Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000154.pdf
Größe
169 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
12.10.18, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. DS-00010/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
15.07.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
17.09.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 - 2016, Sachstand zur Umsetzung
(Stand 28.02.2014)
(eRIS: DS V/3851)
Beschluss:
Die Ratsversammlung nimmt die Information zum Investitionsprogramm zur Kenntnis.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
X
X
von
bis
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Seite 1/3
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
wird im Baubeschluss
ausgewiesen
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Information zum Sachstand zur Umsetzung
Seite 2/4
RV
Information
zur Ratsversammlung am 17.09.2014
Drucksache Nr. V/3851
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Eingereicht von
In folgende Ausschüsse zur Kenntnis:
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 - 2016, Sachstand zur
Umsetzung (Stand 28.02.2014)
Information
Stadt Leipzig
01.5/035/07.04
Die Ratsversammlung nimmt die Information zum Investitionsprogramm zur Kenntnis.
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
Im Haushalt wirksam
bis
Höhe in EUR
▼
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
nein
von
bis
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
Höhe in EUR (jährlich)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
▼
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
wird im Baubeschluss
ausgewiesen
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
wenn ja,
wenn ja,
▼
nicht relevant
nicht relevant
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt
bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
1. Einleitung
Nach Vorliegen konkreter Planungen bis Leistungsphase 3 für verschiedene Projekte mit
aktuellen Kostenberechnungen wurde mit RBV-1674/13 am 19.06.2013 die Aktualisierung
des Schulbauprogramms beschlossen.
Die Umsetzung der Maßnahmen teilt sich in folgende Kategorien ein:
–
–
–
–
Fortsetzungsmaßnahmen (Baubeginne und Fördermittelbescheide vor 2013),
Programm Kreisfreie Städte 2013/2014,
Schulhausbau EFRE-Fördermittel 2013/2014 und
Neuanträge für Fördermittel-Folgeprogramm ab 2015.
Dafür stehen in den Jahren 2013-2016 städtische Eigenmittel in Höhe von ca. 25 Mio. € /
Jahr zur Verfügung.
Mit dieser Vorlage wird über den aktuellen Stand per 28.02.2014 informiert.
2. Fortsetzungsmaßnahmen
Die folgenden Fortsetzungsmaßnahmen wurden 2013 abgeschlossen, Mehrbedarfe wurden innerhalb des Budgets gedeckt:
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Neubau Erich-Kästner-Schule, 4-zügige Grundschule mit Hort und 3-Feldhalle,
Neubau Pablo-Neruda-Schule, 3,5-zügige Grundschule mit Hort und Einfeldhalle,
Sanierung A.-Ph.-Reclam-Schule, Gymnasium,
Sanierung Schulgebäude Breitenfelder Straße für die 68. Oberschule,
Teilsanierung Lene-Voigt-Schule, Oberschule,
Reaktivierung ehemalige 57. Schule als Oberschule (noch Außenstelle HelmholtzSchule),
Brandschutzmaßnahmen 21. Schule, Grundschule,
Brandschutzmaßnahmen Schule Portitz, Grundschule,
Brandschutzmaßnahmen Karl-Liebknecht-Schule, Grundschule,
Innensanierung Sporthalle Gymnasium Neue Nikolaischule und
Brandschutzmaßnahmen BSZ 11.
Folgende Fortsetzungsmaßnahmen werden 2014 abgeschlossen:
–
–
–
Neubau 2-Feldsporthalle 68. Schule,
Neubau 3-Feldsporthalle A.-Ph.-Reclam-Schule und
Neubau 3. Schule als 5-zügige Grundschule mit Hort und 3-Feldsporthalle.
3. Programm Kreisfreie Städte 2013/2014
Für das Programm Kreisfreie Städte liegen 60 Fördermittelbescheide vor. Die Finanzierung erfolgt über den Finanzhaushalt (FH) und den Ergebnishaushalt (EH). Die Fördermittelbescheide für die Baumaßnahmen Käthe-Kollwitz-Schule und Gymnasium Gorkistraße
1
haben vorläufigen Charakter. Es stehen die Prüfergebnisse des Sächsischen Immobilienmanagements zu diesen Vorhaben aus, welche die Grundlage für den endgültigen Bescheid der SAB sind. Das Fördervolumen von 32 Mio. € soll vollständig ausgeschöpft werden.
