Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1456850.pdf
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784 kB
Erstellt
09.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06659
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Ertüchtigung/Erneuerung von 11 Aufzügen (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
03.12.2018
04.12.2018
05.12.2018
12.12.2018
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Maßnahmen zur Erüchtigung/Erneuerung von 11 Aufzügen in den
Verwaltungsobjekten der Stadt Leipzig werden wie beschrieben durchgeführt.
2. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 439.650 € im PSP-Element „Kaufmännisches
Gebäudemanagement KGM“ ( 1.100.11.1.3.04.02.02, Kostenart 42112200 –Sonst.
Instandhaltung an techn. Anlagen) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem
PSP-Element „Kaufmännisches Gebäudemanagement KGM“ (
1.100.11.1.3.04.02.02, Kostenart 42411100 –Energie zentral).
3. Die finanzielle Deckung für die Aufzugsertüchtigungen ist noch im Haushaltjahr 2018
zu sichern. Diese erfolgt aus Restmitteln des zentralen Energiebudgets 65_EN_ZW
im HH-Jahr 2018. Somit kann im HH-Jahr 2018 für die Aufzugsertüchtigung eine
Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet werden, welche in 2019 in
Anspruch genommen wird.
1/6
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Seit 2017 legt eine neue EU-Normung höhere Sicherheitsstandards für Aufzüge fest. Die
Umsetzung dieser Standards für die Auzüge in den Verwaltungsobjekten der Stadt Leipzig
ist Inhalt dieser Vorlage
2/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
439.650
1.100.11.1.3.04.02.02
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht zutreffend
3/6
Begründung der Eilbedürftigkeit
Die Vorlage ist zwingend in 2018 zu beschließen, da die finanzielle Deckung über nur den
Ergebnishaushalt des Haushaltjahres 2018 gesichert ist. Diese soll aus Restmitteln des
zentralen Energiebudgets 65_EN_ZW im HH-Jahr 2018 erfolgen. Die Aufträge müssen
zwingend dieses Jahr noch erteilt werden. Somit kann im HH-Jahr 2018 für die
Aufzugsertüchtigung eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet werden,
welche in 2019 aufgelöst wird.
Ein zeitigeres Einreichen der Vorlage war leider auf Grund noch fehlender Kostenangebote
nicht möglich.
1
Grundlagen
Seit August 2017 gelten verbindlich und einheitlich die Normen der Europanorm DIN EN 8120 (Regeln gegen Unfälle) und DIN EN 81-50 (Konstruktionsvorschriften) für alle
Aufzugsarten (Treibscheiben- und Hydraulikanlagen) und stehen über den Prämissen der
BetrSichVO.
2
2.1
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
Beschreibung des Ist-Zustandes
Auflistung der vorhandenen / anzupassenden Aufzugsanlagen:
Gebäude
Neues Rathaus
Stadthaus
Gustav-Mahler-Str. 3
(Gesundheitsamt)
Röschenhof
Rathaus Leutzsch
Rathaus Wahren
Rathaus Schönefeld
Gr. Fleischergasse 12
2.2
Aufzug
Aufzug A
Aufzug B
Aufzug D
Aufzug E
Aufzug F
Personenaufzug
Baujahr
1995
1995
2001
1994
2002
1994
Anpassungsfähig
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lasten-/Personenaufzug/Behindertenzugang
Personenaufzug
1991
1996
2009
2012
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein – Erneuerung
notwendig
1983
1983
nicht wirtschaftlich –
Außerbetriebnahme
Ende 2019 geplant
Ableitung des Bedarfes
Die o.g. Normen schreiben die Sicherheitsregeln für die technische und sicherheitstechnische Ausstattung der Anlagen vor und gelten derzeit als Stand der Technik. In
Kenntnis dessen wurden im Auftrag des AGM in 2016 und 2017 durch Sachverständige des
TÜV Süd, einer unabhängigen zugelassenen Überwachungsstelle, Sicherheitsanalysen an
4/6
Aufzugsanlagen unserer Verwaltungsbauten erstellt. Die Analysen tragen den Titel
"Übersicht sichere Verwendung der Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik festgestellte Gefährdungen - Mögliche und getroffene Schutzmaßnahmen zur Verringerung
des Risikos". Darin wurden Sicherheitsdefizite und Gefährdungen festgestellt, die
Beschaffenheitsanforderungen in Hinsicht DIN EN 81-20 genannt und mögliche Maßnahmen
zur Abstellung des Mangels aufgeführt. Teilweise können die Mängel der Anlagen nur durch
technische Nachrüstungen abgestellt werden, in einigen Fällen aber auch organisatorisch
durch Warnhinweise und Kennzeichnung der Gefahrenstellen.
In der Vergangenheit wurden bereits Gefährdungspotentiale für die Nutzer und auch die
Monteure reduziert. So wurden in allen Anlagen auf Empfehlung des TÜV Süd, z.B.
Notrufeinrichtungen auf und unter den Kabinen nachgerüstet und in den Maschinenräumen
Schutzgitter an den Seilführungen montiert. Die Aufzüge werden wöchentlich in
Eigenleistung auf ordnungsgemäße Funktion geprüft inkl. der Notruffunktion.
2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Sollten keine Anpassungen der Sicherheitsforderungen nach DIN EN 81-20 erfolgen, wird
dies entsprechend der möglichen Gefährdungen und des Ausstattungsstandes der jeweiligen
Anlagen, die regelmäßig durch Haupt- und Zwischenprüfungen durch den TÜV Süd überprüft
werden, zur Abschaltung der Aufzüge führen.
Der Lastenaufzug im Objekt Große Fleischergasse 12 bildet gleichzeitig den einzigen
barrierefreien Zugang zum Gebäude. Er ist Baujahr 1983, verschlissen und nicht
anpassungsfähig auf die DIN EN 81-20. Er muss zwingend erneuert werden. Es ist geplant,
den zweiten Aufzug im Objekt (Personenaufzug) nach Erneuerung des Lastenaufzugs außer
Betrieb zu nehmen.
2.4
Alternativlösungen
Es gibt keine Alternativen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur sicheren
Betreibung von Aufzügen.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Je nach Zustand der einzelnen Aufzüge kommt es über kurz oder lang zur Stilllegung der
Aufzugsanlagen. Die Nutzbarkeit der Gebäude wird eingeschränkt, eine Barrierefreiheit ist
nicht mehr gewährleistet.
3.
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
Die sicherheitstechnische Aufwertung/Erneuerung der bestehenden 11 Aufzugsanlagen und
Verringerung der Sicherheitsdefizite durch technische Nachrüstung und / oder
organisatorische Maßnahmen entsprechend der Angebote der Aufzugshersteller ist Ziel der
Maßnahme. Die sichere Nutzung der Aufzüge, aber auch die Sicherheit des Wartungs- und
Instandhaltungspersonals ist dabei oberste Prämisse. Die Maßnahme umfasst auch die
behindertengerechte Erneuerung der Bedienelemente (Taster) im Neuen Rathaus /
Stadthaus. Sie entsprechen nicht den derzeit geltenden Anforderungen
Für die Anpassung der Aufzüge wurden Angebote eingeholt, die beauftragt werden sollen.
Für die Erneuerung des Lastenaufzugs liegt der Verwaltung derzeit nur ein
Kostenüberschlag des Amtes für Gebäudemanagement, Abt. Projektmanagement, vor. Der
Aufzug ist nach Außerbetriebnahme des zweiten Aufzugs in der Großen Fleischergasse 12
der einzige Aufzug im Gebäude und dient in erster Linie als Personenaufzug und
5/6
Behindertenzugang zum Gebäude. Die Umsetzung und Abrechnung der Maßnahmen erfolgt
bis Ende 2019.
4
Finanzieller Aufwand
Die Kosten für die Ertüchtigung der Aufzüge betragen insgesamt 439.650 €.Sie fallen an im
PSP 1.100.11.1.3.04.02.02 - Kostenart 42112200 – Sonst. Instandhaltung an techn.
Anlagen.
Die finanzielle Deckung für die Aufzugsertüchtigungen muss noch im Haushaltjahr 2018
gesichert sein. Diese soll aus Restmitteln des zentralen Energiebudgets 65_EN_ZW im HHJahr 2018 erfolgen. Somit kann im HH-Jahr 2018 für die Aufzugsertüchtigung eine
Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet werden, welche in 2019 in Anspruch
genommen wird.
Die Nachholung der baulichen Umsetzung ist bis spätestens 31.12.2019 vorgesehen.
Eine Aufstellung der Zusammensetzung der Summe ist in der Anlage 1 enthalten.
Anlage:
Anlage 1 – Kostenaufstellung Aufzüge EU-Norm
6/6
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Vorlage – Ertüchtigung/ Erneuerung von 11 Aufzügen in den Verwaltungsobjekten der Stadt Leipzig (Bestätigung gem. §79 (1)
SächsGemO)
Anlage 1
Stand 13.11.2018
Kostenaufstellung Maßnahmen an Aufzügen nach DIN-EN 81-20
Kosten lt. Angebot
Objekt
Aufzug
Aufzug A
Neues Rathaus
Aufzug B
Aufzug D (Ratskelleraufzug)
Aufzug E
Stadthaus
Aufzug F
Große Fleischergasse 12
Rathaus Wahren
Rathaus Schönefeld
Rathaus Leutzsch
Gustav-Mahler-Straße 3
Am Röschenhof
Maßnahme
DIN-EN 81-20
Tastertausch
DIN-EN 81-20
Tastertausch
netto
(gerundet auf volle 50,-€)
12.795,22 €
439.303,06 €
439.650,00 €
16.739,00 €
19.919,41 €
6.925,80 €
19.003,11 €
6.580,70 €
59.494,05 €
17.301,41 €
8.086,05 €
13.374,41 €
7.830,20 €
156.816,20 €
14.600,11 €
15.005,90 €
29.797,16 €
37.958,62 €
13.814,71 €
597,58 €
207,77 €
570,09 €
197,42 €
1.784,82 €
519,04 €
242,58 €
401,23 €
234,91 €
4.704,49 €
438,00 €
450,18 €
893,91 €
1.138,76 €
414,44 €
20.516,99 €
7.133,57 €
19.573,20 €
6.778,12 €
61.278,87 €
17.820,45 €
8.328,63 €
13.775,64 €
8.065,11 €
161.520,69 €
15.038,11 €
15.456,08 €
30.691,07 €
39.097,38 €
14.229,15 €
20.550,00 €
7.150,00 €
19.600,00 €
6.800,00 €
61.300,00 €
17.850,00 €
8.350,00 €
13.800,00 €
8.100,00 €
161.550,00 €
15.050,00 €
15.500,00 €
30.700,00 €
39.100,00 €
14.250,00 €
5.820,00 €
15.969,00 €
5.530,00 €
DIN-EN 81-20
14.539,00 €
Tastertausch
(Kosten lt.Angebot +
Risikoaufschlag)
Erwartete
Aufwendungen brutto
426.507,84 €
49.995,00 €
DIN-EN 81-20
Erwartete
Aufwendungen
358.409,95 €
DIN-EN 81-20
Tastertausch
brutto
Risikoaufschlag
(3%)
6.795,00 €
11.239,00 €
6.580,00 €
Personen-/Lastenaufzug
Neuer Aufzug
131.778,32 €
Personenaufzug
DIN-EN 81-20
12.269,00 €
Personenaufzug
DIN-EN 81-20
12.610,00 €
Personenaufzug
DIN-EN 81-20
25.039,63 €
Personenaufzug
DIN-EN 81-20
31.898,00 €
Personenaufzug
DIN-EN 81-20
11.609,00 €
Ausführendes
Unternehmen
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
steht noch nicht fest
ThyssenKrupp
Elektro- & Maschinenbau GmbH
KONE
KONE
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