Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
245 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
05.12.18, 13:06
Aktualisiert
05.12.18, 13:06
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.11.2018
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Dr. Nolten, Ralf
13. Schmitz, Hermann-Josef
14. Stoffels, Manfred
15. Winter, Heinrich
16. Balen, Yvonne , vertritt Lüttgen, Wolfgang
17. Hüttl, Detlef , vertritt Lennartz, Ulrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Theisen
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
4. Herr Stirnberg
Es fehlen:
Lennartz, Ulrich
Lüttgen, Wolfgang
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
22:05 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden.
AM Heidbüchel beantragt im Hinblick auf TOP 14 eine Hauptausschusssitzung eine Stunde vor der
Ratssitzung am 11.12.2018 durchzuführen. Der Ausschuss ist damit einverstanden. BM Eßer bittet
darum, alle Änderungsanträge rechtzeitig vor der nächsten Ratssitzung vorzulegen. Es werden
ansonsten keine Anmerkungen zur Tagesordnung gemacht.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus für die Region Rureifel;
hier: Studie des dwif für die Rureifel-Region inkl. Kreuzau
3.
Anregung gemäß § 24 GO NRW;
Starkregenereignis vom 23.09.2018
Vorlage: 103/2018
4.
4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom
25.07.2018 und 27.09.2018
Vorlage: 110/2018
5.
Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
Hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage: 91/2018 1. Ergänzung
6.
Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten
Kreuzigungsgruppe im Ortsteil Stockheim
Vorlage: 17/2018 1. Ergänzung
7.
Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 89/2018
8.
Zuschüsse an Vereine und Verbände
Vorlage: 9/2017 1. Ergänzung
9.
Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 95/2018
10.
Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich
Vorlage: 37/2018 1. Ergänzung
11.
Integriertes Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau;
hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des
Städtebauförderprogramms Programmjahr 2019
Vorlage: 96/2018
12.
Gewährung eines Pflegekostenzuschusses für den Trainingsplatz in Boich und eines
Inflationsausgleiches auf Pflegekostenzuschüsse;
hier: Antrag der Spielvereinigung 1909 Boich/Thum e.V.
Vorlage: 86/2018
13.
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung
der Gemeinde Kreuzau;
Hier:
Teilbericht Sport- und Spielplätze
Vorlage: 105/2018
-314.
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau
für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage: 88/2018 1. Ergänzung
15.
Anfragen
-4-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr T. aus Kreuzau fragt im Hinblick auf das Hochwasserereignis in Kreuzau am 23.09.2018 an,
welche Ergebnisse die Gespräche der Gemeinde mit dem WVER erbracht haben.
BM Eßer erläutert, dass nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde
Kreuzau Fragen zur aktuellen Tagesordnung nicht zulässig sind. Bei der Behandlung des
Tagesordnungspunktes im öffentlichen Teil dieser Sitzung werden aber die Fakten durch die
Verwaltung dargelegt.
2.
Mitteilungen
2.1
Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus für die Region Rureifel;
hier: Studie des dwif für die Rureifel-Region inkl. Kreuzau
AM Heidbüchel fragt im Hinblick auf die finanziellen Aufwendungen der Gemeinde in diesem
Bereich an, in welcher Höhe Gewerbesteuereinnahmen durch die Gewerbetreibenden und
Pensionen vereinnahmt werden können.
BM Eßer führt aus, dass viele Aufgaben der Wirtschaftsförderung/Tourismus durch die
Mitgliedschaft im Rureifel-Tourismus e.V. durch diesen Verein abgedeckt werden. Der
Mitgliedsbeitrag werde u.a. für die Wegeunterhaltung, den Strukturbeitrag und für Werbung für den
Tourismus als direkter Gegenwert verwandt. Die vorliegende Studie belege auch den Mehrwert für
die Gewerbetreibende und die Beherbergungsbetriebe.
Die Kämmerei hat hinsichtlich der Frage zu den Gewerbesteuereinnahmen einen niedrigen
vierstelligen Betrag ermittelt.