Die beantragten Maßnahmen gliedern sich in folgende Kategorien:
–
–
–
–
–
–
30 Brandschutzmaßnahmen (FH),
neun Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung durch Reaktivierung und Erweiterungen von Schulgebäuden (FH),
eine Sporthallensanierung (FH),
neun Maßnahmen zur Freiflächengestaltung (EH) – davon eine Maßnahme Teilsanierung Sanitär (Karl-Liebknecht-Schule),
acht Teilsanierungen an der Äußeren Hülle (EH) und
drei Sanitärmaßnahmen (EH).
3.1 Projektstand zu den Brandschutzmaßnahmen (einschließlich EFRE-Maßnahmen – S.
Punkt 4):
Die Genehmigungsplanung ist bis auf zwei Schulen abgeschlossen:
–
–
Gebrüder-Grimm-Schule: Widerspruch zur Baugenehmigung,
FÖS Lindenhof: Bauantrag nach Überarbeitung Brandschutzkonzept eingereicht.
Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurde eine Reihe von Zusatzleistungen beauflagt,
die über die bisher genehmigten und durchgeführten Brandschutzmaßnahmen hinausgehen. Vielfach konnte der Projektumfang erst in zeitlich aufwändigen Widerspruchsverfahren geklärt werden. Dies betrifft u. a. den Aufwand zur Untersuchung und Klassifizierung
relevanter Bauteile und den Umfang der zu ertüchtigenden Bausubstanz. Auch wenn in
den Widerspruchsverfahren teilweise eine Verringerung des zuerst beauflagten Bauaufwandes erreicht werden konnte, ist insgesamt ein erheblich höherer finanzieller Aufwand
gegenüber dem Ansatz des Beschlusses vom 21.08.2012 und der Präzisierung vom
19.06.13 notwendig.
Für folgende Maßnahmen wurden Maßnahmeerweiterungen beantragt:
–
–
–
–
–
–
Louise-Otto-Peters-Schule (Gym. Süd), Einrichtung FUR und Brandschutzmaßnahmen,
Brandschutzmaßnahme 24. Schule,
Brandschutzmaßnahme 74. Schule,
Brandschutzmaßnahme Neue Nikolaischule (Maßnahmeerw. bereits beschieden),
Brandschutzmaßnahme W.-Heisenberg-Schule und
Brandschutzmaßnahme August-Bebel-Schule.
Begründungen zum Mehrbedarf:
–
Louise-Otto-Peters-Schule (+995 T€): Ausführungen s.u. zum Punkt Aktueller
Stand zu Komplexsanierungen – Reaktivierung von Schulgebäuden
2
–
–
–
–
–
24. Schule (+86 T€): Die Bestandsinstallation Elektro entspricht nicht den heutigen
Vorschriften. Mit Durchführung der Brandschutzmaßnahme wird in den Bestand
eingegriffen. Bedingt durch die Forderung der Baugenehmigung nach einer umfänglichen Hausalarmierung und Brandmeldung war ein partieller Eingriff ohne Erneuerung der Elektroinstallation nach heutigen Vorschriften nicht mehr möglich. Damit ist eine Erneuerung der gesamten Elektroinstallation im Rahmen der Brandschutzmaßnahme notwendig.
74. Schule (+434 T€): Infolge der Kellerdurchfeuchtung ist eine Trockenlegung des
Kellergeschosses notwendig. Im Rahmen der Brandschutzmaßnahme muss infolge
dessen die Elektroanlage komplett umgebaut werden. Da die Brandschutzmaßnahme bereits Elektroarbeiten beinhaltete, war es fachlich erforderlich, diese wesentlich erweiterten Elektroleistungen im Rahmen der Brandschutzmaßnahme zu planen und auszuführen. Weiterhin müssen im Rahmen der Trockenlegung alle Funktionsräume aus dem Kellergeschoss verlegt werden. In der Folge entstehen erhebliche Mehraufwendungen in den bauseitigen Folgeleistungen der Elektro- und
Funktionsänderungen (389 T€) Eine vorübergehende Auslagerung des Schulstandorts ist erforderlich. Dafür entstehen Kosten in Höhe von 45 T€.
