Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Stopp von Sanierung-/Ausbaumaßnahmen nach dem KAG)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:57
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
Antrag (Antrag bzgl. Stopp von Sanierung-/Ausbaumaßnahmen nach dem KAG) Antrag (Antrag bzgl. Stopp von Sanierung-/Ausbaumaßnahmen nach dem KAG)

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 693/2018 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.12.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Stopp von Sanierung-/Ausbaumaßnahmen nach dem KAG Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung begrüßt die Initiative auf Landesebene, jedoch könnte bei einem Stopp aller für 2019 geplanten Sanierungs-/Ausbaumaßnahmen, welche nach KAG abgerechnet werden, noch nicht mit Sicherheit definiert werden, wie eine zukünftige Finanzierung erfolgen soll. Bei einer weiteren Verzögerung der in 2019 anstehenden Straßensanierungsmaßnahmen (z.B. der Projekte Moselstraße, Sebastianusstraße und Tannenweg), werden die Stadtwerke ihre nicht weiter auf schiebbaren Kanalsanierungen ggf. ohne Beteiligung des Straßenbaulastträgers (Amt – 65 -) vorziehen. Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs der Fahrbahnen und teilweise auch der Gehwege (die Moselstraße steht im Pavement Management an dritter Stelle) müssten die notwendigen Straßen- erneuerungen dann ggf. im Nachgang zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Kanalsanierung erfolgen. Die Sanierung des Straßenaufbaus in der Fahrbahn im Bereich des Kanalgrabens (evtl. auch Bereich Trinkwasserleitungen) würde dann doppelt erfolgen. Die Einsparungen für die Anlieger und auch für die Stadt gingen verloren. Gleichfalls würden die Anlieger durch die getrennte Bauweise unnötiger Weise zweifach belastet. Zur Thematik der Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach KAG und der in diesem Zusammenhang zur Zeit vielerorts anhängigen Diskussionen um eine etwaige Außervollzugsetzung von Beitragserhebungen sind dieser Vorlage aktuelle Stellungnahmen des Rhein-Erft-Kreises vom 19.11.2018 und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 21.11.2018 beigefügt. Hieraus geht deutlich hervor, dass den Städten und Gemeinden aus Rechtsgründen bis auf weiteres kein Ermessens- und Entscheidungsspielraum zukommt, von entsprechenden Beitragserhebungen abzusehen oder solche vorerst auszusetzen. In Vertretung (Hallstein) -2-