Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.12.18, 16:42
Aktualisiert
05.12.18, 16:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9177/2018
Rechnungsprüfungsamt
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.09.2018
Rechnungsprüfungsausschuss
06.12.2018
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den
Jahresabschluss 2016 fest und beschließt ebenfalls auf Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresfehlbetrag von 6.222.596,52 € der Allgemeinen
Rücklage zu entnehmen.
Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister auf Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen
ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus:
Bilanz
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen
Anhang
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde am 30.08.2018 vom Kämmerer aufgestellt und
vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 18.09.2018
zugeleitet.
Die Ergebnisrechnung 2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.222.596,52 € aus. Die
Ausgleichsrücklage wurde durch den Jahresfehlbetrag 2014 aufgezehrt, so dass der
Jahresfehlbetrag 2016 vollständig aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen ist.
Das örtliche Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 Abs. 1
GO NRW durchgeführt und abschließend einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Prüfbericht hierzu ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Anlage
beigefügt und den Ratsmitgliedern zugestellt worden.
Der gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses verantwortliche
Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 06.12.2018 den Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes beraten, sich erfahrungsgemäß diesem anschließen und den im
Ratsinformationssystem SD-net als Anlage beigefügten Bestätigungsvermerk erteilen.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg.
Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.222.596,52 €.
Neben der Wertveränderung nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW in Höhe von -140.639,48 € mindert
der Jahresfehlbetrag in voller Höhe die Allgemeine Rücklage, so dass die Stadt Bedburg zum
31.12.2016 über ein Eigenkapital in Höhe von 51.087.036,05 € verfügt.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beträgt 298.347.846,56 €.
Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist gem. § 96 Abs. GO NRW der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Darüber hinaus unterliegt der Jahresabschluss der überörtlichen
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Beschlussvorlage WP9-177/2018
Seite 2
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Thißen
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes
Kämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-177/2018
Seite 3