AM Dr. Nolten gibt zu bedenken, dass die Mitgliedschaft im genannten Verein nicht in Frage
gestellt werden sollte. Hiervon profitieren auch die Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger.
AM Heidbüchel stellt klar, dass er nichts in Frage gestellt habe, er wollte lediglich eine Information
erhalten.
AM Kern stellt fest, dass er zur „Drover Heide“ keinen Mehrwert für die Gemeinde Kreuzau
erkennen könne. Kein Besucher lasse durch den Besuch dort Finanzmittel in der Gemeinde.
Zum Thema Camping fehlen Zahlen aus der Gemeinde Kreuzau. BM Eßer merkt hierzu an, dass
dies bereits angemahnt worden sei und korrigiert werde.
3.
Anregung gemäß § 24 GO NRW;
Starkregenereignis vom 23.09.2018
Vorlage: 103/2018
BM Eßer erläutert den Sachverhalt und stellt fest, dass die Gemeinde direkt nach dem
Schadensereignis mit dem WVER in Kontakt getreten sei. Bei den angestellten Recherchen
konnte festgestellt werden, dass das Problem im Bereich des Hauptsammlers des WVER liege.
Derzeit werde weiter Ursachenforschung durch den WVER betrieben. Auf der anderen Seite fehlen
in den betroffenen Häusern die Rückstauklappen, dies habe erst die Möglichkeit eröffnet, dass die
Keller überflutet worden sind.
BM Eßer hat die Verbandsspitze schriftlich um Sachverhaltsaufklärung gebeten. Bis Ende dieses
Jahres erwarte man eine endgültige Antwort seitens des WVER. Die Ermittlungsergebnisse
werden dann den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt.
AM Kern teilt mit, dass er von einem betroffenen Bürger informiert worden ist, dass dieser nach 40
Jahren erstmalig einen Rückstau aus dem Abwasserkanal erlebt habe. Seines Erachtens könne
über die Kanalsituation in Lendersdorf nicht hinweg gesehen werden. Die Abwasserproblematik sei
seit vielen Jahren bekannt. In der Gesamtbetrachtung müsse der WVER eine Teilschuld
anerkennen. In der derzeitigen provisorischen Kanalüberbrückung in Lendersdorf seien Pumpen
-5installiert. Die diesbezüglichen Protokolle sollten seitens der Gemeinde eingesehen werden. Er
vermute, dass der WVER nach dem Schadensereignis am 23.09.2018 die Pumpenleistung erhöht
habe, was den schnellen Abfluss der Überschwemmungen in den Kellern erklären würde.
BM Eßer erläutert hierzu, dass die Abflusskurve von der Heberleitung in der Renkerstrasse in
Düren-Lendersdorf angefordert wurde. Man müsse aber auch betrachten, welche Bereiche am
23.09. vom Starkregen betroffen waren. Vermehrte Oberflächenwassereinträge waren auch aus
dem Bereich Hürtgenwald zu verzeichnen. Regenwasser sei zudem auch in den
Schmutzwasserkanal eingeflossen, was insgesamt zur Situation beigetragen habe.
AM Kern regt an, einen Ausschuss/Arbeitskreis zur Problematik zu bilden. BM Eßer führt aus, dass
die Antwort des WVER an die RM zur Kenntnis weiter geleitet wird. Dann könne entschieden
werden, ob die Gemeinde weiter tätig werden sollte.
Auf Anregung des AM Heidbüchel wird sich darauf verständigt, dass durch einen Artikel im
Amtsblatt auf den Einbau und die Überwachung der Funktionsfähigkeit von Rückstauklappen
hingewiesen werden soll.
