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Antrag (Antrag bzgl. Öffnung der Grünflächen für Spiel- und Sportaktivitäten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:02
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 677/2018 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.12.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Öffnung der Grünflächen für Spiel- und Sportaktivitäten Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: noch nicht Keine abschätzbar Folgekosten in €: unbekannt Kostenträger: Stadt Erftstadt Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2020 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: unbekannt unbekannt Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich begrüße ich den vorliegenden Antrag zur Herrichtung von städtischen Rasenflächen mit dem Ziel in der Bürgerschaft spielerische, sportliche oder sonstige Aktivitäten hinsichtlich der Gesundheitsförderung anzubieten. Viele der größeren Freianlagen in den zahlreichen, städtischen Grün- und Parkanlagen sind hierzu bereits geeignet, so auch Flächen im Stadtgarten. Damit die Angebote auch attraktiv sind und auch von der interessierten Bürgerschaft genutzt wird , sollte die Entfernung zwischen Wohnung und Grünflächen in einem kurzen Zeitraum zu Fuß und bequem bewältigt werden können. Dies setzt voraus, dass die zur Verfügung stehenden Flächen möglichst flächendeckend und gleichmäßig im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Gleichfalls müssen diese Wiesen ggf. zusätzlich regelmäßig im Kalenderjahr gemäht werden. In den städtischen Grünanlagen stehen hierzu bereits 78.000 m², sowie im Bereich der Spielplätze weitere 35.000 m² intensiv gepflegte Flächen zur Verfügung. Hinzu kommen 13 Bolzplätze die von der Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten benutzt werden dürfen. Die Fachverwaltung erarbeitet derzeit eine Sportentwicklungsplanung. Nach deren Abschluss kann eine differenzierte Planung erfolgen und die hierfür erforderlichen Mittel geschätzt bzw. berechnet werden. Die Flächen östlich des Wirtschaftsparks bzw. dessen Ränder sind teilweise Ausgleichflächen. Ihre Zweckbestimmung als Ausgleich für die Baumaßnahmen im Wirtschaftspark ist verbindlich. Daher können diese Teilfläche keiner anderen Nutzung zugeführt werden. Dies gilt auch für andere Ausgleichflächen im Stadtgebiet sowie teilweise für Liegenschaften die dem Landschaftsschutz unterstellt sind. Die mittig im Wirtschaftspark verlaufende Grünfläche ist als Bewegungsmöglichkeit z.B. für die dort Beschäftigten geplant und angelegt worden. Eine Implementierung eines gezielten Sport- bzw. Spielbereichs steht im Widerspruch zu den gewerblichen Nutzungen. In Vertretung (Hallstein) -2-