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Mitteilungsvorlage (Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
78 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 14:08
Aktualisiert
04.12.18, 14:08
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Mitteilungsvorlage Nr./Drucksache: M100/2018 Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Mitteilung öffentliche Sitzung Gremium: Gemeinderat Sachbearbeiter: Astrid Kaiser Aktenzeichen: @AKZ@ Datum: 03.12.2018 Termin: 13.12.2018 Betreff / TOP: Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts Sachverhalt / Begründung: Mit Beschluss des Gemeinderates am 06.10.2016 (Drs. 71/2016) ist durch Änderung der Geschäftsordnung (§ 18 Abs. 1) ein Fragerecht für Einwohner als Standardtagesordnungspunkt für Ratssitzungen eingeführt worden. In dieser Fragerunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen einer umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind jedoch auch mündliche Anfragen in der Sitzung selbst möglich. Die Fragerunde wird auf 30 Minuten pro Ratssitzung begrenzt. Die Regelungen des § 17 sind für das Fragerecht der Ratsmitglieder anzuwenden und bleiben hiervon unberührt. Der Umfang der Inanspruchnahme des Fragerechts seit Einführung ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) Datum: (Unterschrift) Datum: (Unterschrift) Datum: 2