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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1456850.pdf
Größe
784 kB
Erstellt
09.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:56

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06659 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Ertüchtigung/Erneuerung von 11 Aufzügen (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 03.12.2018 04.12.2018 05.12.2018 12.12.2018 Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Maßnahmen zur Erüchtigung/Erneuerung von 11 Aufzügen in den Verwaltungsobjekten der Stadt Leipzig werden wie beschrieben durchgeführt. 2. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 439.650 € im PSP-Element „Kaufmännisches Gebäudemanagement KGM“ ( 1.100.11.1.3.04.02.02, Kostenart 42112200 –Sonst. Instandhaltung an techn. Anlagen) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Kaufmännisches Gebäudemanagement KGM“ ( 1.100.11.1.3.04.02.02, Kostenart 42411100 –Energie zentral). 3. Die finanzielle Deckung für die Aufzugsertüchtigungen ist noch im Haushaltjahr 2018 zu sichern. Diese erfolgt aus Restmitteln des zentralen Energiebudgets 65_EN_ZW im HH-Jahr 2018. Somit kann im HH-Jahr 2018 für die Aufzugsertüchtigung eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet werden, welche in 2019 in Anspruch genommen wird. 1/6 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Seit 2017 legt eine neue EU-Normung höhere Sicherheitsstandards für Aufzüge fest. Die Umsetzung dieser Standards für die Auzüge in den Verwaltungsobjekten der Stadt Leipzig ist Inhalt dieser Vorlage 2/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen X Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis nein nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 439.650 1.100.11.1.3.04.02.02 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht zutreffend 3/6 Begründung der Eilbedürftigkeit Die Vorlage ist zwingend in 2018 zu beschließen, da die finanzielle Deckung über nur den Ergebnishaushalt des Haushaltjahres 2018 gesichert ist. Diese soll aus Restmitteln des zentralen Energiebudgets 65_EN_ZW im HH-Jahr 2018 erfolgen. Die Aufträge müssen zwingend dieses Jahr noch erteilt werden. Somit kann im HH-Jahr 2018 für die Aufzugsertüchtigung eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet werden, welche in 2019 aufgelöst wird. Ein zeitigeres Einreichen der Vorlage war leider auf Grund noch fehlender Kostenangebote nicht möglich. 1 Grundlagen Seit August 2017 gelten verbindlich und einheitlich die Normen der Europanorm DIN EN 8120 (Regeln gegen Unfälle) und DIN EN 81-50 (Konstruktionsvorschriften) für alle Aufzugsarten (Treibscheiben- und Hydraulikanlagen) und stehen über den Prämissen der BetrSichVO. 2 2.1 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme Beschreibung des Ist-Zustandes Auflistung der vorhandenen / anzupassenden Aufzugsanlagen: Gebäude Neues Rathaus Stadthaus Gustav-Mahler-Str. 3 (Gesundheitsamt) Röschenhof Rathaus Leutzsch Rathaus Wahren Rathaus Schönefeld Gr. Fleischergasse 12 2.2 Aufzug Aufzug A Aufzug B Aufzug D Aufzug E Aufzug F Personenaufzug Baujahr 1995 1995 2001 1994 2002 1994 Anpassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lasten-/Personenaufzug/Behindertenzugang Personenaufzug 1991 1996 2009 2012 Ja Ja Ja Ja Nein – Erneuerung