Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000687.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
30.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. DS-00081/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
29.07.2014
Bestätigung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
04.09.2014
Anhörung
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
09.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
22.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
23.09.2014
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
01.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von 300.000 € für die
Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park
(eRIS: DS V/3982)
Beschluss:
1. Dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79(1)
SächsGemO im PSP-Element Ausbau/Unterhaltung Gewässer (1.100.55.2.0.01) in Höhe von
300.000€ zur Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (1.100.61.2.0.01).
2. Die Baumaßnahme wird in den Jahren 2014/2015 realisiert (gemäß Hauptsatzung der Stadt
Leipzig § 19, Punkt 6, in der zur Zeit gültigen Fassung).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
nein
wenn ja,
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Seite 1/3
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.07.14
10.07.15
300.000,00
1.100.61.2.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
X
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Seite 2/3
V
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3982
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Beschlussfassung
Vorberatung
im Verwaltungsausschuss am 01.10.2014
Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Information
Vorberatung in: FA Finanzen;
FA Umwelt und Ordnung;
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von 300.000 € für die
Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park
Beschlussvorschlag
1. Dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element Ausbau/Unterhaltung Gewässer (1.100.55.2.0.01) in Höhe von
300.000€ zur Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (1.100.61.2.0.01).
Stadt Leipzig
01.5/025/09.08
2. Die Baumaßnahme wird in den Jahren 2014/2015 realisiert (gemäß Hauptsatzung der Stadt
Leipzig § 19, Punkt 6, in der zur Zeit gültigen Fassung).
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
01.07.14
01.07.15
Höhe in EUR
▼
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
von
bis
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
nein
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
300.000,00 1.100.61.2.0.01
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
wenn ja,
▼
nicht relevant
nicht relevant
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
▼
Vorlage Überplanmäßige Auszahlung...für die Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park, Fassung vom 17.07.2014
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
5 Finanzierung
private Mittel
ja
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
Keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des Vorhabens
positive Auswirkung
für wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
1
verschlechtert
nein
negative
Auswirkung
Keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
ja
nein
Finanzielle
Keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Vorlage Überplanmäßige Auszahlung...für die Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park, Fassung vom 17.07.2014
„Überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO von 300.000 €
für die Sanierung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park“
Seite 1 von 1
Begründung:
Während des Hochwassers im Juni 2013 wurden die südwestlichen Teile des Clara-Zetkin-Parkes
überflutet. Schäden an der Infrastruktur, so auch an der östlichen Uferterrasse des Inselteiches,
waren die Folge. Sie wurden von der Stadt als Hochwasserschaden an den Freistaat Sachsen
gemeldet und in die Maßnahmeliste aufgenommen. Die Wiederherstellung und nachhaltige
Nutzbarkeit von Teilen des Kulturdenkmals, hier die große Inselteichterrasse, erhielt die laufende
Nr. 9187. Der Fördermittelbescheid wurde der Stadt am 25.03.2014 zugestellt.
Für die Sanierung der Uferterrasse muß der Teich entleert und die Sedimente beräumt werden.
Die Sedimentstärke im Teich beträgt 0,60 m. Aktueller Handlungsbedarf besteht auf Grund der
Unterlassung der baulichen Instandhaltung in den vergangenen Jahren für die bauliche
Sicherung der Uferböschungen und der westlichen Uferterrasse. Dies sind Schäden, die
ursächlich in keinem Zusammenhang zum Hochwasserereignis 2013 gebracht werden konnten.
Eine Förderung wurde daher ausgeschlossen.
Das derzeitige Be- und Entwässerungssystem des Inselteiches ist nicht mehr voll funktionstüchtig
und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass es bei Starkniederschlagsereignissen
zum Rückstau aus dem Kanalsystem der KWL und zum Abwassereintrag kommen kann.
Durch diese negative Gewässersituation ist auch eine starke Einschränkung der öffentlichen
Erholungsnutzung für die Parkbesucher, besonders in den Sommermonaten, verbunden. Der
Inselteich ist ein beliebter Erholungsstandort im Clara-Zetkin-Park und wird ganzjährig von vielen
Erholungssuchenden frequentiert. Besonders beliebt sind dort die beiden Sitzterrassen an Westund Ostufer.
Auch die fischereiliche Bewirtschaftung des Inselteiches ist durch die schlechte Wasserqualität
stark beeinträchtigt. Der Anglerverband Leipzig e.V. ist dort Pächter und kann dieses
Pachtgewässer nur eingeschränkt nutzen. Dadurch kann sich die Artenvielfalt und der
vorhandene Fischbestand im Gewässer nur begrenzt entwickeln. Fischsterben sind jährlich, vor
allem in den Sommermonaten, zu konstatieren.
Die Umsetzung der Fördermittel zur Wiederherstellung der großen Inselteichterrasse bedingt
bautechnisch und technologisch die Sanierung des Gewässers II. Ordnung – Inselteich.
Folgende Gewässerunterhaltungsarbeiten sind unabdingbar erforderlich:
•
•
•
•
Entschlammung der Gewässersohle,
Böschungssicherung,
Aktivierung des Zu- und Ablaufbauwerkes mit Bewässerung,
Neubau Fontäne nach historischem Vorbild und zur Sicherung der Wasserqualität in den
Sommermonaten.
Die aus wasserwirtschaftlicher Sicht dringend erforderliche Gewässersanierung des Inselteiches
soll mit der Terrassensanierung (Hochwasserschaden) kombiniert werden. Dies führt zu einer
erheblichen Zeit- und Kostenersparnis. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 300 T €
werden überplanmäßig im Ergebnishaushalt 2014 dem ASG zur Verfügung gestellt.
Durch die Kombination beider Sanierungsmaßnahmen wird der Teich nur einmal entwässert. Alle
weiteren Eingriffe in das Ökosystem können entsprechend konzentriert und zeitlich verkürzt
ausgeführt werden.
Die Unterhaltung der kommunalen Gewässer ist gem. §§ 31 und 32 SächWG eine Pflichtaufgabe
der Kommune. Gem. den §§ 79 und 80 SächsWG ist der Träger der Unterhaltungslast, die Stadt
Leipzig, auch für Maßnahmen des Hochwasserschutzes verpflichtet.