Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
06.12.18, 15:01
Aktualisiert
06.12.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 10
Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach
für alle“ für den Kreis Euskirchen
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) weist in Bezug auf die
Info 378/2018 darauf hin, dass Kinder keinen Deutschunterricht
erhalten. Er halte dies für unverständlich und nicht vertretbar und
bittet darum, entsprechende Unterrichtsmöglichkeiten zu
schaffen.
AV Poth führt dazu aus, dass alle der Schulpflicht unterliegenden
Kinder auch beschult werden. Es könne jedoch zu Wartezeiten
kommen, weil die Aufnahmekapazitäten an vielen Schulen im
Kreis Euskirchen ausgefüllt seien. Dies sei auch Thema der in
der nächsten Woche stattfindenden Dienstbesprechung mit der
Bezirksregierung Köln.
Weiter teilt AV Poth mit, dass sich die Wartezeiten in
Landeseinrichtungen teilweise auf 6-8 Monate belaufen, obwohl
maximal 4-6 Wochen vorgesehen seien. Derzeit werde eine
Bestandserhebung durchgeführt, wie viele Kinder in den
Landeseinrichtungen in NRW betroffen sind. Auf dieser
Grundlage solle überlegt werden, wie eine Beschulung dieser
Kinder, unabhängig von ihrem Status, erfolgen kann. AV Poth
weist darauf hin, dass dieses Klientel nicht der Schulpflicht
unterliege und hier der Gesetzgeber gefordert sei.
Auf die Frage von Fraktionsvorsitzendem Grutke (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN) bestätigt AV Poth, dass dies auch für die 6
Betroffenen aus dem Nordkreis gelte. Mit der Bezirksregierung
solle die Thematik von Zuweisungen an Schulen besprochen
werden.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach
für alle“ des Kreises Euskirchen in der der V 491/2018 als Anlage
1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der
Grundlage dieses Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen
umzusetzen und fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 491/2018