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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000742.pdf
Größe
437 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
22.07.16, 07:15

Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. DS-00067/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Migrantenbeirat 05.09.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 09.09.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 17.09.2014 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Erster Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (eRIS: DS V/3943) Beschluss: Die Ratsversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein wenn ja, Seite 1/3 Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Deckblatt eRIS Sachverhalt Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten Seite 2/3 RV Information zur Ratsversammlung am 17.09.2014 Drucksache Nr. V/3943 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Eingereicht von In folgende Ausschüsse zur Kenntnis: Dezernat Allgemeine Verwaltung FA Allgemeine Verwaltung Migrantenbeirat Erster Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig Information Stadt Leipzig 01.5/035/07.04 Die Ratsversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ▼ Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt ▼ PSP-Element Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Erträge                         Aufwendungen                         Einzahlungen                         Auszahlungen                         Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen von nein bis wenn ja, ▼ Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt ▼ PSP-Element Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand                         Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)                         Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen                         Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ nein Vorgesehener Stellenabbau:       relevant relevant Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. DS Nr. V/722 Beschluss des Stadtrates Nr. RBV-656/11 vom 19.01.2011 Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 ja wenn ja, ▼ nicht relevant nicht relevant Begründung: Mit der Verabschiedung des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (vgl. Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1458/12 vom 12.12.2012) ging die Stadtverwaltung die Selbstverpflichtung ein, dieses nicht nur umzusetzen, sondern auch zu evaluieren und fortzuschreiben. Wörtlich hieß es seinerzeit in der Einleitung: „Parallel zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll das Konzept nach seiner Verabschiedung evaluiert und fortgeschrieben werden, um auf aktuelle Entwicklungen im Bereich Migration und Integration angemessen reagieren zu können.“ Auch bei der Diskussion im Stadtrat wurde die Erwartung der Fraktionen artikuliert, jährlich über die Umsetzung informiert zu werden. Mit der Vorlage des 1. Umsetzungsberichts wird dem Rechnung getragen. 1. Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig 1 0 Einleitung Der vorliegende Bericht greift bewusst die Struktur des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig mit den 8 Kapiteln auf, um die Nachvollziehbarkeit seiner Umsetzung zu erleichtern. Es werden alle seinerzeit verabschiedeten Maßnahmen – gegliedert nach Handlungsfeldern – aufgelistet und ihr jeweiliger Umsetzungsstand dargestellt. Dies geschieht strikt im Wortlaut der Rückmeldungen der jeweils federführenden Ämter, Referate und Eigenbetriebe. Dem Umsetzungsstand vorangestellt sind kurze Anmerkungen zu aktuellen Entwicklungen im jeweiligen Handlungsfeld. Zum Abschluss der einzelnen Kapitel werden Aktivitäten der Stadtverwaltung in den jeweiligen Handlungsfeldern aufgeführt, die über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehen. 1 Handlungsfeld Bildung und Erziehung 1.1 Aktuelle Entwicklungen Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode sind im Kapitel „Integration und Zuwanderung gestalten“ auch Aussagen enthalten, die das Handlungsfeld Bildung und Erziehung tangieren. Einleitend steht dort: „Integrationspolitik ist auch Bildungspolitik. Dies muss in den dafür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zum Ausdruck kommen.“ So sollen die Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache ausgebaut und ihr frühes Erlernen gezielt weiter gefördert werden. Auch die berufsbezogenen Sprachkurse sollen ausgebaut und für neue Zielgruppen geöffnet werden, Asylbewerbern und Geduldeten soll in Zusammenarbeit mit den Ländern der frühe Spracherwerb ermöglicht werden. Geplant ist ebenso die Auflage eines Bundesprogramms „Eltern stärken“, durch das Eltern mit Migrationshintergrund direkt in die Arbeit von Kitas und Schulen einbezogen werden sollen. Je nachdem, wann und wie diese Vorhaben praktisch umgesetzt werden, ist vor Ort mit positiven Auswirkungen im Handlungsfeld zu rechnen. 1.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen 1.2.1 Elementarbereich (1) Transfer der Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Qualitätssicherung in Kindertagesstätten – Maßnahmen zur Verstärkung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund“ intern und trägerübergreifend, Erarbeitung eines Konzeptes zur Implementierung der Projektergebnisse. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt wurden intern und trägerübergreifend transferiert, indem ein Konzept für den Einsatz der Sprach- und Kulturmittler in Leipziger Kinder- und Familienzentren verabschiedet worden ist. Dieses Konzept beschreibt konkrete Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der Sprach- und Kulturmittlung im Sinne des Pool-Gedankens und steht allen 2 Kinder- und Familienzentren in kommunaler und freier Trägerschaft für die Arbeit zur Verfügung. Das Konzept wurde im Rahmen eines Qualitätszirkels mit der HTWK Leipzig und mehreren Kindertagesstättenleitern, Koordinatoren und Sprach- und Kulturmittlern entwickelt. (2) Die Stadt stimmt sich mit den relevanten Akteuren hinsichtlich einer Optimierung des Übergangs Kitas – Grundschulen für Kinder, bei denen die Familiensprache nicht Deutsch ist, ab. Jeder Träger einer Kindertagesstätte übernimmt in seinem Sozialraum die Verantwortung und bezieht vorhandene Migrationsfachdienste, Migranten- und interkulturelle Vereine mit ein. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Besonders die Kinder- und Familienzentren mit einem erhöhten Anteil an Familien mit Migrationshintergrund arbeiten mit Migrationsfachdiensten zusammen. Einige Beispiele: Caktus e.V., Migrationsberatungsstelle des DRK, Jugendmigrationsdienst des Internationalen Bundes. (3) Im Rahmen der Kommunalen Gesamtstrategie für Demokratie und Vielfalt „Leipzig. Ort der Vielfalt“ fördert die Stadt Projekte zu Multiplikatorenschulungen von MigrantInnen als Bildungsbeauftragte für Kitas (→ betrifft auch den Bereich Schule). V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Bisher wurde kein Projekt zu Multiplikatorenschulungen von MigrantInnen als Bildungsbeauftragte für Kitas oder Schulen gefördert. Inhaltlich berührt die Maßnahme ein gefördertes Vorhaben des Trägers CVJM: Ein iranstämmiger Musiker führte Projekte mit Kindern der 16. Oberschule und des OFT Rabet durch. (4) Im Rahmen der Initiative „Offensive Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ erfolgt in 19 kommunalen Kitas eine gezielte sprachliche Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und eine nachhaltige Qualifizierung von Sprachförderung in Kitas. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand In 19 kommunalen Kitas erfolgt seit 2011 bis Dezember 2014 eine gezielte sprachliche Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf im Rahmen der Schwerpunkte der Bundesinitiative. Durch den Einsatz von Sprachförderkräften in ausgewählten Schwerpunkt-Kitas werden drei Schwerpunktbereiche umgesetzt. Dazu gehören die alltagsintegrierte Sprachförderung mit Kindern, eine nachhaltige Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die (Weiter-)Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern. An der Umsetzung der Bundesinitiative sind auch 24 Kitas in freier Trägerschaft beteiligt. (5) Im Rahmen des Handlungsschwerpunktes 6 – Weiterentwicklung der Angebote der Familienbildung – des Aktionsplanes Kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig 2011 bis 2015 erfolgt eine gezielte Ansprache von Eltern mit Migrationshintergrund in den Kinder – und Familienzentren (KiFaZ). Darüber hinaus ist in allen Kindertagesstätten an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Elternarbeit insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund zu arbeiten. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand 3 Eltern mit Migrationshintergrund werden gezielt durch die Sprach- und Kulturmittler in den KiFaZ angesprochen. Die Sprach- und Kulturmittler unterstützen die Kinder bei der Eingewöhnung und verweisen die Eltern auf Angebote. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Elternarbeit insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund erfolgte durch das Gütesiegel, welches die Strukturen und Leistungen eines Kinder- und Familienzentrums zertifiziert. Besonders die Gütekriterien „Kommunikation“ und „Beratung und Unterstützung von Familien“ zielen auf eine adäquate Kommunikation von internen und externen Angeboten für Familien und sorgen für Transparenz für die Zielgruppe. (6) Ausbau der Familien-/Erziehungsberatungsstellen in Bezug auf interkulturelle Kompetenz – transkulturelle Ausrichtung (→ betrifft auch den Bereich Schule). V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Die Grundsätze für die interkulturelle Ausrichtung sind im Fachplan für die Erziehungs- und Familienberatungsstellen festgelegt. Es erfolgt eine jährliche Auswertung der Inanspruchnahme der Beratung durch Migranten. Bei Neueinstellungen wird geprüft, inwieweit Fachkräfte mit Fremdsprachenkenntnissen einzustellen sind. In sieben von elf Beratungsstellen sind Beratungen in mindestens einer Fremdsprache möglich. Im Bereich der präventiven Arbeit der Beratungsstellen, wofür 15% der Gesamtkapazität vorgesehen sind, bilden Angebote für Familien mit Migrationshintergrund einen Schwerpunkt. Angebote für Schulen, Kitas und Horte sollen in diesem Bereich ausgebaut werden. (7) Gezielte und mehrsprachige Information über Beratungsangebote für die Zielgruppe der Migrant/-innen über verschiedene Informationswege (Internet, Social Network, Flyer, Aushänge in Kitas und Schulen), Schaffung von Informationsangeboten/ -medien. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Derzeit ist ein Bildungsmarketingkonzept in Erarbeitung, im Zuge dessen auch die Produktion von mehrsprachigen Flyern / Internetangeboten geplant ist. (8) Übersetzung der Broschüre „Familienbildung – mach mit!“ in relevante Fremdsprachen im Rahmen der nächsten Förderphase von „Lernen vor Ort“. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Die Übersetzung ist erfolgt. (9) Prüfung der Möglichkeiten der Überarbeitung der Broschüre „Lernt unser Kind richtig sprechen“ mit dem Ziel, dass diese auch von Migrant/-innen bezüglich der jeweiligen Familiensprache genutzt werden kann. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Es wurde eine Broschüre mit dem Titel „Erstsprache und Zweitsprache. Wie helfe ich meinem Kind gut Deutsch zu lernen“ herausgegeben. Sie steht seit Januar 2014 Interessierten in gedruckter Form und online zur Verfügung. 4 1.2.2 Schule (1) Im Handlungskonzept der Stadt Leipzig für den Schulerfolg werden spezielle Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund aufgenommen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Das fertig gestellte Konzept berücksichtigt über alle Jugendlichen betreffenden Handlungsempfehlungen und Maßnahmen hinaus auch den besonderen Handlungsbedarf bei Schülern mit Migrationshintergrund, deren Schulerfolg gefährdet ist. So wird eine „Optimierung der konkreten Umsetzung des Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten/-innen in Leipzig, insbesondere in Hinblick auf Jugendliche, die erst in den höheren Klassen eingeschult werden und nur noch wenige Schuljahre bis zum Abschluss haben“ empfohlen und mit konkreten Maßnahmen untersetzt. (2) Durch Verstetigung des Bildungsberichtswesens (Bildungsreport) wird zur Verbesserung der Datenlage beigetragen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Das Bildungsberichtswesen wird fortgeführt. (3) Die Stadt stimmt sich im Bereich der Jugendhilfe mit den relevanten Akteuren hinsichtlich einer Optimierung des Übergangs Kitas – Grundschulen für Kinder, bei denen die Familiensprache nicht Deutsch ist, ab. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen zwischen Kita und Grundschule/Hort unterstützen die Sprach- und Kulturmittler den Übergang individuell und je nach Bedarf. Eine grundsätzliche Abstimmung zwischen Jugendhilfe und SBA-L sollte in der Kooperationsvereinbarung enthalten sein oder dort aufgenommen werden. (4) Die Stadt prüft im Rahmen der 2. Förderperiode des Bundesprogramms „Lernen vor Ort“ die Realisierung einer speziellen Studie zu den Lernergebnissen von Schülern mit Migrationshintergrund, einschließlich einer Evaluation der Förderinstrumente in Schulen (incl. Förderschulen). V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Eine Umsetzung ist im Rahmen des Projektes nicht möglich. Daten zu Schüler/-innen mit Migrationshintergrund werden auch weiterhin im Bildungsreport analysiert und ausgewertet, auch im Sozialreport wird dieses Themenfeld an geeigneten Stellen beleuchtet. (5) Die Leipziger Bildungsberatung bezieht in die Beratung im Leipziger Osten die Bildungsbeauftragten der Migrantenorganisationen ein (vgl. dazu auch Maßnahme 1 im Abschnitt 5 Spracherwerb). V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Die Bildungsberatung kann aus Kapazitätsgründen im Leipziger Osten nur in begrenztem Umfang und zeitlich befristet stattfinden. Durch die Vernetzung mit Migrantenorganisationen wird angestrebt auch Migrantinnen und Migranten einen besseren Zugang zu diesem Angebot zu ermöglichen. (6) Bei der Umsetzung der „Sächsischen Förderrichtlinie zum Ausbau von Ganztagsangeboten“ in Leipzig erfolgt die Beratung der Schulleiter/-innen dahingehend, diese Angebote verstärkt als Möglichkeit für interkulturelles Lernen in allen Schulformen zu nutzen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Im Schuljahr 2012/13 wurden eine Reihe von Ganztagsangeboten der Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund sowie der interkulturellen Bildung gewidmet. Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 wird geprüft, inwieweit sich dieser Anteil bezogen auf alle Angebote erhöht hat. (7) Verstärkte Nutzung der Möglichkeit zur Einstellung von geeigneten Personen mit Migrationshintergrund als Sozialarbeiter/-innen / Erzieher/-innen mit der Auflage zur Nachqualifizierung und offensive Werbung dafür bei Migrant/-innen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung in Kooperation mit dem Personalamt Umsetzungsstand Eine mögliche Einstellung von geeigneten Personen mit Migrationshintergrund findet im Zusammenwirken mit dem Personalamt kontinuierliche Berücksichtigung in den Personalauswahlverfahren des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. (8) Im Rahmen der Kommunalen Gesamtstrategie für Demokratie und Vielfalt „Leipzig. Ort der Vielfalt“ fördert die Stadt Projekte des Empowermenttrainings für Kinder mit Migrationshintergrund und deren Eltern. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung (vgl. dazu auch die Maßnahmen 3, 6 und 7 im Abschnitt Elementarbereich) Umsetzungsstand Im Jahr 2013 gab es keine dementsprechenden Projektanträge. Inhaltliche Schnittpunkte gibt es zum geförderten Projekt des Zentrums für Europäische und Orientalische Kultur e.V. Entwicklung der Ausstellung "Mein Gott, Dein Gott, kein Gott" zu dem eine Ausstellungsbegleitung/ - Modul für Kinder erarbeitet und durchgeführt wird. (9) Erhöhung der Rate der erfolgreichen Schulabsolvierenden mit Migrationshintergrund mit einem vertieften Schwerpunkt bei der Schulsozialarbeit mit Schulmüden. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Um erfolgreiche Bildungsbiografien zu fördern setzt das Amt für Jugend, Familie und Bildung auf Schulsozialarbeit, entsprechende Ganztagsangebote und interkulturelle Projekte in Zusammenarbeit mit freien Trägern. Beispiele sind das Projekt „Kompetenzentwicklung sichert 6 Schulerfolg“ des CVJM, die Projekte „Kompetenzagentur“ und „2. Chance“ im Planungsraum Nord sowie die Zusammenarbeit mit Pandechaion e.V. als Träger von Flüchtlingsunterkünften in Leipzig. Im Planungsraum West werden Projekte mit dieser Zielstellung ab 2014 initiiert und begleitet. (10) Fortführung der Kontakte mit der Sächsischen Bildungsagentur bezüglich des DaZUnterrichts in verschiedenen Leipziger Schulen. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand In der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig (SBAL) wurde als ein Schwerpunkte der Zusammenarbeit die Förderung der sprachlichen Integration, insbesondere durch Deutsch als Zweitsprache und den herkunftssprachlichen Unterricht benannt. Die SBAL hat in Abstimmung mit dem Referat für Migration und Integration und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung einen Flyer für Eltern mit Migrationshintergrund zu Deutsch als Zweitsprache und herkunftssprachlichem Unterricht vorbereitet, der auch in weitere Sprachen übersetzt werden soll. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen der SBAL und dem Referat für Migration und Integration. (11) Unterstützung und Begleitung von Förderanträgen im Bereich Sprachförderung und Elternbildung. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Das Referat für Migration und Integration unterstützte das Quartiersmanagement Leipziger Osten bei der Beantragung von Landesmitteln für die Durchführung des Deutschförderprojekts HIPPY. Das Projekt ist am 1. März 2014 angelaufen. 1.2.3 Spracherwerb (1) Im Rahmen der Leipziger Bildungsberatung werden Migrant/-innen als besondere Zielgruppe wahrgenommen und angesprochen. Beratung zu Deutsch-Lern-Angeboten wird vorgehalten. Es ist zu prüfen, ob die Stadt Leipzig eine koordinierende Stellung für Interessenten an Integrationskursen und die Anbieter solcher Kurse einnehmen kann (vgl. dazu auch die Maßnahme 2 im Handlungsfeld 2). V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Eine Beratung zu Deutsch-Lern-Angeboten wird insofern vorgehalten, als dass Informationen zu den einzelnen Kursleveln und Adressen von Kursanbietern an Ratsuchende weitergegeben werden. Die Leipziger Bildungsberatung kann die Aufgabe einer koordinierenden Stelle für Interessenten und Anbieter von Integrationskursen nicht übernehmen. Durch die Übernahme einer solchen Aufgabe könnte die Trägerneutralität der Leipziger Bildungsberatung nicht erhalten bleiben. Darüber hinaus wäre die Übernahme einer solchen Aufgabe mit den vorhandenen Ressourcen auch nicht möglich. Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Leipzig hat grundsätzlich die Bereitschaft erklärt, Träger einer neutralen Anlaufstelle für Kursinteressenten zu sein, unter der 7 Voraussetzung, dass die Integrationskursträger zu einer Kooperation mit der VWA bereit sind. Zur Zeit wird geprüft, ob eine spezielle Veranstaltung zu diesem Thema mit der Vorstellung von best practise Beispielen aus anderen Kommunen durchgeführt werden sollte. (2) Im Rahmen der zukünftigen zentralen Vergabe von Kitaplätzen wird die Teilnahme an einem Integrationskurs durch Eltern mit Migrationshintergrund im Kontext des § 24 SGB VIII Erwerbstätigkeit/ Ausbildung gleichgestellt und dementsprechend priorisiert. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand In Leipzig gibt es keine zentrale Vergabe von Kita-Plätzen. Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben grundsätzlich alle Kinder ein Zugangsrecht. Im Rahmen von Prioritätensetzungen ist bei Engpässen in der Platzversorgung zu entscheiden. (3) Mitarbeit in der AG „Sprache und Sprachausbildung“ des Netzwerkes „Integration – Migranten in Leipzig“. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Die AG „Sprache und Sprachausbildung“ des Netzwerkes besteht faktisch nicht mehr. Sie hat ihre Arbeit aufgrund mangelnder Beteiligung und struktureller Probleme im Netzwerk eingestellt. (4) Weitere Förderung der Zusammenarbeit der Leipziger Integrationskursträger auf lokaler Ebene. V.: Referat für Migration und Integration in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Umsetzungsstand Das Referat für Migration und Integration organisierte gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Treffen der Leipziger Integrationskursträger im Dezember 2013. Weitere Treffen sind geplant. (5) Die Stadt Leipzig setzt sich zur Qualitätssteigerung von Integrationskursen beim BAMF, Regionalstelle Chemnitz, für die Konzipierung von Verbundangeboten ein (z. B. mit Jobcenter, Trägern der Gesundheitsvorsorge) - mit dem Ziel praxisbezogener Vermittlung der Lerninhalte. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Im Herbst 2013 wurden Vorgespräche mit zwei Integrationskursträgern sowie mit dem BAMF, Regionalstelle Chemnitz zur Konzipierung von Verbundmaßnahmen geführt. Dies war auch ein Thema beim Integrationskursträgertreffen im Dezember 2013. Als Ergebnis des Treffens konstituierte sich eine Vorbereitungsgruppe zur Durchführung der geplanten Maßnahmen. (6) Pflege und Ausbau der Internet–Rubrik „Deutsch lernen“ als Informationsquelle für Migrant/innen, Migrationsberatungsstellen und Kursträger und als Möglichkeit für Kursträger, über ihre Angebote zu informieren. V.: Referat für Migration und Integration 8 Umsetzungsstand Nach dem Relaunch von Leipzig.de steht die Internet-Rubrik „Deutsch lernen“ in geänderter Fassung wieder zur Verfügung. Sie wird kontinuierlich ausgebaut und gepflegt. Aus technischen Gründen ist es zur Zeit noch nicht realisierbar, den Kursträgern über einen Zugang zu ermöglichen, ihre Daten selbst einzugeben und zu aktualisieren. (7) Mitwirkung beim Projekt LeLeBe – Alpha „Leipziger Lernberatung in Integrationskursen mit Alphabetisierung“ im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Das Referat für Migration und Integration beteiligt sich an den Sitzungen des Steuerungskreises und unterstützt die Projektmitarbeiter bei Einzelfragen zu verschiedenen Themen. (8) Weiterführung der städtisch geförderten Sprachkurse für Asylbewerber und Geduldete. V.: Sozialamt Umsetzungsstand Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 wurden die städtisch geförderten Sprachkurse fortgeführt sowie die Mittel ab dem Haushaltsjahr 2013 auf insgesamt 20.000 €/Jahr (+10.300 €) erhöht. (9) Die Stadt prüft die Möglichkeiten einer Kooperation zwischen der Volkshochschule und Leipziger Stadtbibliotheken zur Durchführung von Integrationskursen. V.: Volkshochschule in Zusammenarbeit mit den Leipziger Städtischen Bibliotheken Umsetzungsstand Zwischen den Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) und der Volkshochschule (VHS) existiert eine Kooperationsvereinbarung, die am 28.11.2012 unterzeichnet wurde. Die Durchführung von Integrationskursen in den Räumen der LSB war nie Gegenstand der Zusammenarbeit. Dieser Maßnahmepunkt wurde ohne Zustimmung der VHS in das Gesamtkonzept aufgenommen.1 Die VHS führt keine Kurse mit ausschließlich über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Teilnehmern durch. Es laufen stets mindestens 3 Parallelkurse auf einer Leistungsstufe, es wird kein Kurs aus diesem Verbund räumlich herausgelöst. Die Betreuung von Deutschkursen an einem anderen Kursort stellt eine besondere logistische Herausforderung für alle Beteiligten dar. Kursorte zur Durchführung von Integrationskursen sind beim BAMF explizit zu beantragen und müssen klar definierte Bedingungen erfüllen. (10) Aufbau einer Kooperation mit dem Gesundheitsamt mit dem Ziel der Durchführung von thematischen Deutschkursen (Gesundheitsbildung) im Leipziger Osten für die Zielgruppe (junge) Frauen, Mütter und werdende Mütter. V.: Volkshochschule Leipzig Umsetzungsstand Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde ein thematischer Deutschkurs für Mütter mit Migrationshintergrund entwickelt und angeboten, es meldeten sich jedoch trotz Werbung auf verschiedenen Wegen und wiederholtem Angebot des Kurses keine Teilnehmer. 1 Anm.: Die Vorlage wurde seinerzeit vom Dez. V mit dieser Maßnahme mitgezeichnet. 9 1.2.4 Studium (1) Fortsetzung der Kooperation der Ausländerbehörde mit den Hochschuleinrichtungen in Leipzig innerhalb der Willkommenswochen der Einrichtungen bezüglich der Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse für neu eingeschriebene Studierende. V.: Ordnungsamt / Ausländerbehörde Umsetzungsstand Die Ausländerbehörde arbeitet eng mit Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitutionen zusammen. Diese erhalten stetig Information über gesetzliche Änderungen. Insbesondere zu Semesterbeginn bietet die Ausländerbehörde Gruppenterminen und Termine außerhalb der normalen Öffnungszeiten an. Mitarbeiter der Ausländerbehörde referieren im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten auch vor Ort über Neuerungen und stehen Rede und Antwort. 1.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten Seit Februar 2013 steht der Stadtverwaltung zur Überbrückung von Sprachbarrieren die Nutzung von Sprach- und Integrationsmittlern zur Verfügung. Im Bereich des Amtes für Jugend, Familie und Bildung können - über die Kitas in städtischer Trägerschaft hinaus - auch Kitas in freier Trägerschaft sowie Horte Sprach- und Integrationsmittler anfordern. Damit können nun in einigen wesentlichen Bildungsbereichen sprachliche Barrieren überbrückt werden, wenngleich der Bedarf an Sprachmittlung an Schulen noch nicht gedeckt wird. Im Rahmen der COMENIUS-Regio-Partnerschaft "Schulerfolg sichern in Leipzig und Riga", die im August 2013 ins Leben gerufen wurde, findet auch das Thema Schüler/-innen mit Migrationshintergrund Berücksichtigung. Leipziger Partner des Projekts sind die 16. Oberschule (45% der Schüler haben einen Migrationshintergrund), das BSZ 7 und das Johannes-KeplerGymnasium. Die Leipziger Schwerpunkt-Kitas im Rahmen des Bundesprogramms "Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" veranstalteten im November 2013 eine Sprachwoche. Neben Informationsveranstaltungen, Workshops und thematischen Fortbildungen für Eltern stand z.B.in der Kita Konradstraße das Thema Mehrsprachigkeit im Fokus. 10 2 Handlungsfeld Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung 2.1 Aktuelle Entwicklungen Nach wie vor ist der Anteil der erwerbsfähigen Ausländer ohne Arbeit in Leipzig mehr als doppelt so hoch wie der entsprechende Anteil deutscher Arbeitslosen und gibt damit einen Hinweis auf den fortbestehenden Handlungsbedarf, angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels in verschiedenen Wirtschaftszweigen. Positiv zu vermerken ist, dass sich die Bundesregierung - laut Koalitionsvertrag – vorgenommen hat, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei Monaten zu erlauben (aktuell: nach 9 Monaten). Zugleich will sie das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) wo notwendig anpassen und Migrantinnen und Migranten finanziell unterstützen, die noch Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren müssen, damit ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird. Für ihre sogenannten informellen Kompetenzen, die sie nicht durch Zertifikate belegen können, sollen neue Verfahren entwickelt und erprobt werden, die zu Transparenz und Anerkennung führen. Insbesondere bei individuellen Anpassungs- und Ergänzungsqualifizierungen will man „vorhandene Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausbildungsförderung (BAföG, AFBG, SGB III) und der aktiven Arbeitsmarktpolitik noch besser ausschöpfen und wo notwendig ausweiten - unter anderem im Rahmen eines ESF-Programms „Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes.“ Bei Umsetzung dieser Vorhaben sind vor Ort positive Auswirkungen in diesem Handlungsfeld zu erwarten. 2.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen (1) der Die Stadt Leipzig setzt sich beim Jobcenter für die Professionalisierung und Absicherung Beratung zu den Themen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Nachqualifizierung und Weiterbildung für Migrant/-innen durch seine Mitarbeiter/-innen ein. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde noch nicht begonnen. (2) Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in der Leipziger Bildungsberatung werden so angelegt, dass auch Migrantinnen und Migranten sich eingeladen fühlen, Bildungsberatung zur Planung von Bildungswegen, inklusive der Ermittlung persönlicher Kompetenzen, in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der 2. Förderperiode des Programms „Lernen vor Ort“ werden Beratungskonzepte entwickelt, die auch die Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen umfassen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand 11 Besondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. fremdsprachige Flyer werden nicht ergriffen. Im Falle einer dauerhaften Ausweitung des Angebotes in den Leipziger Osten wird ein Flyer/Handzettel erstellt. Es ist nicht geplant, Beratungskonzepte zu entwickeln, die die Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen umfassen. Die Leipziger Bildungsberatung verweist Ratsuchende mit diesen Anliegen passgenau an die entsprechend spezialisierten Stellen bei Kammern oder Ministerien weiter. (3) Etablierung eines Stammtisches für Existenzgründer und Unternehmer mit Migrationshintergrund. V.: Amt für Wirtschaftsförderung unter Beteiligung des Referates für Migration und Integration und des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Umsetzungsstand Das Amt für Wirtschaftsförderung hat abgesehen von den MIQUA-, URBAN- und Soziale StadtMaßnahmen keine weiteren Migrantenwirtschaftsstammtische organisiert. Die Erfahrung aus vorgenannten Projekten hat gezeigt, dass eine spezifisch migrantenorientierte Ansprache über Stammtische die Zielgruppe nicht erreicht. Die Zielgruppe ist zu heterogen für gemeinsame Stammtische. (4) Fortführung des Leipziger Teils der Ausstellung „Wir sind Sachsen – Unternehmer mit Migrationshintergrund“. V.: Amt für Wirtschaftsförderung Umsetzungsstand Das Amt für Wirtschaftsförderung kann über die Materialien der Ausstellung, das Design der Website und andere Projektergebnisse nicht verfügen. Sie sind Eigentum des Projektträgers. Ohne diese Grundlagen kann die Maßnahme nicht fortgeführt werden. (5) Einwerbung von Förder- und Drittmitteln für Projekte der Beschäftigungsförderung unter besonderer Berücksichtigung von Migrant/-innen als Zielgruppe. V: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Umsetzungsstand Entsprechend des Beschlusses zum Stadtteilentwicklungskonzept (STEK LeO) wird die Integration im Leipziger Osten als Querschnittsaufgabe in allen Fachbereichen gesehen und ist auch jeweils dort verankert. Im Bereich Wirtschaft und Beschäftigung sind die Unterstützung der lokalen Ökonomie und damit auch der ethnischen Ökonomie sowie die stadtteilorientierte Beschäftigungsförderung wesentliche Ziele. Das Leuchtturmprojekt in diesem Bereich ist das Projekt „Schnittstellen für neue Arbeit im Quartier“ (Arbeitsläden) welches sowohl im Leipziger Osten als auch in Grünau verortet ist. Im Leipziger Osten wird besonderes Augenmerk auf die Integration von arbeitssuchenden Migrant/-innen gelegt. (6) Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber den städtischen Beteiligungsunternehmen dafür ein, dass bei ihnen der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund erhöht wird. V.: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Kommunalwirtschaft, Referat Beteiligung Umsetzungsstand Alle städtischen Beteiligungsunternehmen wurden über das Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig informiert. Eine Rückmeldung der Leipziger Versorgungs12 und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) beinhaltet, dass entsprechende Handlungsempfehlungen für die strategische Ausrichtung der Ausbildung im LVV-Konzern abgeleitet wurden. (7) Umsetzung des Pilotprojektes AKZESS (Welcome-Center für ausländische Fachkräfte). V.: Ordnungsamt Umsetzungsstand Die Umsetzung des Projekts AKZESS läuft seit dem 1.1.2013. AKZESS ist eine Initiative des SMI, die darauf gerichtet ist, dem Fachkräftemangel in Sachsen entgegen zu wirken. Das Angebot wurde in Wirtschaft und Forschung sehr gut angenommen und erfreut sich großer Nachfrage, so dass von Seiten der Ausländerbehörde mehr Personal zur Verfügung gestellt werden musste, um die Servicequalität zu halten. Auch von den Bürgern wurde das Termin- und Bestellsystem positiv bewertet, da die Wartezeiten stark gesunken sind und die notwendigen Vorsprachen minimiert werden konnten. (8) Die Stadt Leipzig wirbt verstärkt um Auszubildende mit Migrationshintergrund (z. B. Nutzung von Veranstaltungen und Netzwerken der Migrantenhilfe, ggf. Ausweitung des Sprachenangebotes der Informationsflyer, Plakataktion,Werbespots, Information an Schulen mit hohem Migrantenanteil, Schülerpraktika für Schüler mit Migrationshintergrund). V.: Personalamt Umsetzungsstand Im Rahmen der Kampagne zur Ausbildungsbörse (September bis Dezember 2013) wurde gesondert auf Interessenten mit Migrationshintergrund eingegangen. So wurden mehrsprachige Flyer erstellt und die Informationen auf der Homepage durch spezifische Informationen für Jugendliche mit Migrationshintergrund ergänzt. In einer zweiwöchigen Plakataktion im November 2013 warben Auszubildende mit Migrationshintergrund aus der Stadtverwaltung für die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze 2014. Zusätzlich erfolgte Indoor-Werbung durch die Verteilung von Flyern z. B. an Vereine, Jugendeinrichtungen, Kinder- und Familienzentren, Mittelschulen und Gymnasien mit hohem Migrantenanteil, Bürgerämter, die Ausländerbehörde, die Wirtschaftliche Sozialhilfe und Migrantenhilfe und das Fundbüro. Weitere Werbemaßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Bewerber/Bewerberinnen mit Migrationshintergrund war die Mitteilung an verschiedene Medien über diese Botschaft (Amtsblatt, Radiointerviews, Leipzig Fernsehen), über die Internetseite der Stadt Leipzig und über Facebook. Die Fortführung der Kampagne erfolgt durch die Teilnahme des Sachgebiets Ausbildung an der 6. Integrationsmesse am 16. Mai 2014. (9) Die Stadt Leipzig setzt sich beim Jobcenter Leipzig dafür ein, dass Maßnahmen für die passgenaue und individuelle Förderung von Migrant/-innen entwickelt bzw. verstärkt genutzt werden. V.: Referat für Beschäftigungspolitik Umsetzungsstand Diese Thematik wurde im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungsgespräche mit dem Jobcenter angesprochen. 13 (10) Im Rahmen des „Kernteams Arbeitsmarktmonitor“ zur Förderung und Koordinierung der Fachkräftegewinnung für die Region wird die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland und internationaler Studierender gesondert thematisiert (vgl. dazu auch Maßnahme 1 im Handlungsfeld 1 /Kapitel 1.4). V.: Referat für Beschäftigungspolitik unter Beteiligung des Amtes für Wirtschaftsförderung, der Ausländerbehörde und des Referats für Migration und Integration Umsetzungsstand Im Ergebnis der Gespräche im Rahmen des „Kernteams Arbeitsmarktmonitor“ ist geplant, vorhandene Informationen, die sich an internationale Fachkräfte und Studenten richten auf Leipzig.de in einem Portal zusammen zu führen. Vorgesehen ist die Fertigstellung dieses Portals für Mitte 2014. (11) Im Rahmen der Stelle zur Koordinierung der Berufs- und Studienorientierung werden Ausländer, die keinen Zugang zur dualen Ausbildung haben, über die Möglichkeiten der schulischen Ausbildung gezielt informiert. V.: Referat für Beschäftigungspolitik Umsetzungsstand Gemäß Vorgaben des Fördermittelgebers (Freistaat Sachsen, in 2013 und 2014 95%-ige Förderung durch ESF-Mittel) sind alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 Zielgruppe der "Regionalen Koordinierungsstellen Berufs- und Studienorientierung". Dabei haben die Koordinierungsstellen keinen eigenen Beratungsauftrag. Ihr Auftrag ist es, die regionalen Angebote der Berufs- und Studienorientierung für diese schulische Zielgruppe transparent zu machen. Dazu bündeln sie die Angebote, bereiten sie auf für eine zielgruppenspezifische Kommunikation und passen die regionalen Angebote inhaltlich und quantitativ an den tatsächlichen Bedarf der Schulen und Unternehmen an. Sie berücksichtigen spezifische Themen wie Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss, mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund usw. in besonderer Weise und arbeiten dafür mit den jeweiligen Institutionen zusammen. Schwerpunkt der Leipziger "Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung" sind 2014 eine Reihe von Aktivitäten zur Professionalisierung entsprechender Multiplikatoren und Multiplikatorengruppen. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der verschiedenen institutionellen Akteure für Handlungsbedarfe im Kontext von Migration. (12) Koordination der Arbeit der AG „Ausbildung und Arbeit“ des Netzwerkes „Integration – Migranten in Leipzig“. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Die AG „Ausbildung und Arbeit“ des Netzwerkes „Integration – Migranten in Leipzig“ trifft sich regelmäßig ein Mal pro Monat und wird durch das Referat für Migration und Integration koordiniert. (13) Die Stadt Leipzig prüft den Beitritt zur „Charta der Vielfalt“. V.: Referat für Migration und Integration unter Beteiligung des Amtes für Wirtschaftsförderung Umsetzungsstand Die Vorlage zum Beitritt Leipzigs zur "Charta der Vielfalt" befindet sich im Verfahren. 14 (14) Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS) in Bezug auf die Aktivitäten in Leipzig. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Im Dezember 2013 fand ein umfassender Erfahrungsaustausch mit dem Projektträger der Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen, EXIS statt. Der Austausch von aktuellen Informationen sowie eine Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts RESQUE PLUS erfolgen kontinuierlich. (15) Koordination der Verbesserung des Informationsflusses über die Vorbereitungsklassen und die Besondere Bildungsberatung (vormals Schullaufbahnberatung) für junge erwachsene Migrant/-innen. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Es finden quartalsweise Treffen der beteiligten Institutionen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Sächsische Bildungsagentur Leipzig, Jobcenter, Ausländerbehörde, Sozialamt, Referat für Migration und Integration, BSZ Gutenbergschule) unter Koordination des Referates für Migration und Integration statt. (16) Fortführung der Beteiligung am Projekt „RESQUE PLUS“ (Hilfe für Flüchtlinge zur Qualifizierung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt) bis zum 30.11.2013. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Die Beteiligung am Projekt „RESQUE PLUS“ wurde wie geplant bis Ende November 2013 erfolgreich fortgeführt. Darüber hinaus konnte eine Verlängerung des Projektzeitraums bis zum 31.12.2014 erreicht werden. (17) Der umfangreiche Internetauftritt zum Thema Qualifizierung und Beschäftigung wird laufend aktualisiert und ggf. erweitert. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Nach dem Relaunch von Leipzig.de steht die Internet-Rubrik „Qualifizierung und Beschäftigung“ wieder zur Verfügung und wird laufend aktualisiert und erweitert. (18) Weitere aktive Vertretung der migrantenspezifischen Belange im Jobcenter-Beirat Leipzig. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Die aktive Vertretung der migrantenspezifischen Belange im Jobcenter-Beirat erfolgt fortlaufend. Darüber hinaus wurde das Handlungsfeld 2 des Gesamtkonzepts im Jour Fixe (Jobcenter Leipzig, Stadt Leipzig) am 23.09.2013 vorgestellt. In einem daraus resultierenden Gespräch zwischen der Geschäftsführung des Jobcenters Leipzig und dem Referat für Migration und 15 Integration am 12.03.2014 wurde das Thema vertieft diskutiert. 2.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten Am Herder-Institut der Universität Leipzig wird ein Projekt „VISS – Verbleibspotential internationaler Studierender in Sachsen“ durchgeführt, welches die komplexen Prozesse der Bleibeentscheidung und des Arbeitsmarktzugangs internationaler Studierender am Beispiel des Freistaats Sachsen untersucht. Darüber hinaus betreibt die Universität Leipzig als Internetpräsentation ein Welcome Center und möchte damit die internationalen Gastdozenten und Gastwissenschaftler der Universität, die mindestens drei Monate in Leipzig verweilen, unterstützen. Das Portal des Welcome Centers bietet spezifische Informationen und Beratungsangebote sowohl für international mobil Lehrende und Gastwissenschaftler als auch für deren Betreuer in den Instituten und Fakultäten an. Städtische Ämter arbeiten an einer Internetpräsenz „Willkommen in Leipzig“ (in Deutsch und Englisch), auf der umfassende Informationen zum Ankommen, Arbeiten und Leben in Leipzig sowie zu Studien und Ausbildungsmöglichkeiten eingestellt werden. Da viele Eltern mit Migrationshintergrund wenig über das deutsche Ausbildungssystem wissen, wurde eine Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) „Ausbildung in Deutschland Zugewanderte Eltern unterstützen ihre Kinder beim Einstieg ins Berufsleben“, über verschiedene Netzwerke innerhalb der Stadtverwaltung an Einrichtungen mit Zuwandererkontakt verteilt. Diese Broschüre liegt in Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch vor. 16 3 Handlungsfeld Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung 3.1 Aktuelle Entwicklungen Der steigende Bedarf an qualifizierten Sprachmittlern im Gesundheitsbereich und häufige Nachfragen im Referat für Migration und Integration zeigen, dass die Notwendigkeit einer qualifizierten Sprachmittlung zunehmend gesehen wird, um Unter-, Über- oder Fehlversorgung zu vermeiden. Für die Gesundheitseinrichtungen der Stadtverwaltung kommt der Sprach- und Integrationsmittlerpool diesem Bedarf entgegen, deckt aber damit nur einen sehr kleinen Teil des Sprachmittlerbedarfs im Gesundheitswesen allgemein ab. In der Regel ist die grundlegende gesundheitliche Versorgung von Zuwanderern gesichert. Der im Gesamtkonzept dargestellte Klärungs- und Handlungsbedarf bei der Versorgung von Menschen ohne regulären Aufenthalt, aber auch beim Krankenversicherungsschutz von manchen Unionsbürgern besteht weiter fort. Nach wie vor ist die Datenlage zur Nutzung von Gesundheitsangeboten durch Migranten unbefriedigend. Es erfolgt keine systematische Erfassung des Migrationshintergrundes, was eine Einschätzung der gesundheitlichen Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe erschwert. So werden beispielsweise im Rahmen der Kita-Untersuchung und der Schulaufnahmeuntersuchung Sprachauffälligkeiten und -störungen am häufigsten dokumentiert (vgl. „Daten und Fakten zur Kindergesundheit in der Stadt Leipzig 2013“). Da der Migrationsstatus nicht erhoben werden darf, bleibt allerdings offen, inwieweit Sprachauffälligkeiten bei Kindern mit Migrationshintergrund darauf zurückzuführen sind, dass sie Deutsch als Zweitsprache lernen. Eine Anfrage des Referats für Migration und Integration beim zuständigen Referat des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, ob eine Erfassung des Migrationshintergrundes auf freiwilliger Basis erfolgen kann, blieb bisher unbeantwortet. 3.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen (1) Die Stadt unterstützt im Rahmen der Sportförderung gezielt Angebote für Migrant/-innen in Sportvereinen, besonders auch ihre Gewinnung für eine ehrenamtliche Übungsleitertätigkeit. V.: Amt für Sport Umsetzungsstand Im Rahmen der Projektförderung 2013 für ausgewählte Gruppen im Freizeit- und Breitensport wurden 6 Angebote von Sportvereinen für die Integration von Migrant/-innen gemäß Sportförderungsrichtlinie finanziell unterstützt. (2) Die Beratungsstelle „Kleeblatt“ wird zu einer allgemeinen Gesundheitsberatungsstelle unter spezifischer Berücksichtigung auch der Zielgruppe der MigrantInnen ausgebaut. 