Neue Nikolaischule (+247 T€): Die vorhandene Elektroinstallation entspricht nicht
den heutigen Vorschriften. Die Elektroleistungen der Brandschutzmaßnahme können nicht ohne erhebliche Anpassung an die Bestandsanlage angeschlossen werden. Für diese Maßnahmeerweiterung liegt bereits ein Anerkennungsbescheid vor.
August-Bebel-Schule (+178 T€): denkmalschutzgerechte Abtrennung der Treppenhäuser, umfangreiche Deckenuntersuchungen, statische Ertüchtigung der Brandwand, Neubau eine Treppe vom 2.OG ins Dachgeschoss, denkmalschutzgerechte
Ausführung der neuen Außentreppe, Mehrforderung an Brandmeldern und infolge
Umbau von Einbruchmeldung, Telefon- und Uhrenanlage, zusätzliche Brandschotts
in Decken.
Werner-Heisenberg-Schule (+450 T€): In der Decke über dem 3. OG wurde Echter
Hausschwamm festgestellt. Da diese Decke für die Brandschutzmaßnahme Bedeutung hat, müssen diese Sanierungsarbeiten innerhalb der brandschutztechnischen
Ertüchtigung ausgeführt werden. Weiterhin führen denkmalpflegerische Auflagen
zur Brandschutzertüchtigung, Mehrforderungen an Brandmeldern sowie die Erneuerung der Beleuchtung der mit Hausschwamm befallenen Decken zu Mehrkosten.
Alle vorgenannten bau- und haustechnischen Leistungen führen zu verlängerten Bauzeiten bzw. Technologiekosten sowie Planungs- und Steuerungskosten, die in o.g. Summen
bereits enthalten sind.
Die Ausführungsplanung für die brandschutztechnische Ertüchtigung ist an 30 Standorten
zu ca. 80 % abgeschlossen. Die Vergabe der Bauleistungen für diese Objekte ist zu ca.
55 % erfolgt. Je Schule sind ca. acht bis zwölf Vergabelose entsprechend den Anforderungen der Fördermittelgeber auszuschreiben. Seit Ende Januar 2014 ist anhand der eingehenden Angebote eine Tendenz der Marktsättigung bzw. von steigenden Angebotspreisen
festzustellen.
3
Unter Berücksichtigung der erfolgten Anträge auf Maßnahmeerweiterung und den gemeinsamen Aktivitäten mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, eine Aufwandsminimierung unter Wahrung des Zieles der Personenrettung zu erzielen, können die Kosten je Maßnahme zur Zeit noch eingehalten werden.
Zur Bauausführung:
–
–
–
–
an neun Schulen wurde im 4.Quartal 2013 mit der Baudurchführung begonnen,
an elf Schulen erfolgte der Baubeginn im 1.Quartal 2014,
an 13 Schulen erfolgt der Baubeginn bis zu den oder mit den Sommerferien 2014,
aufgrund aufwendiger Planungen und noch nicht abgeschlossener Genehmigungsplanung ist für drei Schulen der Baubeginn mit den Herbstferien 2014 vorgesehen.
Erschwerend und bauzeitverlängernd wirkt sich die Durchführung der Maßnahmen bei
gleichzeitig fortlaufenden Schul- und Hortbetrieb aus. Lediglich an den Objekten BSZ 12
Rosenowstraße und 74. Schule findet während der Brandschutzmaßnahmen kein Unterricht statt. Größtenteils werden Schulhorte frei gelenkt.
