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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
137 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.12.18, 13:53
Aktualisiert
06.12.18, 13:53
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 28.11.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2018 TOP Ein Ja Nein 13/2018 4. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016 Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt: 1. von dem Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i. H. v. 27.634,- €, 2. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ i. H. v. 10.028,- € und 3. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 23,- € werden anteilig in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016 sind als Anlage beigefügt. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Die jetzt in 2018 erneut durchgeführte Nachkalkulation 2016 ergab einen Überschuss von 27.634,€. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die jetzt in 2018 erneut durchgeführte Nachkalkulation 2016 ergab einen Fehlbetrag von 10.028,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Die jetzt in 2018 erneut durchgeführte Nachkalkulation 2016 ergab einen Fehlbetrag von 23,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. ________________________________________________________________________________ In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 24.01.2018 wurde in Bezug auf den Beschlussvorschlag zu 1. eine detailliertere Erläuterung des in der ursprünglichen und auch in der 1. Ergänzungsvorlage angegebenen Fehlbetrags bzw. des verringerten Frischwasserverbrauchs gefordert. Diese Forderung wurde auch in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2018 gestellt, dass der Vorgang zur weiteren Klärung an den Bau- und Vergabeausschuss zurück verwiesen wird, da die Zahlen – insbesondere die niedrigen Erträge – nicht nachvollziehbar dargestellt wurden. Bei der weiteren Analyse wurde auch der Städte- und Gemeindebund zu Rate gezogen, wie mit dem „Fehlbetrag“ umgegangen werden könnte / müsste. Der Städte- und Gemeindebund hat darauf hingewiesen, dass die Erstattung des Jahres 2015 entgegen der bisherigen Auffassung der Verwaltung dazu geführt hat, dass nur ein halbes Jahr durch die Gebührenzahler bezahlt wurde, die durch das Wasserwerk Aldenhoven (alle Ortschaften außer Lucherberg) versorgt werden. Dies bestätigen die Verbrauchsmengen des Jahres 2015. In den Erläuterungen auf Seite 4 unter dem Punkt „Frisch- bzw. Schmutzwasserverbrauch“ sind diese exakt aufgelistet. Somit ist der Abgabenbescheid 2016 zu korrigieren. Dies ist aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und der Abgabenordnung möglich. Die Nacherhebung wird dazu führen, dass in 2016 kein Fehlbetrag sondern ein geringer Überschuss entsteht. Dies geht aus den beigefügten Kalkulationen hervor. Weitere Änderungen in der Nachkalkulation sind der Tatsache geschuldet, das in der Vorkalkulation die Werte der kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis der Anschaffungsherstellungskosten eingeflossen sind. Auf Seite 3 unter Punkt „Kalkulatorische Abschreibungen“ wird dies genau erläutert. Nach einer erneuten intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik und einer kontroversen Diskussion mit der UDB-Fraktion ist der Bürgermeister zu der Überzeugung gelangt, dass vor einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt unbedingt ein unabhängiges Rechtsgutachten notwendig ist. Dieses Rechtsgutachten soll eine Klärung darüber herbeiführen, ob überhaupt eine unrechtmäßige Erstattung stattgefunden hat bzw. eine Nacherhebung von Gebühren auch vor dem Verwaltungsgericht standhalten kann. In der letzten Sitzung vom 10.10.2018 wurde aufgrund einer Erklärung der UDB-Fraktion vereinbart, einen Vertreter des Städte- und Gemeindebundes zu einem gemeinsamen Gespräch, an dem alle Fraktionsvorsitzenden und der Vorsitzende des Bau- und Vergabeausschuss zugegen sind, ein zu laden. Dieses gemeinsame Gespräch hat am 28.11.2018 stattgefunden. Als Ergebnis des Gesprächs ist aus Sicht der Verwaltung fest zu halten, dass die Gutschrift im Jahr 2016 zu Unrecht ergangen ist. Dies hat der Städte-und Gemeindebund auch im Nachgang zu dem Gespräch erneut bestätigt. Daher wird trotz des bestehenden Prozessrisikos vorgeschlagen, die Nacherhebung durch zu führen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Beschlussvorlage 13/2018 4. Ergänzung Seite 2 Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja ☐ nein Mehrerträge in Höhe von 443.000€ € € € € ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Erläuterung Abwasser 2016 -31.08.2018 Beschlussvorlage 13/2018 4. Ergänzung Seite 3