17 V.: Gesundheitsamt Umsetzungsstand Aus räumlichen Kapazitätsgründen muss diese Aufgabe zurückgestellt werden. Seit 01.08.2013 werden die dafür vorgesehenen Räume im Kleeblatt von der Stabsstelle Bundeskinderschutzgesetz/ Familienhebammen des Gesundheitsamtes genutzt. Aus diesem Grund müssen alle weiteren Beratungsangebote auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Die Erfahrungen während 1 ½ Jahren, in denen Angebote zur Schwangerenberatung, Informationen zu Selbsthilfegruppen, eine Impfberatung sowie eine Migrationsberatung vor Ort waren zeigt darüber hinaus, dass die vorgehaltenen Angebote nicht angenommen wurden. (3) Das Thema Migration wird als Querschnittsthema im Gesunde-Städte-Netzwerk verankert und Migrant/-innen werden in die Netzwerkarbeit einbezogen. V.: Gesundheitsamt Umsetzungsstand Das Netzwerk hat sich 3 Arbeitsschwerpunkte - gesundheitliche Chancengerechtigkeit, gesundheitsförderliche Umwelt, gesundheitliche Versorgung - gesetzt, die Migranten (wie auch andere Zielgruppen) im Blick haben. Beim Aufzeigen von Angeboten der Gesundheitsförderung, der Prävention und der Kurration spielen fremdsprachliche und kultursensible Angebote eine wichtige Rolle. (4) Es wird geprüft, ob Migrant/-innen als Zielgruppe bzw. Maßnahmen für Migrant/-innen als Zuwendungszweck in die Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes aufgenommen werden können. V.: Gesundheitsamt Umsetzungsstand Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. (5) 5.6 Die Übersetzung von relevanten Informationsmaterialien des Gesundheitsamtes in Fremdsprachen wird geprüft. (Die Maßnahme nimmt teilweise Bezug auf die Maßnahme des Altenhilfeplanes 2012.) V.: Gesundheitsamt Umsetzungsstand Die dazu notwendigen finanziellen Mittel können aus dem Haushalt des Gesundheitsamtes derzeit nicht übernommen werden. Alternative Fördermöglichkeiten werden weiterhin gesucht. (6) Es erfolgt die Veröffentlichung eines Aufrufes im Amtsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Leipzig mit dem Ziel, bei einer Neuauflage des Verzeichnisses der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit Fremdsprachenkenntnissen sowie weiterer Beratungsangebote auch weitere Gesundheitseinrichtungen bzw. Gesundheitsberatungsstellen aufzunehmen. V.: Gesundheitsamt unter Beteiligung des Referates für Migration und Integration Umsetzungsstand Der Aufruf erfolgte im Juli 2012 über das Amtsblatt und die LVZ sowie über die jeweiligen Dachorganisationen (z.B. Hebammenstammtisch, SSB, Behindertensportbund). Allerdings blieb 18 die Resonanz vor allem bei Physiotherapeuten und Gesundheitssportangeboten unter den Erwartungen. Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden und Gesundheitssportangebote wurden in das Verzeichnis der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit Fremdsprachenkenntnissen aufgenommen und das aktualisierte Verzeichnis gemeinsam mit dem Referat für Migration und Integration im Januar 2014 neu aufgelegt. (7) Es erfolgt eine mehrsprachige Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit für Senior/-innen zu Gesundheitsthemen sowie die Einbeziehung von Migrant/-innen in Multiplikatorenschulungen zu diesen Themen. (Die Maßnahme nimmt Bezug auf die Maßnahme 5.6 des Altenhilfeplanes 2012). V.: Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen unter Beteiligung des Gesundheitsamtes Umsetzungsstand Der Einleitungsteil der Broschüre „Betreutes Wohnen und Servicewohnen im Alter“ wird ins Russische übersetzt und liegt in Kürze als Ergänzungsheft zur Broschüre vor. Darüber hinaus erlaubt die personelle und finanzielle Situation des Referats keine weiteren Aktivitäten. (8) Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für die Möglichkeit der Erhebung des Migrationshintergrundes bei den Kita- und Schulaufnahmeuntersuchungen ein. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Diesbezügliche vorbereitende Anfragen an das Gesundheitsamt blieben unbeantwortet. (9) Bei Bedarf wird der Gesundheitswegweiser für Migrant/-innen neu aufgelegt. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Da der Freistaat Sachsen auf der Grundlage des Leipziger Gesundheitswegweisers für Migranten einen eigenen Wegweiser erarbeitet hat, der auch in mehreren Sprachen vorliegt besteht derzeit kein Bedarf für eine Neuauflage. Darüber hinaus wurde das aktualisierte „Verzeichnis niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten mit Fremdsprachenkenntnissen“ vom Referat für Migration und Integration und dem Gesundheitsamt im Januar 2014 neu aufgelegt. (10) Es erfolgt eine verbesserte Datenerhebung zu Menschen mit Migrationshintergrund im Bereich des Sozialamtes (z. B. Schwerbehinderteneigenschaft, Eingliederungshilfe, Betreuung nach BetrBG, Hilfe zur Pflege usw.) und die Abbildung in der kommunalen Sozialberichterstattung. Dabei wird berücksichtigt, dass die Realisierung an die Möglichkeiten der im Sozialamt eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme gebunden ist. V.: Sozialamt Umsetzungsstand Das Dezernat V plant, im nächsten Sozialreport einen gesonderten Abschnitt zur Entwicklung der Leistungen nach AsylbLG aufzunehmen. Darüber hinaus werden bei der Erarbeitung des Sozialreports unter Berücksichtigung der Auswertungsmöglichkeiten der im Sozialamt eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme entsprechende Daten zu Personen mit Migrationserfahrung erhoben und ausgewiesen. 19 (11) Bei der Erarbeitung des Konzeptes für die Betreuung älterer und zunehmend pflegebedürftiger Menschen werden die besonderen Belange von Migrant/-innen berücksichtigt und Migrantenorganisationen / Migrantenberatungsstellen an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt. V.: Sozialamt Umsetzungsstand Das Konzept zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen wird im Sozialamt noch zu erarbeiten sein. Entsprechend der Verfügbarkeit von Daten können die Belange der pflegebedürftigen Personen mit Migrationshintergrund mit besondere Berücksichtigung finden. Über eine Beteiligung der Migrantenorganisationen in der Konzepterstellung ist dann im Zuge der Erarbeitung zu entscheiden, abhängig von der Einbeziehung weiterer Interessengruppen. (12) Ein Netzwerk zwischen Migrations- und Suchtberatung/-behandlung, Psychotherapie, psychiatrischer Versorgung, komplementären Hilfen und Kostenträgern wird initiiert, welches die besonderen Bedarfe von Migrant/-innen aufgreift. V.: Städtisches Klinikum „St. Georg“ Umsetzungsstand Gegenwärtig stehen keine finanziellen Mittel für die Umsetzung zur Verfügung. (13) Die Stadtverwaltung prüft die Einführung eines anonymisierten Krankenscheines und die Einrichtung einer Vergabestelle, um die unkomplizierte medizinische Versorgung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus zu gewährleisten. V.: Sozialamt Umsetzungsstand Die Einführung eines anonymisierten Krankenscheines befindet sich noch in der Prüfung. 3.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten Die Stadt Leipzig beteiligt sich am Modellprojekt Koordinierungsstelle Gesundheit, deren Ziel es ist, die Entwicklung gesundheitsförderlicher Strukturen auf Stadtteilebene zu unterstützen, Partnerschaften für gesunde Leipziger Stadtteile aufzubauen und zu festigen sowie die Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe in der Kommune zu verankern. Als ein Schwerpunkt der Arbeit wurde die Aufklärung und Sensibilisierung für Gesundheitsfragen bei Senioren, Migranten und sozial Benachteiligten festgelegt. Ein wichtiger Aspekt der Gesundheitsförderung ist der Sport. Mehrere Leipziger Sportvereine ermöglichen Kindern aus Flüchtlingsunterkünften die kostenlose Teilnahme an ihren Sportangeboten. Im Gesundheitsamt wurde eine neue Mitarbeiterin mit Migrationshintergrund eingestellt. 20 4 Handlungsfeld Sozialräumliche Integration 4.1 Aktuelle Entwicklungen Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen erreichten die Stadtverwaltung Anfragen Leipziger Bürger, die Hilfe anboten oder Kontakt zu Flüchtlingen suchten. Dies zeigt, dass viele Menschen das Zusammenleben mit den Neuankömmlingen gestalten und Integrationsunterstützung vor Ort leisten wollen. Die sozialräumliche Perspektive setzt sich auch in der Verwaltung immer mehr durch. Sie ist bestrebt, Angebote und Dienstleistungen in den einzelnen Stadtteilen vorzuhalten und gerade in den Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Zuwanderern diese Angebote für sie zu öffnen, auf sie zugeschnittene Angebote zu unterbreiten sowie Begegnungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. 4.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen (1) Die sozialen Dienstleistungen, wie auch Jugend- und Bildungseinrichtungen in den Stadtteilen in städtischer Trägerschaft werden stärker als bisher interkulturell ausgerichtet und es wird geprüft, inwieweit über Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern und Ausschreibungen dies auch bei ihnen angeregt und umgesetzt werden kann. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt, Leipziger Städtische Bibliotheken Umsetzungsstand Amt für Jugend, Familie und Bildung: Interkulturelles Arbeiten wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Die Arbeit der sozialen, Jugend- und Bildungseinrichtungen ist seit jeher interkulturell ausgerichtet (Innerer Osten). Außerdem ist die interkulturelle Arbeit Bestandteil der Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern. Sozialamt: Interkulturelle Arbeit bildet einen Aufgabenbestandteil der sozialen Betreuung innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte sowie im dezentralen Wohnen sowie deren Wirken in den jeweiligen Stadtteil bzw. das Wohnumfeld. Bei Ausschreibungen des Sozialamtes für soziale Dienstleistungen wird bei Bedarf die interkulturelle Ausrichtung der Angebote mit geprüft. Dies stellt laufendes Verwaltungshandeln dar. Leipziger Städtische Bibliotheken: In den verschiedenen Stadtteilbibliotheken sowie in der Stadtbibliothek existieren vielfältige Kontakte zu interkulturellen Vereinen, Einrichtungen und Institutionen mit dem Ziel, die Serviceangebote und vielfältigen Möglichkeiten des städtischen Bibliotheksnetzes besser kennen zu lernen und nutzen zu können. Beispielsweise werden Führungen für MigrantInnen angeboten, Teilnehmer von Integrations- und Alphabetisierungskursen der Volkshochschule besuchen die Bibliotheken, in der Kinderbibliothek 21 wurde eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Interkulturelle Feste“ durchgeführt, in der Stadtteilbibliothek Volkmarsdorf steht die Interkulturelle Bibliothek gerade auch für MigrantInnen zur Verfügung. Darüber hinaus unterhält die Bibliothek Kontakte zu Migrantenvereinen, Integrationskursträgern und weiteren Akteuren der interkulturellen Arbeit in Leipzig. (2) Die Stadt prüft, inwieweit über Ausschreibungen und Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern der sozialen Arbeit, von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen in den Sozialräumen, wie auch beim Quartiersmanagement (mehr) Personen mit Migrationshintergrund eingestellt und vorhandenes Personal interkulturell geschult werden kann. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt, Kulturamt Umsetzungsstand Amt für Jugend, Familie und Bildung: Diese Prozesse werden im Jahr 2014 initiiert und begleitet. Sozialamt: Das Sozialamt kann nur Ausschreibungen im eigenen Leistungsbereich verantworten. Beschäftigung von Menschen mit Migrationserfahrungen erfolgt durch den beauftragten Träger in Abhängigkeit von der wahrzunehmenden Aufgabe. Kulturamt: Die freien Träger sind in Sachen Personal und dessen Weiterbildung autark, in Diskussionsprozessen und Beratungen wird die Thematik jedoch durch die Fachmitarbeiter/innen Kulturförderung mit angesprochen. (3) Weitere Angebote zur Förderung der Sprach-, Sozial- und Lernkompetenz von Migrantenkindern werden unter Einbeziehung der Eltern und unterschiedlicher Akteure im sozialen Umfeld durchgeführt. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Angebote zur Förderung der Sprach-, Sozial- und Lernkompetenz von Migrantenkindern werden im Rahmen der Ganztagsangebote, der Schulsozialarbeit und in den Projekten zur Kompetenzentwicklung der Koordinierungsstelle Kompetenzentwicklung durchgeführt. (4) Eltern mit einer anderen Familiensprache als Deutsch werden gezielt dazu beraten, für ihre Kinder frühzeitig deutschsprachig begleitete Angebote (bspw. Krabbelgruppen, Familientreffs, PEKiP, Kita) in Anspruch zu nehmen, damit ihre Kinder alltagsintegriert die deutsche Sprache erlernen können. Die Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen werden verstärkt für die Sprachbildungspotentiale im Alltag sowie die besonderen Herausforderungen durch mehrsprachiges Aufwachsen sensibilisiert. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Die Sprach- und Kulturmittler begleiten Familien mit Migrationshintergrund und verweisen auf interne Angebote wie Krabbelgruppen, Elterncafé, Flohmarkt, Lese- und Spielenachmittage. Das Gütekriterium „Beratung und Unterstützung von Familien“ verpflichtet die KiFaZ interne und externe Angebote für Familien adäquat zu kommunizieren. Dazu gehört auch die Vermittlung von Angeboten zur Sprachförderung. In 19 kommunalen Kitas erfolgt zudem seit 2011 bis Dezember 2014 eine gezielte sprachliche Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Durch den Einsatz von Sprachförderkräften in ausgewählten Schwerpunkt-Kitas wird die alltagsintegrierte Sprachförderung mit Kindern umgesetzt. 22 (5) Bei der Konzipierung / Weiterentwicklung von Familienzentren werden die besonderen Belange der Migrant/-innen berücksichtigt. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Das von der HTWK entwickelte Gütesiegel „Leipziger Kinder- und Familienzentrum“ beinhaltet den Schwerpunkt „Unterstützung von Familien mit Migrationshintergrund“. Hier gilt es, in einem partnerschaftlichen Verhältnis den Integrationsprozess soweit als möglich zu begleiten und zu unterstützen. (6) Prüfung von Kinder- und Familienzentren in Mittelschulen in migrantenstärkeren Stadtteilen (z. B. 16. Mittelschule). V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Aktuell ist die Einrichtung von Quartiersschulen im Gespräch. Die 16. Oberschule ist dafür aber nicht vorgesehen. Gegenwärtig wird das Konzept einer Quartiersschule am Standort Ihmelstraße erarbeitet. (7) Die Schulen, Horte und Kitas werden verstärkt in die integrativen und interkulturellen Aktivitäten in den Stadtteilen einbezogen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittler im KiFaZ Eisenbahnstr., den angeschlossenen Einrichtungen sowie den umliegenden Schulhorten beinhaltet u.a. auch die Teilnahme an/die Begleitung der Kinder und ErzieherInnen während interkultureller Aktivitäten im Stadtteil. Beispielsweise finden im KiFaZ Eisenbahnstr. und Konradstraße jährlich Länderwochen statt. Hier stellen Eltern, Sprach- und Kulturmittler und Kinder ihre Kultur/ ihr Land vor. Beteiligt sind hauptsächlich Familien mit Kindern aus dem Sozialraum. Auch der Hort Am Rabet sowie die Familien der Krabbelgruppe des KiFaZ Eisenbahnstr. bringen sich mit ein. Jährlich findet ein gemeinsames, interkulturelles Familienfest Am Rabet unter Beteiligung der genannten Einrichtungen, des OFT Rabet und der Familien aus dem Leipziger Osten statt. (8) Im Rahmen des Einsatzes der „Koordinatoren für Jugend und Bildung“ wird interkulturelle Arbeit ein Vertiefungsgebiet darstellen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Das Vertiefungsgebiet zur interkulturellen Arbeit konnte nicht extra realisiert werden – die Bearbeitung dieses Themas erfolgt im Sinne einer Querschnittsaufgabe durch alle Koordinatoren für Jugend und Bildung. Ansatzweise werden die Themen durch das Vertiefungsgebiet kulturelle Bildung mit bedient und unterstützt. (9) Um Migrant/-innen besser ansprechen zu können, werden im Rahmen von „Lernen vor Ort“ einzelne Produkte zur Bildungsmobilisierung in Fremdsprachen übersetzt und auf sozialräumliche Besonderheiten zugeschnitten (unter Einbeziehung der Akteure der Migrantenarbeit vor Ort). V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung 23 Umsetzungsstand Derzeit ist ein Bildungsmarketingkonzept in Erarbeitung, im Zuge dessen auch die Produktion von mehrsprachigen Flyern / Internetangeboten geplant ist. (10) Im Rahmen der 2. Förderperiode des Programms „Lernen vor Ort“ werden speziell für den Leipziger Osten Beratungskonzepte entwickelt und Kooperationen aufgebaut, die eine umfassende Beratung zu allen Teilgebieten der Bildungsberatung, insbesondere für Migrantinnen und Migranten, ermöglichen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Ein spezielles Beratungskonzept für den Leipziger Osten wird nicht entwickelt. Die Leipziger Bildungsberatung verfügt über eine Beratungsethik, die von allen Mitarbeiter/innen beachtet und umgesetzt wird. Das Konzept der Leipziger Bildungsberatung als trägerneutrale Orientierungsberatung wird im Stadtzentrum, in Grünau und im Leipziger Osten gleichermaßen angewendet. (11) Bei der Gestaltung der überwiegend von Migrant/-innen genutzten sportbezogenen Infrastruktur werden Interessenvertreter dieser Bevölkerungsgruppe in den Planungsprozess einbezogen. V.: Amt für Sport Umsetzungsstand In der neu gebauten und im April 2013 eröffneten Sporthalle am Rabet wurde ein separater Sportraum geschaffen, der von außen nicht eingesehen werden kann. Er ermöglicht z.B. muslimischen Frauen eine sportbezogene oder anderweitige Freizeitgestaltung im Rahmen der vom Islam gebotenen Anforderungen. Dieser Raum wurde auf Anregung der Interessenvertretungen von MigrantInnen in die Objektplanung aufgenommen. (12) Das Projekt „Beauftragte/r gesellschaftlicher Zusammenhalt“ im Leipziger Osten wird über den jetzigen Förderzeitraum hinaus weitergeführt. V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Umsetzungsstand z.Z. offen (13) Die Quartiersmanagements sollten (insbesondere im Leipziger Osten) so ausgerichtet werden, dass zumindest interkulturelle Kompetenzen vorhanden sind, idealerweise aber Migrant/-innen zum Quartiersmanagement gehören. V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Umsetzungsstand In allen Quartiers- und Stadtumbau- bzw. Magistralenmanagements ist interkulturelle Kompetenz bei den entsprechenden Mitarbeitern vorhanden. (14) Es werden für die relevanten Stadtteile weitere Haushaltsmittel zur Durchführung von neuen und Verstetigung bisher erfolgreicher Projekte mit Migrantenbezug zur Verfügung 24 gestellt, bzw. Fördermittel eingeworben. V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Umsetzungsstand z.Z. offen (15) Migrantenorientierte Wirtschaftsprojekte – insbesondere im Leipziger Osten - werden weitergeführt und die Integrationsfunktion der Migrantenökonomie gestärkt. V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Amt für Wirtschaftsförderung Umsetzungsstand Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung: siehe Umsetzungsstand zu Maßnahme 5 im Handlungsfeld 2 Amt für Wirtschaftsförderung: Die durch Förderprogramme wie MIQUA, DIALOG etc. durchgeführten Projekte waren nicht so erfolgreich, dass diese ohne Förderansatz weitergeführt werden sollten. Hier hatte das ASW die Federführung. (16) Die Projektentwicklung in den Fördergebieten erfolgt stets gemeinsam mit den Fachämtern und mit den Akteuren vor Ort, unter Einbeziehung von Migrantenorganisationen. V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Umsetzungsstand Das Referat für Migration und Integration ist in die Projektentwicklungen einbezogen, z.B. Teilnahme an den ESF und EFRE Vorbereitungsworkshops zur neuen Förderperiode und AG Integrierte Stadtentwicklung. (17) In allen Fördergebieten wird ein Verfügungsfonds zur unkomplizierten Unterstützung kleiner Träger (einschl. Migrantenorganisationen) und von Nachbarschaftsprojekten bereitgestellt. V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Umsetzungsstand Durch Veröffentlichungen aber auch durch Flyer und den Internetauftritt der Stadt Leipzig sind die Verfügungsfonds bekannt gemacht worden. (18) Das Gesamtkonzept zur Integration wird für Stadterneuerungsgebiete, insbesondere für den Leipziger Osten als Teil der Stadtteilentwicklungskonzepte konkretisiert. V.: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Umsetzungsstand Das für das Gesamtkonzept zur Integration federführende Referat für Migration und Integration war aktiv an der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts Leipziger Osten beteiligt. (19) Bei der Gestaltung der öffentlichen Räume und Plätze, der Innenhöfe, der sozialen, kulturellen und sportbezogenen Infrastruktur werden die Migrant/-innen über die Bürgerbeteiligungsstrukturen in den Planungsprozess einbezogen. V.: Amt für Stadtgrün und Gewässer, Amt für Sport, Sozialamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 25 Umsetzungsstand Amt für Stadtgrün und Gewässer: Die Bürgerbeteilgungsveranstaltungen zu den geplanten Vorhaben wurden durchgeführt. Amt für Sport: Die Umsetzung der Bürgerbeteiligung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Sport, sondern in der der benannten Ämter. Sozialamt: Die Beteiligung erfolgt im Verantwortungsbereich des Sozialamtes. An den Standorten der Gemeinschaftsunterkünfte wird die Stadtteilarbeit durch die sozialen Betreuer erbracht. Dies ist ein wesentlicher Aufgabenbereich der Betreuung. Über diese Aufgabe kann eine Einbeziehung der Migranten in den jeweiligen Stadtteil erfolgen. Amt für Jugend, Familie und Bildung: Das AfJFB fördert seit Herbst 2012 die Initiative Jugendparlament durch die Finanzierung einer pädagogischen Begleitung angesiedelt beim Stadtjugendring. Deren Aufgaben sind auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses (RB IV-1741/09): a) eine Analyse der bestehenden Beteiligungsstrukturen, die parallel zu den projektorientierten Vorhaben durchzuführen ist, b) der Aufbau von Beteiligungsstrukturen in den Planungsräumen im Leipziger Süden und Leipziger Osten, c) die Entwicklung einer Jugendbeteiligungsform für den gesamtstädtischen Planungsraum, einschließlich der Koordinierung und Unterstützung der Jugendparlamentsinitiative Leipzig. Dies beinhaltet sowohl thematisch die Beteiligung bei der Gestaltung der öffentlichen Räume und Plätze, der Innenhöfe, der sozialen, kulturellen und sportbezogenen Infrastruktur als auch zielgruppenspezifisch die Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten. Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung: Die Bürgerbeteiligungen wurden gemeinsam mit den Fachämtern durchgeführt. (20) Eine sozialräumlich ausgelegte Datenerfassung – im Hinblick auch auf Migrant/-innen dient als Grundlage für die Verteilung von Ressourcen und die Messbarkeit von Erfolg oder Misserfolg von integrationsunterstützenden Maßnahmen. V.: Amt für Statistik und Wahlen (in Zusammenarbeit mit AfJFB, Sozialamt, ASW, Stadtplanungsamt) Umsetzungsstand Dort, wo entsprechende Daten vorliegen und diese zur Messung des Integrationserfolges relevant sind, werde diese alle drei Jahre in der Publikation „Migranten in Leipzig“ veröffentlicht. Gleichzeitig wird geprüft, inwieweit sich die Datenlage für mögliche Integrationsindikatoren qualitativ und quantitativ verbessern lässt. (21) Die Stadt erarbeitet ein Konzept zur Gesundheitsförderung im Leipziger Osten, das die Belange der Migrant/-innen berücksichtigt und nach seiner Erprobung dort auch für andere Stadtgebiete (modifiziert) angewendet werden kann. V.: Quartiersmanagement (im Auftrag des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung) in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Umsetzungsstand z.Z. offen (22) Die Migrant/-innen werden in geeigneter Form über die Unterstützungsangebote in den migrantenstarken Stadtteilen informiert. V.: Referat für Migration und Integration 26 Umsetzungsstand Im Mai 2013 wurde der interkulturelle Wegweiser „Willkommen im Leipziger Osten“ aktualisiert, gedruckt und an die Einrichtungen im Leipziger Osten verteilt. (23) Es wird geprüft, inwieweit die zielgerichtete Förderung von gemeinwesenorientierten Projekten zur sozialen und wohnumfeldbezogenen Integration von Migrant/- innen sowie zum interkulturellen/ interreligiösen Dialog vor Ort durch fachübergreifenden Einsatz der vorhandenen Ressourcen und unter Einbeziehung von Förderprogrammen erfolgen kann. V.: SEKo-Koordinierung (Stadtplanungsamt, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung) Umsetzungsstand Stadtplanungsamt: Die fachübergreifende Koordination von Ressourcen bezieht sich auf die Lenkung von Ressourcen in die Schwerpunkträume des SEKo. In den Schwerpunkträumen mit integriertem Handlungsbedarf ist die Arbeit mit Migranten Bestandteil der integrierten Stadtteilentwicklung. Zuständig ist das ASW. Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung: keine Rückmeldung (24) Die Stadtverwaltung bekennt sich dazu, dass AsylbewerberInnen und Geduldete menschenwürdig wohnen können. Sie verfolgt die transparente und zügige Umsetzung des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig” und schöpft ihre Möglichkeiten für die Maximierung der dezentralen Unterbringung aus. V.: Sozialamt Umsetzungsstand Diese Maßnahme ist Grundlage des laufenden Verwaltungshandelns entsprechend Beschluss RBV-1826/13 vom 21.11.2013. 4.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten Der Sozialraumorientierung vieler kommunaler Dienstleistungen trägt auch das Konzept der Quartiersschule Rechnung. Schulen als Orte der sozialen Integration sollen stärker mit ihren Stadtteilen vernetzt werden und sich auch für außerschulische Nutzungen öffnen. Ein neues Musikprojekt, MÜZIK-STÜDYO.74 hat das soziokulturelle Zentrum „Die VILLA“ im Leipziger Osten gestartet. Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund können sich unter der Anleitung von Profi-Musikern an Instrumenten und am Mikrofon ausprobieren und selbstgeschriebene Songs auf die Bühne bringen. Gefördert wird das Projekt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für Mädchen gibt es ebenfalls eine neue Anlaufstelle im Osten Leipzigs. Seit Oktober stehen die Türen in der Konradstraße 64 ein Mal wöchentlich allen Mädchen offen, um Freundinnen zu treffen, gemeinsam kreativ zu sein oder Hausaufgaben zu machen. Träger des Mädchentreffs ist das Soziokulturelle Zentrum Frauenkultur Leipzig mit Unterstützung des Internationale Frauen Leipzig e. V.. Da trotz Befürwortung durch das Kulturamt der Stadt Leipzig der „Integrative Mädchentreff“ keine Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhielt, ist die Eröffnung und nachhaltige Betreibung des Mädchentreffs (MIO) in der Konradstraße 64 nur über 27 eine institutionelle Förderung des Frauenkultur e.V. durch das Kulturamt der Stadt Leipzig möglich. In diesem Rahmen werden insbesondere anteilig Personalkosten übernommen. 5 Handlungsfeld Interkultureller und interreligiöser Dialog 5.1 Aktuelle Entwicklungen Der seit der Verabschiedung des Gesamtkonzeptes weiter gestiegene Anteil von Migrant/-innen an der Leipziger Bevölkerung, der mittlerweile 10 Prozent beträgt, bestätigt die Notwendigkeit, die Internationalität und Interkulturalität von Leipzig als Standortfaktor auszubauen und zu kommunizieren. Die zunehmende interkulturellen Vielfalt spiegelt sich auch im gerade neu aufgelegten Wegweiser „Leipzig interkulturell“ wider, der inzwischen nahezu 170 interkulturelle Vereine, Beratungsangebote, Migrantenorganisationen sowie Religionsgemeinschaften von Migrant/-innen auflistet (gegenüber 150 im Jahr 2010). Einen neuen Impuls erhielt der interreligiöse Dialog in Leipzig durch die im September 2013 erstmals als interreligiöse Feier gestaltete Eröffnung der Interkulturellen Wochen unter reger Beteiligung von Leipziger Vertreter/-innen der 5 Weltreligionen. Ausgehend von den gemeinsam gesammelten positiven Erfahrungen planen die am Interreligiösen Runden Tisch vertretenen Glaubens- und Religionsgemeinschaften wiederum eine interreligiöse Feier zur Eröffnung der Interkulturellen Wochen 2014. Dieser Prozess wird vom Referat für Migration und Integration initiiert und koordiniert. 5.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen (1) Im Leipziger Westen wird ein Kunstrasen-Kleinfeld geschaffen, um das Training der Sportgemeinschaft Lausen, die gezielt mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund arbeitet, abzusichern. V.: Amt für Sport Umsetzungsstand Es ist gelungen, für den Sportverein angrenzende Fachliegenschaftsflächen des AfJFB zu sichern. Gegenwärtig wird der Sportpachtvertrag entsprechend angepasst. Aus dieser neuen Flächen-Konstellation heraus muss neu entschieden werden, ob und - wenn ja - wo ein Kleinfeld/ Kunstrasen entstehen soll. Mit der grundsätzlichen Pachtflächenerweiterung kann der Sportverein seine gute Nachwuchsarbeit auch mit Migrantinnen und Migranten gezielter entwickeln. (2) Notwendige Investitionen von Sportvereinen mit zielgruppenorientierten Sport- und Bewegungsangeboten für Migrantengruppen und interkulturell zusammen gestellten Gruppen werden gefördert. V.: Amt für Sport 28 Umsetzungsstand Als Baufördermaßnahme 2013 entsteht ein neues Rasenspielfeld beim SV Tapfer 06 Leipzig e. V. auf der gepachteten Sportanlage in der Torgauer Str.. Die hohe Belastung der Rasenfläche führte in der Vergangenheit oft zu unzumutbaren Nutzungsbedingungen für die 300 Vereinsfußballer/innen, darunter 50% Kinder und Jugendliche, sowie der Gastmannschaften. Der Sportverein Tapfer 06 Leipzig e.V. ist ein Anlaufpunkt für Sportfreunde mit Migrationshintergrund aus dem Nordosten und Osten Leipzigs. 20% der Vereinsmitglieder haben einen Migrationshintergrund. (3) Die Vereinsarbeit mit Migrant/-innen wird in stärkerem Maße durch die Aufstockung des entsprechenden Sportförderungsetats unterstützt. V.: Amt für Sport Umsetzungsstand Im Haushalt 2013 des Amtes für Sport gibt es für die Projektförderung von Sportvereinsangeboten für spezielle Zielgruppen (u.a. Integration von Migrant/innen) ein separates Budget in Höhe von 72.500 EUR. Dieses Budget wurde zwar dem Amt für Sport nicht zusätzlich bereit gestellt, die Separierung im Haushalt stellt aber sicher, dass die Mittel zweckgebunden verausgabt werden. (4) Es wird geprüft, ob für die Beratung interkultureller Vereine zum Thema Kulturförderung ein/-e Erstansprechpartner/-in benannt wird. V.: Kulturamt Umsetzungsstand Innerhalb des Kulturamtes, Abteilung Kulturförderung wurde eine Mitarbeiterin als Erstansprechpartnerin für interkulturelle Vereine benannt. (5) Bei der anstehenden Überarbeitung der Fachförderrichtlinie Kultur wird die Aufnahme von Formulierungen geprüft, die die Förderung von Projekten, die der Integration von verschiedenen sozialen Schichten, ethnischen Gruppen bzw. Kulturen in Gemeinwesen dienen bzw. einen Beitrag zum Austausch der verschiedenen Kulturen leisten, erleichtern. V.: Kulturamt Umsetzungsstand Die Vorlage befindet sich im Verfahren. (6) der Die Stadt prüft die Möglichkeit einer Erfassung und Veröffentlichung in geeigneter Form in Leipzig lebenden (freischaffenden) Kreativen mit Migrationshintergrund, um ihre Potenziale zu befördern und den interkulturellen Dialog weiter zu befruchten. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Zur Zeit wird geprüft, wer mit der Erarbeitung einer solchen Aufstellung beauftragt werden kann. (7) Das finanzielle Budget für die Interkulturellen Wochen ist auszubauen. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand 29 Per Ratsbeschluss vom 12.12.2012 wurde das Budget für die Interkulturellen Wochen um jährlich 5.000 Euro erhöht. (8) Die Stadt prüft die Möglichkeit der Aufnahme einer Städtepartnerschaft in einem Land, aus dem viele Leipziger Migrant/-innen kommen (z. B. Vietnam, Russland). V.: Referat Internationale Zusammenarbeit Umsetzungsstand Die Stadt Leipzig ist bestrebt, die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zu HoChi-Minh-Stadt/Vietnam zu vertiefen. Dazu wird ein Grundsatzpapier erarbeitet, das Grundlage für die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen beiden Städten sein soll. Mittelfristig kann dieser Prozess in eine neue Städtepartnerschaft münden. Die Beziehungen zu Moskau werden weiter ausgebaut. Ende April 2014 wird ein 5-jähriges Arbeitsprogramm beider Städte unterzeichnet. Eine offizielle Städtepartnerschaft ist allerdings damit nicht beabsichtigt. (9) Der halbjährliche Austausch von Akteuren der internationalen und interkulturellen Arbeit in Leipzig ist fortzuführen. V.: Referat Internationale Zusammenarbeit Umsetzungsstand Dieser Austausch findet fortlaufend statt. (10) Die Stadt prüft, ob und mit welchem Aufwand ein städtisches Gebäude bzw. eine andere Liegenschaft zu einem „Haus der Kulturen“ mit Veranstaltungsfläche und Vereinsräumen entwickelt und finanziell gefördert werden kann, sobald ein Träger bzw. ein Trägerverbund gegenüber der Stadt ernsthaftes Interesse zur Betreibung eines solchen Hauses bekundet und ein tragfähiges Konzept vorlegt. V.: Referat für Migration und Integration in Abstimmung mit dem Kulturamt Umsetzungsstand Bisher hat noch kein Träger ein tragfähiges Konzept zur Betreibung eines solchen „Hauses der Kulturen“ vorgelegt. 5.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 30.04.2013 wurde die Informationsvorlage "Empfehlungen des kommunalen Qualitätszirkels zur Integrationspolitik 'Umgang mit religiöser Vielfalt - Handreichung für die kommunale Praxis'" zur Kenntnis genommen (DS Nr. V/2962). Dabei hat der Oberbürgermeister festgelegt, auch die relevanten Ämter und Referate sowie einzelne Fachausschüsse darüber zu informieren. So stand die Handreichung dann zwischen Mai und September 2013 auf der Tagesordnung von Jugendhilfeausschuss, Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, Migrantenbeirat und Beirat für Gleichstellung. Die Resonanz war insgesamt positiv. Ebenso positiv waren die Reaktionen bei den Mitgliedern des Interreligiösen Runden Tisches, die im April 2013 darüber diskutierten. Hilfreich ist die Handreichung in der kommunalen Praxis durchaus, denn es gab in den vergangenen Monaten in Leipzig zwei Gelegenheiten, sie argumentativ zu nutzen: bei der Diskussion um die beantragte Genehmigung einer Kindertagesstätte durch einen Verein, der der 30 Gülen-Bewegung nahe steht, und bei der Diskussion um den geplanten Moscheeneubau der Ahmadiyya Gemeinde. Ein weiteres Dokument, das zu einer Versachlichung der Asyldebatte und zu einem besseren Verständnis der Lebenssituation von Migranten in unserer Stadt beiträgt ist die im Januar 2014 vom Referat für Migration und Integration erstellte Handreichung „Migration und Asyl. Definitionen, Fakten, Zahlen“, die innerhalb und außerhalb der Verwaltung auf großes Interesse stößt. Neben den vielfältigen Aktivitäten der in Leipzig ansässigen interkulturellen Vereine tragen auch die Kulturinstitute zum interkulturellen Austausch in Leipzig bei. Die Stadtverwaltung arbeitet intensiv mit dem Polnischen Institut und mit dem Konfuzius-Institut zusammen. 6 Handlungsfeld Interkulturelle Orientierung und Öffnung 6.1 Aktuelle Entwicklungen Die interkulturelle Öffnung ist Grundvoraussetzung für eine Willkommens- und Anerkennungskultur, was auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich betont wird. Dabei wir dort v.a. Die Erhöhung des Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund und die Stärkung der interkulturellen Kompetenz im öffentlichen Dienst hervorgehoben. Eine wesentliche Rolle bei der Verbesserung der Willkommenskultur wird im Koalitionsvertrag den Ausländerbehörden zugeschrieben, die den Dienstleistungscharakter für Migranten mehr in den Vordergrund stellen sollen. Betont wird auch die wichtige Brückenfunktion der Migrantenorganisationen, wenn es um die interkulturelle Öffnung von Staat und Gesellschaft geht. Ähnliche Schwerpunkte hatte auch das Gesamtkonzept gesetzt. Der dort formulierte Handlungsbedarf hat nichts an Aktualität verloren. Eine wesentliche Verbesserung des Zuganges zu den Dienstleistungen der Stadtverwaltung konnte durch die mit dem Ratsbeschluss vom 12.12.2012 beschlossene Einstellung von Mitteln für die dauerhafte Etablierung eines Kultur- und Sprachmittlerdienstes für die Gesamtverwaltung erreicht werden. Es zeichnet sich jedoch bereits nach einem Jahr ab, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht bedarfsdeckend sind. Auch der Bedarf an schriftlichen Übersetzungen in verschiedenen Verwaltungsbereichen kann aus Kostengründen nicht im erforderlichen Umfang gedeckt werden. Dies trifft auch auf den städtischen Internet-Auftritt zu. 6.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen (1) Das Personalamt erarbeitet gemeinsam mit den Fachämtern der Stadtverwaltung, für die das Thema besonders wichtig und bedeutsam ist (hoher Publikumsanteil mit Migrationshintergrund), bedarfsgerechte Fortbildungsmaßnahmen. Den Eigenbetrieben steht die Teilnahme frei; sie können auch eigene Maßnahmen durchführen. Die Angebote stehen ämterübergreifend zur Verfügung. Die jeweiligen Führungskräfte sind verantwortlich für die Sicherstellung der Teilnahme der betreffenden Mitarbeiter. V.: Personalamt in Kooperation mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, Hauptamt/Abt. Bürgerämter, Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf, 31 Ordnungsamt, Referat für Beschäftigungspolitik, Sozialamt, Standesamt Umsetzungsstand Für das laufende Jahr 2014 ist die Durchführung des Seminars „Interkulturelle Kompetenzen in der Verwaltung“ geplant. Darüber hinaus wird amtsintern im Amt für Jugend, Familie und Bildung das Seminar "Interkulturelle Vielfalt" angeboten. (2) Gezielte Gewinnung von Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund im Bereich des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Die Gewinnung von Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund findet im Zusammenwirken mit dem Personalamt kontinuierliche Berücksichtigung in den Personalauswahlverfahren des Amtes. Darüber hinaus wurde dieses Anliegen als Kernaufgabe in der Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ 2014 bis 2016 definiert. (3) Fortführung des Einsatzes von Sprachmittler/-innen in Kindertagesstätten und Ausweitung auf Horte. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Im Juli 2013 wurde das Konzept für den Einsatz der Sprach- und Kulturmittler in Leipziger Kinderund Familienzentren verabschiedet. Dieses Konzept beschreibt konkrete Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der Sprach- und Kulturmittlung im Sinne des Pool-Gedankens und steht allen Kinderund Familienzentren in kommunaler und freier Trägerschaft für die Arbeit zur Verfügung. Neu an dem Konzept ist die Ausweitung auf Horte. (4) Im Rahmen von JiVE (Jugendarbeit international - Vielfalt erleben) / Kommune goes international ermöglicht die Stadt Jugendlichen mit Migrationshintergrund funktionierende Zugänge zur Internationalen Jugendarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der Chancengleichheit. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Grundsätzlich wird von Seiten des Amtes für Jugend, Familie und Bildung angestrebt, heterogene Jugendgruppen zusammenzustellen, in denen Jugendliche sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund vertreten sind. Um finanzielle Hürden der Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen abzuschwächen, wird der Teilnehmerbeitrag so gering wie möglich kalkuliert. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung wirbt dafür, dass Jugendliche bereits bei der Planung der Projekte mitwirken. Das Herkunftsland eines oder einer Gruppe der Teilnehmer als Zielland für eine Begegnung zu wählen ist ein oft praktizierter Ansatz. Darüber hinaus arbeitet das Amt auch mit Migrantenorganisationen zusammen. (5) Zur Beförderung der kulturellen Teilhabe von Migrant/-innen sind (weiterhin) Informationsmaterialien der Kultureinrichtungen über die jeweiligen Angebote, wie Flyer, Audio-Guides und Webseiten, in mehreren Sprachen zu erarbeiten und zu veröffentlichen. V.: Bach-Archiv, GRASSI Museum für angewandte Kunst, Leipziger Städtische Bibliotheken, Museum der bildenden Künste, Musikschule Leipzig Johann Sebastian Bach, 32 Naturkun- demuseum, Stadtgeschichtliches Museum Umsetzungsstand Bach-Archiv: Im Bach-Museum können die Besucher einen Audioguide nutzen, der in neun verschiedenen Sprachen vorliegt. Das Museum ist bestrebt, dieses Angebot um weitere Sprachen, wie z.B. Russisch und Portugiesisch zu erweitern. Dies ist jedoch nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln möglich. GRASSI Museum für angewandte Kunst: Sämtliche Raumtexte der neuen Dauerausstellung sind in fünf Sprachen verfügbar: Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Russisch. Für eine Erweiterung des mehrsprachigen Angebots sind gegenwärtig keine finanziellen Mittel vorhanden. Leipziger Städtische Bibliotheken: Die Nutzungshinweise der Städtischen Bibliotheken liegen in Englisch, Russisch, Französisch und Spanisch vor. Ebenso sind auch die Selbstverbuchungsterminals mehrsprachig ausgestattet. Der Onlinekatalog kann neben Deutsch auch in Englisch durchsucht werden. Seit 2013 gibt es mit der internationalen Pressedatenbank Pressdisplay ein neues Angebot der Stadtbibliothek für MigrantInnen. Damit haben Interessierte kostenlos die Möglichkeit, internationale, nationale und regionale Zeitungen und Magazine in 48 Sprachen elektronisch zu lesen. Museum der bildenden Künste: Ein Museumsführer, der Audioguide sowie die Webseite liegen ebenso wie einige Ausstellungskataloge und die Objektbeschilderung in Deutsch und Englisch vor. Französischsprachigen Besuchern steht darüber hinaus der Museumsflyer auf Französisch zur Verfügung. Musikschule Leipzig Johann Sebastian Bach: Teile der Homepage liegen auf Englisch vor. Darüber hinaus ist geplant, Teilbereiche des Internetauftritts auch in Italienisch zu übersetzen. Naturkundemuseum: Wie halten für nicht-deutschsprachige Besucher laminierte Infoblätter mit Informationen zum Museum auf Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch an der Kasse bereit. Weitergehende Informationen enthält ein Faltblatt auf Englisch. Stadtgeschichtliches Museum: Die Internetseite, Texte, Objektbeschriftungen, Audioguides und Informationsblätter liegen in mehreren Sprachen vor. Darüber hinaus steht den Besuchern ein gedruckter Kurzführer im Alten Rathaus in leichter deutscher Sprache zur Verfügung. Das Stadtgeschichtliche Museum ist bestrebt auch für die anderen Einrichtungen des Museums Kurzführer in leichter Sprache zu erstellen. Der zügigen Umsetzung dieser Maßnahme stehen v.a. Personalmangel und finanzielle Gründe entgegen. (6) Erschließung von Kooperationen, die eine interkulturelle Öffnung ermöglichen. V.: Bach-Archiv Leipzig, Stadtgeschichtliches Museum Umsetzungsstand Bach-Archiv: Neben den vorhandenen Kooperationen, die jährlich zum Bachfest Jugendliche aus vielen Ländern in Orchesterakademien zusammenbringen, hat im November 2013 unter der Leitung von Prof. Dr. h.c. Robert D. Levin ein Meisterkurs im Fach Klavier mit dem Goethe-Institut Boston stattgefunden. Zwei amerikanische Studenten werden als Stipendiaten einen dreimonatigen Studienaufenthalt in Leipzig absolvieren. Für Herbst 2014 ist ein Meisterkurs im Fach Gesang an der EWHA Womans University Soul in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Seoul und unter der Leitung der Altistin Ingeborg Danz geplant. Einmal im Monat bietet zudem eine Deutsch-als Fremdsprache Lehrerin einen Sprachkurs im Bach-Museum an, der sich gezielt auch an Teilnehmer von Integrationskursen richtet. Stadtgeschichtliches Museum: Neben der schon existierenden Kooperation mit einem Deutschrussischen Verein wird die Zusammenarbeit mit anderen Migrantenorganisationen schrittweise fortgesetzt und erweitert. Zu unseren ständigen Aufgaben gehört die Arbeit an 33 Projektkonzeptionen, um Fördermittel zu beantragen. (7) Entwicklung eines Konzeptes für die interkulturelle Öffnung (Öffnung für die Zielgruppe Migrant/-innen und Erwerb eigener interkultureller Kompetenzen). V.: GRASSI Museum für Angewandte Kunst, Stadtgeschichtliches Museum Umsetzungsstand GRASSI Museum für Angewandte Kunst: Das GRASSI Museum für angewandte Kunst bietet eine Reihe von Veranstaltungen zu interkulturellen Themen für unterschiedlichste Zielgruppen an. Die Kontakte zu KiTas und Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund wurden erweitert und werden künftig weiter ausgebaut. Stadtgeschichtliches Museum: Das Stadtgeschichtliche Museum arbeitet daran, schrittweise ein Konzept für die interkulturelle Öffnung ihrer Einrichtungen zu entwickeln und sich im Rahmen vorhandener Ressourcen interkulturelle Kompetenzen anzueignen. (8) Entwicklung eines museumspädagogischen Konzeptes für Migrantenkinder. V.: Museum der bildenden Künste Umsetzungsstand Ein separiertes Konzept für Migrantenkinder kann aufgrund der knappen personellen Ressourcen - die Nachfrage nach Veranstaltungen des Kerngeschäftes ist wieder größer als das verfügbare Angebot - 2013 nicht entwickelt werden. Allerdings wurden die pädagogischen Konzepte und Methoden fortentwickelt - gerade auch für Horte und Grundschulen mit einem deutlichen Migrantenanteil. (9) Das Personalamt erarbeitet auf der Grundlage des jährlich zu ermittelnden Qualifizierungsbedarfes für fremdsprachliche Fortbildungen entsprechende zielgruppenspezifische Angebote. V.: Personalamt Umsetzungsstand Der Bedarf an fremdsprachlichen Fortbildungsmaßnahmen für 2014 wurde ermittelt und dementsprechende Angebote für eine Verbesserung der Sprachkompetenz in Englisch in den Fortbildungskatalog für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung aufgenommen. (10) Verstärkte Gewinnung von Beschäftigten und Auszubildenden mit Migrationshintergrund, für die eine Ermutigungsklausel aufgenommen wird. V.: Personalamt Umsetzungsstand Dort, wo es inhaltlich sinnvoll erschien, wurden in Stellenausschreibungen Migranten direkt aufgefordert sich zu bewerben bzw. wurde interkulturelle Kompetenz in den Anforderungskatalog mit aufgenommen. Das Personalamt sieht es aus Gründen der Gleichbehandlung als problematisch an, generell eine Ermutigungsklausel aufzunehmen. (11) Passgenaue Formulierung von Ausschreibungen, indem die genaue Angabe zu den erforderlichen Sprachkenntnissen und ein Hinweis, wenn interkulturelle Kompetenzen die Erfüllung der Arbeitsaufgaben unterstützen, aufgenommen werden. V.: Personalamt 34 Umsetzungsstand Das Personalamt wird Fremdsprachenkenntnisse, soweit sie für die Arbeitsaufgaben erforderlich und hilfreich sind, ins Kompetenzprofil mit aufnehmen. Im konkreten Einzelfall muss entsprechend des Arbeitsinhalts interkulturelle Kompetenz definiert und abgeprüft werden. Wie das im Einzelnen geschehen kann wird in Absprache mit dem ausschreibenden Amt und dem Referat für Migration und Integration erfolgen. (12) Die Stadt setzt sich gegenüber dem Jobcenter für die Einstellung von Haushaltsmitteln für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern im Bereich des Jobcenters über den existierenden zentralen Sprach- und Integrationsmittlerpool ein. V.: Referat für Beschäftigungspolitik Umsetzungsstand Die Thematik wurde im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungsgespräche mit dem Jobcenter angesprochen. (13) Die Stadt unterstützt die Koordination der Interkommunalen AG "Sprach- und Integrationsmittlung". V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Die AG wird vom Referat für Migration und Integration gemeinsam mit dem Träger des Sprachund Integrationsmittlerpools koordiniert. (14) Einstellung von Haushaltsmitteln für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern über den existierenden zentralen Sprach- und Integrationsmittlerpool sowie für schriftliche Übersetzungen. V.: Sozialamt, Standesamt Umsetzungsstand Sozialamt: Die Mittel für die Integrations- und Sprachmittler des Sozialamtes wurden dem Referat für Migration und Integration im Jahr 2013 übertragen. Das Referat ist für die Beauftragung der Erbringung der Dienstleistung der Sprachmittlung (mündlich) verantwortlich. Dem Sozialamt stehen keine Mittel für schriftliche Übersetzungen zur Verfügung. Standesamt: Die Einstellung von Haushaltsmitteln für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern ist derzeit aus folgenden Gründen nicht geplant: Das Standesamt unterliegt dem Personenstandsgesetz (PStG) und der Personenstandsverordnung (PStV). Gemäß § 67 Abs. 1 PStV sind Gebühren und Auslagen für die Vergütung eines hinzugezogenen Dolmetschers zu erheben. Weiterhin sind nach § 68 Abs. 2 PStV die Kosten für den Dolmetscher von den Beteiligten zu tragen. Ebenso müssen zur Beurkundung von Personenstandsfällen Urkunden und weitere Nachweise vorgelegt werden. Sind diese Unterlagen nicht in deutscher Sprache, so ist der Beteiligte dazu verpflichtet, diese Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen. (15) Übersetzung der Broschüre "Guter Rat für Ältere", mehrsprachige Information für Senior/innen über den Leipzig-Pass (die Maßnahme nimmt Bezug auf die Maßnahmen 4.3 und 7.1 des Altenhilfeplanes 2012). V.: Sozialamt Umsetzungsstand 35 Eine Übersetzung der Broschüre „Guter Rat für Ältere“ konnte aus Ressourcen-/ Kapazitätsgründen sowohl im Referat Beauftragte (Seniorenbeauftragte) als auch im Sozialamt nicht realisiert werden. Alternativ dafür wird der Einleitungs- und Hinweistext der Broschüre 'Betreutes und Servicewohnen für Seniorinnen und Senioren' ins Russische übersetzt (organisiert durch Referat Migration und Integration und finanziert durch Sozialamt). Im Zuge der Aktualisierung der Grundlagen für den Leipzig-Pass wird 2014 eine Entscheidung getroffen, inwieweit Materialien (Flyer etc.) mehrsprachig erstellt werden können. (16) Migrant/-innen werden über den Seniorenbesuchsdienst informiert, ggf. werden gezielt ehrenamtliche Besuchshelfer mit Migrationshintergrund gewonnen (die Maßnahme nimmt Bezug auf die Maßnahme 11.1 des Altenhilfeplanes 2012). V.: Sozialamt Umsetzungsstand Im Jahr 2014 werden im ersten Quartal 2014 ca. 20 Seniorenbesuchshelfer/-innen mit Migrationshintergrund im Seniorenbesuchsdienst tätig sein. Dies ist durch die Übernahme der Mitarbeiter/-innen eines pflegeorientierten Projektes der HTWK (Seppa) möglich. (17) Im Rahmen der Dienstaufgabe und entsprechend der personellen Ressourcen finden auf Anforderung Schulungen zu lebensmittelhygienischen Maßnahmen für Gewerbetreibende mit Migrationshintergrund statt. V.: Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Umsetzungsstand Mangels Anforderung aus dem Kreis der Gewerbetreibenden mit Migrationshintergrund wurden noch keine Schulungen durchgeführt. (18) Die Beratung und Unterstützung von Trägern im Arbeitsbereich des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, die Fachkräfte mit Migrationshintergrund einstellen wollen, wird fortgeführt und qualifiziert. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand In diesem Zusammenhang wurde eine Fortbildung zu interkulturellen Kompetenzen „DiverCityInterkulturelles Training für Pädagoginnen und Pädagogen“ am 20.09.2013 durchgeführt, an dem 6 Mitarbeiter freier Träger teilnahmen. (19) Im Rahmen der einzelfallbezogenen Bedarfserhebung von Erzieherischen Hilfen in Familien durch den Allgemeinen Sozialdienst wird bei Familien mit Migrationshintergrund der Bedarf von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern erfasst und in Umsetzung der Fallsteuerung und Hilfeerbringung gewährleistet. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Die Maßnahme wird durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Amtes für Jugend, Familie und Bildung umgesetzt. Im Rahmen der Bedarfsprüfung wird im Einzelfall die Notwendigkeit eines Sprach- und Kulturmittlers festgestellt. Der Bedarf wird bei Fallanfragen an die Leistungserbringer im Bereich Hilfen zur Erziehung kommuniziert. Der Anfragebogen des ASD an die Freien Träger wurde entsprechend angepasst und enthält die Mitteilung über den Einsatz 36 eines Sprach- und Kulturmittlers. Die Beauftragung eines Sprach- und Kulturmittlers im Rahmen der Hilfen zur Erziehung erfolgt prinzipiell durch den ASD. Der Umfang der Leistung sowie die Zusammenarbeit mit dem Sprach- und Kulturmittler wird als Bestandteil der Leistungsbeauftragung im Hilfeplan verankert und mit Klient/-in, Leistungserbringer (Träger) und Sprach- und Kulturmittler abgesprochen. 6.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten Da angesichts der steigenden Einsatzzahlen abzusehen ist, dass die bereitgestellten Mittel für Sprach- und Integrationsmittlung für das Jahr 2014 ff. nicht ausreichen werden, hat das mittelverwaltende Referat für Migration und Integration eine Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren gebracht. Die Euro-Schulen Leipzig planen mit Unterstützung des Jobcenters die Durchführung einer weiteren 18-monatigen Qualifizierung zu Sprach- und Integrationsmittlern. Über die Sprachmittlung hinaus werden vereinzelt schriftliche Informationsmaterialien wie Flyer und Broschüren oder Anschreiben der einzelnen Ämter, Referate sowie der Eigenbetriebe in Fremdsprachen übersetzt. So werden z.B. aktuell im Amt für Jugend, Familie und Bildung / SG Jugendhilfeplanung und Monitoring drei Schreiben an Eltern im Rahmen der Schulpflichtüberwachung in die Sprachen Russisch, Serbisch, Arabisch und Rumänisch übersetzt. Ein mehrsprachiges Willkommensplakat für Einrichtungen der Stadtverwaltung wird zur Zeit vom Referat für Migration und Integration vorbereitet. Zur Sensibilisierung der Verwaltung für migrationsspezifische Themen referierte eine Mitarbeiterin des Referats für Migration und Integration im Amt für Jugend, Familie und Bildung innerhalb des Sachgebietsleiterworkshops zum Thema Migration und Asyl. Das Referat für Migration und Integration organisierte im Rahmen des Projekts RESQUE PLUS Weiterbildungen zur interkulturellen Kompetenz und Seminare zum Aufenthaltsrecht sowie zur Arbeitsmarktintegration bzw. führte diese selbst durch. Über die genannten Aktivitäten hinaus gibt es eine Vielzahl von Kooperationen der städtischen Ämter und Referate, Kultureinrichtungen und Eigenbetriebe mit Akteuren der Migrantenarbeit und Migrantenorganisationen, die zu einer interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung beitragen. 37 7 Handlungsfeld Politische Teilhabe 7.1 Aktuelle Entwicklungen In politischen Parteien sind Migrantinnen und Migranten nach wie vor unterrepräsentiert. Dies spiegelt sich auch in den Parlamenten wider. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Demokratische Entwicklung und soziale Integration (DESI) hat festgestellt, dass es auf der Landes- und Bundesebene leichte Verbesserungen gebe. So hat sich die Anzahl der Abgeordneten mit Migrationshintergrund in den Landesparlamenten zwischen 1987 und 2011 von 25 auf 54 verdoppelt. Im Bundestag hat sich die Zahl der Abgeordneten von 21 auf 35 der insgesamt 631 Sitze erhöht. Die Gründe hierfür seien ein wachsendes politisches Interesse von Menschen mit Migrationshintergrund und die interkulturellen Öffnung der Parteien. Dennoch sei die Repräsentationsquote von Migranten in den Landesparlamenten noch zu niedrig, sie liege derzeit zwischen 41,9 Prozent in Berlin und 0 Prozent im Saarland. Eine hundertprozentige Repräsentationsquote besteht dann, wenn der Anteil „der Abgeordneten mit Migrationshintergrund dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bevölkerung entspricht“.2 Eine Umfrage des Leipziger Migrantenbeirats im vergangenen Jahr bei den im Stadtrat vertretenen Fraktionen hat ergeben, dass keine von ihnen Mitglieder mit Migrationshintergrund vorzuweisen hat. Der Migrantenbeirat selbst wird – laut eigener Einschätzung - zunehmend als Organ verstärkter Mitbestimmung in Belangen der in Leipzig lebenden Migrant/-innen wahrgenommen und als wichtiger Bestandteil der Stadtpolitik akzeptiert. 3 Dennoch bleiben seine Einflussmöglichkeiten bei kommunalpolitische Entscheidungsprozessen begrenzt. Die in Leipzig agierenden Migrantenselbstorganisationen besitzen weiterhin in der Regel noch keine ausreichende strukturelle und organisatorische Basis, um wirksame Lobbyarbeit für ihre Anliegen zu leisten sowie bei Entscheidungsprozessen in der Stadt mitzuwirken. Auch ihre überregionale Vernetzung ist nur rudimentär vorhanden, insofern werden sie wohl kaum unmittelbar von der im Koalitionsvertrag angekündigten Stärkung bundesweit tätiger Organisationen „durch Multiplikatorenschulungen und finanzielle Unterstützung beim Aufbau von 2 3 vgl. Frank Gesemann, Roland Roth: Integration ist (auch) Ländersache! Schritte zur politischen Inklusion der Migrantinnen und Migranten in den Bundesländern. Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin, 2014 vgl. 2. Tätigkeitsbericht des Migrantenbeirats, 38 Strukturen“ profitieren können. Der „Königsweg“ zur uneingeschränkten politischen Teilhabe für Migrant/-innen bleibt weiterhin die Einbürgerung. Positive Auswirkungen sind hierbei bei der von der Koalition geplanten Abschaffung des Optionszwangs für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern zu erwarten, auch wenn die genaue Ausgestaltung der neuen Regelungen noch nicht feststeht. Dessen ungeachtet stellt die o.g. Studie allerdings fest, dass die länderspezifische Umsetzung der gesetzlichen Einbürgerungsvorgaben zu deutlichen Unterschieden bei ihren Einbürgerungsraten (= Anteil der eingebürgerten Personen an der ausländischen Bevölkerung) führen. Die jeweiligen Werte bewegten sich 2012 zwischen 0,6 in Brandenburg, 0,9 in Thüringen und Sachsen auf der einen Seite und 2,3 in Hamburg bzw. 2,0 in Hessen. Der Durchschnittswert für Deutschland lag 2012 bei 1,5. 4 Anhand der Leipziger Zahlen lässt sich eine Einbürgerungsrate von 1,27 für 2011, 1,35 für 2012 und 1,0 für 2013 errechnen. Dies bestätigt durchaus den im Gesamtkonzept festgestellten Bedarf an einer gezielten Einbürgerungskampagne, um Migrant/-innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu einer Einbürgerung zu ermutigen. 7.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen (1) Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen der Kommunalen Gesamtstrategie für Demokratie und Vielfalt „Leipzig. Ort der Vielfalt“ Projekte, die die politische Teilhabe von Migrant/-innen und deren bürgerschaftliches Engagement fördern. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Im Rahmen der Umsetzung der KGS 2013 wurde das Projekt des Erich-Zeigner-Hauses „8. Mai – Die Welt zu Gast auf dem Lindenauer Markt“ durchgeführt, in dessen Vorbereitung und Durchführung Migrantinnen und Migranten einbezogen wurden. Die Veranstaltung auf dem Lindenauer Markt bot den Migrantinnen und Migranten eine politische Plattform und unterstützte sie in der Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements. Darüber hinaus wurden in dem Projekt „Auf gute Nachbarschaft“ durch den Träger Engagierte Wissenschaften e.V. in fünf Veranstaltungen mit Migrantinnen und Migranten das Thema Asyl in Verbindung mit der Diskussion um die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden öffentlich diskutiert. (2) Das Zentrum für demokratische Bildung fördert ein spezielles Angebot zur Förderung der Beteiligung von Migrant/-innen, unter Beachtung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Die in der Kommunalen Gesamtstrategie (KGS) geförderten Projekte sind bereits in der Antragstellung gefordert, den Gender-Mainstreaming-Ansatz bei der Ideenfindung und Projektplanung zu beachten. Besonders gut gelungen ist dies bei dem in der KGS geförderten Projekt „Interkultureller Straßenumzug“ des Trägers Deutsch-Spanische Freundschaft e.V., in dem Migrantinnen und Migranten unter Beachtung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in die Vorbereitung, Durchführung und Realisierung des Projekts intensiv einbezogen wurden. (3) 4 Im Rahmen des Gesamtziels einer Erhöhung der demokratischen Teilhabe fördert das Zentrum für demokratische Bildung Maßnahmen zur Erhöhung der Wahlbeteiligung aller vgl. Frank Gesemann, Roland Roth: Integration ist (auch) Ländersache! Schritte zur politischen Inklusion der Migrantinnen und Migranten in den Bundesländern. Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin, 2014 39 Leipziger Bürger/-innen, unter Beachtung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Das Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützte die U-18 Wahl zur Bundestagswahl am 13.09.2013. (4) Die Stadt Leipzig unterstützt in der jährlich ausgerichteten Tagung „Kinder haben Rechte“ die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Seit 2012 findet jährlich der Jugendkongress "Spinn Dir Deine Zukunft" statt, seit 2011 alle 2 Jahre die Demokratiekonferenz. Diese Veranstaltungen sind generell offen für alle, es erfolgt keine explizite Ansprache von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen der Demokratiekonferenz 2013 stellte sich ein durch das Interkulturelle Forum initiiertes und durch den Lokalen Aktionsplan gefördertes Projekt "Message in a Blog" von Kindern der DaZKlasse (DaZ – Deutsch als Zweitsprache) der Helmholtzschule vor. (5) Die Stadt Leipzig würdigt im Wettbewerb „Schule der Toleranz“ Projekte, die an Schulen die Partizipation von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund stärken. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Unter den 6 ausgezeichneten Schulen 2013 haben sich an den Projekten der 20. Oberschule und der Schule am Adler besonders viele Schüler mit Migrationshintergrund beteiligt. (6) Die Stadt prüft die Möglichkeit der Ermittlung des Wahlverhaltens von wahlberechtigten Migrant/- innen (Unionsbürger, Eingebürgerte und Spätaussiedler), wie auch geeignete Mittel zu ihrer besseren Information mit dem Ziel der Erhöhung ihrer Wahlbeteiligung. V.: Amt für Statistik und Wahlen Umsetzungsstand Die Prüfung hat ergeben, dass das Wahlverhalten von wahlberechtigten Migranten außer durch eine mit erheblichem Aufwand verbundene Umfrage nicht ermittelt werden kann. Alle Wahlberechtigten werden gemäß der gesetzlichen Vorschriften sowie durch Online-Hinweise und Hinweise im Amtsblatt informiert. (7) Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber der Sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die Regelungen in den Sächsischen Verwaltungsvorschriften zur Einbürgerung, die über die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren und die Verwaltungsvorschriften der meisten Bundesländer hinausgehen, überarbeitet werden. V.: Dezernat Allgemeine Verwaltung in Abstimmung mit dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Umsetzungsstand Im Ergebnis der Bemühungen des Referates für Migration und Integration hat das Sächsische Staatsministeriums des Innern mit Schreiben vom 26.03.2014 den Staatsangehörigkeitsbehörden in Sachsen mitgeteilt, dass für den Nachweis der Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die 40 Einbürgerung ab sofort nicht mehr nötig ist, in allen Teilbereichen der Sprachprüfung B1-Niveau nachzuweisen, wenn das Gesamtergebnis des Sprachtests bestätigt, dass die Anforderungen von B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erfüllt sind. Gleichzeitig hat eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 05.09.2013 dazu geführt, dass nun auch Studienzeiten als gewöhnlicher Aufenthalt bei der Anspruchseinbürgerung anerkannt werden. (8) Vor Ablauf der Frist für die Antragstellung ist jährlich eine Informationsveranstaltung für interkulturelle und Migrantenvereine zur städtischen Vereinsförderung durchzuführen. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Eine Informationsveranstaltung zur Vereinsförderung im Förderjahr 2014 unter Beteiligung des Referats für Migration und Integration, des Kulturamtes und des Referats für Internationale Zusammenarbeit fand am 29.8.2013 statt und ist auch für die folgenden Jahre geplant. (9) Eine Übersicht der städtischen Förderrichtlinien wird auf der städtischen Internetseite – beim Referat für Migration und Integration - eingestellt - mit Verlinkungen zu den jeweiligen Ämterseiten. V.: Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Auf der Seite www.leipzig.de/migranten (Migration und Integration / Interkulturelles Leipzig) können sich Interessierte über die Förderung interkultureller Projekte in der Stadt Leipzig informieren. Darüber hinaus ist auf der Seite zur Förderung von interkulturellen Projekten ein Link zur Übersicht aller städtischen Förderrichtlinien zu finden. (10) Die Stadt Leipzig prüft bis zum 01.06.2013, ob und wie die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden können, um die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates, welche nicht von Fraktionen des Stadtrates entsandt worden sind, direkt durch die von ihm vertretene Bevölkerungsgruppe wählen zu lassen. V.: Amt für Statistik und Wahlen in Abstimmung mit dem Rechtsamt Umsetzungsstand Das Ergebnis der Prüfung wurde als Informationsvorlage (Drucksache Nr. V/3124) am 18.09.2013 von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen. Darin plädiert die Verwaltung aus einer Reihe von Gründen und wegen der insgesamt positiven bisherigen Erfahrungen für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens zur Einrichtung des Migrantenbeirats der Stadt. 7.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten Bei der Weiterführung der Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ 2014 bis 2016 wurde beim Handlungsziel 3 u.a. die Absicht verankert, Migrantinnen und Migranten zu ermutigen, sich selbst zu organisieren und aktiv am Stadtleben teilzunehmen. 41 8 Handlungsfeld Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus 8.1 Aktuelle Entwicklungen Der Koalitionsvertrag definiert die Auseinandersetzung mit und die Überwindung von Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und anderer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als eine Aufgabe, die von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft gleichermaßen zu bewältigen ist. Die Bundesregierung will ihrerseits bestehende Programme langfristig finanziell sicherstellen und weiterentwickeln, neue Strukturformen entsprechend des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zur NSU etablieren, die Haushaltsmittel aufstocken und mit der Stärkung von Forschung und politischer Bildung rassistischen und demokratiefeindlichen Strukturen entgegentreten. Dass dies auf allen Ebenen dringend notwendig ist, zeigen die Ende 2013 und in den ersten Monaten 2014 geführten Debatten um die Aufnahme von Flüchtlingen sowie um den geplanten Moscheeneubau der Ahmadiyya - Gemeinde in Leipzig. Diese machen deutlich, dass nach wie vor Ängste und Vorbehalte gegenüber Menschen anderer Herkunft und Religion existieren, die nicht selten auch eine rassistische Komponente enthalten. Die Stadtverwaltung versucht, dem durch eine aktive Informationspolitik und Diskussion mit den Bürgern entgegen zu wirken. 8.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen (1) Eine Studie, die den Handlungsbedarf und erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung in der Stadt Leipzig aufzeigt, ist zu erstellen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung / Zentrum für demokratische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Referat für Migration und Integration Umsetzungsstand Die Erstellung der Studie wurde im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit der Universität 42 Leipzig vereinbart. Die Datenerfassung erfolgt auf der Grundlage der Kommunalen Bürgerumfrage im Herbst 2014. Darüber hinaus wird die geplante Jugendstudie zur Erweiterung des Datensatzes genutzt. (2) Die Stadt Leipzig beteiligt sich gemeinsam mit der Polizeidirektion Leipzig am Projekt „Hinter den Kulissen“ und führt mit Kooperationspartner/-innen Angebote durch, die sich aktiv mit Handlungsoptionen gegen Diskriminierung und Rassismus auseinander setzen. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung / Zentrum für demokratische Bildung Umsetzungsstand 2013 wurden drei Fortbildungsveranstaltungen durch Mitarbeiter der Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention durchgeführt – an der Universität Leipzig, in der Universitäts-Kinderklinik und beim Zivilgesellschaftlichen Forum Brandis. (3) Das Zentrum für demokratische Bildung führt ein spezielles Angebot zur Thematik „Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus“ durch. V.: Amt für Jugend, Familie und Bildung Umsetzungsstand Das Zentrum für demokratische Bildung beteiligt sich jährlich an den Internationalen Wochen gegen Rassismus in Leipzig. Im Oktober 2013 wurde mit Unterstützung von Finanzmitteln im Rahmen der Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig.Ort der Vielfalt“ der Gedenkstein für Kamal K. in der Carl-Wilhelm-Müller-Anlage gegenüber dem Hauptbahnhof eingeweiht. Auf Betreiben des Zentrums für demokratische Bildung wurde im Januar 2014 im Neuen Rathaus eine Ausstellung des Militärhistorischen Museums Dresden zu Opfern neonazistischer Gewalt gezeigt. Eine Ausstellung zu den Opfern rechtsextremer Gewalt in Leipzig wurde im Rahmen der Kommunalen Gesamtstrategie „ Leipzig. Ort der Vielfalt“ erarbeitet. (4) Die Vertreter der Stadt setzen sich dafür ein, dass im Kriminalpräventiven Rat Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von rassistisch motivierten Straftaten erarbeitet und umgesetzt werden. V.: Ordnungsamt (Anmerkung: Verantwortlichkeit liegt inhaltlich beim Amt für Jugend, Familie und Bildung / Zentrum für demokratische Bildung) Umsetzungsstand Folgende Maßnahmen wurden im Kriminalpräventiven Rat vereinbart: a) Durchführung einer interkulturellen Fortbildung von Polizeibeamt/-innen und Führungskräften b) Die Bürgerpolizist/-innen nehmen aktiv Kontakt zu Vereinen im Einsatzgebiet auf, mit dem Ziel des gegenseitigen Kennenlernens, einer besseren Kommunikation und schnelleren Reaktion aller Akteure in Konfliktsituationen. c) Die AG Extremismusprävention entwickelt einen Flyer in mehreren Sprachen als Angebot für Migrantinnen und Migranten, in dem Ansprechpartner/-innen im Bereich der Präventionsarbeit aufgeführt sind. Mitte 2014 werden die Ergebnisse der Vorhaben geprüft. 43 (5) Es ist zu prüfen, ob bei der Auftragsvergabe durch die Stadt Leipzig eine Antidiskriminierungsklausel aufgenommen werden kann. V.: Referat für Migration und Integration (in Kooperation mit dem Büro für Ratsangelegenheiten und dem Rechtsamt) Umsetzungsstand Die Prüfung ist noch nicht erfolgt. (6) Die in der Stadt existenten kontinuierlichen Angebote von professionellen Unterstützungsstrukturen für Betroffene und für marginalisierte Gruppen sind langfristig abzusichern und die Vernetzung mit städtischen Strukturen ist zu qualifizieren. V.: Sozialamt (in Abstimmung mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Referat für Migration und Integration) Umsetzungsstand Die Absicherung der vorhandenen Unterstützungs- und Beratungsstrukturen durch Fördermittel des Sozialamtes ist für 2013 und 2014 erfolgt. Die Förderung erfolgt als freiwillige Leistung der Stadt, eine langfristige Absicherung kann durch diese Förderart nicht erfolgen, da eine jährliche Bewilligung notwendig ist. 8.3 Über die beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Aktivitäten Am 28.11.2013 unterzeichnete der Oberbürgermeister die "Integrating Cities Charta", in der sich europäische Städte zusammengefunden haben, die den Beitrag der Einwanderinnen und Einwanderer zur Stadtentwicklung wertschätzen und die Potentiale der Zugewanderten fördern wollen. In der Charta wird anerkannt, dass Integration ein beidseitiger Prozess ist, der auf einem positiven Engagement sowohl der Neuankömmlinge als auch der alteingesessenen Einwohner/innen beruht. Leipzig verpflichtet sich, sich aktiv für die Chancengerechtigkeit aller Stadtbewohner einzusetzen. Vertreter/-innen der Stadt Leipzig sowie von Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Vereinen und Verbänden kamen am 13. Dezember 2013 auf Einladung des Oberbürgermeisters zusammen und verabschiedeten eine Resolution, die sich eindeutig für die Aufnahme und Unterstützung von Flüchtlingen, für interkulturelle und interreligiöse Toleranz sowie gegen menschenverachtendes, fremdenfeindliches und rassistisches Gedankengut ausspricht. Ein Kernsatz dieser Resolution lautet: „Wer in Leipzig wohnt, gehört unabhängig von Herkunft und Glauben zu uns.“ 44 Zwischenfazit Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Verabschiedung des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig im Dezember 2012 der Integrationsarbeit in der Stadt einen wesentlichen Schub gegeben hat. Dank des bereits zuvor vorhandenen Engagements der Verwaltung in diesem Bereich und entsprechender Erfolge war zwar keine Neupositionierung erforderlich, bereits die Erarbeitung des Konzepts aber trug zu einer vertiefenden Situationsanalyse bei, die einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten sowie ihre Strukturierung in acht Handlungsfeldern erlaubte. Die beschlossenen konkreten Maßnahmen wiederum boten die Möglichkeit, im Rahmen vorhandener Ressourcen dem festgestellten Bedarf in weiten Teilen gerecht zu werden. Nicht alle Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt als erledigt betrachtet werden - zum einen, weil sie aus verschiedenen Gründen noch nicht in Angriff genommen werden konnten, zum anderen aber auch, weil es sich teilweise nicht um einmalige Vorgänge, sondern um immer wiederkehrende oder Daueraufgaben handelt, die es weiterhin wahrzunehmen gilt. Insgesamt hat das Konzept wesentlich dazu beigetragen, die Integrationsbemühungen innerhalb der Ämter, Referate und Eigenbetriebe zu intensivieren und zu fokussieren. Außerhalb der Verwaltung stieß das Gesamtkonzept auf beträchtliches Interesse bei zivilgesellschaftlichen Akteuren, bei Medien, Hochschulen u.a.m. - als wichtige Informationsquelle über den aktuellen Stand und die konkreten Perspektiven bei der Integration der Migrant/-innen in Leipzig. Auch überregional wurde das umfangreiche Papier wahrgenommen: so wurde in einer aktuellen Veröffentlichung der Bertelsmann Stiftung der Stadt Leipzig ostdeutsche Vorreiterrolle bei einer vorbildlichen Integrationspolitik bescheinigt und diese u.a. am Beispiel des Gesamtkonzepts verdeutlicht5. Und in der Jubiläumsbroschüre des Kommunalen Qualitätszirkels zur 5 Weltoffen, bürgernah und kompetent! Kommunen als Spiegel einer vielfältigen Gesellschaft, Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), 2014, S. 43 ff. 45 Integrationspolitik wurde kürzlich das Konzept als "gutes Beispiel aus der Praxis" vorgestellt 6. Der bisherige Umsetzungsprozess hat die Richtigkeit der Entscheidung bestätigt, hierzu eine zusätzliche halbe Stelle im Referat für Migration und Integration einzurichten. Ohne diese Stelle wäre die konsequente Erfassung der jeweiligen Umsetzungsstände in den federführenden Ämtern und Referaten - einschließlich erforderlicher Erinnerungen und Mahnungen - nicht möglich gewesen. Deutlich geworden ist zugleich, dass ein "Dranbleiben" weiterhin nötig ist - für die weiteren Umsetzungsschritte, die im 1. Quartal 2015 in einen 2. Bericht aufgenommen werden sollen, für den nächsten Bericht „Migranten in Leipzig“ - als Integrationsmonitoringbericht ( im 2. Quartal 2015 ) sowie für die mit der Verabschiedung des Konzepts beschlossenen Fortschreibung und Gesamtevaluation, die nach jetzigem Stand 2016 folgen sollten. Daher beinhaltet der aktuelle Stellenplan 2015/2016 den Vorschlag zur Entfristung der Stelle, ohne die die bisherigen positiven Auswirkungen des begonnenen Prozesses sehr schnell verpuffen würden und die konzeptionelle Weiterentwicklung unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen nicht zu leisten wäre. 6 Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationspolitik, Jubiläumsbroschüre 2009 bis 2014 – Einblicke, Rückblicke, Ausblicke, 2014, S. 64 46