3.2 Aktueller Stand zu Komplexsanierungen – Reaktivierung von Schulgebäuden:
–
–
–
Käthe-Kollwitz-Schule: Mit RBV-1953/14 vom 22.01.2014 wurde die Investionsmaßnahme mit einem Kostenrahmen von ca. 13 Mio. € (entspricht der Summe aus der
Präzisierungsvorlage) beschlossen. Derzeit wird die Genehmigungsplanung durchgeführt, abhängig von deren Ergebnis wird mit einem Baubeginn im Spätsommer
2014 gerechnet. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die Verzögerung des
Baubeginns sich nicht auf die geplante Inbetriebnahme mit Schuljahresbeginn im
August 2016 auswirkt.
Louise-Otto-Peters-Schule: Mit Bestätigung der Vorlage (DS V/3484) vom
09.12.2013 wurde ein Kostenrahmen von ca. 3 Mio. € Mio.€ beschlossen. Das Dezernat VI wurde beauftragt, Einsparpotentiale zu prüfen: Mit der Baugenehmigung
wurden unerwartet hohe Auflagen bezüglich des Brandschutzes erteilt. Zur Kostendämpfung wurde vereinbart, über einen Widerspruch zur Baugenehmigung, welcher in einem Abhilfebescheid mündete, einen zweiten Realisierungsabschnitt zu
einem späteren Zeitpunkt zu bilden. Die Umsetzung der in der Änderung des Baubeschlusses enthaltenen Maßnahmen werden als erster Realisierungsabschnitt gewertet. Im Rahmen der Änderung des Baubeschlusses wurde am 09.12.2013 gefordert, alle verantwortbaren Optimierungs- und Sparpotentiale im Brandschutzbereich aufzuzeigen. Aus diesem Grund wurde eine erneute, externe Prüfung durchgeführt. Die externe Prüfung hat eine kostengünstige und verträgliche Lösung zum
Ziel. Die baulichen Aktivitäten sollen reduziert, Eingriffe in den Gebäudebestand minimiert und ein Umzug der Schüler vermieden werden. Die laufende Planung und
die laufenden Ausschreibungsverfahren wurden unterbrochen sowie keine Arbeiten
an der Auslagerungsschule begonnen. Nach Beendigung der Prüfung und einer
Umarbeitungsphase soll schnellstmöglich mit der Umsetzung begonnen werden, so
dass das Bauende für Ende 2015 anvisiert wird.
Gymnasium Gorkistraße: Mit RBV-1866/13 vom 11.12.2013 wurde die Investitionsmaßnahme mit einem Kostenrahmen von 16,8 Mio. € (entspricht der Summe aus
der Präzisierungsvorlage) beschlossen. Der Bauantrag wurde im November 2013
eingereicht; derzeit liegt noch keine Baugenehmigung vor. Die Ausschreibung der
4
–
ersten Lose (Baustelleneinrichtung, Abbruch, Kellerabdichtung) sind im März 2014
erfolgt. Der Baubeginn ist für Juli 2014, das Bauende für Juni 2016 geplant.
Ehemalige Weißeschule, Oberschule am Weißeplatz: Nach Gesprächen des AfJFB
mit den Lehrer- und Elternvertretern am 16.12.2013 wurde eine Auslagerung der
Schule als bedenklich eingeschätzt, weil dies der Neugründung der Schule abträglich gewesen wäre. Das Haus 2 soll bis zur Fertigstellung von Haus 1 in Nutzung
bleiben. Danach geht der Schulbetrieb im Haus 1 weiter. Das Haus 2 wird nach
Fertigstellung von Haus 1 ab Februar 2016 saniert. Zum Schuljahresbeginn
2017/18 kann der Unterricht auch im teilsanierten Haus 2 stattfinden. Die Modernisierung von Haus 2 soll aus dem Förderprogramm für Kreisfreie Städte 2013/2014
herausgelöst und mit einem Förderfolgeprogramm realisiert werden. Derzeit wird
die Genehmigungsplanung durchgeführt, abhängig von deren Ergebnis wird mit einem Baubeginn im November 2014 gerechnet. Um die Bauzeit zu optimieren wird
der nichtkonstruktive Abbruch im Sommer 2014 erfolgen. Die geplante Inbetriebnahme für das Schuljahr 2017/2018 ist aus heutiger Sicht realisierbar.