Beschlussvorschlag:
1. Die Anregungen nach § 24 GO NRW werden zur Kenntnis genommen.
2. Die betroffenen Anwohner werden über das Ergebnis der Ermittlungen informiert.
3. Auf die Vorgaben des § 13 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde
Kreuzau wird diesbezüglich nochmals hingewiesen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
(MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018
Vorlage: 110/2018
Beschlussvorschlag:
1. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird um einen 4. Absatz wie folgt ergänzt:
Bisherige Fassung
Neue Fassung
1. Die Gemeinde führt den Namen:
1. Die Gemeinde führt den Namen:
„Gemeinde Kreuzau“.
„Gemeinde Kreuzau“.
2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden
des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV.
NRW. S. 372) in der Form des
Zusammenschlusses der bisherigen
Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach,
Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen
und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969
gebildet. Durch das Gesetz zur
Neugliederung der Gemeinden und Kreise
des Neugliederungsraumes Aachen vom 14.
Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden
die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein
und Untermaubach sowie ein Teil der
Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich),
Teile aus der früheren Gemeinde
Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen
2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden
des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV.
NRW. S. 372) in der Form des
Zusammenschlusses der bisherigen
Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach,
Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen
und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969
gebildet. Durch das Gesetz zur
Neugliederung der Gemeinden und Kreise
des Neugliederungsraumes Aachen vom 14.
Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden
die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein
und Untermaubach sowie ein Teil der
Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich),
Teile aus der früheren Gemeinde
Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen
-6und Welk) und Teilflächen aus der früheren
Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1.
Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten
Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
Satzung ist, rot umrandet.
und Welk) und Teilflächen aus der früheren
Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1.
Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten
Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
Satzung ist, rot umrandet.
4. Die Gemeinde Kreuzau darf gemäß
Genehmigung des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und
27.09.2018 die Zusatzbezeichnung „Krözau“
führen.
2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
Hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage: 91/2018 1. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass in der letzten Sitzung des Kulturausschusses ein fraktionsübergreifender
Arbeitskreis zur Erarbeitung der Vergaberichtlinien gebildet wurde.
AM Dr. Nolten regt an, Punkt 5 der Richtlinie zu überarbeiten und schlägt die Bildung einer Jury
bestehend aus einem Verwaltungsvertreter sowie jeweils einem Vertreter der im Rat vertretenen
Fraktionen vor. Auf Vorschlag dieser Jury und nachfolgender Beratung im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung des Kulturausschusses könne letztlich der Rat abschließend eine Entscheidung treffen.
AM Kern spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Fassung aus. AM Braks ist ebenfalls für
die Einbeziehung des Kulturausschusses, ansonsten könne wie vorgesehen verfahren werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die Vergabe des finanziell vom Land NordrheinWestfalen geförderten Heimat-Preises unter Berücksichtigung der als Anlage beigefügten
Vergabekriterien.
Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, für die übrigen Förderbereiche eine Konzeption
zu erstellen, wie die Förderoptionen des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. NordrheinWestfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ für die Gemeinde Kreuzau genutzt werden
können und sollen.
Die einfachen Fördermodalitäten des Heimat-Schecks, mit dem jährlich 1.000 lokale Initiativen mit
jeweils 2.000 € gefördert werden sollen, sollen dem breiten Publikum vorgestellt werden, z. B. über
das Amtsblatt.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten
Kreuzigungsgruppe im Ortsteil Stockheim
Vorlage: 17/2018 1. Ergänzung
-7Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt die Restauration der Kreuzigungsgruppe im Ortsteil
Stockheim, wie im Angebot geschildert, zu beauftragen.
2. Der Sperrvermerk zu den Haushaltsmitteln unter der Kostenstelle 5230101, Konto 522100,
in Höhe von 9.000 Euro wird aufgehoben.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 89/2018
AM Dr. Nolten fragt an, ob im Hinblick auf die sinkenden Holzpreise eine Anpassung des
finanziellen Ergebnisses geplant sei. BM Eßer sagt verwaltungsseitig eine Überprüfung zu.
