 2014 wurde ermittelt und
dementsprechende Angebote für eine Verbesserung der Sprachkompetenz in Englisch in den
Fortbildungskatalog für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung aufgenommen.
(10) Verstärkte Gewinnung von Beschäftigten und Auszubildenden mit Migrationshintergrund,
für die eine Ermutigungsklausel aufgenommen wird.
V.: Personalamt
Umsetzungsstand
Dort, wo es inhaltlich sinnvoll erschien, wurden in Stellenausschreibungen Migranten direkt
aufgefordert sich zu bewerben bzw. wurde interkulturelle Kompetenz in den Anforderungskatalog
mit aufgenommen. Das Personalamt sieht es aus Gründen der Gleichbehandlung als
problematisch an, generell eine Ermutigungsklausel aufzunehmen.
(11) Passgenaue Formulierung von Ausschreibungen, indem die genaue Angabe zu den
erforderlichen Sprachkenntnissen und ein Hinweis, wenn interkulturelle Kompetenzen die
Erfüllung der Arbeitsaufgaben unterstützen, aufgenommen werden.
V.: Personalamt
34
Umsetzungsstand
Das Personalamt wird Fremdsprachenkenntnisse, soweit sie für die Arbeitsaufgaben erforderlich
und hilfreich sind, ins Kompetenzprofil mit aufnehmen. Im konkreten Einzelfall muss
entsprechend des Arbeitsinhalts interkulturelle Kompetenz definiert und abgeprüft werden. Wie
das im Einzelnen geschehen kann wird in Absprache mit dem ausschreibenden Amt und dem
Referat für Migration und Integration erfolgen.
(12) Die Stadt setzt sich gegenüber dem Jobcenter für die Einstellung von Haushaltsmitteln für
den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern im Bereich des Jobcenters über den
existierenden zentralen Sprach- und Integrationsmittlerpool ein.
V.: Referat für Beschäftigungspolitik
Umsetzungsstand
Die Thematik wurde im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungsgespräche mit dem Jobcenter
angesprochen.
(13) Die Stadt unterstützt die Koordination der Interkommunalen AG "Sprach- und
Integrationsmittlung".
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Die AG wird vom Referat für Migration und Integration gemeinsam mit dem Träger des Sprachund Integrationsmittlerpools koordiniert.
(14) Einstellung von Haushaltsmitteln für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern über
den existierenden zentralen Sprach- und Integrationsmittlerpool sowie für schriftliche
Übersetzungen.
V.: Sozialamt, Standesamt
Umsetzungsstand
Sozialamt: Die Mittel für die Integrations- und Sprachmittler des Sozialamtes wurden dem Referat für
Migration und Integration im Jahr 2013 übertragen. Das Referat ist für die Beauftragung der
Erbringung der Dienstleistung der Sprachmittlung (mündlich) verantwortlich. Dem Sozialamt
stehen keine Mittel für schriftliche Übersetzungen zur Verfügung.
Standesamt: Die Einstellung von Haushaltsmitteln für den Einsatz von Sprach- und
Integrationsmittlern ist derzeit aus folgenden Gründen nicht geplant: Das Standesamt unterliegt
dem Personenstandsgesetz (PStG) und der Personenstandsverordnung (PStV). Gemäß § 67
Abs. 1 PStV sind Gebühren und Auslagen für die Vergütung eines hinzugezogenen Dolmetschers
zu erheben. Weiterhin sind nach § 68 Abs. 2 PStV die Kosten für den Dolmetscher von den
Beteiligten zu tragen. Ebenso müssen zur Beurkundung von Personenstandsfällen Urkunden und
weitere Nachweise vorgelegt werden. Sind diese Unterlagen nicht in deutscher Sprache, so ist
der Beteiligte dazu verpflichtet, diese Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
(15) Übersetzung der Broschüre "Guter Rat für Ältere", mehrsprachige Information für Senior/innen über den Leipzig-Pass (die Maßnahme nimmt Bezug auf die Maßnahmen 4.3 und 7.1
des Altenhilfeplanes 2012).
