Daten
Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.12.18, 16:42
Aktualisiert
05.12.18, 16:42
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP8128/2011 5. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 61 20 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Rat der Stadt Bedburg
12.07.2011
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
zu a): Zur Kenntnis
genommen zu b): Einstimmig,
0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2018
Rat der Stadt Bedburg
03.07.2018
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2018
Mehrheitlich dafür (Stimmen
der CDU-Fraktion, der SPDFraktion, der FWG-Fraktion
und von Bürgermeister
Solbach dafür; Stimmen der
Grünen-Fraktion dagegen)
Betreff:
29. Flächennutzungsplanänderung – Ehemalige Zuckerfabrik
hier: erneute Fassung des Feststellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg
a)
bewertet alle eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach
§ 2 Abs. 3 BauGB und
b)
beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Bedburg – „Ehemalige
Zuckerfabrik“ und beauftragt die Verwaltung, den Flächennutzungsplan gemäß § 6
Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I
S. 3634) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen sowie anschließend
die Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt bekannt zu machen.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Beschlussvorlage WP8-128/2011 5. Ergänzung
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BEDBURG
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Begründung:
Mit der 29. Flächennutzungsplanänderung soll das Projekt der Ehemaligen Zuckerfabrik
vorbereitet werden. Die geplante Änderung entspricht der Fassung des
Feststellungsbeschlusses vom 12. Juli 2011, welcher anschließend jedoch nicht zur
Rechtskraft geführt wurde.
Mit der Wiederaufnahme der Planungstätigkeit zur Erschließung des ehemaligen
Zuckerfabrikareals sollte auch das Verfahren zur 29. Flächennutzungsplanänderung wieder
aufgenommen und zum Abschluss gebracht werden. Nach einer neuerlichen Offenlage vom
25. April bis zum 29. Mai 2018 fasste der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 3. Juli
2018 den Feststellung der 29. Flächennutzungsplanänderung. Die Unterlagen wurden der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.
Die Bezirksregierung rügte nun, dass der Rat der Stadt Bedburg mit dem
Feststellungsbeschluss vom 3. Juli 2018 lediglich über die eingegangenen Stellungnahmen
der neuerlichen Offenlage aus dem Jahr 2018 befunden hat. Dies wurde im Sinne einer
notwendigen Schlussabwägung nicht als ausreichend erachtet. Der Rat muss über sämtliche
eingegangen Stellungnahmen seit Aufstellungsbeschluss vom 11. März 2008 befinden. Es sei
dabei unbeachtlich, dass der Rat alle vorausgegangenen Stellungnahmen bereits mit dem
Feststellungsbeschluss vom 12. Juli 2011 beschlossen habe, da dieser mit dem neuerlichen
Feststellungsbeschluss im Jahr 2018 ersetzt worden sei.
Aus diesem Grunde sind dieser Sitzungsvorlage sämtliche Stellungnahmen nochmals
angefügt. Die Inhalte der 29. Flächennutzungsplanänderung sind darüber hinaus im
Wesentlichen nicht verändert geblieben. Lediglich fehlende Erklärungen zur gemischten
Baufläche (ehemaliges Direktionshaus der Zuckerfabrik) wurden im ergänzenden
Erläuterungsbericht nachgetragen. In der Planzeichnung wurden zudem sogenannte
„nachträgliche Übernahmen“ wie die Darstellung aktueller Hochwasserschutz- und
Naturschutzgebiete aktualisiert.
Die weiteren Inhalte der 29. Flächennutzungsplanänderung können den angefügten
Unterlagen des zeichnerischen Teils, der Abwägungslisten, der Begründung vom 10.06.2011
und dem dazugehörigen Ergänzungsbericht vom 27.11.2018 entnommen werden. Darüber
hinaus können auch der Umweltbericht vom 10.06.2011 und der dazugehörige
Ergänzungsbericht vom 22.03.2018, das Schallgutachten vom 13.11.2007 sowie die für
diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster,
Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter
j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden.
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BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Bedburg, 27.11.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
Sachbearbeiter
----------------------------------Torsten Stamm
Fachdienstleiter
Beschlussvorlage WP8-128/2011 5. Ergänzung
----------------------------------Sascha Solbach
Bürgermeister
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