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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000687.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
30.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:26
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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. DS-00081/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 29.07.2014 Bestätigung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 04.09.2014 Anhörung Fachausschuss Finanzen 08.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 09.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 22.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 23.09.2014 2. Lesung Verwaltungsausschuss 01.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von 300.000 € für die Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park (eRIS: DS V/3982) Beschluss: 1. Dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79(1) SächsGemO im PSP-Element Ausbau/Unterhaltung Gewässer (1.100.55.2.0.01) in Höhe von 300.000€ zur Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (1.100.61.2.0.01). 2. Die Baumaßnahme wird in den Jahren 2014/2015 realisiert (gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 19, Punkt 6, in der zur Zeit gültigen Fassung). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein wenn ja, X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Seite 1/3 X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.07.14 10.07.15 300.000,00 1.100.61.2.0.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Seite 2/3 V Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3982 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Beschlussfassung Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 01.10.2014 Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Neufassung vom Austauschblatt vom Eilbedürftig             Information Vorberatung in: FA Finanzen; FA Umwelt und Ordnung; Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von 300.000 € für die Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park Beschlussvorschlag 1. Dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Ausbau/Unterhaltung Gewässer (1.100.55.2.0.01) in Höhe von 300.000€ zur Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (1.100.61.2.0.01). Stadt Leipzig 01.5/025/09.08 2. Die Baumaßnahme wird in den Jahren 2014/2015 realisiert (gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 19, Punkt 6, in der zur Zeit gültigen Fassung). nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis 01.07.14 01.07.15 Höhe in EUR ▼ wo veranschlagt ▼ PSP-Element Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen                         Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen von bis                                                                   Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Beschluss des Stadtrates Nr.                         nein Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: 300.000,00 1.100.61.2.0.01 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich)                               wo veranschlagt ▼ PSP-Element                               nein Vorgesehener Stellenabbau: relevant relevant wenn ja,       ▼ nicht relevant nicht relevant             Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.       Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 ▼ Vorlage Überplanmäßige Auszahlung...für die Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park, Fassung vom 17.07.2014 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       5 Finanzierung private Mittel ja Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung Keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens positive Auswirkung für wirtschaftliche Entwicklung hoch mittel 1 verschlechtert nein negative Auswirkung Keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel ja nein Finanzielle Keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt ja nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Vorlage Überplanmäßige Auszahlung...für die Sanierung und Entschlammung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park, Fassung vom 17.07.2014       „Überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO von 300.000 € für die Sanierung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park“ Seite 1 von 1 Begründung: Während des Hochwassers im Juni 2013 wurden die südwestlichen Teile des Clara-Zetkin-Parkes überflutet. Schäden an der Infrastruktur, so auch an der östlichen Uferterrasse des Inselteiches, waren die Folge. Sie wurden von der Stadt als Hochwasserschaden an den Freistaat Sachsen gemeldet und in die Maßnahmeliste aufgenommen. Die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzbarkeit von Teilen des Kulturdenkmals, hier die große Inselteichterrasse, erhielt die laufende Nr. 9187. Der Fördermittelbescheid wurde der Stadt am 25.03.2014 zugestellt. Für die Sanierung der Uferterrasse muß der Teich entleert und die Sedimente beräumt werden. Die Sedimentstärke im Teich beträgt 0,60 m. Aktueller Handlungsbedarf besteht auf Grund der Unterlassung der baulichen Instandhaltung in den vergangenen Jahren für die bauliche Sicherung der Uferböschungen und der westlichen Uferterrasse. Dies sind Schäden, die ursächlich in keinem Zusammenhang zum Hochwasserereignis 2013 gebracht werden konnten. Eine Förderung wurde daher ausgeschlossen. Das derzeitige Be- und Entwässerungssystem des Inselteiches ist nicht mehr voll funktionstüchtig und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass es bei Starkniederschlagsereignissen zum Rückstau aus dem Kanalsystem der KWL und zum Abwassereintrag kommen kann. Durch diese negative Gewässersituation ist auch eine starke Einschränkung der öffentlichen Erholungsnutzung für die Parkbesucher, besonders in den Sommermonaten, verbunden. Der Inselteich ist ein beliebter Erholungsstandort im Clara-Zetkin-Park und wird ganzjährig von vielen Erholungssuchenden frequentiert. Besonders beliebt sind dort die beiden Sitzterrassen an Westund Ostufer. Auch die fischereiliche Bewirtschaftung des Inselteiches ist durch die schlechte Wasserqualität stark beeinträchtigt. Der Anglerverband Leipzig e.V. ist dort Pächter und kann dieses Pachtgewässer nur eingeschränkt nutzen. Dadurch kann sich die Artenvielfalt und der vorhandene Fischbestand im Gewässer nur begrenzt entwickeln. Fischsterben sind jährlich, vor allem in den Sommermonaten, zu konstatieren. Die Umsetzung der Fördermittel zur Wiederherstellung der großen Inselteichterrasse bedingt bautechnisch und technologisch die Sanierung des Gewässers II. Ordnung – Inselteich. Folgende Gewässerunterhaltungsarbeiten sind unabdingbar erforderlich: • • • • Entschlammung der Gewässersohle, Böschungssicherung, Aktivierung des Zu- und Ablaufbauwerkes mit Bewässerung, Neubau Fontäne nach historischem Vorbild und zur Sicherung der Wasserqualität in den Sommermonaten. Die aus wasserwirtschaftlicher Sicht dringend erforderliche Gewässersanierung des Inselteiches soll mit der Terrassensanierung (Hochwasserschaden) kombiniert werden. Dies führt zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 300 T € werden überplanmäßig im Ergebnishaushalt 2014 dem ASG zur Verfügung gestellt. Durch die Kombination beider Sanierungsmaßnahmen wird der Teich nur einmal entwässert. Alle weiteren Eingriffe in das Ökosystem können entsprechend konzentriert und zeitlich verkürzt ausgeführt werden. Die Unterhaltung der kommunalen Gewässer ist gem. §§ 31 und 32 SächWG eine Pflichtaufgabe der Kommune. Gem. den §§ 79 und 80 SächsWG ist der Träger der Unterhaltungslast, die Stadt Leipzig, auch für Maßnahmen des Hochwasserschutzes verpflichtet.