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Beschlusstext (Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
06.12.18, 15:01
Aktualisiert
06.12.18, 15:01
Beschlusstext (Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) weist in Bezug auf die Info 378/2018 darauf hin, dass Kinder keinen Deutschunterricht erhalten. Er halte dies für unverständlich und nicht vertretbar und bittet darum, entsprechende Unterrichtsmöglichkeiten zu schaffen. AV Poth führt dazu aus, dass alle der Schulpflicht unterliegenden Kinder auch beschult werden. Es könne jedoch zu Wartezeiten kommen, weil die Aufnahmekapazitäten an vielen Schulen im Kreis Euskirchen ausgefüllt seien. Dies sei auch Thema der in der nächsten Woche stattfindenden Dienstbesprechung mit der Bezirksregierung Köln. Weiter teilt AV Poth mit, dass sich die Wartezeiten in Landeseinrichtungen teilweise auf 6-8 Monate belaufen, obwohl maximal 4-6 Wochen vorgesehen seien. Derzeit werde eine Bestandserhebung durchgeführt, wie viele Kinder in den Landeseinrichtungen in NRW betroffen sind. Auf dieser Grundlage solle überlegt werden, wie eine Beschulung dieser Kinder, unabhängig von ihrem Status, erfolgen kann. AV Poth weist darauf hin, dass dieses Klientel nicht der Schulpflicht unterliege und hier der Gesetzgeber gefordert sei. Auf die Frage von Fraktionsvorsitzendem Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bestätigt AV Poth, dass dies auch für die 6 Betroffenen aus dem Nordkreis gelte. Mit der Bezirksregierung solle die Thematik von Zuweisungen an Schulen besprochen werden. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach für alle“ des Kreises Euskirchen in der der V 491/2018 als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen umzusetzen und fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 491/2018