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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1435511.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
14.09.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:05
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06015-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Nachhaltige Großveranstaltungen - Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung SBB Mitte FA Wirtschaft und Arbeit FA Kultur Ratsversammlung 08.01.2019 10.01.2019 15.01.2019 18.01.2019 23.01.2019 Vorberatung Anhörung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bewertungsmatrix der „Clearinggruppe und Lenkungsgruppe Großveranstaltungen“ unter Aspekten der Nachhaltigkeit zu überprüfen. Grundlage hierfür soll der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und Umweltbundesamtes (UBA) sein. 2. Über die ggf. notwendige Anpassung der Kriterien wird in den relevanten Fachausschüssen (FA Kultur, FA Umwelt und Ordnung, FA Wirtschaft und Arbeit) berichtet. Die Nachhaltigkeitskriterien der Bewertungsmatrix werden veröffentlicht. 1/5 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Der Verwaltungsstandpunkt antwortet auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Nachhaltige Großveranstaltungen – Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig“. Der Verwaltungsstandpunkt argumentiert, dass die „Clearinggruppe und die Lenkungsgruppe Großveranstaltungen“ bei der Bewertung von Großveranstaltungen bereits soziale und ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Gleichwohl sollte die Bewertungsmatrix überprüft werden. Grundlage dafür sollen u.a. der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der „Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungswirtschaft“ sein. Über das Ergebnis werden die relevanten Fachausschüsse bis zum 2. Quartal 2019 informiert. Die Nachhaltigkeitskriterien der Bewertungsmatrix sollen anschließend veröffentlicht werden. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Zur Erarbeitung des Verwaltungsstandpunktes wurden fachliche Einschätzungen des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport einbezogen. Außerdem wurden die Maßgaben und Hinweise zur Mitzeichnung von des Dezernats Umwelt, Ordnung und Sport sowie des Dezernats Wirtschaft und Arbeit vollständig umgesetzt. Die Dezernate II, IV und VII teilen die Auffassung, dass die Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei der Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen bereits Verwaltungshandeln sind. Sie argumentieren auch, dass eine Überprüfung der Bewertungsmatrix der „Clearinggruppe und der Lenkungsgruppe Großveranstaltungen“ sinnvoll erscheint. Grundlage dafür sollen u.a. der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der „Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungswirtschaft“ sein. 3/5 Sachverhalt: Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig, die durch die Clearinggruppe und die Lenkungsgruppe Großveranstaltungen bewertet werden Um die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig systematisch zu koordinieren, wurde am 08.02.2017 von der Ratsversammlung das Grundsatzpapier „Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung“ (VI-DS-03446-NF-02) beschlossen. Der Beschlussvorschlag hält im Punkt 1 fest, dass akquirierte und geförderte Großveranstaltungen die strategischen Ziele der Stadt Leipzig, die im INSEK verankert sind, befördern müssen. Der Beschlusspunkt 2 bezieht sich auf spezifische Kriterien, die bei der Entscheidung, ob eine Großveranstaltung in der Stadt Leipzig stattfinden und befördert werden soll, angewandt werden. Die Kriterien werden in der Anlage zur Vorlage weiter ausformuliert. Tatsächlich enthalten diese Kriterien vor allem Aspekte der Leistungsfähigkeit des Veranstalters, der wirtschaftlichen Wertschöpfung und der Auslastung infrastruktureller Ressourcen. Zur Umsetzung der Vorlage „Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung“ (VI-DS-03446-NF-02) wurde die „Clearinggruppe Großveranstaltungen“ gegründet, die in der Verantwortung des Dezernats Kultur steht und die Akteure aus Wirtschaft, Sport, Kultur und Leipziger Messe koordiniert. Die Bewertungen der „Clearinggruppe“ werden anschließend der „Lenkungsgruppe Großveranstaltungen“, unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters, vorgelegt. Sollte sich die „Lenkungsgruppe“ für die Durchführung einer Veranstaltung aussprechen, so wird der Stadtrat informiert und ihm ein entsprechender Verwaltungsvorschlag zur Entscheidung vorgelegt. Die „Clearinggruppe Großveranstaltungen“ hat basierend auf dem Stadtratsbeschluss (VIDS-03446-NF-02) eine differenzierte – nicht öffentliche – Matrix zur Bewertung von Großveranstaltungen entwickelt, die auch – wie im Antrag gefordert – ausdrücklich soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt. Die entsprechenden Kriterien seien hier punktuell genannt. Die gesamte Matrix soll nicht öffentlich werden, da sonst eine passgenaue Ausrichtung eines potentiellen Bewerbers möglich wäre. Die „Clearinggruppe“ und die „Lenkungsgruppe“ bewertet Großveranstaltungen u.a. unter folgenden Gesichtspunkten:  Thematische Ausrichtung (politische Relevanz / touristische Relevanz)  Strategische Ziele der Kommunalpolitik, darunter z.B.: - Steigerung Lebensqualität für die Leipziger - Förderung der Nachhaltigkeit - Möglichkeit der bürgerschaftlichen Beteiligung - Förderung von Integration / Chancengerechtigkeit  Infrastrukturelle Ressourcen (Kapazitätsbetrachtung der Veranstaltung), darunter z.B.: - Nutzung ÖPNV ist Teil des Beförderungskonzeptes / Umweltverträglichkeit  Ziele des Veranstalters, Potenziale u. Risiken der Veranstaltung, darunter z.B.: - Detailliertes Nachhaltigkeitskonzept Hier werden ausdrücklich soziale und ökologische Gesichtspunkte bewertet. Somit ist die Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Dimension bei der Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen bereits Verwaltungshandeln. 4/5 Sicher kann eine Überprüfung der vorhandenen Kriterien zielführend sein. Grundlage dafür können u.a. der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der „Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungswirtschaft“ sein. Denn bei Großveranstaltungen, die die Stadt selbst durchführt bzw. die durch die Stadt Leipzig gefördert werden, sollten Kriterien der Nachhaltigkeit und deren Einhaltung noch stärker zum Standard werden. Deshalb wird vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Bewertungsmatrix der „Clearinggruppe und Lenkungsgruppe Großveranstaltungen“ zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt bis zum 2. Quartal 2019. Das Ergebnis wird in relevanten Fachausschüssen (FA Kultur, FA Umwelt und Ordnung, FA Wirtschaft und Arbeit) vorgestellt. Die Nachhaltigkeitskriterien der Bewertungsmatrix werden anschließend veröffentlicht. Beispiele für die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei Großveranstaltungen, die nicht durch die Clearinggruppe und Lenkungsgruppe Großveranstaltungen bewertet wurden/werden Als positives Beispiel sei hier der „Deutsche Evangelische Kirchentag“ aufgeführt. Der Kirchentag war die erste Veranstaltung, die seit 2007 ein Umweltmanagementsystem nach der "Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung" dauerhaft in ihrer Organisation verankert hat. Beispielgebend kann auch auf das Sportprogramm 2024 verwiesen werden. Unter dem Thema Sportentwicklungsplanung, Kapitel 3.4.3.3, Seite 353 sind, auf Grundlage des Leitfadens für umweltfreundliche Sportveranstaltungen des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie des Bundesministeriums des Innern, die verschiedenen Aspekte (Klima, Verkehr, Catering, Wasser, Abfall, Natur und Landwirtschaft, Merchandising u. a.) benannt. In der Akquise, Planung und Durchführung der Sportveranstaltungen werden die verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekte bereits berücksichtigt und möglichst weitgehend mit den Veranstaltern von Sportgroßveranstaltungen (nationale, kontinentale und internationale Sportfach- und -dachverbände) in der Umsetzung der unterschiedlichsten Formate diskutiert und vorangetrieben. Im Bewerbungsverfahren zur UEFA-Euro 2024 trug dieser Teil der Leipziger Bewerbung maßgeblich mit zur Auswahl der Stadt Leipzig als potentieller Austragungsort bei. Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Genehmigungsverfahren Hinweise an die Veranstalter auf eine nachhaltige Durchführung seiner Veranstaltungen sind bereits gängige Verwaltungspraxis. Bei kleineren Veranstaltungen bezieht sich dies im Wesentlichen auf Aspekte wie den Einsatz von Mehrweggeschirr, Mehrwegbechern, Pfandsystemen, die Barrierefreiheit von Veranstaltungen oder das Abfallrecycling. Eine Veranstaltung so nachhaltig wie möglich durchzuführen, obliegt im Rahmen geltenden Rechts bislang der Selbstverpflichtung des Veranstalters im Rahmen seines Budgets. Die Möglichkeit, die Durchführung einer Veranstaltung beispielsweise nach Maßgabe der geltenden Sondernutzungssatzung oder den Vorschriften des § 29 Abs. 2 StVO zu untersagen, weil der Veranstalter die Durchführung einer „nachhaltigen Veranstaltung“ nicht sicherstellen will oder (finanziell) kann, besteht derzeit aus rechtlichen Gründen nicht. 5/5