3.3 Neuaufnahme in das Programm Kreisfreie Städte
Für folgende Maßnahmen wurde neu eine Förderung durch das Programm Kreisfreie
Städte 2013/14 beantragt:
–
–
–
–
BSZ 12, Robert Blum, 2. BA Innere Sanierung / energetische Sanierung – Standort
Rosenowstraße 60: Auf Grundlage der planerischen Untersuchungen zum 1. Bauabschnitt, Brandschutzmaßnahmen wurde festgestellt, dass umfangreichere, über
die brandschutztechnische Ertüchtigung hinausgehende Maßnahmen zur Nutzungsaufnahme zwingend erforderlich sind. Für einen 2. Bauabschnitt wurden der
Mindestbedarf der inneren Teilsanierung unter Beachtung einer behindertengerechten Gestaltung ermittelt und Fördermittel aus dem Programm Kreisfreie Städte
kurzfristig beantragt. Der Zuwendungsbescheid liegt vor.
Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Erweiterungsbau: Die Maßnahme sollte ursprünglich vollständig mit städtischen Eigenmitteln umgesetzt werden. Infolge des Ausschreibungsergebnisses lag eine Kostenerhöhung von 480 T€ vor. Zur Sicherung
der Finanzierung wurde entschieden, diese Maßnahme zusätzlich in das Programm
kreisfreie Städte aufzunehmen. Die dadurch frei werdenden Eigenmittel können anteilig für Mehrkosten bei anderen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Schule Liebertwolkwitz, Neubau Mensa: Hier liegt ein ähnlicher Sachverhalt wie bei
der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg vor (Mehrkosten 100 T€).
In Abstimmung mit dem Fördermittelgeber wird zusätzlich der 3. BA, BSZ 12, Robert Blum, Äußere Hülle im Austausch zum Haus 2, ehemalige Weißeschule, aufgenommen.
3.4 Rückstellung von Maßnahmen
In Abstimmung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Amt für Gebäudemanagement wurden die folgenden Maßnahmen zurückgestellt, um den finanziellen
Mehrbedarf an anderen Schulen zu sichern:
–
120. Schule, energetische Sanierung (kein Bescheid),
5
–
–
–
–
Brandschutzmaßnahme P.-Robeson-Schule,
Brandschutzmaßnahme Kurt-Biedermann-Schule,
Brandschutzmaßnahme A.-M.-Bach-Schule (ehem. E.-Manet-Schule) und
Brandschutzmaßnahme 77. Schule.
Diese Schulen wurden im Wesentlichen infolge der derzeit besonders schwierigen Bedingungen für Baumaßnahmen bei laufendem Schulbetrieb zurückgestellt. So konnte z.B. die
notwendige Baufreiheit nicht geschaffen werden:
120. Schule - Die Auslagerung in die ehemalige 55. Schule musste wegen Brandschutzmängeln dieses Gebäudes aufgegeben werden ,
Steigende Schülerzahlen bei Belegung mit zwei Schularten an der P.-Robeson-Schule
(Grund- und Oberschule) und der 77. Schule (Grund- und Förderschule) ermöglichen erst
die Realisierung von Brandschutz-Maßnahmen nach Auszug einer der beiden Schularten.
Für die A.-M.-Bach-Schule soll über die Brandschutz-Maßnahmen hinaus im Zuge der
pädagogischen Neuausrichtung die Sanierung als komplexe Baumaßnahme erfolgen.
Hierzu wird ein gesonderter Beschluss erarbeitet.
4. EFRE-Fördermittel 2013
Für sechs Berufliche Schulzentren liegen EFRE-Fördermittelbescheide vor (siehe Anlage):
–
–
–
–
–
–
BSZ 7, An der Querbreite: Brandschutz,
BSZ 12, Rosenowstraße 1.BA: Brandschutz,
BSZ 1, Dachsstraße: Brandschutz,
BSZ K.-Heine-Schule, Pansastraße: Brandschutz,
BSZ 7 AST, Neustädter Straße: Brandschutz und
BSZ 11, Goldschmidtstraße: Äußere Hülle.