AM Schmitz stellt ebenfalls fest, dass die Holzpreise stark gesunken sind. Ihm missfalle die
zögerliche Haltung des Forstamtes hinsichtlich notwendiger Anpflanzungen. Wenn hier nicht
zeitnah reagiert werde, werden im nächsten Jahr die infrage kommenden Flächen mit Brombeeren
u.ä. überwuchert, was teure Freischneidearbeiten nach sich ziehe. Die Bestellung von
Jungpflanzen gestalte sich immer schwieriger, da der Markt nahezu leer sei. BM Eßer schlägt vor,
dass verwaltungsseitig beim Forstamt hinsichtlich der Nachpflanzungspläne nachgefragt werde.
AM Dr. Nolten unterstützt die Aussagen von AM Schmitz, zuständig sei Frau Boos-Kluß vom
Forstamt. AM Kern stellt ebenfalls fest, dass die Fichtenbestände stark abgenommen haben. Der
Klimawandel deute auf Wetterverschiebungen hin. Die Mausauel sei ein sehr trockener Bereich mit
nur einer geringen Humusschicht. Er gehe davon aus, dass das Forstamt auf Naturverjüngung der
Baumbestände spekuliere und die Fichte mittelfristig verschwinden werde. Seines Erachtens
könne in Kreuzau kein richtiger Wirtschaftswald entstehen.
AM Winter unterstützt die Aussagen von AM Schmitz und plädiert dafür, zeitnah neue
Anpflanzungen vornehmen zu lassen.
BM Eßer sagt zu, dass die erforderlichen Anpflanzungen eingefordert werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Zuschüsse an Vereine und Verbände
Vorlage: 9/2017 1. Ergänzung
BM Eßer erläutert die Vorlage und die bisherige Beratungsfolge.
AM Heidbüchel führt aus, dass seit ca. 25 Jahren nach einer gerechten Vereinsförderung gesucht
werde. Die Verwaltung spekuliere in der Vorlage mit Einnahmeverbesserungen und
Ausgabenminimierungen. Hierbei seien aber die kulturtreibenden Vereine nicht erfasst, sondern
nur die sporttreibenden. Seine Fraktion werde heute mit Nein abstimmen, der Antrag der CDU
werde aber in die Haushaltsplanberatungen der SPD einfließen. Es sei schwierig eine vernünftige
und gerechte Lösung für alle Vereine zu finden, Er regt an, den TOP zu schieben, bis eine Lösung
gefunden wird, die alle Fraktionen mittragen können.
AM Dr. Nolten erläutert, dass heute teilweise nicht mehr nachvollziehbar sei, wie sich das
Zuschusswesen in der Gemeinde Kreuzau über die Jahrzehnte entwickelt hat und erläutert den
Antrag.
Grundsätzlich sollen nur erwachsene, aktive Nutzer einen Beitrag zahlen. Es sollen bewusst keine
verwaltungsintensiven Hallenpauschalen eingeführt werden. Auch die kulturtreibenden Vereine
zählen mit dazu.
-8AM Braks führt hierzu aus, dass dann eine Umformulierung im Antrag erfolgen sollte. Die
Begrifflichkeiten müssen konkretisiert werden. AM Dr. Nolten verweist auf die Aussagen im Antrag,
wie verfahren werden könnte.
Hiermit würde auch gegenüber der Kommunalaufsicht des Kreises ein Zeichen gesetzt.
Übergreifend wird festgehalten, dass eine schnelle und einfache Lösung nicht möglich sein werde.
AM Dr. Nolten bittet alle Fraktionen, sich aktiv an einer Meinungsfindung zu beteiligen.
Der TOP soll auch im nächsten interfraktionellen Gespräch behandelt werden. BM Eßer resümiert,
dass somit Einvernehmen bestehe, den TOP in das nächste Jahr zu vertagen. Hiermit sind die AM
einverstanden.
