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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.12.18, 16:42
Aktualisiert
05.12.18, 16:42
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9177/2018 Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.09.2018 Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2018 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2016 fest und beschließt ebenfalls auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresfehlbetrag von 6.222.596,52 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: Bilanz Ergebnisrechnung Finanzrechnung Teilrechnungen Anhang Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde am 30.08.2018 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 18.09.2018 zugeleitet. Die Ergebnisrechnung 2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.222.596,52 € aus. Die Ausgleichsrücklage wurde durch den Jahresfehlbetrag 2014 aufgezehrt, so dass der Jahresfehlbetrag 2016 vollständig aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen ist. Das örtliche Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 Abs. 1 GO NRW durchgeführt und abschließend einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht hierzu ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Anlage beigefügt und den Ratsmitgliedern zugestellt worden. Der gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses verantwortliche Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 06.12.2018 den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes beraten, sich erfahrungsgemäß diesem anschließen und den im Ratsinformationssystem SD-net als Anlage beigefügten Bestätigungsvermerk erteilen. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.222.596,52 €. Neben der Wertveränderung nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW in Höhe von -140.639,48 € mindert der Jahresfehlbetrag in voller Höhe die Allgemeine Rücklage, so dass die Stadt Bedburg zum 31.12.2016 über ein Eigenkapital in Höhe von 51.087.036,05 € verfügt. Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beträgt 298.347.846,56 €. Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist gem. § 96 Abs. GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Darüber hinaus unterliegt der Jahresabschluss der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Beschlussvorlage WP9-177/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Thißen ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-177/2018 Seite 3