V.: Sozialamt
Umsetzungsstand
35
Eine Übersetzung der Broschüre „Guter Rat für Ältere“ konnte aus Ressourcen-/ Kapazitätsgründen sowohl im Referat Beauftragte (Seniorenbeauftragte) als auch im Sozialamt nicht
realisiert werden. Alternativ dafür wird der Einleitungs- und Hinweistext der Broschüre 'Betreutes
und Servicewohnen für Seniorinnen und Senioren' ins Russische übersetzt (organisiert durch
Referat Migration und Integration und finanziert durch Sozialamt). Im Zuge der Aktualisierung der
Grundlagen für den Leipzig-Pass wird 2014 eine Entscheidung getroffen, inwieweit Materialien
(Flyer etc.) mehrsprachig erstellt werden können.
(16) Migrant/-innen werden über den Seniorenbesuchsdienst informiert, ggf. werden gezielt
ehrenamtliche Besuchshelfer mit Migrationshintergrund gewonnen (die Maßnahme nimmt
Bezug auf die Maßnahme 11.1 des Altenhilfeplanes 2012).
V.: Sozialamt
Umsetzungsstand
Im Jahr 2014 werden im ersten Quartal 2014 ca. 20 Seniorenbesuchshelfer/-innen mit
Migrationshintergrund im Seniorenbesuchsdienst tätig sein. Dies ist durch die Übernahme der
Mitarbeiter/-innen eines pflegeorientierten Projektes der HTWK (Seppa) möglich.
(17) Im Rahmen der Dienstaufgabe und entsprechend der personellen Ressourcen finden auf
Anforderung Schulungen zu lebensmittelhygienischen Maßnahmen für Gewerbetreibende
mit Migrationshintergrund statt.
V.: Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Umsetzungsstand
Mangels Anforderung aus dem Kreis der Gewerbetreibenden mit Migrationshintergrund wurden
noch keine Schulungen durchgeführt.
(18) Die Beratung und Unterstützung von Trägern im Arbeitsbereich des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung, die Fachkräfte mit Migrationshintergrund einstellen wollen, wird
fortgeführt und qualifiziert.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
In diesem Zusammenhang wurde eine Fortbildung zu interkulturellen Kompetenzen „DiverCityInterkulturelles Training für Pädagoginnen und Pädagogen“ am 20.09.2013 durchgeführt, an dem
6 Mitarbeiter freier Träger teilnahmen.
(19) Im Rahmen der einzelfallbezogenen Bedarfserhebung von Erzieherischen Hilfen in
Familien
durch den Allgemeinen Sozialdienst wird bei Familien mit Migrationshintergrund der
Bedarf
von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern erfasst und in Umsetzung der
Fallsteuerung und Hilfeerbringung gewährleistet.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Die Maßnahme wird durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Amtes für Jugend, Familie
und Bildung umgesetzt. Im Rahmen der Bedarfsprüfung wird im Einzelfall die Notwendigkeit
eines Sprach- und Kulturmittlers festgestellt. Der Bedarf wird bei Fallanfragen an die
Leistungserbringer im Bereich Hilfen zur Erziehung kommuniziert. Der Anfragebogen des ASD an
die Freien Träger wurde entsprechend angepasst und enthält die Mitteilung über den Einsatz
36
eines Sprach- und Kulturmittlers. Die Beauftragung eines Sprach- und Kulturmittlers im Rahmen
der Hilfen zur Erziehung erfolgt prinzipiell durch den ASD. Der Umfang der Leistung sowie die
Zusammenarbeit mit dem Sprach- und Kulturmittler wird als Bestandteil der
Leistungsbeauftragung im Hilfeplan verankert und mit Klient/-in, Leistungserbringer (Träger) und
Sprach- und Kulturmittler abgesprochen.
6.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten
Da angesichts der steigenden Einsatzzahlen abzusehen ist, dass die bereitgestellten Mittel für
Sprach- und Integrationsmittlung für das Jahr 2014 ff. nicht ausreichen werden, hat das
mittelverwaltende Referat für Migration und Integration eine Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren
gebracht.
Die Euro-Schulen Leipzig planen mit Unterstützung des Jobcenters die Durchführung einer
weiteren 18-monatigen Qualifizierung zu Sprach- und Integrationsmittlern.
Über die Sprachmittlung hinaus werden vereinzelt schriftliche Informationsmaterialien wie Flyer
und Broschüren oder Anschreiben der einzelnen Ämter, Referate sowie der Eigenbetriebe in
Fremdsprachen übersetzt. So werden z.B. aktuell im Amt für Jugend, Familie und Bildung / SG
Jugendhilfeplanung und Monitoring drei Schreiben an Eltern im Rahmen der
Schulpflichtüberwachung in die Sprachen Russisch, Serbisch, Arabisch und Rumänisch
übersetzt.
Ein mehrsprachiges Willkommensplakat für Einrichtungen der Stadtverwaltung wird zur Zeit vom
Referat für Migration und Integration vorbereitet.
Zur Sensibilisierung der Verwaltung für migrationsspezifische Themen referierte eine Mitarbeiterin
des Referats für Migration und Integration im Amt für Jugend, Familie und Bildung innerhalb des
Sachgebietsleiterworkshops zum Thema Migration und Asyl.
Das Referat für Migration und Integration organisierte im Rahmen des Projekts RESQUE PLUS
Weiterbildungen zur interkulturellen Kompetenz und Seminare zum Aufenthaltsrecht sowie zur
Arbeitsmarktintegration bzw. führte diese selbst durch.
Über die genannten Aktivitäten hinaus gibt es eine Vielzahl von Kooperationen der städtischen
Ämter und Referate, Kultureinrichtungen und Eigenbetriebe mit Akteuren der Migrantenarbeit und
Migrantenorganisationen, die zu einer interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung beitragen.
37
7
Handlungsfeld Politische Teilhabe
7.1 Aktuelle Entwicklungen
In politischen Parteien sind Migrantinnen und Migranten nach wie vor unterrepräsentiert. Dies
spiegelt sich auch in den Parlamenten wider. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für
Demokratische Entwicklung und soziale Integration (DESI) hat festgestellt, dass es auf der
Landes- und Bundesebene leichte Verbesserungen gebe. So hat sich die Anzahl der
Abgeordneten mit Migrationshintergrund in den Landesparlamenten zwischen 1987 und 2011 von
25 auf 54 verdoppelt. Im Bundestag hat sich die Zahl der Abgeordneten von 21 auf 35 der
insgesamt 631 Sitze erhöht. Die Gründe hierfür seien ein wachsendes politisches Interesse von
Menschen mit Migrationshintergrund und die interkulturellen Öffnung der Parteien. Dennoch sei
die Repräsentationsquote von Migranten in den Landesparlamenten noch zu niedrig, sie liege
derzeit zwischen 41,9 Prozent in Berlin und 0 Prozent im Saarland. Eine hundertprozentige
Repräsentationsquote besteht dann, wenn der Anteil „der Abgeordneten mit
Migrationshintergrund dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bevölkerung
entspricht“.2
Eine Umfrage des Leipziger Migrantenbeirats im vergangenen Jahr bei den im Stadtrat
vertretenen Fraktionen hat ergeben, dass keine von ihnen Mitglieder mit Migrationshintergrund
vorzuweisen hat.
Der Migrantenbeirat selbst wird – laut eigener Einschätzung - zunehmend als Organ verstärkter
Mitbestimmung in Belangen der in Leipzig lebenden Migrant/-innen wahrgenommen und als
wichtiger Bestandteil der Stadtpolitik akzeptiert. 3 Dennoch bleiben seine Einflussmöglichkeiten bei
kommunalpolitische Entscheidungsprozessen begrenzt.
Die in Leipzig agierenden Migrantenselbstorganisationen besitzen weiterhin in der Regel noch
keine ausreichende strukturelle und organisatorische Basis, um wirksame Lobbyarbeit für ihre
Anliegen zu leisten sowie bei Entscheidungsprozessen in der Stadt mitzuwirken. Auch ihre
überregionale Vernetzung ist nur rudimentär vorhanden, insofern werden sie wohl kaum
unmittelbar von der im Koalitionsvertrag angekündigten Stärkung bundesweit tätiger
Organisationen „durch Multiplikatorenschulungen und finanzielle Unterstützung beim Aufbau von
2
3
vgl. Frank Gesemann, Roland Roth: Integration ist (auch) Ländersache! Schritte zur politischen Inklusion der
Migrantinnen und Migranten in den Bundesländern. Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin, 2014
vgl. 2. Tätigkeitsbericht des Migrantenbeirats,
38
Strukturen“ profitieren können.