notwendig 1983 1983 nicht wirtschaftlich – Außerbetriebnahme Ende 2019 geplant Ableitung des Bedarfes Die o.g. Normen schreiben die Sicherheitsregeln für die technische und sicherheitstechnische Ausstattung der Anlagen vor und gelten derzeit als Stand der Technik. In Kenntnis dessen wurden im Auftrag des AGM in 2016 und 2017 durch Sachverständige des TÜV Süd, einer unabhängigen zugelassenen Überwachungsstelle, Sicherheitsanalysen an 4/6 Aufzugsanlagen unserer Verwaltungsbauten erstellt. Die Analysen tragen den Titel "Übersicht sichere Verwendung der Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik festgestellte Gefährdungen - Mögliche und getroffene Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Risikos". Darin wurden Sicherheitsdefizite und Gefährdungen festgestellt, die Beschaffenheitsanforderungen in Hinsicht DIN EN 81-20 genannt und mögliche Maßnahmen zur Abstellung des Mangels aufgeführt. Teilweise können die Mängel der Anlagen nur durch technische Nachrüstungen abgestellt werden, in einigen Fällen aber auch organisatorisch durch Warnhinweise und Kennzeichnung der Gefahrenstellen. In der Vergangenheit wurden bereits Gefährdungspotentiale für die Nutzer und auch die Monteure reduziert. So wurden in allen Anlagen auf Empfehlung des TÜV Süd, z.B. Notrufeinrichtungen auf und unter den Kabinen nachgerüstet und in den Maschinenräumen Schutzgitter an den Seilführungen montiert. Die Aufzüge werden wöchentlich in Eigenleistung auf ordnungsgemäße Funktion geprüft inkl. der Notruffunktion. 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Sollten keine Anpassungen der Sicherheitsforderungen nach DIN EN 81-20 erfolgen, wird dies entsprechend der möglichen Gefährdungen und des Ausstattungsstandes der jeweiligen Anlagen, die regelmäßig durch Haupt- und Zwischenprüfungen durch den TÜV Süd überprüft werden, zur Abschaltung der Aufzüge führen. Der Lastenaufzug im Objekt Große Fleischergasse 12 bildet gleichzeitig den einzigen barrierefreien Zugang zum Gebäude. Er ist Baujahr 1983, verschlissen und nicht anpassungsfähig auf die DIN EN 81-20. Er muss zwingend erneuert werden. Es ist geplant, den zweiten Aufzug im Objekt (Personenaufzug) nach Erneuerung des Lastenaufzugs außer Betrieb zu nehmen. 2.4 Alternativlösungen Es gibt keine Alternativen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur sicheren Betreibung von Aufzügen. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Je nach Zustand der einzelnen Aufzüge kommt es über kurz oder lang zur Stilllegung der Aufzugsanlagen. Die Nutzbarkeit der Gebäude wird eingeschränkt, eine Barrierefreiheit ist nicht mehr gewährleistet. 3. Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme Die sicherheitstechnische Aufwertung/Erneuerung der bestehenden 11 Aufzugsanlagen und Verringerung der Sicherheitsdefizite durch technische Nachrüstung und / oder organisatorische Maßnahmen entsprechend der Angebote der Aufzugshersteller ist Ziel der Maßnahme. Die sichere Nutzung der Aufzüge, aber auch die Sicherheit des Wartungs- und Instandhaltungspersonals ist dabei oberste Prämisse. Die Maßnahme umfasst auch die behindertengerechte Erneuerung der Bedienelemente (Taster) im Neuen Rathaus / Stadthaus. Sie entsprechen nicht den derzeit geltenden Anforderungen Für die Anpassung der Aufzüge wurden Angebote eingeholt, die beauftragt werden sollen. Für die Erneuerung des Lastenaufzugs liegt der Verwaltung derzeit nur ein Kostenüberschlag des Amtes für Gebäudemanagement, Abt. Projektmanagement, vor. Der Aufzug ist nach Außerbetriebnahme des zweiten Aufzugs in der Großen Fleischergasse 12 der einzige Aufzug im Gebäude und dient in erster Linie als Personenaufzug und 5/6 Behindertenzugang zum Gebäude. Die Umsetzung und Abrechnung der Maßnahmen erfolgt bis Ende 2019. 