Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag des SPD Ortsvereins Merzenich vom 13.11.2018 Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
160 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 14:08
Aktualisiert
04.12.18, 14:08
Beschlussvorlage (Antrag des SPD Ortsvereins Merzenich vom 13.11.2018
Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen) Beschlussvorlage (Antrag des SPD Ortsvereins Merzenich vom 13.11.2018
Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen)

öffnen download melden Dateigröße: 160 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 128/2018 Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Vorgesehene Beratungsfolge: Gemeinderat Sachbearbeiter: Astrid Kaiser Aktenzeichen: Datum: 03.12.2018 Termin: 13.12.2018 Betreff / TOP: Antrag des SPD Ortsvereins Merzenich vom 13.11.2018 Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet. Sachverhalt / Begründung: Der Antrag wird gem. § 48 GO NRW i.V.m. § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vorgelegt. Zu der Initiative hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Information an die Kommunalaufsichtsbehörden gegeben: „In verschiedenen Gemeinden ist auf Grund von Ratsentscheidungen oder Entscheidungen der OB/BM beabsichtigt, vor dem Hintergrund der von dem Bund der Steuerzahler initiierten Volksinitiative und eines Gesetzesantrages der SPD-Fraktion (LT-Drs. 17/4115), die jeweils die Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen anstreben, zumindest vorläufig von der Erhebung von Straßenausbaubeiträge abzusehen. In diesem Zusammenhang ist auf den allgemeinen Grundsatz hinzuweisen, dass Geset- ze bis zu ihrem Außerkrafttreten anzuwenden sind. Bei der derzeitigen Regelung handelt es sich nach § 8 Abs. 1 KAG NW um eine "Soll-Regelung", die regelmäßig eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen indiziert. Im Hinblick auf ein vorläufiges Absehen von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist auf die Gefahr hinzuweisen, dass das Zurückstellen der Beitragserhebung zu einem Eingreifen der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist führen könnte. Kommt es auf Grund der Zurückstellung der Beitragserhebung zu einer Festsetzungsverjährung, indiziert dies regelmäßig Regressansprüche gegen die jeweils verantwortlichen kommunalen Entscheidungsträger. Dies können je nach Sachverhalt nicht nur Angehörige der Kommunalverwaltung (einschließlich OB/BM), sondern auch Ratsmitglieder sein." Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2