Daten
Kommune
Merzenich
Größe
78 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 14:08
Aktualisiert
04.12.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M100/2018
Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle
Mitteilung
öffentliche Sitzung
Gremium:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Astrid Kaiser
Aktenzeichen: @AKZ@
Datum: 03.12.2018
Termin:
13.12.2018
Betreff / TOP:
Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts
Sachverhalt / Begründung:
Mit Beschluss des Gemeinderates am 06.10.2016 (Drs. 71/2016) ist durch Änderung der
Geschäftsordnung (§ 18 Abs. 1) ein Fragerecht für Einwohner als Standardtagesordnungspunkt für Ratssitzungen eingeführt worden.
In dieser Fragerunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Fragen
müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen einer
umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind jedoch auch mündliche Anfragen in der Sitzung selbst möglich. Die Fragerunde wird auf 30 Minuten pro Ratssitzung begrenzt. Die
Regelungen des § 17 sind für das Fragerecht der Ratsmitglieder anzuwenden und bleiben hiervon unberührt.
Der Umfang der Inanspruchnahme des Fragerechts seit Einführung ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
Datum:
(Unterschrift)
Datum:
(Unterschrift)
Datum:
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