Beschluss:
1. Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Jugendarbeit von Vereinen in der Gemeinde Kreuzau
mit einem festen Budget und einem sich daraus ergebenden einheitlichen Betrag pro
Jugendlichen unterstützen. Weiterhin wird die Brauchtumspflege (Karneval, Schützenfeste etc.)
wie bisher durch Zeltzuschüsse und Zuschüsse zu Karnevalsumzügen unterstützt.
2. Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Nutzer gemeindlicher Liegenschaften maßvoll an den
Verbrauchskosten in einem pauschalierten und einfachen Verfahren beteiligen.
Alle Nutzer, die älter als 18 Jahre sind, sollen über ihren Verein 1 € pro Monat zahlen.
Die Zahl der aktiven erwachsenen Mitglieder soll bei Sportvereinen durch die Zahlen aus der
LSB-Meldung sich ergeben, bei allen anderen Vereinen durch Abfrage.
Beratungsergebnis:
9.
vertagt
Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 95/2018
AM Heidbüchel stellt klar, dass es nie Intention des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses
gewesen sei, dem Ausschuss für Soziales und dem. Wandel Kompetenzen weg zu nehmen.
Politisch sei in dieser Angelegenheit seit vielen Jahren nichts gemacht worden. Er schlägt vor, in
den kleinen Ortsteilen einen Spielplatz auf Dauer vorzuhalten, in den größeren solle in
Zusammenarbeit mit den Ortsvorstehern/innen geprüft werden, wo evtl. auf einen Spielplatz
verzichtet werden kann und auf der anderen Seite die verbleibenden Spielplätze besser
ausgestattet werden können. Die Politik ist jetzt am Zug, eine Entscheidung zu treffen.
AM Kammer erläutert, dass er nur die Beratungsfolge kritisiert habe, aus seiner Sicht hätte zuerst
der Sozialausschuss über die Angelegenheit beraten sollen.
AM Hohn unterstützt die Aussage, in kleinen Ortschaften einen Spielplatz zu erhalten und regt an,
dem Ausschuss für Soziales und dem. Wandel Zahlen hinsichtlich der Kinder in den Ortsteilen an
die Hand zu geben. Bei der besseren Ausgestaltung der Spielplätze sollte dies möglichst
generationsübergreifend erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der fortgeschriebene Bericht über die Spielplatzsituation wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel bereitet gemeinsam mit der Verwaltung
ein Spielplatzkonzept vor, dass dann dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und
demographischen Wandel über den aktuellen Zustand aller Spielplätze im Gemeindegebiet
ausführlich zu berichten.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-910.
Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich
Vorlage: 37/2018 1. Ergänzung
AM Heidbüchel teilt mit, dass seine Fraktion heute noch nicht abstimmen könne. Es handele sich
um die größte Investitionsposition im Haushalt 2019. Spätestens in der nächsten Fraktionssitzung
am 3.12.2018 werde eine Entscheidung getroffen und im IFG kommuniziert.
BM Eßer erläutert, dass die Preissteigerung mit den dramatisch steigenden Preisen im Hochbau
zusammen hängen.
AM Hohn unterstützt die Aussagen von AM Heidbüchel und sagt ebenfalls zu, im IFG am
4.12.2018 ein Ergebnis präsentieren zu können.
AM Dr. Nolten stellt fest, dass im Brandschutzbedarfsplan (BSBP) klare Aussagen hierzu getroffen
worden sind. Ziele und Kennzahlen sollten hier deutlicher abgebildet werden, damit die Bedarfe
klarer werden.
BM Eßer stellt klar, dass die Ziele im BSBP eindeutig definiert seien. Soweit gewünscht, könne die
Feuerwehrspitze hierzu jährlich Stellung nehmen.
AM Dr. Nolten bittet um Vertagung in die nächste Sitzung des Hauptausschusses am 11.12.2018.
Hiermit sind die AM einverstanden.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich gemäß Entwurf 4 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen
und das Bauvorhaben durchzuführen.
