Daten
Kommune
Merzenich
Größe
160 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 14:08
Aktualisiert
04.12.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
128/2018
Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Vorgesehene Beratungsfolge:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Astrid Kaiser
Aktenzeichen:
Datum: 03.12.2018
Termin:
13.12.2018
Betreff / TOP:
Antrag des SPD Ortsvereins Merzenich vom 13.11.2018
Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt / Begründung:
Der Antrag wird gem. § 48 GO NRW i.V.m. § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vorgelegt.
Zu der Initiative hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Information an die Kommunalaufsichtsbehörden gegeben:
„In verschiedenen Gemeinden ist auf Grund von Ratsentscheidungen oder Entscheidungen der OB/BM beabsichtigt, vor dem Hintergrund der von dem Bund der Steuerzahler
initiierten Volksinitiative und eines Gesetzesantrages der SPD-Fraktion (LT-Drs.
17/4115), die jeweils die Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen anstreben, zumindest vorläufig von der Erhebung von Straßenausbaubeiträge abzusehen.
In diesem Zusammenhang ist auf den allgemeinen Grundsatz hinzuweisen, dass Geset-
ze bis zu ihrem Außerkrafttreten anzuwenden sind. Bei der derzeitigen Regelung handelt
es sich nach § 8 Abs. 1 KAG NW um eine "Soll-Regelung", die regelmäßig eine Pflicht
zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen indiziert. Im Hinblick auf ein vorläufiges Absehen von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist auf die Gefahr hinzuweisen,
dass das Zurückstellen der Beitragserhebung zu einem Eingreifen der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist führen könnte. Kommt es auf Grund der Zurückstellung der Beitragserhebung zu einer Festsetzungsverjährung, indiziert dies regelmäßig Regressansprüche gegen die jeweils verantwortlichen kommunalen Entscheidungsträger. Dies können je nach Sachverhalt nicht nur Angehörige der Kommunalverwaltung (einschließlich
OB/BM), sondern auch Ratsmitglieder sein."
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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Datum:
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