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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000154.pdf
Größe
169 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
12.10.18, 07:28

Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. DS-00010/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 15.07.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Finanzen 08.09.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 17.09.2014 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 - 2016, Sachstand zur Umsetzung (Stand 28.02.2014) (eRIS: DS V/3851) Beschluss: Die Ratsversammlung nimmt die Information zum Investitionsprogramm zur Kenntnis. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt X X von bis X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Seite 1/3 Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) wird im Baubeschluss ausgewiesen Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Information zum Sachstand zur Umsetzung Seite 2/4 RV Information zur Ratsversammlung am 17.09.2014 Drucksache Nr. V/3851 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Eingereicht von In folgende Ausschüsse zur Kenntnis: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 - 2016, Sachstand zur Umsetzung (Stand 28.02.2014) Information Stadt Leipzig 01.5/035/07.04 Die Ratsversammlung nimmt die Information zum Investitionsprogramm zur Kenntnis. nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von Im Haushalt wirksam bis Höhe in EUR ▼ wo veranschlagt ▼ PSP-Element Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen nein von bis                                                             Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Beschluss des Stadtrates Nr. Höhe in EUR (jährlich) Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 ▼ wo veranschlagt ▼ PSP-Element                               wird im Baubeschluss       ausgewiesen             nein Vorgesehener Stellenabbau: relevant relevant             Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.       wenn ja, wenn ja,       ▼ nicht relevant nicht relevant Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       1. Einleitung Nach Vorliegen konkreter Planungen bis Leistungsphase 3 für verschiedene Projekte mit aktuellen Kostenberechnungen wurde mit RBV-1674/13 am 19.06.2013 die Aktualisierung des Schulbauprogramms beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen teilt sich in folgende Kategorien ein: – – – – Fortsetzungsmaßnahmen (Baubeginne und Fördermittelbescheide vor 2013), Programm Kreisfreie Städte 2013/2014, Schulhausbau EFRE-Fördermittel 2013/2014 und Neuanträge für Fördermittel-Folgeprogramm ab 2015. Dafür stehen in den Jahren 2013-2016 städtische Eigenmittel in Höhe von ca. 25 Mio. € / Jahr zur Verfügung. Mit dieser Vorlage wird über den aktuellen Stand per 28.02.2014 informiert. 2. Fortsetzungsmaßnahmen Die folgenden Fortsetzungsmaßnahmen wurden 2013 abgeschlossen, Mehrbedarfe wurden innerhalb des Budgets gedeckt: – – – – – – – – – – – Neubau Erich-Kästner-Schule, 4-zügige Grundschule mit Hort und 3-Feldhalle, Neubau Pablo-Neruda-Schule, 3,5-zügige Grundschule mit Hort und Einfeldhalle, Sanierung A.-Ph.