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Beschlusstext (Förderung gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Wesrfalen - Verwendung der Mittel)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
06.12.18, 15:02
Aktualisiert
06.12.18, 15:02
Beschlusstext (Förderung gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Wesrfalen - Verwendung der Mittel)

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Beschluss der Sitzung des Schulausschusses am 15.11.2018 12 Förderung gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Wesrfalen - Verwendung der Mittel 612/2018 Die der Stadt Erftstadt gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) gewährten Mittel in Höhe 2.135.104,- € werden zur Sanierung des Schulzentrums Lechenich verwendet. Die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben werden in die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft bzw. in die entsprechenden Haushaltspläne eingestellt. Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 7 CDU 2 FDP 1 Bündnis 90/Grüne 1 Freie Wähler 5 SPD 11 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)