4 Finanzieller Aufwand Die Kosten für die Ertüchtigung der Aufzüge betragen insgesamt 439.650 €.Sie fallen an im PSP 1.100.11.1.3.04.02.02 - Kostenart 42112200 – Sonst. Instandhaltung an techn. Anlagen. Die finanzielle Deckung für die Aufzugsertüchtigungen muss noch im Haushaltjahr 2018 gesichert sein. Diese soll aus Restmitteln des zentralen Energiebudgets 65_EN_ZW im HHJahr 2018 erfolgen. Somit kann im HH-Jahr 2018 für die Aufzugsertüchtigung eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet werden, welche in 2019 in Anspruch genommen wird. Die Nachholung der baulichen Umsetzung ist bis spätestens 31.12.2019 vorgesehen. Eine Aufstellung der Zusammensetzung der Summe ist in der Anlage 1 enthalten. Anlage: Anlage 1 – Kostenaufstellung Aufzüge EU-Norm 6/6 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Vorlage – Ertüchtigung/ Erneuerung von 11 Aufzügen in den Verwaltungsobjekten der Stadt Leipzig (Bestätigung gem. §79 (1) SächsGemO) Anlage 1 Stand 13.11.2018 Kostenaufstellung Maßnahmen an Aufzügen nach DIN-EN 81-20 Kosten lt. Angebot Objekt Aufzug Aufzug A Neues Rathaus Aufzug B Aufzug D (Ratskelleraufzug) Aufzug E Stadthaus Aufzug F Große Fleischergasse 12 Rathaus Wahren Rathaus Schönefeld Rathaus Leutzsch Gustav-Mahler-Straße 3 Am Röschenhof Maßnahme DIN-EN 81-20 Tastertausch DIN-EN 81-20 Tastertausch netto (gerundet auf volle 50,-€) 12.795,22 € 439.303,06 € 439.650,00 € 16.739,00 € 19.919,41 € 6.925,80 € 19.003,11 € 6.580,70 € 59.494,05 € 17.301,41 € 8.086,05 € 13.374,41 € 7.830,20 € 156.816,20 € 14.600,11 € 15.005,90 € 29.797,16 € 37.958,62 € 13.814,71 € 597,58 € 207,77 € 570,09 € 197,42 € 1.784,82 € 519,04 € 242,58 € 401,23 € 234,91 € 4.704,49 € 438,00 € 450,18 € 893,91 € 1.138,76 € 414,44 € 20.516,99 € 7.133,57 € 19.573,20 € 6.778,12 € 61.278,87 € 17.820,45 € 8.328,63 € 13.775,64 € 8.065,11 € 161.520,69 € 15.038,11 € 15.456,08 € 30.691,07 € 39.097,38 € 14.229,15 € 20.550,00 € 7.150,00 € 19.600,00 € 6.800,00 € 61.300,00 € 17.850,00 € 8.350,00 € 13.800,00 € 8.100,00 € 161.550,00 € 15.050,00 € 15.500,00 € 30.700,00 € 39.100,00 € 14.250,00 € 5.820,00 € 15.969,00 € 5.530,00 € DIN-EN 81-20 14.539,00 € Tastertausch (Kosten lt.Angebot + Risikoaufschlag) Erwartete Aufwendungen brutto 426.507,84 € 49.995,00 € DIN-EN 81-20 Erwartete Aufwendungen 358.409,95 € DIN-EN 81-20 Tastertausch brutto Risikoaufschlag (3%) 6.795,00 € 11.239,00 € 6.580,00 € Personen-/Lastenaufzug Neuer Aufzug 131.778,32 € Personenaufzug DIN-EN 81-20 12.269,00 € Personenaufzug DIN-EN 81-20 12.610,00 € Personenaufzug DIN-EN 81-20 25.039,63 € Personenaufzug DIN-EN 81-20 31.898,00 € Personenaufzug DIN-EN 81-20 11.609,00 € Ausführendes Unternehmen ThyssenKrupp ThyssenKrupp ThyssenKrupp ThyssenKrupp ThyssenKrupp ThyssenKrupp ThyssenKrupp ThyssenKrupp ThyssenKrupp steht noch nicht fest ThyssenKrupp Elektro- & Maschinenbau GmbH KONE KONE KONE