Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.12.18, 16:42
Aktualisiert
05.12.18, 16:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9207/2018
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.12.2018
Betreff:
Bündelausschreibung "Energielieferungen"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg erklärt, dass grundsätzlich Bereitschaft an einer gebündelten
Ausschreibung von „Energielieferungen“ besteht.
Die Stadt Bedburg begrüßt die Absicht, als Beschaffungsgegenstand „Öko-Strom“
auszuschreiben, bittet allerdings um Prüfung, ob dies unter Berücksichtigung der Tatsache,
dass sich die Stadt in der Haushaltssicherung befindet, möglich ist.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben vom 12.11.2018 hält der Rhein-Erft-Kreis eine Abfrage, ob bei den
kreisangehörigen Kommunen die Bereitschaft und Möglichkeit an einer gebündelten europaweiten
Ausschreibung besteht teilzunehmen, um eine mittelfristige Sicherung der Energielieferungen für
die im Rahmen der angedachten Bündelausschreibung beteiligten Projektpartner zu gewährleisten.
Vonseiten des Rhein-Erft-Kreises ist beabsichtigt, das Ausschreibungsverfahren als
verantwortlicher Koordinator und Vergabestelle zu betreuen und in enger Abstimmung mit den
Projektbeteiligten durchzuführen.
Auf der Grundlage der beabsichtigten Bündelausschreibung mit mehreren Kommunen könnten ab
01.01.2021 weite Teile des Rhein-Erft-Kreises gemeinsam am Markt agieren und hierdurch
mögliche Vorteile und Synergieeffekte im Rahmen einer verstärkten interkommunalen
Zusammenarbeit bei der Energiebeschaffung erzielen.
Die Synergieeffekte erstrecken sich auf gemeinsame Verfahrensdurchführung, Steigerung der
Marktnachfrage, Steigerung des Wettbewerbs und Transparenz der Vertrags- und
Abrechnungsmodalitäten.
Die derzeitige aktuelle Vertragsgestaltung der Stadt Bedburg sieht wie folgt aus:
Strom
Lieferant bis 31.12.2018:
Stadtwerke Dachau sowie EWH
Lieferant ab 01.01.2019:
Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Laufzeit:
31.12.2020
Liefervereinbarung: Verlängerung um 1 Jahr, sofern nicht sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit
schriftlich gekündigt wird
Gas
Lieferant:
Gasversorgungsgesellschaft mbH Hürth
Laufzeit:
31.12.2020
Liefervereinbarung: Laufzeitende ohne, dass es einer Kündigung bedarf
Nach der Dienstanweisung der Stadt Bedburg obliegt die Ausschreibung grundsätzlich der
zentralen Vergabestelle. Ausnahmen hiervon können vom für die Vergabeentscheidung
zuständigen Gremium getroffen werden.
Da zunächst lediglich abgefragt wird, ob ein grundsätzliches Interesse besteht, schlägt die
Verwaltung vor, dieses Interesse zu bekunden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, auch den
Beschaffungsgegenstand „Öko-Storm“ grundsätzlich zu begrüßen. Da der Rhein-Erft-Kreis den
Haushalt der Stadt Bedburg genehmigt, müsste von dort aus geprüft werden, ob hier Gründe, die in
der Tatsache liegen, dass sich die Stadt in der Haushaltssicherung befindet, entgegenstehen..
Über den weiteren Verfahrensablauf wird die Verwaltung, u.a. auch im Hinblick auf weitere
politische Beschlussfassungen (z.B. Vergabeentscheidung) berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Beschlussvorlage WP9-207/2018
Seite 2
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-207/2018
Seite 3