-Reclam-Schule, Gymnasium, Sanierung Schulgebäude Breitenfelder Straße für die 68. Oberschule, Teilsanierung Lene-Voigt-Schule, Oberschule, Reaktivierung ehemalige 57. Schule als Oberschule (noch Außenstelle HelmholtzSchule), Brandschutzmaßnahmen 21. Schule, Grundschule, Brandschutzmaßnahmen Schule Portitz, Grundschule, Brandschutzmaßnahmen Karl-Liebknecht-Schule, Grundschule, Innensanierung Sporthalle Gymnasium Neue Nikolaischule und Brandschutzmaßnahmen BSZ 11. Folgende Fortsetzungsmaßnahmen werden 2014 abgeschlossen: – – – Neubau 2-Feldsporthalle 68. Schule, Neubau 3-Feldsporthalle A.-Ph.-Reclam-Schule und Neubau 3. Schule als 5-zügige Grundschule mit Hort und 3-Feldsporthalle. 3. Programm Kreisfreie Städte 2013/2014 Für das Programm Kreisfreie Städte liegen 60 Fördermittelbescheide vor. Die Finanzierung erfolgt über den Finanzhaushalt (FH) und den Ergebnishaushalt (EH). Die Fördermittelbescheide für die Baumaßnahmen Käthe-Kollwitz-Schule und Gymnasium Gorkistraße 1 haben vorläufigen Charakter. Es stehen die Prüfergebnisse des Sächsischen Immobilienmanagements zu diesen Vorhaben aus, welche die Grundlage für den endgültigen Bescheid der SAB sind. Das Fördervolumen von 32 Mio. € soll vollständig ausgeschöpft werden. Die beantragten Maßnahmen gliedern sich in folgende Kategorien: – – – – – – 30 Brandschutzmaßnahmen (FH), neun Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung durch Reaktivierung und Erweiterungen von Schulgebäuden (FH), eine Sporthallensanierung (FH), neun Maßnahmen zur Freiflächengestaltung (EH) – davon eine Maßnahme Teilsanierung Sanitär (Karl-Liebknecht-Schule), acht Teilsanierungen an der Äußeren Hülle (EH) und drei Sanitärmaßnahmen (EH). 3.1 Projektstand zu den Brandschutzmaßnahmen (einschließlich EFRE-Maßnahmen – S. Punkt 4): Die Genehmigungsplanung ist bis auf zwei Schulen abgeschlossen: – – Gebrüder-Grimm-Schule: Widerspruch zur Baugenehmigung, FÖS Lindenhof: Bauantrag nach Überarbeitung Brandschutzkonzept eingereicht. Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurde eine Reihe von Zusatzleistungen beauflagt, die über die bisher genehmigten und durchgeführten Brandschutzmaßnahmen hinausgehen. Vielfach konnte der Projektumfang erst in zeitlich aufwändigen Widerspruchsverfahren geklärt werden. Dies betrifft u. a. den Aufwand zur Untersuchung und Klassifizierung relevanter Bauteile und den Umfang der zu ertüchtigenden Bausubstanz. Auch wenn in den Widerspruchsverfahren teilweise eine Verringerung des zuerst beauflagten Bauaufwandes erreicht werden konnte, ist insgesamt ein erheblich höherer finanzieller Aufwand gegenüber dem Ansatz des Beschlusses vom 21.08.2012 und der Präzisierung vom 19.06.13 notwendig. Für folgende Maßnahmen wurden Maßnahmeerweiterungen beantragt: – – – – – – Louise-Otto-Peters-Schule (Gym. Süd), Einrichtung FUR und Brandschutzmaßnahmen, Brandschutzmaßnahme 24. Schule, Brandschutzmaßnahme 74. Schule, Brandschutzmaßnahme Neue Nikolaischule (Maßnahmeerw. bereits beschieden), Brandschutzmaßnahme W.-Heisenberg-Schule und Brandschutzmaßnahme August-Bebel-Schule. Begründungen zum Mehrbedarf: – Louise-Otto-Peters-Schule (+995 T€): Ausführungen s.u. zum Punkt Aktueller Stand zu Komplexsanierungen – Reaktivierung von Schulgebäuden 2 – – – – – 24. Schule (+86 T€): Die Bestandsinstallation Elektro entspricht nicht den heutigen Vorschriften. Mit Durchführung der Brandschutzmaßnahme wird in den Bestand eingegriffen. Bedingt durch die Forderung der Baugenehmigung nach einer umfänglichen Hausalarmierung und Brandmeldung war ein partieller Eingriff ohne Erneuerung der Elektroinstallation nach heutigen Vorschriften nicht mehr möglich. Damit ist eine Erneuerung der gesamten Elektroinstallation im Rahmen der Brandschutzmaßnahme notwendig. 74. Schule (+434 T€): Infolge der Kellerdurchfeuchtung ist eine Trockenlegung des Kellergeschosses notwendig. Im Rahmen der Brandschutzmaßnahme muss infolge dessen die Elektroanlage komplett umgebaut werden. Da die Brandschutzmaßnahme bereits Elektroarbeiten beinhaltete, war es fachlich erforderlich, diese wesentlich erweiterten Elektroleistungen im Rahmen der Brandschutzmaßnahme zu planen und auszuführen. Weiterhin müssen im Rahmen der Trockenlegung alle Funktionsräume aus dem Kellergeschoss verlegt werden. In der Folge entstehen erhebliche Mehraufwendungen in den bauseitigen Folgeleistungen der Elektro- und Funktionsänderungen (389 T€) Eine vorübergehende Auslagerung des Schulstandorts ist erforderlich. Dafür entstehen Kosten in Höhe von 45 T€. Neue Nikolaischule (+247 T€): Die vorhandene Elektroinstallation entspricht nicht den heutigen Vorschriften. Die Elektroleistungen der Brandschutzmaßnahme können nicht ohne erhebliche Anpassung an die Bestandsanlage angeschlossen werden. Für diese Maßnahmeerweiterung liegt bereits ein Anerkennungsbescheid vor. August-Bebel-Schule (+178 T€): denkmalschutzgerechte Abtrennung der Treppenhäuser, umfangreiche Deckenuntersuchungen, statische Ertüchtigung der Brandwand, Neubau eine Treppe vom 2.OG ins Dachgeschoss, denkmalschutzgerechte Ausführung der neuen Außentreppe, Mehrforderung an Brandmeldern und infolge Umbau von Einbruchmeldung, Telefon- und Uhrenanlage, zusätzliche Brandschotts in Decken. Werner-Heisenberg-Schule (+450 T€): In der Decke über dem 3. OG wurde Echter Hausschwamm festgestellt. Da diese Decke für die Brandschutzmaßnahme Bedeutung hat, müssen diese Sanierungsarbeiten innerhalb der brandschutztechnischen Ertüchtigung ausgeführt werden. Weiterhin führen denkmalpflegerische Auflagen zur Brandschutzertüchtigung, Mehrforderungen an Brandmeldern sowie die Erneuerung der Beleuchtung der mit Hausschwamm befallenen Decken zu Mehrkosten. Alle vorgenannten bau- und haustechnischen Leistungen führen zu verlängerten Bauzeiten bzw. Technologiekosten sowie Planungs- und Steuerungskosten, die in o.g. Summen bereits enthalten sind. Die Ausführungsplanung für die brandschutztechnische Ertüchtigung ist an 30 Standorten zu ca. 80 % abgeschlossen. Die Vergabe der Bauleistungen für diese Objekte ist zu ca. 55 % erfolgt. Je Schule sind ca. acht bis zwölf Vergabelose entsprechend den Anforderungen der Fördermittelgeber auszuschreiben. Seit Ende Januar 2014 ist anhand der eingehenden Angebote eine Tendenz der Marktsättigung bzw. von steigenden Angebotspreisen festzustellen. 3 Unter Berücksichtigung der erfolgten Anträge auf Maßnahmeerweiterung und den gemeinsamen Aktivitäten mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, eine Aufwandsminimierung unter Wahrung des Zieles der Personenrettung zu erzielen, können die Kosten je Maßnahme zur Zeit noch eingehalten werden. Zur Bauausführung: – – – – an neun Schulen wurde im 4.Quartal 2013 mit der Baudurchführung begonnen, an elf Schulen erfolgte der Baubeginn im 1.Quartal 2014, an 13 Schulen erfolgt der Baubeginn bis zu den oder mit den Sommerferien 2014, aufgrund aufwendiger Planungen und noch nicht abgeschlossener Genehmigungsplanung ist für drei Schulen der Baubeginn mit den Herbstferien 2014 vorgesehen. Erschwerend und bauzeitverlängernd wirkt sich die Durchführung der Maßnahmen bei gleichzeitig fortlaufenden Schul- und Hortbetrieb aus. Lediglich an den Objekten BSZ 12 Rosenowstraße und 74. Schule findet während der Brandschutzmaßnahmen kein Unterricht statt. Größtenteils werden Schulhorte frei gelenkt. 