Beratungsergebnis:
11.
vertagt
Integriertes Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau;
hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des
Städtebauförderprogramms Programmjahr 2019
Vorlage: 96/2018
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesamtantrages (Integriertes Handlungskonzept „Zentralort Kreuzau“)
wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag für das Programmjahr 2019 mit den in der Anlage
dargestellten Maßnahmen bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Gewährung eines Pflegekostenzuschusses für den Trainingsplatz in Boich und
eines Inflationsausgleiches auf Pflegekostenzuschüsse;
hier: Antrag der Spielvereinigung 1909 Boich/Thum e.V.
Vorlage: 86/2018
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Spielvereinigung 1909 Boich/Thum e.V. auf Gewährung
Pflegekostenzuschusses für den Trainingsplatz in Boich und auf Zahlung
Inflationsausgleiches auf alle Pflegekostenzuschüsse wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
einstimmig, 1 Enthaltung
eines
eines
- 10 13.
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche
Prüfung der Gemeinde Kreuzau;
Hier:
Teilbericht Sport- und Spielplätze
Vorlage: 105/2018
AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass die Absätze 2 und 3 des Beschlussvorschlages
gestrichen werden können. Eine Vereinbarung könne zudem nur mit einem Verein, nicht aber mit
einer Spielgemeinschaft getroffen werden. Aus seiner Erinnerung wurde im Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss die Aussage getroffen, dass der Sportplatz in Üdingen erhalten bleiben
soll. Er stellt klar, dass es nie der Wunsch der Verwaltung gewesen ist, einen der in Rede
stehenden Sportplätze umzuwidmen. S.E. habe der Vorsitzende des FC Fortuna Maubach von
einer geplanten Neuausrichtung der Jugendabteilung gesprochen. Auch im Seniorenbereich sollen
Änderungen erfolgen. Eine Konzeption müsse aber noch vorgelegt werden.
AM Dr. Nolten führt aus, dass beide Vereine die gleiche Chance bekommen sollten. Es erfolgt eine
sehr intensive Diskussion. AM Kammer bittet um eine 5minütige Sitzungsunterbrechung, diese
wird gewährt.
Nach Wiederaufnahme der Tagesordnung wird sich fraktionsübergreifend auf einen modifizierten
Beschlussvorschlag geeinigt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt dem durch die Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen empfohlenen Verkauf des Sportplatzes Üdingen nicht zu. Die Sportfreunde Üdingen
1912 e.V. sollen Planungssicherheit hinsichtlich des geplanten Neuaufbaus einer funktionierenden
Jugendabteilung erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem FC Fortuna Maubach 1910 e.V. Gespräche zu führen mit
dem Ziel, den noch bis zum Jahr 2021 gültigen Pachtvertrag schon jetzt bis zum 30.06.2024 zu
verlängern. Auch diese Maßnahme soll dazu dienen, dem FC Fortuna Maubach
Planungssicherheit hinsichtlich des geplanten Neuaufbaus einer Jugendabteilung geben zu
können.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde
Kreuzau für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage: 88/2018 1. Ergänzung
AM Dr. Nolten übergibt die nachfolgenden Änderungswünsche der CDU-Fraktion zum Haushalt
2019:
1.
Einrichtung einer Ausbildungsstelle für Erzieher/innen in praxisintegrierter Ausbildung (PiA)
ab dem Kindergartenjahr 2019/2020
2.a. Kostenstelle 1110301 Sachkonto 5 412 04 „Aus- und Fortbildung“
Ansatzerhöhung um 3.000 € von 18.300 auf 21.300 €
2.b. Kostenstelle 1110610 Sachkonto 7 83100 „Festhalle Kreuzau“; Notstromeinspeisung
Ansatzbildung von 5.000 €
2.c. Kostenstelle 1260103 resp. 07 Sachkonto 7 85100 „Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen“ Absauganlagen in Feuerwehrgerätehäusern, Ansatzrückführung von je
10.000 € um 10.000 € auf 0 €
2.d. Kostenstelle 2810101 Sachkonto 5 318 05 „Zuschüsse an Heimatvereine“
- 11 Ansatzerhöhung um 90 € von 14.394 auf 14.484 €
2.e. Kostenstelle 2810101 Sachkonto 5 499 00 „sonstige ordentliche Aufwendungen“,
Kulturangebote
Ansatzbildung von 3.000 €
2.f.
