Daten
Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.12.18, 16:42
Aktualisiert
05.12.18, 16:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9145/2016 4. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
30.08.2016
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Abstimmung en bloc (ohne
Herrn Robert Wassenberg)
Stadtentwicklungsausschuss
09.10.2018
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – „An der Spring“
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg
a)
beschließt den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 8/
Kirchtroisdorf – „An der Spring“ nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB,
b) bewertet die im Rahmen der ersten und zweiten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste
nach § 2 Abs. 3 BauGB und
c) beschließt den Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – „An der Spring“ gemäß § 10
Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung .
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Begründung:
In Kirchtroisdorf soll eine rund 4.300 m² große Freifläche im Innenbereich des Ortes als
Wohnbaufläche entwickelt werden. Die Fläche, welche im Norden von der Straße An der
Spring, westlich und südlich von der Straße Im Vogelsang und dahinterliegenden gemischten
Wohn- und Hofflächen sowie im Osten von Wohnbebauung umgrenzt wird, soll von der RWE
Power AG entwickelt werden.
Nach der ersten Offenlage, die durch den Stadtentwicklungsausschuss am 28. September
2017 beschlossen und vom 22. November bis einschließlich 22. Dezember 2017
durchgeführt wurde, ging im Januar 2018 ein Hinweis bei der Verwaltung ein, wonach auf in
der Nähe des Plangebietes Nachweise einer Niststätte einer Eulenart vorzufinden seien.
Daher wurde eine weitergehende Artenschutzprüfung (Stufe II) eingeleitet, die den Verdacht
bestätigte. Auf einem angrenzenden Grundstück nistet regelmäßig ein Steinkauz, der das
Plangebiet als Nahrungshabitat nutzt. Deswegen ist ein Ausgleich in räumlicher Nähe
erforderlich. So wird nun eine 4.600 m² große Ackerfläche am südlichen Ortsrand des
Stadtteils Pütz in eine Streuobstwiese umgewandelt. Bei der Maßnahme handelt es sich um
eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme und ist daher vor dem ersten Eingriff in das
Plangebiet herzustellen. Die Vorhabenträgerin übernimmt die Herstellung und Pflege dieser
Maßnahme.
In der erneuten Offenlage, die vom Stadtentwicklungsausschuss am 28. Juni 2018
beschlossen und im Anschluss daran zwischen dem 17. Juli 2018 und dem 17. August 2018
durchgeführt wurde, gingen keine weiteren Hinweise ein, die zu einer erneuten Änderung des
Bebauungsplanentwurfes führten. Im Gegensatz zur Satzungsempfehlung vom 9. Oktober
2018 wurden in den Hinweisen lediglich weitergehende Erläuterungen zur
Niederschlagswasserbeseitigung aufgenommen.
Der städtebauliche Vertrag für das Baugebiet regelt die fachgerechte und DIN-konforme
Durchführung der Erschließung. Im Vertrag werden die zu erschließenden Flächen dargestellt,
sowie der Umfang der Erschließung beschrieben. Darin enthalten sind neben dem Bau der
öffentlichen Entwässerungseinrichtung einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen, der
Art der Straßenbeleuchtung und den öffentlichen Straßen auch die Freilegung der öffentlichen
Flächen und die Ingenieurleistungen. Hier wird auch geregelt, dass nach Abschluss der
Erschließungsarbeiten die Erschließungsanlagen in den Besitz der Stadt Bedburg
übergehen. Außerdem muss der Träger anteilig Infrastrukturfolgekosten für die Ausstattung
des Montessori Kindergartens in Kirchtroisdorf und die Ausstattung des Spielplatzes an der
Elsdorfer Straße in Kirchtroisdorf übernehmen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss am 30. August 2016 wurde das beschleunigte Verfahren nach
§ 13a BauGB gewählt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in der Zwischenzeit jedoch
klargestellt, dass dieses Verfahren bei einer Überplanung von Außenbereichsflächen keine
Anwendung finden darf. Mit der Neufassung des Baugesetzbuches am 3. November 2017 hat
der Gesetzgeber jedoch den § 13b BauGB neu eingeführt. Danach können unter bestimmten
Voraussetzungen ausdrücklich auch Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren
überplant werden. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13b BauGB sind hier gegeben
(Größe der Nettobaufläche und Lage zur vorhandenen Bebauung). Eine erneute Offenlage
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wird nicht erforderlich, da über den Weg des § 13b BauGB nach wie vor das Verfahren des §
13a BauGB Anwendung findet.
Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen des
zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen werden. Der Umweltbericht und die für
diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften sind ebenfalls Teil der Bebauungsplanänderung
und können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg,
Raum 204 eingesehen oder per Mail unter n.asbach@bedburg.de angefordert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Nachverdichtungen als Maßnahmen der Innenentwicklung können in den ländlichen Stadtteilen in
besonderem Maße zur Entwicklung des Ortes und zum Erhaltung und zur Entwicklung der
Infrastrukturen beitragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 27.11.2018
----------------------------------Nina Asbach
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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