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Beschlussvorlage (Wappenordnung der Stadt Bedburg Hier: Beschlussfassung über die Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
203 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.12.18, 16:42
Aktualisiert
05.12.18, 16:42
Beschlussvorlage (Wappenordnung der Stadt Bedburg
Hier: Beschlussfassung über die Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens) Beschlussvorlage (Wappenordnung der Stadt Bedburg
Hier: Beschlussfassung über die Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens) Beschlussvorlage (Wappenordnung der Stadt Bedburg
Hier: Beschlussfassung über die Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens) Beschlussvorlage (Wappenordnung der Stadt Bedburg
Hier: Beschlussfassung über die Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9138/2018 2. Ergänzung Stabsstelle Bürgermeisterbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss 27.11.2018 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Wappenordnung der Stadt Bedburg Hier: Beschlussfassung über die Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, eine gewerbliche Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg zuzulassen. Vor entsprechender Nutzung für gewerbliche Zwecke ist die Verwendung des Wappens dem Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen. Für die gewerbliche Nutzung des Wappens wird ein Entgelt in Höhe von 250 € für einen Genehmigungszeitraum von zehn Jahren erhoben. Die geänderte Wappenordnung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 2 der Hauptsatzung führt die Stadt Bedburg ein Stadtwappen, eine Stadtflagge und ein Dienstsiegel. Am 15.12.2009 hat der Rat der Stadt Bedburg eine Wappenordnung beschlossen, die die Genehmigungsvoraussetzungen für die Verwendung des Stadtwappens bzw. der Stadtflagge regelt. Nach Ziffer 1.5 dieser Wappenordnung bedarf jegliche Verwendung des Stadtwappens der Genehmigung durch den Bürgermeister. In von der Regel abweichenden Sonderfällen entscheidet der Rat der Stadt Bedburg. Unter Ziffer 1.2 der aktuellen Wappenordnung wird eine Nutzung für gewerbliche Zwecke grundsätzlich ausgeschlossen. In der Vergangenheit erreichten die Stadt Bedburg allerdings immer wieder Anfragen insbesondere Bedburger Gewerbetreibender hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung des Stadtwappens, so beispielsweise im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tassen oder Bäckereiprodukten. Aus Sicht der Verwaltung wird es durchaus positiv bewertet, wenn bei derartigen gewerblichen Produkten ein Bezug zu Bedburg hergestellt und somit auch für die Stadt geworben wird. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die bisherige Ziffer 1.2 der Wappenordnung zu streichen. Die Genehmigung eines Antrages zur gewerblichen Nutzung des Wappens würde sodann dem Bürgermeister obliegen und die in der Wappenordnung dargelegten Bedingungen wären maßgeblich. Die geänderte Wappenordnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Rein informatorisch wird im übrigen darauf verwiesen, dass im Jahre 2009 im Rahmen der o.g. Beschlussfassung auch die mögliche Einführung eines stilisierten Wappens, sprich eines sog. „Jedermann-Wappens“, dass ohne Genehmigung genutzt werden könnte, diskutiert wurde, sich der Rat letztlich aber mehrheitlich gegen diese Alternative ausgesprochen hatte. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Stadt für eigene Zwecke (Broschüren, Werbematerial, Merchandising-Produkte) nicht das Stadtwappen, sondern vielmehr das im Jahre 2011 entwickelte städtische Logo nutzt und somit eine Verwechslungsgefahr in dieser Hinsicht nicht gegeben ist. Ergänzungen zum Sitzungstermin des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2018 In der Ratssitzung am 18.09.2018 wurden diverse Anregungen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung der Wappenordnung vorgetragen. Der entsprechende Auszug aus der Niederschrift ist in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Diskutiert wurde in der vorgenannten Sitzung u.a. über die Erhebung einer Gebühr, über den möglichen Abschluss eines Lizenzvertrages sowie über die Frage, wer die Genehmigung zur gewerblichen Nutzung des Wappens erteilen sollte. Gebühr / Lizenzvertrag Beschlussvorlage WP9-138/2018 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Intention der Verwaltung bei der ersten Beratung der Thematik im September, auf eine Gebührenerhebung gänzlich zu verzichten, lag darin begründet, dass insbesondere die Bedburger Gewerbetreibenden unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings unterstützt werden sollten und zudem durch die jeweilige Nutzung des Wappens eine in der Regel positive Außenwirkung für die Stadt Bedburg erwartet wurde. Sofern der Rat sich für die Erhebung einer Gebühr im Zusammenhang mit der Genehmigung der gewerblichen Wappennutzung aussprechen sollte, schlägt die Verwaltung vor, von der Erhebung eines Entgelts entsprechend der jeweiligen Auflage des Produktes aus Gründen der Praktikabilität und bzgl. der schwierigen Kontrolle abzusehen. Vielmehr könnte stattdessen entweder eine einmalige pauschale Gebühr, zum Beispiel in Höhe von 250 €, für die dauerhafte Nutzung erhoben werden. Alternativ wäre auch denkbar, die Genehmigung jeweils für ein Jahr zu erteilen bei Erhebung einer Gebühr in Höhe von zum Beispiel 50 €. Ein Lizenzvertrag kann grundsätzlich entworfen und bei entsprechender Genehmigung auch abgeschlossen werden. Aus Sicht der Verwaltung können die entsprechenden Regelungen allerdings auch im Genehmigungsschreiben berücksichtigt werden. Ansatz sollte auch hier sein, mit etwaigen Anträgen zur gewerblichen Wappennutzung unbürokratisch umzugehen. Genehmigungserteilung bei gewerblicher Wappennutzung Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuell gültige Wappenordnung in 2009 gerade deshalb beschlossen wurde, um die bis dahin noch erforderliche Genehmigung der Wappennutzung ausschließlich durch den Stadtrat aus Gründen der Praktikabilität auf den Bürgermeister zu übertragen. Die Verwaltung regt daher an, die Entscheidung über die Genehmigung der Wappennutzung sowohl für nichtgewerbliche als auch für gewerbliche Zwecke beim Bürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung zu belassen. Die abschließende Entscheidung über die Änderung der Wappenordnung trifft der Rat in seiner nächsten Sitzung. Für einen Austausch z.B. hinsichtlich der Gebühr oder bei sonstigen Fragestellungen steht das Bürgermeisterbüro auch bis zur Sitzung gerne zur Verfügung. Ergänzungen zum Sitzungstermin des Rates am 18.12.2018 Nach ausführlicher Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2018 mit zunächst unterschiedlichen Vorschlägen insbesondere hinsichtlich der Höhe einer Gebühr bestand sodann Einvernehmen, den Verwaltungsaufwand in der Sache möglichst gering zu halten, die Genehmigung als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen und eine pauschale Gebühr in Höhe von 250 € für einen Genehmigungszeitraum von 10 Jahren zu erheben. Die Beschlussempfehlung erfolgte einstimmig. Beschlussvorlage WP9-138/2018 2. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Weiterhin wurde durch Herrn Olpen angeregt, dem Bürgermeister die Möglichkeit eines Gebührenerlasses einzuräumen, wenn durch die Nutzung des Wappens eine positive Außenwirkung für die Stadt zu erwarten ist. Eine entsprechende Formulierung wurde in die Wappenordnung aufgenommen. Hierüber ist noch abschließend zu entscheiden. Verweis auf Anlagen Als Anlage beigefügt ist die geänderte Bedburger Wappenordnung. Darüber hinaus wird auf die Vorlage WP9-138/2018 – 1. Ergänzung zum Haupt- und Finanzausschuss vom 27.11.2018 verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Keine Finanzielle Auswirkungen: je nach Beschlussfassung Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 04.12.2018 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Solbach Leiter Bürgermeisterbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-138/2018 2. Ergänzung Seite 4