Der „Königsweg“ zur uneingeschränkten politischen Teilhabe für Migrant/-innen bleibt weiterhin
die Einbürgerung. Positive Auswirkungen sind hierbei bei der von der Koalition geplanten
Abschaffung des Optionszwangs für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder
ausländischer Eltern zu erwarten, auch wenn die genaue Ausgestaltung der neuen Regelungen
noch nicht feststeht. Dessen ungeachtet stellt die o.g. Studie allerdings fest, dass die
länderspezifische Umsetzung der gesetzlichen Einbürgerungsvorgaben zu deutlichen
Unterschieden bei ihren Einbürgerungsraten (= Anteil der eingebürgerten Personen an der
ausländischen Bevölkerung) führen. Die jeweiligen Werte bewegten sich 2012 zwischen 0,6 in
Brandenburg, 0,9 in Thüringen und Sachsen auf der einen Seite und 2,3 in Hamburg bzw. 2,0 in
Hessen. Der Durchschnittswert für Deutschland lag 2012 bei 1,5. 4 Anhand der Leipziger Zahlen
lässt sich eine Einbürgerungsrate von 1,27 für 2011, 1,35 für 2012 und 1,0 für 2013 errechnen.
Dies bestätigt durchaus den im Gesamtkonzept festgestellten Bedarf an einer gezielten
Einbürgerungskampagne, um Migrant/-innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu einer
Einbürgerung zu ermutigen.
7.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen
(1)
Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen der Kommunalen Gesamtstrategie für
Demokratie und Vielfalt „Leipzig. Ort der Vielfalt“ Projekte, die die politische Teilhabe von
Migrant/-innen und deren bürgerschaftliches Engagement fördern.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Im Rahmen der Umsetzung der KGS 2013 wurde das Projekt des Erich-Zeigner-Hauses „8. Mai –
Die Welt zu Gast auf dem Lindenauer Markt“ durchgeführt, in dessen Vorbereitung und
Durchführung Migrantinnen und Migranten einbezogen wurden. Die Veranstaltung auf dem
Lindenauer Markt bot den Migrantinnen und Migranten eine politische Plattform und unterstützte
sie in der Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements. Darüber hinaus wurden in dem
Projekt „Auf gute Nachbarschaft“ durch den Träger Engagierte Wissenschaften e.V. in fünf
Veranstaltungen mit Migrantinnen und Migranten das Thema Asyl in Verbindung mit der
Diskussion um die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden öffentlich diskutiert.
(2)
Das Zentrum für demokratische Bildung fördert ein spezielles Angebot zur Förderung der
Beteiligung von Migrant/-innen, unter Beachtung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Die in der Kommunalen Gesamtstrategie (KGS) geförderten Projekte sind bereits in der
Antragstellung gefordert, den Gender-Mainstreaming-Ansatz bei der Ideenfindung und
Projektplanung zu beachten. Besonders gut gelungen ist dies bei dem in der KGS geförderten
Projekt „Interkultureller Straßenumzug“ des Trägers Deutsch-Spanische Freundschaft e.V., in
dem Migrantinnen und Migranten unter Beachtung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in die
Vorbereitung, Durchführung und Realisierung des Projekts intensiv einbezogen wurden.
(3)
4
Im Rahmen des Gesamtziels einer Erhöhung der demokratischen Teilhabe fördert das
Zentrum für demokratische Bildung Maßnahmen zur Erhöhung der Wahlbeteiligung aller
vgl. Frank Gesemann, Roland Roth: Integration ist (auch) Ländersache! Schritte zur politischen Inklusion der
Migrantinnen und Migranten in den Bundesländern. Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin, 2014
39
Leipziger Bürger/-innen, unter Beachtung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützte die U-18 Wahl zur Bundestagswahl am
13.09.2013.
(4)
Die Stadt Leipzig unterstützt in der jährlich ausgerichteten Tagung „Kinder haben Rechte“
die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Seit 2012 findet jährlich der Jugendkongress "Spinn Dir Deine Zukunft" statt, seit 2011 alle 2
Jahre die Demokratiekonferenz. Diese Veranstaltungen sind generell offen für alle, es erfolgt
keine explizite Ansprache von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen
der Demokratiekonferenz 2013 stellte sich ein durch das Interkulturelle Forum initiiertes und
durch den Lokalen Aktionsplan gefördertes Projekt "Message in a Blog" von Kindern der DaZKlasse (DaZ – Deutsch als Zweitsprache) der Helmholtzschule vor.
(5)
Die Stadt Leipzig würdigt im Wettbewerb „Schule der Toleranz“ Projekte, die an Schulen die
Partizipation von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund stärken.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Unter den 6 ausgezeichneten Schulen 2013 haben sich an den Projekten der 20. Oberschule
und der Schule am Adler besonders viele Schüler mit Migrationshintergrund beteiligt.
(6)
Die Stadt prüft die Möglichkeit der Ermittlung des Wahlverhaltens von wahlberechtigten
Migrant/- innen (Unionsbürger, Eingebürgerte und Spätaussiedler), wie auch geeignete
Mittel zu ihrer besseren Information mit dem Ziel der Erhöhung ihrer Wahlbeteiligung.
V.: Amt für Statistik und Wahlen
Umsetzungsstand
Die Prüfung hat ergeben, dass das Wahlverhalten von wahlberechtigten Migranten außer durch
eine mit erheblichem Aufwand verbundene Umfrage nicht ermittelt werden kann. Alle
Wahlberechtigten werden gemäß der gesetzlichen Vorschriften sowie durch Online-Hinweise und
Hinweise im Amtsblatt informiert.
(7)
Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber der Sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die
Regelungen in den Sächsischen Verwaltungsvorschriften zur Einbürgerung, die über die
Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren und die
Verwaltungsvorschriften
der meisten Bundesländer hinausgehen, überarbeitet werden.
V.: Dezernat Allgemeine Verwaltung in Abstimmung mit dem Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Umsetzungsstand
Im Ergebnis der Bemühungen des Referates für Migration und Integration hat das Sächsische
Staatsministeriums des Innern mit Schreiben vom 26.03.2014 den Staatsangehörigkeitsbehörden
in Sachsen mitgeteilt, dass für den Nachweis der Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die
40
Einbürgerung ab sofort nicht mehr nötig ist, in allen Teilbereichen der Sprachprüfung B1-Niveau
nachzuweisen, wenn das Gesamtergebnis des Sprachtests bestätigt, dass die Anforderungen
von B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erfüllt sind.
Gleichzeitig hat eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 05.09.2013
dazu geführt, dass nun auch Studienzeiten als gewöhnlicher Aufenthalt bei der Anspruchseinbürgerung anerkannt werden.
(8)
Vor Ablauf der Frist für die Antragstellung ist jährlich eine Informationsveranstaltung für
interkulturelle und Migrantenvereine zur städtischen Vereinsförderung durchzuführen.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Eine Informationsveranstaltung zur Vereinsförderung im Förderjahr 2014 unter Beteiligung des
Referats für Migration und Integration, des Kulturamtes und des Referats für Internationale
Zusammenarbeit fand am 29.8.2013 statt und ist auch für die folgenden Jahre geplant.
(9) Eine Übersicht der städtischen Förderrichtlinien wird auf der städtischen Internetseite –
beim Referat für Migration und Integration - eingestellt - mit Verlinkungen zu den jeweiligen
Ämterseiten.
V.: Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Auf der Seite www.leipzig.de/migranten (Migration und Integration / Interkulturelles Leipzig)
können sich Interessierte über die Förderung interkultureller Projekte in der Stadt Leipzig
informieren. Darüber hinaus ist auf der Seite zur Förderung von interkulturellen Projekten ein Link
zur Übersicht aller städtischen Förderrichtlinien zu finden.