3.2 Aktueller Stand zu Komplexsanierungen – Reaktivierung von Schulgebäuden: – – – Käthe-Kollwitz-Schule: Mit RBV-1953/14 vom 22.01.2014 wurde die Investionsmaßnahme mit einem Kostenrahmen von ca. 13 Mio. € (entspricht der Summe aus der Präzisierungsvorlage) beschlossen. Derzeit wird die Genehmigungsplanung durchgeführt, abhängig von deren Ergebnis wird mit einem Baubeginn im Spätsommer 2014 gerechnet. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die Verzögerung des Baubeginns sich nicht auf die geplante Inbetriebnahme mit Schuljahresbeginn im August 2016 auswirkt. Louise-Otto-Peters-Schule: Mit Bestätigung der Vorlage (DS V/3484) vom 09.12.2013 wurde ein Kostenrahmen von ca. 3 Mio. € Mio.€ beschlossen. Das Dezernat VI wurde beauftragt, Einsparpotentiale zu prüfen: Mit der Baugenehmigung wurden unerwartet hohe Auflagen bezüglich des Brandschutzes erteilt. Zur Kostendämpfung wurde vereinbart, über einen Widerspruch zur Baugenehmigung, welcher in einem Abhilfebescheid mündete, einen zweiten Realisierungsabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt zu bilden. Die Umsetzung der in der Änderung des Baubeschlusses enthaltenen Maßnahmen werden als erster Realisierungsabschnitt gewertet. Im Rahmen der Änderung des Baubeschlusses wurde am 09.12.2013 gefordert, alle verantwortbaren Optimierungs- und Sparpotentiale im Brandschutzbereich aufzuzeigen. Aus diesem Grund wurde eine erneute, externe Prüfung durchgeführt. Die externe Prüfung hat eine kostengünstige und verträgliche Lösung zum Ziel. Die baulichen Aktivitäten sollen reduziert, Eingriffe in den Gebäudebestand minimiert und ein Umzug der Schüler vermieden werden. Die laufende Planung und die laufenden Ausschreibungsverfahren wurden unterbrochen sowie keine Arbeiten an der Auslagerungsschule begonnen. Nach Beendigung der Prüfung und einer Umarbeitungsphase soll schnellstmöglich mit der Umsetzung begonnen werden, so dass das Bauende für Ende 2015 anvisiert wird. Gymnasium Gorkistraße: Mit RBV-1866/13 vom 11.12.2013 wurde die Investitionsmaßnahme mit einem Kostenrahmen von 16,8 Mio. € (entspricht der Summe aus der Präzisierungsvorlage) beschlossen. Der Bauantrag wurde im November 2013 eingereicht; derzeit liegt noch keine Baugenehmigung vor. Die Ausschreibung der 4 – ersten Lose (Baustelleneinrichtung, Abbruch, Kellerabdichtung) sind im März 2014 erfolgt. Der Baubeginn ist für Juli 2014, das Bauende für Juni 2016 geplant. Ehemalige Weißeschule, Oberschule am Weißeplatz: Nach Gesprächen des AfJFB mit den Lehrer- und Elternvertretern am 16.12.2013 wurde eine Auslagerung der Schule als bedenklich eingeschätzt, weil dies der Neugründung der Schule abträglich gewesen wäre. Das Haus 2 soll bis zur Fertigstellung von Haus 1 in Nutzung bleiben. Danach geht der Schulbetrieb im Haus 1 weiter. Das Haus 2 wird nach Fertigstellung von Haus 1 ab Februar 2016 saniert. Zum Schuljahresbeginn 2017/18 kann der Unterricht auch im teilsanierten Haus 2 stattfinden. Die Modernisierung von Haus 2 soll aus dem Förderprogramm für Kreisfreie Städte 2013/2014 herausgelöst und mit einem Förderfolgeprogramm realisiert werden. Derzeit wird die Genehmigungsplanung durchgeführt, abhängig von deren Ergebnis wird mit einem Baubeginn im November 2014 gerechnet. Um die Bauzeit zu optimieren wird der nichtkonstruktive Abbruch im Sommer 2014 erfolgen. Die geplante Inbetriebnahme für das Schuljahr 2017/2018 ist aus heutiger Sicht realisierbar. 