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Antrag (Antrag bzgl.Planung und Errichtung eines Jugendtreff in Erftstadt-Gymnicjh)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:57
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
Antrag (Antrag bzgl.Planung und Errichtung eines Jugendtreff in Erftstadt-Gymnicjh) Antrag (Antrag bzgl.Planung und Errichtung eines Jugendtreff in Erftstadt-Gymnicjh)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 687/2018 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 65 / 51 Datum: 03.12.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl.Planung und Errichtung eines Jugendtreff in Erftstadt-Gymnicjh Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 15.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich sieht die Verwaltung ebenfalls den Bedarf für einen Jugendtreff. Schon im Jahr 2012 haben sich Jugendliche an die Jugendberatung Mobilé gewendet, mit der Bitte, einen Jugendtreff in Gymnich zu installieren, an dem man sich ungestört treffen und dort ihre Freizeit verbringen können. Der Ortsbürgermeister Herr Schmitz hat dieses Anliegen seinerzeit unterstützt und einen entsprechen Antrag (310/2012) im Sinne der Jugendlichen gestellt. Am 23.01.13 kam es dann zu einer Bürgerversammlung in der ein möglicher Standort an der Erftstraße hinter den Tennisplätzen vorgestellt wurde. Hier kam es dann zu erheblichen Bedenken und Widerstand gegen diesen Standort und den Treff. Eine alternative Standortsuche blieb seitdem erfolglos. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Einzäunung des Schulhofes sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, den Jugendlichen einen alternativen Treffpunkt anzubieten. Ansonsten werden sie sich selbst einen neuen Treff in Gymnich suchen, der ggf. zu Konflikten zwischen Jugendlichen und Anwohnerschaft führt. Einwohner unter 21 Jahren in Gymnich zum 27.10.2018 0 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 16 Jahre 16 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 0 bis unter 21 Jahre Gesamt Gynmich 160 150 212 289 91 139 1041 Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung eines Jugendtreffs üblicherweise mit der Errichtung von baulichen Anlagen verbunden ist, die einer Baugenehmigung bedürfen. Genehmigungsfähig sind bauliche Anlagen nur, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorhanden sind. Aus Immissionsgründen werden für Jugendtreffs meist Standorte im planungsrechtlichen Außenbereich bevorzugt. Diese sind aber in der Regel nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen können z.B. dann möglich sein, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Nutzung nicht entgegenstehen. Die Zulässigkeit ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. In Vertretung (Breetzmann) -2-