(10) Die Stadt Leipzig prüft bis zum 01.06.2013, ob und wie die rechtlichen Grundlagen
geschaffen werden können, um die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates, welche nicht von
Fraktionen des Stadtrates entsandt worden sind, direkt durch die von ihm vertretene
Bevölkerungsgruppe wählen zu lassen.
V.: Amt für Statistik und Wahlen in Abstimmung mit dem Rechtsamt
Umsetzungsstand
Das Ergebnis der Prüfung wurde als Informationsvorlage (Drucksache Nr. V/3124) am 18.09.2013
von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen. Darin plädiert die Verwaltung aus einer
Reihe von Gründen und wegen der insgesamt positiven bisherigen Erfahrungen für die
Beibehaltung des bisherigen Verfahrens zur Einrichtung des Migrantenbeirats der Stadt.
7.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten
Bei der Weiterführung der Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ 2014 bis 2016
wurde beim Handlungsziel 3 u.a. die Absicht verankert, Migrantinnen und Migranten zu
ermutigen, sich selbst zu organisieren und aktiv am Stadtleben teilzunehmen.
41
8
Handlungsfeld Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus
8.1 Aktuelle Entwicklungen
Der Koalitionsvertrag definiert die Auseinandersetzung mit und die Überwindung von
Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und anderer Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit als eine Aufgabe, die von Bund, Ländern und Kommunen sowie der
Zivilgesellschaft gleichermaßen zu bewältigen ist. Die Bundesregierung will ihrerseits bestehende
Programme langfristig finanziell sicherstellen und weiterentwickeln, neue Strukturformen
entsprechend des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zur NSU etablieren, die Haushaltsmittel aufstocken und mit der Stärkung von Forschung
und politischer Bildung rassistischen und demokratiefeindlichen Strukturen entgegentreten.
Dass dies auf allen Ebenen dringend notwendig ist, zeigen die Ende 2013 und in den ersten
Monaten 2014 geführten Debatten um die Aufnahme von Flüchtlingen sowie um den geplanten
Moscheeneubau der Ahmadiyya - Gemeinde in Leipzig. Diese machen deutlich, dass nach wie
vor Ängste und Vorbehalte gegenüber Menschen anderer Herkunft und Religion existieren, die
nicht selten auch eine rassistische Komponente enthalten. Die Stadtverwaltung versucht, dem
durch eine aktive Informationspolitik und Diskussion mit den Bürgern entgegen zu wirken.
8.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen
(1)
Eine Studie, die den Handlungsbedarf und erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von
Rassismus und Diskriminierung in der Stadt Leipzig aufzeigt, ist zu erstellen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung / Zentrum für demokratische Bildung in
Zusammenarbeit mit dem Referat für Migration und Integration
Umsetzungsstand
Die Erstellung der Studie wurde im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit der Universität
42
Leipzig vereinbart. Die Datenerfassung erfolgt auf der Grundlage der Kommunalen
Bürgerumfrage im Herbst 2014. Darüber hinaus wird die geplante Jugendstudie zur Erweiterung
des Datensatzes genutzt.
(2) Die Stadt Leipzig beteiligt sich gemeinsam mit der Polizeidirektion Leipzig am Projekt
„Hinter
den Kulissen“ und führt mit Kooperationspartner/-innen Angebote durch, die sich
aktiv mit
Handlungsoptionen gegen Diskriminierung und Rassismus auseinander setzen.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung / Zentrum für demokratische Bildung
Umsetzungsstand
2013 wurden drei Fortbildungsveranstaltungen durch Mitarbeiter der Fachstelle Extremismus und
Gewaltprävention durchgeführt – an der Universität Leipzig, in der Universitäts-Kinderklinik und
beim Zivilgesellschaftlichen Forum Brandis.
(3)
Das Zentrum für demokratische Bildung führt ein spezielles Angebot zur Thematik
„Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus“ durch.