3.3 Neuaufnahme in das Programm Kreisfreie Städte Für folgende Maßnahmen wurde neu eine Förderung durch das Programm Kreisfreie Städte 2013/14 beantragt: – – – – BSZ 12, Robert Blum, 2. BA Innere Sanierung / energetische Sanierung – Standort Rosenowstraße 60: Auf Grundlage der planerischen Untersuchungen zum 1. Bauabschnitt, Brandschutzmaßnahmen wurde festgestellt, dass umfangreichere, über die brandschutztechnische Ertüchtigung hinausgehende Maßnahmen zur Nutzungsaufnahme zwingend erforderlich sind. Für einen 2. Bauabschnitt wurden der Mindestbedarf der inneren Teilsanierung unter Beachtung einer behindertengerechten Gestaltung ermittelt und Fördermittel aus dem Programm Kreisfreie Städte kurzfristig beantragt. Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Erweiterungsbau: Die Maßnahme sollte ursprünglich vollständig mit städtischen Eigenmitteln umgesetzt werden. Infolge des Ausschreibungsergebnisses lag eine Kostenerhöhung von 480 T€ vor. Zur Sicherung der Finanzierung wurde entschieden, diese Maßnahme zusätzlich in das Programm kreisfreie Städte aufzunehmen. Die dadurch frei werdenden Eigenmittel können anteilig für Mehrkosten bei anderen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Schule Liebertwolkwitz, Neubau Mensa: Hier liegt ein ähnlicher Sachverhalt wie bei der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg vor (Mehrkosten 100 T€). In Abstimmung mit dem Fördermittelgeber wird zusätzlich der 3. BA, BSZ 12, Robert Blum, Äußere Hülle im Austausch zum Haus 2, ehemalige Weißeschule, aufgenommen. 3.4 Rückstellung von Maßnahmen In Abstimmung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Amt für Gebäudemanagement wurden die folgenden Maßnahmen zurückgestellt, um den finanziellen Mehrbedarf an anderen Schulen zu sichern: – 120. Schule, energetische Sanierung (kein Bescheid), 5 – – – – Brandschutzmaßnahme P.-Robeson-Schule, Brandschutzmaßnahme Kurt-Biedermann-Schule, Brandschutzmaßnahme A.-M.-Bach-Schule (ehem. E.-Manet-Schule) und Brandschutzmaßnahme 77. Schule. Diese Schulen wurden im Wesentlichen infolge der derzeit besonders schwierigen Bedingungen für Baumaßnahmen bei laufendem Schulbetrieb zurückgestellt. So konnte z.B. die notwendige Baufreiheit nicht geschaffen werden: 120. Schule - Die Auslagerung in die ehemalige 55. Schule musste wegen Brandschutzmängeln dieses Gebäudes aufgegeben werden , Steigende Schülerzahlen bei Belegung mit zwei Schularten an der P.-Robeson-Schule (Grund- und Oberschule) und der 77. Schule (Grund- und Förderschule) ermöglichen erst die Realisierung von Brandschutz-Maßnahmen nach Auszug einer der beiden Schularten. Für die A.-M.-Bach-Schule soll über die Brandschutz-Maßnahmen hinaus im Zuge der pädagogischen Neuausrichtung die Sanierung als komplexe Baumaßnahme erfolgen. Hierzu wird ein gesonderter Beschluss erarbeitet. 4. EFRE-Fördermittel 2013 Für sechs Berufliche Schulzentren liegen EFRE-Fördermittelbescheide vor (siehe Anlage): – – – – – – BSZ 7, An der Querbreite: Brandschutz, BSZ 12, Rosenowstraße 1.BA: Brandschutz, BSZ 1, Dachsstraße: Brandschutz, BSZ K.