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Anfrage (Anfrage bzgl. Personenstandswesen und Standesamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
215 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:02
Aktualisiert
03.12.18, 15:02
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 Frau Mandt 0 22 35 / 409-601 Mein Zeichen Ihr Zeichen 03.12.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 23.11.2018 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Datum F 679/2018 04.12.2018 Anfrage bzgl. Personenstandswesen und Standesamt Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zu 1.: In der V 537/2018 ist dargestellt, dass eine Ergänzungskraft zur Durchführung standesamtlicher Trauungen außerhalb der Dienstzeiten zum 01.09.2018 eingestellt wurde. Dies war aufgrund des Ausscheidens eines ehrenamtlichen Standesbeamten zum 27.05.2018 erforderlich. Seit dessen Ausscheiden bis zum heutigen Tag wurden 122 Trauungen außerhalb der Dienstzeiten durchgeführt. Zu 2.: Für eine Trauung außerhalb der Dienstzeiten (Freitag ab 14 Uhr, Samstag ganztägig, Sonntag/Feiertag, 12 Uhr, 13 Uhr, 14 Uhr) wird neben der normalen Verwaltungsgebühr i.H.v. 40 € (wenn ausschl. deutsches Recht zur Anwendung kommt) eine zusätzliche Gebühr von 130 € erhoben. Hinzu kommen noch Gebühren für auszustellende Personenstandsurkunden (10 €/Urkunde; jede weitere die Hälfte) sowie Gebühren für etwaige Namenserklärungen und Auslagen für Fahrtkosten zu auswärtigen Trauorten (2 € - 5 €) sowie ein Betrag für den evtl. Kauf eines Stammbuches. Es wird kein Unterschied gemacht, an welchen der genannten Tage und von wem die Trauung durchgeführt wird. Die Einnahmen aus der zusätzlichen Gebühr für 122 Trauungen beliefen sich mithin auf 15.860 €. Zu 3.: In 69 Fällen wohnte keiner der Ehegatten der 122 Trauungen in Erftstadt. Der Anteil der „NichtErftstädter“ lag somit bei 56,6 %. Zu 4.: Die Auszahlung der Überstundenvergütung ist aufgrund der beamtenrechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen unterschiedlich geregelt. Außerdem erfolgt die Auszahlung zeitversetzt, so dass ein Abgleich der getätigten Aufwendungen nicht auf den Stichtag genau möglich ist. In Abzug der durch die Ergänzungskraft durchgeführten Trauungen wurden seit 27.05.2018 = 104 Trauungen im Rahmen von Überstunden durch das hauptamtliche Personal durchgeführt, welche durchschnittliche Kosten für die Bezahlung von Überstunden i.H.v. 4.900 € verursachten. Zu 5.: Die angefallenen Über- und Mehrarbeitsstunden werden grundsätzlich ausbezahlt. Zu 6.: In der regulären Dienstzeit wurden 79 Trauungen durchgeführt. Diese werden grundsätzlich von den 3 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen neben ihren sonstigen Aufgaben durchgeführt. In wenigen Ausnahmefällen trauen auch der Bürgermeister und die Amtsleiterin. Zu 7.: Mit der Ergänzungskraft wurde ein Vertrag „Arbeit auf Abruf“ auf 450 €-Basis geschlossen. Dies stellt einen Bruttoaufwand von 475,08 €/Monat dar. Die Ergänzungskraft führt monatlich etwa 6 Trauungen außerhalb der normalen Dienstzeit durch. Mit 6 Trauungen werden aufgrund der zusätzlichen Gebühren Einnahmen i.H.v. 780 € erzielt. In Vertretung (Breetzmann) -2-