Der Bewilligungszeitraum für diese Maßnahmen endet spätestens zum 31.12.2014. Auf
Grund der Fördermittelsystematik der EFRE-Förderung sollten bis zum 15.12.2014 die
Rechnungen vorliegen. Nach heutiger Planung liegt das Bauende des BSZ 7 auf dem
31.12.2014 und des BSZ Karl-Heine-Schule, Außenstelle Pansastraße auf dem
31.01.2015, so dass hier Rechnungen nach dem 15.12.2014 eingehen werden. Ursächlich sind:
– für das BSZ 7, Außenstelle Neustädter Straße der große Aufwand im Umfang von
insgesamt 1.357 T€ und
– für das BSZ Karl-Heine-Schule die Tatsache, dass die Schule erst in der Phase der
Genehmigungsplanung als denkmalgeschütztes Objekt identifiziert wurde, so dass
umfangreiche Umplanungen für eine denkmalpflegerische Ausführung der Brandschutzmaßnahme notwendig wurden.
Zur Vermeidung des Finanzrisikos (Zahlweg Rechnung nach Ende des Bewilligungszeitraums) werden die Baumaßnahmen forciert. Das Risiko lag per 21.01.2014 bei 586 T€
Fördermittelverlust und konnte per 26.05.2014 prognostisch auf 522 T€ gesenkt werden.
6
5. Neuanträge für das Förderprogramm Schulhausbau ab 2015
Für folgende Maßnahmen wurden im August 2013 Fördermittelanträge gestellt:
Die Inbetriebnahmen liegen in den Jahren 2016-2020.
Objekt
Gymnasium Zentrum-Süd
(Telemannstr.9)
Sportoberschule
Maßnahme
Neubau 5-zügiges Gymnaium mit
Dreifeldhalle
Neubau Sportoberschule mit Sporthalle am
Standort Goyastr.
OS Standort Ratzelstr., ehem. Reaktivierung Schulgebäude 55. Schule
Komplexsanierung
Reaktivierung Schulgebäude Gym K.-Heine-Str. 22b
Komplexsanierung mit Sporthallenneubau
OS am Standort Ihmelstraße Reaktivierung Schulgebäude Komplexsanierung mit Sporthallenneubau
neue GS Opferweg 1-3, ehem. Reaktivierung Schulgebäude 58. Schule
Komplexsanierung
Gesamt:
Gesamtkosten
25.000.000,00
19.100.000,00
8.700.000,00
25.000.000,00
13.700.000,00
6.200.000,00
97.700.000,00
Die Kostenangaben sind grobe Schätzungen und haben noch keine Planungsgrundlage.
6. Ausblick
Weitere Veränderungen können sich aus neuen schulnetzplanerischen Anforderungen
und der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ergeben:
–
–
–
Im Einzugsbereich der 77. und der Franz-Mehring-Schule ist der Anstieg der Schülerzahlen so hoch, dass bereits für das Schuljahr 2015/16 erweiterte Kapazitäten
zur Verfügung stehen müssen. Die Art der Kapazitätserweiterung wird gegenwärtig
geprüft. Für die bauliche Realisierung sind noch keine finanziellen Mittel geplant.
Der Altbau der 3. Schule muss weiterhin als Grundschule genutzt werden (s. DS
V/1520). Mit dem Auszug der 3. Schule in den Neubau besteht Baufreiheit. Mit Beginn der Planung in diesem Jahr (VOF-Verfahren) kann das sanierte Gebäude im
Sommer 2018 für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Bis dahin bleibt
der Mietcontainer in Nutzung.
Die Fläche „Jahrtausendfeld“ steht erst in Kürze zur Verfügung. Deshalb wird mit
der Planung dieser Grundschule im Jahr 2015 begonnen.
Neben den unter 5. genannten Großprojekten sind die zurückgestellten Brandschutzmaßnahmen zu realisieren. Die Fortführung von Sanitärinstandsetzungen, Maßnahmen
zur Sanierung der Äußeren Hülle an Schulgebäuden und die Fortsetzung des Sport-hallenprogramms und Freiflächenprojekte sind erforderlich. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus dem Ergebnishaushalt.
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