V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Umsetzungsstand
Das Zentrum für demokratische Bildung beteiligt sich jährlich an den Internationalen Wochen
gegen Rassismus in Leipzig. Im Oktober 2013 wurde mit Unterstützung von Finanzmitteln im
Rahmen der Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig.Ort der Vielfalt“ der Gedenkstein für Kamal
K. in der Carl-Wilhelm-Müller-Anlage gegenüber dem Hauptbahnhof eingeweiht. Auf Betreiben
des Zentrums für demokratische Bildung wurde im Januar 2014 im Neuen Rathaus eine
Ausstellung des Militärhistorischen Museums Dresden zu Opfern neonazistischer Gewalt gezeigt.
Eine Ausstellung zu den Opfern rechtsextremer Gewalt in Leipzig wurde im Rahmen der
Kommunalen Gesamtstrategie „ Leipzig. Ort der Vielfalt“ erarbeitet.
(4)
Die Vertreter der Stadt setzen sich dafür ein, dass im Kriminalpräventiven Rat
Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von rassistisch motivierten Straftaten
erarbeitet und umgesetzt werden.
V.: Ordnungsamt (Anmerkung: Verantwortlichkeit liegt inhaltlich beim Amt für Jugend,
Familie und Bildung / Zentrum für demokratische Bildung)
Umsetzungsstand
Folgende Maßnahmen wurden im Kriminalpräventiven Rat vereinbart:
a) Durchführung einer interkulturellen Fortbildung von Polizeibeamt/-innen und Führungskräften
b) Die Bürgerpolizist/-innen nehmen aktiv Kontakt zu Vereinen im Einsatzgebiet auf, mit dem Ziel
des gegenseitigen Kennenlernens, einer besseren Kommunikation und schnelleren Reaktion aller
Akteure in Konfliktsituationen.
c) Die AG Extremismusprävention entwickelt einen Flyer in mehreren Sprachen als Angebot für
Migrantinnen und Migranten, in dem Ansprechpartner/-innen im Bereich der Präventionsarbeit
aufgeführt sind.
Mitte 2014 werden die Ergebnisse der Vorhaben geprüft.
43
(5)
Es ist zu prüfen, ob bei der Auftragsvergabe durch die Stadt Leipzig eine
Antidiskriminierungsklausel aufgenommen werden kann.
V.: Referat für Migration und Integration (in Kooperation mit dem Büro für
Ratsangelegenheiten und dem Rechtsamt)
Umsetzungsstand
Die Prüfung ist noch nicht erfolgt.
(6)
Die in der Stadt existenten kontinuierlichen Angebote von professionellen
Unterstützungsstrukturen für Betroffene und für marginalisierte Gruppen sind langfristig
abzusichern und die Vernetzung mit städtischen Strukturen ist zu qualifizieren.
V.: Sozialamt (in Abstimmung mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem
Referat für Migration und Integration)
Umsetzungsstand
Die Absicherung der vorhandenen Unterstützungs- und Beratungsstrukturen durch Fördermittel
des Sozialamtes ist für 2013 und 2014 erfolgt. Die Förderung erfolgt als freiwillige Leistung der
Stadt, eine langfristige Absicherung kann durch diese Förderart nicht erfolgen, da eine jährliche
Bewilligung notwendig ist.
8.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten
Am 28.11.2013 unterzeichnete der Oberbürgermeister die "Integrating Cities Charta", in der sich
europäische Städte zusammengefunden haben, die den Beitrag der Einwanderinnen und
Einwanderer zur Stadtentwicklung wertschätzen und die Potentiale der Zugewanderten fördern
wollen. In der Charta wird anerkannt, dass Integration ein beidseitiger Prozess ist, der auf einem
positiven Engagement sowohl der Neuankömmlinge als auch der alteingesessenen Einwohner/innen beruht. Leipzig verpflichtet sich, sich aktiv für die Chancengerechtigkeit aller
Stadtbewohner einzusetzen.
