Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:57
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 687/2018
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 65 / 51 Datum: 03.12.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl.Planung und Errichtung eines Jugendtreff in Erftstadt-Gymnicjh
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
15.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sieht die Verwaltung ebenfalls den Bedarf für einen Jugendtreff. Schon im Jahr 2012
haben sich Jugendliche an die Jugendberatung Mobilé gewendet, mit der Bitte, einen Jugendtreff
in Gymnich zu installieren, an dem man sich ungestört treffen und dort ihre Freizeit verbringen
können. Der Ortsbürgermeister Herr Schmitz hat dieses Anliegen seinerzeit unterstützt und einen
entsprechen Antrag (310/2012) im Sinne der Jugendlichen gestellt. Am 23.01.13 kam es dann zu
einer Bürgerversammlung in der ein möglicher Standort an der Erftstraße hinter den Tennisplätzen
vorgestellt wurde. Hier kam es dann zu erheblichen Bedenken und Widerstand gegen diesen
Standort und den Treff. Eine alternative Standortsuche blieb seitdem erfolglos.
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Einzäunung des Schulhofes sieht die Verwaltung die
Notwendigkeit, den Jugendlichen einen alternativen Treffpunkt anzubieten. Ansonsten werden sie
sich selbst einen neuen Treff in Gymnich suchen, der ggf. zu Konflikten zwischen Jugendlichen
und Anwohnerschaft führt.
Einwohner unter 21 Jahren in Gymnich
zum 27.10.2018
0 bis unter 3 Jahre
3 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 16 Jahre
16 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
0 bis unter 21 Jahre Gesamt
Gynmich
160
150
212
289
91
139
1041
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung eines Jugendtreffs üblicherweise mit der Errichtung von baulichen Anlagen verbunden ist, die einer Baugenehmigung bedürfen. Genehmigungsfähig sind bauliche Anlagen nur, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorhanden sind. Aus Immissionsgründen werden für Jugendtreffs meist Standorte im planungsrechtlichen
Außenbereich bevorzugt. Diese sind aber in der Regel nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen können z.B. dann möglich sein, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Nutzung
nicht entgegenstehen. Die Zulässigkeit ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen.
In Vertretung
(Breetzmann)
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