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Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
127 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.12.18, 13:53
Aktualisiert
06.12.18, 13:53
Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008.) Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008.)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 29.11.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2018 TOP Ein Ja Nein 212/2018 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008. Beschlussentwurf: Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt: 1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,68 €. 2. Die Gebühr für Niederschlagwasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,82 €. 3. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13.12.2018 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird beschlossen. Begründung: Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung erforderlich. Die Reduzierung der Schmutzwassergebühr im Jahr 2019 ist zurückzuführen auf den geringer kalkulierten Unterhaltungsaufwand der Kanäle. Während bei den Kalkulationen der Jahre 2017 und 2018 von 518.500 € und 419.600 € ausgegangen wurde, beträgt der kalkulierte Aufwand für die Unterhaltung der Kanäle für das Jahr 2019 ca. 404.000 €. Der Hauptgrund für die Reduzierung ist die Berücksichtigung des Gewinnvortrages in Höhe von 238.727 €. Die Reduzierung der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2019 ist im Wesentlichen auf die geringeren Gesamtausgaben bei der Abwasserbeseitigung zurückzuführen. Während im Jahr 2018 noch von Gesamtausgaben i. H. v. 1.862.110 € ausgegangen wurde, betragen die kalkulierten Ausgaben im Jahr 2019 insgesamt 1.551.168 €. Dies entspricht einer Gesamtkostenreduzierung von ca. 310.000,- €. Der Bau- und Vergabeausschuss hat um Erklärung der 1,2 % Erhöhung beim voraussichtlichen Frischwasserverbrauch gebeten. Aus diesem Grunde wurden im Bereich der Erläuterungen auf Seite 4/6 die Tabellen zur Ermittlung der Werte für das Jahr 2019 und 2018 hinzugefügt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Gebührenbedarfsrechnung 2019 - Abwasserbeseitigung komplett - 03.12.2018 (2) 6. Änderungssatzung Abwassergebühren Beschlussvorlage 212/2018 1. Ergänzung Seite 2