Vertreter/-innen der Stadt Leipzig sowie von Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften,
Vereinen und Verbänden kamen am 13. Dezember 2013 auf Einladung des Oberbürgermeisters
zusammen und verabschiedeten eine Resolution, die sich eindeutig für die Aufnahme und
Unterstützung von Flüchtlingen, für interkulturelle und interreligiöse Toleranz sowie gegen
menschenverachtendes, fremdenfeindliches und rassistisches Gedankengut ausspricht. Ein
Kernsatz dieser Resolution lautet: „Wer in Leipzig wohnt, gehört unabhängig von Herkunft und
Glauben zu uns.“
44
Zwischenfazit
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Verabschiedung des Gesamtkonzepts zur
Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig im Dezember 2012 der Integrationsarbeit in
der Stadt einen wesentlichen Schub gegeben hat. Dank des bereits zuvor vorhandenen
Engagements der Verwaltung in diesem Bereich und entsprechender Erfolge war zwar keine
Neupositionierung erforderlich, bereits die Erarbeitung des Konzepts aber trug zu einer
vertiefenden Situationsanalyse bei, die einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten sowie
ihre Strukturierung in acht Handlungsfeldern erlaubte.
Die beschlossenen konkreten Maßnahmen wiederum boten die Möglichkeit, im Rahmen
vorhandener Ressourcen dem festgestellten Bedarf in weiten Teilen gerecht zu werden. Nicht alle
Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt als erledigt betrachtet werden - zum einen, weil sie
aus verschiedenen Gründen noch nicht in Angriff genommen werden konnten, zum anderen aber
auch, weil es sich teilweise nicht um einmalige Vorgänge, sondern um immer wiederkehrende
oder Daueraufgaben handelt, die es weiterhin wahrzunehmen gilt.
Insgesamt hat das Konzept wesentlich dazu beigetragen, die Integrationsbemühungen innerhalb
der Ämter, Referate und Eigenbetriebe zu intensivieren und zu fokussieren.
Außerhalb der Verwaltung stieß das Gesamtkonzept auf beträchtliches Interesse bei zivilgesellschaftlichen Akteuren, bei Medien, Hochschulen u.a.m. - als wichtige Informationsquelle über den
aktuellen Stand und die konkreten Perspektiven bei der Integration der Migrant/-innen in Leipzig.
Auch überregional wurde das umfangreiche Papier wahrgenommen: so wurde in einer aktuellen
Veröffentlichung der Bertelsmann Stiftung der Stadt Leipzig ostdeutsche Vorreiterrolle bei einer
vorbildlichen Integrationspolitik bescheinigt und diese u.a. am Beispiel des Gesamtkonzepts
verdeutlicht5. Und in der Jubiläumsbroschüre des Kommunalen Qualitätszirkels zur
5
Weltoffen, bürgernah und kompetent! Kommunen als Spiegel einer vielfältigen Gesellschaft, Bertelsmann Stiftung
(Hrsg.), 2014, S. 43 ff.
45
Integrationspolitik wurde kürzlich das Konzept als "gutes Beispiel aus der Praxis" vorgestellt 6.
Der bisherige Umsetzungsprozess hat die Richtigkeit der Entscheidung bestätigt, hierzu eine
zusätzliche halbe Stelle im Referat für Migration und Integration einzurichten. Ohne diese Stelle
wäre die konsequente Erfassung der jeweiligen Umsetzungsstände in den federführenden
Ämtern und Referaten - einschließlich erforderlicher Erinnerungen und Mahnungen - nicht
möglich gewesen. Deutlich geworden ist zugleich, dass ein "Dranbleiben" weiterhin nötig ist - für
die weiteren Umsetzungsschritte, die im 1. Quartal 2015 in einen 2. Bericht aufgenommen
werden sollen, für den nächsten Bericht „Migranten in Leipzig“ - als Integrationsmonitoringbericht
( im 2. Quartal 2015 ) sowie für die mit der Verabschiedung des Konzepts beschlossenen
Fortschreibung und Gesamtevaluation, die nach jetzigem Stand 2016 folgen sollten. Daher
beinhaltet der aktuelle Stellenplan 2015/2016 den Vorschlag zur Entfristung der Stelle, ohne die
die bisherigen positiven Auswirkungen des begonnenen Prozesses sehr schnell verpuffen
würden und die konzeptionelle Weiterentwicklung unter Berücksichtigung aktueller
Herausforderungen nicht zu leisten wäre.
6
Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationspolitik, Jubiläumsbroschüre 2009 bis 2014 – Einblicke, Rückblicke,
Ausblicke, 2014, S. 64
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