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Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
06.12.18, 15:01
Aktualisiert
06.12.18, 15:01
Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Info Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 385/2018 Auf die Frage des Fraktionsvorsitzenden Troschke (UWV) zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage teilt Kreiskämmerer Hessenius mit, dass insgesamt 7,2 Mio. € zur Verfügung stehen und oberhalb von 2 Mio. € vorauss. 5,2 Mio € zur Senkung der Kreisumlage entnommen werden sollen. Weiter bestätigt Kreiskämmerer Hessenius, dass in den über die Umlage zu deckenden Zuschussbedarf die Inanspruchnahme von 5,2 Mio. € bereits eingerechnet sei. Der Kreisausschuss nimmt die Info 385/2018 zur Kenntnis.