Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:57
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 693/2018
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.12.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Stopp von Sanierung-/Ausbaumaßnahmen nach dem KAG
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung begrüßt die Initiative auf Landesebene, jedoch könnte bei einem Stopp aller für
2019 geplanten Sanierungs-/Ausbaumaßnahmen, welche nach KAG abgerechnet werden, noch
nicht mit Sicherheit definiert werden, wie eine zukünftige Finanzierung erfolgen soll.
Bei einer weiteren Verzögerung der in 2019 anstehenden Straßensanierungsmaßnahmen (z.B. der
Projekte Moselstraße, Sebastianusstraße und Tannenweg), werden die Stadtwerke ihre nicht
weiter auf schiebbaren Kanalsanierungen ggf. ohne Beteiligung des Straßenbaulastträgers
(Amt – 65 -) vorziehen.
Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs der Fahrbahnen und teilweise auch der Gehwege (die
Moselstraße steht im Pavement Management an dritter Stelle) müssten die notwendigen Straßen-
erneuerungen dann ggf. im Nachgang zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Kanalsanierung
erfolgen.
Die Sanierung des Straßenaufbaus in der Fahrbahn im Bereich des Kanalgrabens (evtl. auch Bereich Trinkwasserleitungen) würde dann doppelt erfolgen. Die Einsparungen für die Anlieger und
auch für die Stadt gingen verloren. Gleichfalls würden die Anlieger durch die getrennte Bauweise
unnötiger Weise zweifach belastet.
Zur Thematik der Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach KAG und der in diesem
Zusammenhang zur Zeit vielerorts anhängigen Diskussionen um eine etwaige
Außervollzugsetzung von Beitragserhebungen sind dieser Vorlage aktuelle Stellungnahmen des
Rhein-Erft-Kreises vom 19.11.2018 und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
vom 21.11.2018 beigefügt. Hieraus geht deutlich hervor, dass den Städten und Gemeinden aus
Rechtsgründen bis auf weiteres kein Ermessens- und Entscheidungsspielraum zukommt, von entsprechenden Beitragserhebungen abzusehen oder solche vorerst auszusetzen.
In Vertretung
(Hallstein)
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