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Beschlusstext (Grenzüberschreitende Linien in den Rhein-Erft-Kreis hier: Ermächtigung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
06.12.18, 15:01
Aktualisiert
06.12.18, 15:01
Beschlusstext (Grenzüberschreitende Linien in den Rhein-Erft-Kreis
hier: Ermächtigung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16 Grenzüberschreitende Linien in den Rhein-Erft-Kreis hier: Ermächtigung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung V 470/2018 Der Vorsitzende bittet um folgende Ergänzung der Beschlussfassung: „Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes, die sich im Rahmen der Prüfung durch die Bezirksregierung Köln ergeben, vorzunehmen.“ Der Kreisausschuss erklärt sich damit einverstanden. Auf die Anfrage von Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) teilt Herr Blindert (GBL V) mit, dass man noch auf die Vorlage des Wirtschaftsplanes warte und seit der letzten Fachausschusssitzung keine neuen Erkenntnisse vorlägen. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Rhein-Erft-Kreis eine Vereinbarung über die Zuordnung der Aufgabenträgerschaft für die grenzüberschreitenden Linien zu treffen und hierbei auch Finanzierungsregelungen zu treffen. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes, die sich im Rahmen der Prüfung durch die Bezirksregierung Köln ergeben, vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig