Daten
Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.12.18, 16:42
Aktualisiert
05.12.18, 16:42
Stichworte
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Drucksache: WP9200/2018 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2018
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Anpassung der örtlichen Stellplatzablösesatzung an die neue Landesbauordnung NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg folgt der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses und
beschließt die Neufassung der Bedburger Stellplatzablösesatzung gemäß Anlage.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Landtag NRW hat am 12.07.2018 das „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in
NRW – Baurechtsmodernisierungsgesetz“ (BauModG NRW) beschlossen. Am 03.08.2018 ist das
BauModG NRW im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht worden. Das
Änderungsgesetz tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Das BauModG NRW ist im Internet
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMG17-27.pdf abrufbar.
Im Rahmen der turnusmäßigen Dienstbesprechung der Bauaufsichtsbehörden im
Regierungsbezirk Köln am 05.11.2018 wurde durch das zuständige Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass mit
Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung NRW (LBO) zum 01.01.2019 auch sich hierauf
möglicherweise beziehende kommunale Satzungen o.ä. hieran anzupassen seien, um noch
hinreichend rechtssicher angewendet werden zu können. Aus diesem Grunde empfiehlt die
Verwaltung, die seit 2013 gültige örtliche Stellplatzablösesatzung entsprechend redaktionell
anzupassen. Der angepasste Satzungsentwurf nebst Anlagen liegt dieser Vorlage an. Eine
eventuelle Anpassung der Ablösebeträge kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Aktueller Sachstand:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 beschlossen, dem Rat der
Stadt Bedburg zu empfehlen, die Neufassung der Bedburger Stellplatzablösesatzung gemäß
Anlage zu beschließen. Die Verwaltung schlägt daher dem Rat der Stadt Bedburg vor, sich der
Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses anzuschließen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 28.11.2018
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-200/2018 1. Ergänzung
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