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Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 13.12.2018 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
318 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.12.18, 13:53
Aktualisiert
06.12.18, 13:53
Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 13.12.2018 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006.) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 13.12.2018 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006.) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 13.12.2018 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006.)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 29.11.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2018 TOP Ein Ja Nein 214/2018 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: 7. Änderungssatzung vom 13.12.2018 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006. Beschlussentwurf: 1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt: 2019 Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v. * 450,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v. * 550,00 € Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v. 100,00 € Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v. 150,00 € * In Summe beträgt die Gebühr für eine Sargbestattung in einem Tiefengrab 1.000,00 € 2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 310,00 € pro Sterbefall. Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen 70,00 € pro Sterbefall. 3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt: 2019 Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung 250,00 € 1.900,00 € 2.200,00 € 700,00 € 1.400,00 € 1.650,00 € 700,00 € 700,00 € 1.800,00 € 1.500,00 € 2.700,00 € 1.100,00 € 50,00 € 4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt. Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.650.00 € 5. Die beigefügte 7. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird beschlossen. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühren teilweise anzupassen. Zu 1) Die unveränderte Gebührenhöhe für den Bereich Bestattungen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu 2) Die Gebühren für die Nutzung von Leichenhallen und Kühlzellen werden erhöht. Hier besteht zwar trotz der Verdopplung der Benutzungsgebühren immer noch keine Kostendeckung, aber der Kostendeckungsbeitrag wird gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht gegenüber den Vorjahren angehoben. Zu 3) Aufgrund höherer Gesamtkosten für die Unterhaltung der Friedhöfe müssen die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten für alle Grabstätten erhöht werden. Zu 4) Aufgrund höherer Gesamtkosten für die Urnenkammerbestattungen müssen auch hier die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten erhöht werden. ________________________________________________________________________________ Beschlussvorlage 214/2018 1. Ergänzung Seite 2 Nach einer intensiven Beratung kam der Ausschuss zu dem Entschluss dem Vorschlag der Verwaltung in Bezug auf die Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen in Höhe von 570,00 € pro Sterbefall und Benutzungsgebühr Kühlzellen in Höhe von 110,00 € pro Sterbefall nicht zu folgen. Diese wurden wie folgt festgesetzt: Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 310,00 € pro Sterbefall. Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen 70,00 € pro Sterbefall. Die Fälligkeitsklausel wird in der 7. Änderungssatzung unter Artikel I geändert. Durch diese Änderung ist nun die Rechtssicherheit gewährleistet. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Gebührenbedarfrechnung 2019 - Bestattungswesen komplett - 29.11.2018 (2) 7. Änderungssatzung Friedhofsgebühren_Beschluss Rat mit Änderung der Fälligkeit Beschlussvorlage 214/2018 1. Ergänzung Seite 3