Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:02
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 677/2018
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.12.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Öffnung der Grünflächen für Spiel- und Sportaktivitäten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
noch nicht
Keine
abschätzbar
Folgekosten in €:
unbekannt
Kostenträger:
Stadt Erftstadt
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2020
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
unbekannt
unbekannt
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich begrüße ich den vorliegenden Antrag zur Herrichtung von städtischen Rasenflächen
mit dem Ziel in der Bürgerschaft spielerische, sportliche oder sonstige Aktivitäten hinsichtlich der
Gesundheitsförderung anzubieten.
Viele der größeren Freianlagen in den zahlreichen, städtischen Grün- und Parkanlagen sind hierzu
bereits geeignet, so auch Flächen im Stadtgarten.
Damit die Angebote auch attraktiv sind und auch von der interessierten Bürgerschaft genutzt wird ,
sollte die Entfernung zwischen Wohnung und Grünflächen in einem kurzen Zeitraum zu Fuß und
bequem bewältigt werden können. Dies setzt voraus, dass die zur Verfügung stehenden Flächen
möglichst flächendeckend und gleichmäßig im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Gleichfalls müssen diese Wiesen ggf. zusätzlich regelmäßig im Kalenderjahr gemäht werden.
In den städtischen Grünanlagen stehen hierzu bereits 78.000 m², sowie im Bereich der Spielplätze
weitere 35.000 m² intensiv gepflegte Flächen zur Verfügung. Hinzu kommen 13 Bolzplätze die von
der Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten benutzt werden dürfen.
Die Fachverwaltung erarbeitet derzeit eine Sportentwicklungsplanung. Nach deren Abschluss
kann eine differenzierte Planung erfolgen und die hierfür erforderlichen Mittel geschätzt bzw. berechnet werden.
Die Flächen östlich des Wirtschaftsparks bzw. dessen Ränder sind teilweise Ausgleichflächen. Ihre
Zweckbestimmung als Ausgleich für die Baumaßnahmen im Wirtschaftspark ist verbindlich. Daher
können diese Teilfläche keiner anderen Nutzung zugeführt werden. Dies gilt auch für andere Ausgleichflächen im Stadtgebiet sowie teilweise für Liegenschaften die dem Landschaftsschutz unterstellt sind.
Die mittig im Wirtschaftspark verlaufende Grünfläche ist als Bewegungsmöglichkeit z.B. für die dort
Beschäftigten geplant und angelegt worden. Eine Implementierung eines gezielten Sport- bzw.
Spielbereichs steht im Widerspruch zu den gewerblichen Nutzungen.
In Vertretung
(Hallstein)
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