-Heine-Schule, Pansastraße: Brandschutz, BSZ 7 AST, Neustädter Straße: Brandschutz und BSZ 11, Goldschmidtstraße: Äußere Hülle. Der Bewilligungszeitraum für diese Maßnahmen endet spätestens zum 31.12.2014. Auf Grund der Fördermittelsystematik der EFRE-Förderung sollten bis zum 15.12.2014 die Rechnungen vorliegen. Nach heutiger Planung liegt das Bauende des BSZ 7 auf dem 31.12.2014 und des BSZ Karl-Heine-Schule, Außenstelle Pansastraße auf dem 31.01.2015, so dass hier Rechnungen nach dem 15.12.2014 eingehen werden. Ursächlich sind: – für das BSZ 7, Außenstelle Neustädter Straße der große Aufwand im Umfang von insgesamt 1.357 T€ und – für das BSZ Karl-Heine-Schule die Tatsache, dass die Schule erst in der Phase der Genehmigungsplanung als denkmalgeschütztes Objekt identifiziert wurde, so dass umfangreiche Umplanungen für eine denkmalpflegerische Ausführung der Brandschutzmaßnahme notwendig wurden. Zur Vermeidung des Finanzrisikos (Zahlweg Rechnung nach Ende des Bewilligungszeitraums) werden die Baumaßnahmen forciert. Das Risiko lag per 21.01.2014 bei 586 T€ Fördermittelverlust und konnte per 26.05.2014 prognostisch auf 522 T€ gesenkt werden. 6 5. Neuanträge für das Förderprogramm Schulhausbau ab 2015 Für folgende Maßnahmen wurden im August 2013 Fördermittelanträge gestellt: Die Inbetriebnahmen liegen in den Jahren 2016-2020. Objekt Gymnasium Zentrum-Süd (Telemannstr.9) Sportoberschule Maßnahme Neubau 5-zügiges Gymnaium mit Dreifeldhalle Neubau Sportoberschule mit Sporthalle am Standort Goyastr. OS Standort Ratzelstr., ehem. Reaktivierung Schulgebäude 55. Schule Komplexsanierung Reaktivierung Schulgebäude Gym K.-Heine-Str. 22b Komplexsanierung mit Sporthallenneubau OS am Standort Ihmelstraße Reaktivierung Schulgebäude Komplexsanierung mit Sporthallenneubau neue GS Opferweg 1-3, ehem. Reaktivierung Schulgebäude 58. Schule Komplexsanierung Gesamt: Gesamtkosten 25.000.000,00 19.100.000,00 8.700.000,00 25.000.000,00 13.700.000,00 6.200.000,00 97.700.000,00 Die Kostenangaben sind grobe Schätzungen und haben noch keine Planungsgrundlage. 6. Ausblick Weitere Veränderungen können sich aus neuen schulnetzplanerischen Anforderungen und der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ergeben: – – – Im Einzugsbereich der 77. und der Franz-Mehring-Schule ist der Anstieg der Schülerzahlen so hoch, dass bereits für das Schuljahr 2015/16 erweiterte Kapazitäten zur Verfügung stehen müssen. Die Art der Kapazitätserweiterung wird gegenwärtig geprüft. Für die bauliche Realisierung sind noch keine finanziellen Mittel geplant. Der Altbau der 3. Schule muss weiterhin als Grundschule genutzt werden (s. DS V/1520). Mit dem Auszug der 3. Schule in den Neubau besteht Baufreiheit. Mit Beginn der Planung in diesem Jahr (VOF-Verfahren) kann das sanierte Gebäude im Sommer 2018 für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Bis dahin bleibt der Mietcontainer in Nutzung. Die Fläche „Jahrtausendfeld“ steht erst in Kürze zur Verfügung. Deshalb wird mit der Planung dieser Grundschule im Jahr 2015 begonnen. Neben den unter 5. genannten Großprojekten sind die zurückgestellten Brandschutzmaßnahmen zu realisieren. Die Fortführung von Sanitärinstandsetzungen, Maßnahmen zur Sanierung der Äußeren Hülle an Schulgebäuden und die Fortsetzung des Sport-hallenprogramms und Freiflächenprojekte sind erforderlich. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus dem Ergebnishaushalt. 7