Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
03.12.18, 15:02
Aktualisiert
17.01.19, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 697/2018
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.12.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Beleuchtung des Radweges zwischen Max-PlanckStraße und Grubenweg
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Beleuchtung des Radweges entlang des alten Bahndammes im Abschnitt zwischen MaxPlanck-Straße und Grubenweg ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Im Gesamtantrag für die Bezuschussung des Gesamtprojektes „Infrastrukturring Liblar“ hatte ich vorsorglich
eine Wegebeleuchtung ursprünglich auch in dem o.g. Abschnitt des Radweges eingeplant.
Der Weg führt in dem v.g. Bereich durch ein Waldgebiet. Daher handelt es sich es sich hierbei
entsprechend der Zweckbestimmung um einen forstwirtschaftlichen Weg, welcher auch von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden darf. Aus Gründen des Landschaftsschutzes hat jedoch
die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises eine Ausleuchtung des Weges ausdrücklich untersagt.
In Vertretung
(Hallstein)
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