Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
06.12.18, 15:01
Aktualisiert
06.12.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Verkauf der RWE-Beteiligung des Kreises
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Zunächst bittet der Fraktionsvorsitzende Bell (DIE LINKE) die
Verwaltung, in der Niederschrift des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom
07.11.2018 zu diesem TOP seine Fraktionszugehörigkeit zu
korrigieren.
Dann führt Herr Bell aus, dass er den Verkauf der RWE-Aktien
als politisches Signal sehe, sich von Vertretern einer Technik von
gestern zu verabschieden. Sinnvoller sei ein verstärktes
Engagement im Bereich der regenerativen Energien, was
letztendlich auch eine höhere Rendite versprechen würde.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt,
dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dem Antrag
zustimme. Das RWE sei mit seiner Aufstellung und seinen
Geschäftsfeldern kein zukunftsfähiges Modell. Auch aus
finanztechnischer Sicht sei der Verkauf der Aktien zum jetzigen
Zeitpunkt optimal. Hinsichtlich der Neuanlage schlägt Herr Grutke
vor, sich an anderen Staaten zu orientieren, beispielsweise an
Norwegen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag 170/2018 zur Abstimmung:
1. Der Kreis Euskirchen verkauft seinen gesamten
Aktienbestand der RWE AG zum nächstmöglichen
Zeitpunkt, spätestens jedoch bis Ende 2019.
2. Die Kreisverwaltung prüft, welche Möglichkeiten zur
Ablösung der Minderheitsbeteiligung der Innogy SE an
der Energie Nordeifel GmbH & Co KG bestehen (etwa
durch sog. „Change of Control“-Klauseln im
Gesellschaftervertrag), und legt dem Kreistag
entsprechende Vorschläge für eine vollständige
Kommunalisierung der ene vor.
3. Der Erlös der Aktienverkäufe ist nach nachhaltigen und
ethischen Kriterien wiederanzulegen, wobei die
Kreisverwaltung insbesondere soziale bzw. ökologische
Investitionen mit regionalem Bezug prüfen soll.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit abgelehnt,
bei zwei Ja-Stimmen (DIE LINKE,
Bündnis 90/Die Grünen)
A 170/2018