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Beschlussvorlage (Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2019)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.12.18, 16:42
Aktualisiert
05.12.18, 16:42
Beschlussvorlage (Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2019) Beschlussvorlage (Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2019) Beschlussvorlage (Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2019)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9198/2018 1. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 27.11.2018 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2019 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Sechzehnten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg. Begründung: Aufgrund der durchgeführten Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren ergibt sich ein Änderungsbedarf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2019. Unter Einberechnung des Gesamtüberschusses aus dem Jahr 2017 muss der Literpreis als Gebührenmaßstab für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr auf 0,075 € festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung auf der Basis des errechneten Literpreises für das Jahr 2019 zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung auf der Basis des Gebührenmaßstabes von 0,075 € je Liter ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister