Daten
Kommune
Inden
Größe
127 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.12.18, 13:53
Aktualisiert
06.12.18, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Christoph Hurtz
29.11.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
13.12.2018
TOP Ein Ja
Nein
212/2018
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008.
Beschlussentwurf:
Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt:
1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,68 €.
2. Die Gebühr für Niederschlagwasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,82 €.
3. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13.12.2018 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird beschlossen.
Begründung:
Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung
erforderlich.
Die Reduzierung der Schmutzwassergebühr im Jahr 2019 ist zurückzuführen auf den geringer
kalkulierten Unterhaltungsaufwand der Kanäle. Während bei den Kalkulationen der Jahre 2017 und
2018 von 518.500 € und 419.600 € ausgegangen wurde, beträgt der kalkulierte Aufwand für die
Unterhaltung der Kanäle für das Jahr 2019 ca. 404.000 €. Der Hauptgrund für die Reduzierung ist
die Berücksichtigung des Gewinnvortrages in Höhe von 238.727 €.
Die Reduzierung der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2019 ist im Wesentlichen auf die
geringeren Gesamtausgaben bei der Abwasserbeseitigung zurückzuführen. Während im Jahr 2018
noch von Gesamtausgaben i. H. v. 1.862.110 € ausgegangen wurde, betragen die kalkulierten
Ausgaben im Jahr 2019 insgesamt 1.551.168 €. Dies entspricht einer Gesamtkostenreduzierung von
ca. 310.000,- €.
Der Bau- und Vergabeausschuss hat um Erklärung der 1,2 % Erhöhung beim voraussichtlichen
Frischwasserverbrauch gebeten. Aus diesem Grunde wurden im Bereich der Erläuterungen auf Seite
4/6 die Tabellen zur Ermittlung der Werte für das Jahr 2019 und 2018 hinzugefügt.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Gebührenbedarfsrechnung 2019 - Abwasserbeseitigung komplett - 03.12.2018
(2) 6. Änderungssatzung Abwassergebühren
Beschlussvorlage 212/2018 1. Ergänzung
Seite 2