Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
215 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:02
Aktualisiert
03.12.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechts- und Ordnungsamt
Holzdamm 10
Frau Mandt
0 22 35 / 409-601
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
03.12.2018
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 23.11.2018
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Datum
F 679/2018
04.12.2018
Anfrage bzgl. Personenstandswesen und Standesamt
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
In der V 537/2018 ist dargestellt, dass eine Ergänzungskraft zur Durchführung standesamtlicher
Trauungen außerhalb der Dienstzeiten zum 01.09.2018 eingestellt wurde. Dies war aufgrund des
Ausscheidens eines ehrenamtlichen Standesbeamten zum 27.05.2018 erforderlich. Seit dessen
Ausscheiden bis zum heutigen Tag wurden 122 Trauungen außerhalb der Dienstzeiten
durchgeführt.
Zu 2.:
Für eine Trauung außerhalb der Dienstzeiten (Freitag ab 14 Uhr, Samstag ganztägig,
Sonntag/Feiertag, 12 Uhr, 13 Uhr, 14 Uhr) wird neben der normalen Verwaltungsgebühr i.H.v. 40 €
(wenn ausschl. deutsches Recht zur Anwendung kommt) eine zusätzliche Gebühr von 130 €
erhoben.
Hinzu kommen noch Gebühren für auszustellende Personenstandsurkunden (10 €/Urkunde; jede
weitere die Hälfte) sowie Gebühren für etwaige Namenserklärungen und Auslagen für Fahrtkosten
zu auswärtigen Trauorten (2 € - 5 €) sowie ein Betrag für den evtl. Kauf eines Stammbuches.
Es wird kein Unterschied gemacht, an welchen der genannten Tage und von wem die Trauung
durchgeführt wird.
Die Einnahmen aus der zusätzlichen Gebühr für 122 Trauungen beliefen sich mithin auf 15.860
€.
Zu 3.:
In 69 Fällen wohnte keiner der Ehegatten der 122 Trauungen in Erftstadt. Der Anteil der „NichtErftstädter“ lag somit bei 56,6 %.
Zu 4.:
Die Auszahlung der Überstundenvergütung ist aufgrund der beamtenrechtlichen und
tarifvertraglichen Bestimmungen unterschiedlich geregelt. Außerdem erfolgt die Auszahlung
zeitversetzt, so dass ein Abgleich der getätigten Aufwendungen nicht auf den Stichtag genau
möglich ist.
In Abzug der durch die Ergänzungskraft durchgeführten Trauungen wurden seit 27.05.2018 = 104
Trauungen im Rahmen von Überstunden durch das hauptamtliche Personal durchgeführt,
welche durchschnittliche Kosten für die Bezahlung von Überstunden i.H.v. 4.900 € verursachten.
Zu 5.:
Die angefallenen Über- und Mehrarbeitsstunden werden grundsätzlich ausbezahlt.
Zu 6.:
In der regulären Dienstzeit wurden 79 Trauungen durchgeführt. Diese werden grundsätzlich von
den 3 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen neben ihren sonstigen Aufgaben durchgeführt. In wenigen
Ausnahmefällen trauen auch der Bürgermeister und die Amtsleiterin.
Zu 7.:
Mit der Ergänzungskraft wurde ein Vertrag „Arbeit auf Abruf“ auf 450 €-Basis geschlossen. Dies
stellt einen Bruttoaufwand von 475,08 €/Monat dar. Die Ergänzungskraft führt monatlich etwa 6
Trauungen außerhalb der normalen Dienstzeit durch.
Mit 6 Trauungen werden aufgrund der zusätzlichen Gebühren Einnahmen i.H.v. 780 € erzielt.
In Vertretung
(Breetzmann)
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