Daten
Kommune
Inden
Größe
308 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.12.18, 13:53
Aktualisiert
06.12.18, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Christoph Hurtz
29.11.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
13.12.2018
TOP Ein Ja
Nein
211/2018
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
13. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember
2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.
Beschlussentwurf:
Die Abfallentsorgungsgebühren werden ab dem 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt:
1. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden
ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
Benutzungsgebühr pro 60 Liter – Restmüll-Gefäß – 14-tägige Leerung
Benutzungsgebühr pro 120 Liter - Restmüll-Gefäß - 14-tägige Leerung
Benutzungsgebühr pro 240 Liter - Restmüll-Gefäß - 14-tägige Leerung
Benutzungsgebühr pro 770 Liter - Restmüll-Gefäß - 14-tägige Leerung
Benutzungsgebühr pro 1100 Liter - Restmüll-Gefäß - 14-tägige Leerung
Variante A Variante B
129,67 €
121,24 €
210,88 €
213,29 €
373,28 €
395,92 €
1.090,58 € 1210,00 €
1.620,59 € 1791,63 €
2. Abfallsack:
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert.
Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert.
3. Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
Benutzungsgebühr pro 120 Liter - Bioabfall-Gefäß - 14-tägige Leerung
Benutzungsgebühr pro 240 Liter - Bioabfall-Gefäß - 14-tägige Leerung
Benutzungsgebühr pro 770 Liter - Bioabfall-Gefäß - 14-tägige Leerung
88,08 €
141,91 €
379,70 €
4. Änderungssatzung
Die beigefügte 13. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom
20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen.
Begründung:
Die drastische Steigerung der Restmüllgebühren im Jahr 2019 ist im Wesentlichen auf die enormen
Kostensteigerungen der folgenden vier Kostenarten zurückzuführen.
Umlage RegioEntsorgung
Arbeitsplatzkosten (Bauhof)
Personalkosten (Bauhof)
Verlustvortrag
479.344 € (Vorjahr 468.919 €)
10.446 € (Vorjahr 1.633 €)
41.784 € (Vorjahr 6.531 €)
29.954 € (Vorjahr -32.334 € Gewinnvortrag)
In den beigefügten Erläuterungen wird detailliert hierzu Stellung genommen.
Im Jahr 2019 wurde im Bereich Bio- und Grünabfall ein Gewinnvortrag in Höhe von -8.254 €
(Vorjahr Verlustvortrag in Höhe von 14.144 €) berücksichtigt. Dies ist der Hauptgrund für die
nahezu identischen Gesamtkosten in Höhe von 200.791 € (Vorjahr 200.973 €). Regulär sind die
Kosten um 11,9 % gestiegen (2019 = 209.045 € | 2018 = 186.829 €).
Die teilweise Reduzierung der Bioabfallgebühren ist auf eine höhere Anzahl an Bioabfall-Gefäßen
zurückzuführen.
120 Liter 1024 Stück (Vorjahr 981 Stück)
240 Liter 770 Stück (Vorjahr 770 Stück)
770 Liter
2 Stück (Vorjahr 2 Stück)
Damit die enormen Kostensteigerungen zu gleichmäßigen prozentualen Erhöhungen im Bereich der
Restmüll-Gefäße führen, wurde die Verwaltung in der letzten Sitzung des Bau- und
Vergabeausschusses beauftragt, eine weitere Kalkulation auszuarbeiten. In der Variante B führt die
Kalkulation zu einer einheitlichen Erhöhung von 31 % je Restmüll-Gefäß.
Hierzu ergeht folgender Hinweis zur Kalkulation Restmüll Variante B (s. Seite 7/11)
Die Anpassungen erfolgten nur in der Zeile „Durch Gebühren zu deckender Betrag“! Hier wurden
die Gesamtkosten verändert, um die gleichmäßige Erhöhung zu erzielen. Da das vor Jahren
festgelegte Kalkulationsschema hier nicht angewandt wird, erfolgt weder eine nach Volumen oder
nach Anzahl der Gefäße festgestellte Kostenverteilung. Diese Abweichung im Kalkulationsschema
ohne Festlegung eines neuen Schemas z.B. nach Äquivalenzziffern könnte dazu führen, dass die
Gebührensätze vor Gericht nicht standhalten können.
In der vorgenannten Sitzung wurde moniert, dass durch die höchste prozentuale Steigerung bei den
kleinsten Müllgefäßen eine Bestrafung derjenigen geschieht, die aktive Abfallvermeidung
betreiben. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass weder die gestiegenen Personalkosten,
noch die einzurechnenden Fehlbeträge oder die Umlagesteigerung der RegioEntsorgung in einem
Zusammenhang mit Abfallvermeidung stehen und diese dadurch nicht beeinflusst werden können.
Weiterhin wurde im Bereich Entsorgung des Rest- und Sperrmülls zu dem Punkt Personalkosten
(Bauhof) eine Erklärung für die stark gestiegene Anzahl der Ist-Arbeitsstunden gefordert. Die
Beschlussvorlage 211/2018 1. Ergänzung
Seite 2
Ermittlung der Werte zu den Ist-Arbeitsstunden ist in den Erläuterungen auf Seite 3/11 und Seite
4/11 für die Jahre 2018 und 2019 zum Vergleich eingefügt worden.
Wie in der Sitzung bereits mündlich berichtet muss die Fälligkeit in der 13. Änderungssatzung
ebenfalls angepasst werden, da diese derzeit nicht rechtskonform ist. Diese wird unter Artikel II
geändert. Durch diese Änderung ist nun die Rechtssicherheit gewährleistet.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Gebührenbedarfsrechnung 2019 - Abfallentsorung komplett - 30.11.2018
(2) 13. Änderungssatzung Abfallgebühren_Beschluss Rat mit Änderung Fälligkeit
Beschlussvorlage 211/2018 1. Ergänzung
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