Kostenstelle 5230101 Sachkonto 5 221 00 „Unterhaltung sonstigen Vermögens“
Verschiebung des HH-Ansatzes von 30.000 € für die Einfassung des Ehrendenkmals in
Stockheim von 2018 nach 2019
2.g. Kostenstelle 541020 Sachkonto 7 852 00 „Auszahlung Tiefbaumaßnahmen“
Verschiebung des HH-Ansatzes für die Neugestaltung des Ortseingangs Drove von 2018
nach 2019
3.
Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplans durch ein externes Büro
Ansatzbildung von 30.000 €
4.
Einrichtung eines informellen Treffpunktes für Jugendliche im Zentralort Kreuzau
Ansatzbildung von 10.000 €
5.
Umwidmung Kostenstelle 3660103 in „Gut aufwachsen im Kreis Düren“
6.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche
Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau
7.
Antrag auf Erweiterung des Stellenplanes um eine Stelle für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit
und soziale Medien
AM Heidbüchel übergibt den bereits formulierten Antrag der SPD-Fraktion zum Thema:
1.
Antrag auf Einstellung eines/einer Berufspraktikanten*in im Anerkennungsjahr ab dem Jahr
2019 ff.
Ansatzbildung von 18.000 €
Die bereits vorliegenden schriftlichen Anträge sind der Niederschrift beigefügt.
Mündlich trägt er noch folgende Änderungswünsche vor:
2.
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr ab dem 01.01.2019
BM Eßer teilt hierzu mit, dass in der 2. Änderungsliste der Kämmerei ein Betrag von 75.000€
berücksichtigt werden wird, da fraktionsübergreifend Einigung besteht. Eine automatische
Koppelung der Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr mit den Erhöhungen in der
Entschädigungsverordnung ist vorgesehen.
Die Verwaltung werde für den Hauptausschuss und Rat am 11.12.2018 noch eine entsprechende
Vorlage erstellen.
Zu den Absauganlagen hinterfragt RM Heidbüchel das rechtliche Erfordernis. Die Verwaltung sagt
eine Überprüfung zu.
Gegebenenfalls weitere schriftliche Anträge sollen bis zum IFG am 4.12.2018 vorgelegt werden.
Durch die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP werden keine Anträge zum Haushalt 2019
gestellt.
AM Heidbüchel führt aus, dass für ihn bei den vorliegenden Anträgen keiner dabei ist, der geeignet
wäre, den Haushalt 2019 abzulehnen.
Beschluss:
- 12 Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2019
Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
15.
mit
vertagt
Anfragen
AM Hohn teilt mit, dass beim abgesteckten Areal der zukünftigen Ausgleichsfläche in
Obermaubach in Bezug auf die eingezogenen Wirtschaftswege die Absteckungen entfernt worden
sind. Wie ist hier der Sachstand auch im Hinblick auf den Vertrag mit der Biologischen Station?
BM Eßer erwidert, dass in der letzten Sitzung des Umweltausschusses hierüber berichtet wurde.
Die Absteckung wird spätestens bei der Einsaat wieder aufgestellt. Der Vertrag mit der
Biologischen Station werde noch abgeschlossen.
AM Heinrichs teilt mit dass auf der Maubacher Straße in Winden seit ca. ½ Jahr die Fa.
DN.connect Schaltkästen montiert. Hierdurch werde der Verkehrsfluss erheblich gestört,
insbesondere LKW können durch die Behinderungen nicht störungsfrei durch die Straße fahren.
Verwaltungsseitig wird zugesagt, die Dauer der Maßnahme zu erfragen und zu berichten.
Kreuzau, den 27.11.2018
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Drewes-Janssen -