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Beschlusstext (Verkauf der RWE-Beteiligung des Kreises hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
06.12.18, 15:01
Aktualisiert
06.12.18, 15:01
Beschlusstext (Verkauf der RWE-Beteiligung des Kreises
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Verkauf der RWE-Beteiligung des Kreises hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Zunächst bittet der Fraktionsvorsitzende Bell (DIE LINKE) die Verwaltung, in der Niederschrift des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 07.11.2018 zu diesem TOP seine Fraktionszugehörigkeit zu korrigieren. Dann führt Herr Bell aus, dass er den Verkauf der RWE-Aktien als politisches Signal sehe, sich von Vertretern einer Technik von gestern zu verabschieden. Sinnvoller sei ein verstärktes Engagement im Bereich der regenerativen Energien, was letztendlich auch eine höhere Rendite versprechen würde. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dem Antrag zustimme. Das RWE sei mit seiner Aufstellung und seinen Geschäftsfeldern kein zukunftsfähiges Modell. Auch aus finanztechnischer Sicht sei der Verkauf der Aktien zum jetzigen Zeitpunkt optimal. Hinsichtlich der Neuanlage schlägt Herr Grutke vor, sich an anderen Staaten zu orientieren, beispielsweise an Norwegen. Der Vorsitzende stellt den Antrag 170/2018 zur Abstimmung: 1. Der Kreis Euskirchen verkauft seinen gesamten Aktienbestand der RWE AG zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis Ende 2019. 2. Die Kreisverwaltung prüft, welche Möglichkeiten zur Ablösung der Minderheitsbeteiligung der Innogy SE an der Energie Nordeifel GmbH & Co KG bestehen (etwa durch sog. „Change of Control“-Klauseln im Gesellschaftervertrag), und legt dem Kreistag entsprechende Vorschläge für eine vollständige Kommunalisierung der ene vor. 3. Der Erlös der Aktienverkäufe ist nach nachhaltigen und ethischen Kriterien wiederanzulegen, wobei die Kreisverwaltung insbesondere soziale bzw. ökologische Investitionen mit regionalem Bezug prüfen soll. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit abgelehnt, bei zwei Ja-Stimmen (DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) A 170/2018