Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:02
Aktualisiert
05.12.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 695/2018
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.12.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Planungskosten für ein Beleuchtungskonzept in den Aulen in den Schulzenten Lechenich und Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bühnentechnik in den Aulen in den Schulzentren in Liblar und Lechenich stammt aus dem
Baujahr der Gebäude und ist technisch dementsprechend veraltet. Bereits vor zwei Jahren hatte
ich den städtischen Gremien empfohlen, Planungskosten für eine Prüfung der Anlagen zur Verfügung zu stellen. Mittel wurden damals nicht in den Wirtschaftsplan eingestellt. Die Verwaltung wurde gebeten, im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung sämtliche Mängeln an den Beleuchtungsanlagen beheben zu lassen und, sofern mit vertretbarem Aufwand möglich, Verbesserungen an
der Steuerungstechnik umsetzen zu lassen.
Im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses habe ich in den Jahren 2017 und 2018 verschiedenen Arbeiten an der Bühnenbeleuchtung durchführen lassen. Die Kosten für diese Maßnahmen
beliefen sich in Lechenich auf ca. 10.000,- € und in Liblar auf ca. 20.000,- €.
Beide Aulen werden auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt. Dafür reicht in vielen Fällen die
veraltete Beleuchtungstechnik nicht mehr aus. Es sollte daher geprüft werden, wie im einem vertretbaren Aufwand die derzeit vorhandene Beleuchtungstechnik verbessert werden kann. Dazu ist
die Bereitstellung Mittel für Planungskosten erforderlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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