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Beschlussvorlage (Bündelausschreibung "Energielieferungen")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.12.18, 16:42
Aktualisiert
05.12.18, 16:42
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9207/2018 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.12.2018 Betreff: Bündelausschreibung "Energielieferungen" Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg erklärt, dass grundsätzlich Bereitschaft an einer gebündelten Ausschreibung von „Energielieferungen“ besteht. Die Stadt Bedburg begrüßt die Absicht, als Beschaffungsgegenstand „Öko-Strom“ auszuschreiben, bittet allerdings um Prüfung, ob dies unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Stadt in der Haushaltssicherung befindet, möglich ist. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit beigefügtem Schreiben vom 12.11.2018 hält der Rhein-Erft-Kreis eine Abfrage, ob bei den kreisangehörigen Kommunen die Bereitschaft und Möglichkeit an einer gebündelten europaweiten Ausschreibung besteht teilzunehmen, um eine mittelfristige Sicherung der Energielieferungen für die im Rahmen der angedachten Bündelausschreibung beteiligten Projektpartner zu gewährleisten. Vonseiten des Rhein-Erft-Kreises ist beabsichtigt, das Ausschreibungsverfahren als verantwortlicher Koordinator und Vergabestelle zu betreuen und in enger Abstimmung mit den Projektbeteiligten durchzuführen. Auf der Grundlage der beabsichtigten Bündelausschreibung mit mehreren Kommunen könnten ab 01.01.2021 weite Teile des Rhein-Erft-Kreises gemeinsam am Markt agieren und hierdurch mögliche Vorteile und Synergieeffekte im Rahmen einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit bei der Energiebeschaffung erzielen. Die Synergieeffekte erstrecken sich auf gemeinsame Verfahrensdurchführung, Steigerung der Marktnachfrage, Steigerung des Wettbewerbs und Transparenz der Vertrags- und Abrechnungsmodalitäten. Die derzeitige aktuelle Vertragsgestaltung der Stadt Bedburg sieht wie folgt aus: Strom Lieferant bis 31.12.2018: Stadtwerke Dachau sowie EWH Lieferant ab 01.01.2019: Gemeindewerke Oberhaching GmbH Laufzeit: 31.12.2020 Liefervereinbarung: Verlängerung um 1 Jahr, sofern nicht sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird Gas Lieferant: Gasversorgungsgesellschaft mbH Hürth Laufzeit: 31.12.2020 Liefervereinbarung: Laufzeitende ohne, dass es einer Kündigung bedarf Nach der Dienstanweisung der Stadt Bedburg obliegt die Ausschreibung grundsätzlich der zentralen Vergabestelle. Ausnahmen hiervon können vom für die Vergabeentscheidung zuständigen Gremium getroffen werden. Da zunächst lediglich abgefragt wird, ob ein grundsätzliches Interesse besteht, schlägt die Verwaltung vor, dieses Interesse zu bekunden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, auch den Beschaffungsgegenstand „Öko-Storm“ grundsätzlich zu begrüßen. Da der Rhein-Erft-Kreis den Haushalt der Stadt Bedburg genehmigt, müsste von dort aus geprüft werden, ob hier Gründe, die in der Tatsache liegen, dass sich die Stadt in der Haushaltssicherung befindet, entgegenstehen.. Über den weiteren Verfahrensablauf wird die Verwaltung, u.a. auch im Hinblick auf weitere politische Beschlussfassungen (z.B. Vergabeentscheidung) berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Beschlussvorlage WP9-207/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-207/2018 Seite 3