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Antrag (Antrag bzgl. Beleuchtung des Radweges zwischen Max-Planck- Straße und Grubenweg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:02
Aktualisiert
17.01.19, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Beleuchtung des Radweges zwischen Max-Planck-
Straße und Grubenweg) Antrag (Antrag bzgl. Beleuchtung des Radweges zwischen Max-Planck-
Straße und Grubenweg)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 697/2018 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.12.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Beleuchtung des Radweges zwischen Max-PlanckStraße und Grubenweg Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Eine Beleuchtung des Radweges entlang des alten Bahndammes im Abschnitt zwischen MaxPlanck-Straße und Grubenweg ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Im Gesamtantrag für die Bezuschussung des Gesamtprojektes „Infrastrukturring Liblar“ hatte ich vorsorglich eine Wegebeleuchtung ursprünglich auch in dem o.g. Abschnitt des Radweges eingeplant. Der Weg führt in dem v.g. Bereich durch ein Waldgebiet. Daher handelt es sich es sich hierbei entsprechend der Zweckbestimmung um einen forstwirtschaftlichen Weg, welcher auch von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden darf. Aus Gründen des Landschaftsschutzes hat jedoch die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises eine Ausleuchtung des Weges ausdrücklich untersagt. In Vertretung (Hallstein) -2-