Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1435511.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
14.09.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06015-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Nachhaltige Großveranstaltungen - Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der
Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen in der
Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
SBB Mitte
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Kultur
Ratsversammlung
08.01.2019
10.01.2019
15.01.2019
18.01.2019
23.01.2019
Vorberatung
Anhörung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bewertungsmatrix der „Clearinggruppe
und Lenkungsgruppe Großveranstaltungen“ unter Aspekten der Nachhaltigkeit zu
überprüfen. Grundlage hierfür soll der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von
Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und Umweltbundesamtes (UBA) sein.
2. Über die ggf. notwendige Anpassung der Kriterien wird in den relevanten Fachausschüssen (FA Kultur, FA Umwelt und Ordnung, FA Wirtschaft und Arbeit) berichtet.
Die Nachhaltigkeitskriterien der Bewertungsmatrix werden veröffentlicht.
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Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Der Verwaltungsstandpunkt antwortet auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Nachhaltige Großveranstaltungen – Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig“.
Der Verwaltungsstandpunkt argumentiert, dass die „Clearinggruppe und die Lenkungsgruppe
Großveranstaltungen“ bei der Bewertung von Großveranstaltungen bereits soziale und ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Gleichwohl sollte die Bewertungsmatrix
überprüft werden. Grundlage dafür sollen u.a. der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation
von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der „Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungswirtschaft“ sein. Über das Ergebnis
werden die relevanten Fachausschüsse bis zum 2. Quartal 2019 informiert. Die Nachhaltigkeitskriterien der Bewertungsmatrix sollen anschließend veröffentlicht werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Zur Erarbeitung des Verwaltungsstandpunktes wurden fachliche Einschätzungen des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport einbezogen. Außerdem wurden die Maßgaben und Hinweise
zur Mitzeichnung von des Dezernats Umwelt, Ordnung und Sport sowie des Dezernats Wirtschaft und Arbeit vollständig umgesetzt. Die Dezernate II, IV und VII teilen die Auffassung,
dass die Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei der Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen bereits Verwaltungshandeln sind. Sie argumentieren auch,
dass eine Überprüfung der Bewertungsmatrix der „Clearinggruppe und der Lenkungsgruppe
Großveranstaltungen“ sinnvoll erscheint. Grundlage dafür sollen u.a. der „Leitfaden für die
nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der „Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungswirtschaft“ sein.
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Sachverhalt:
Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig, die durch die Clearinggruppe und die Lenkungsgruppe Großveranstaltungen bewertet werden
Um die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig systematisch zu koordinieren, wurde am 08.02.2017 von der Ratsversammlung das Grundsatzpapier
„Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung“ (VI-DS-03446-NF-02) beschlossen.
Der Beschlussvorschlag hält im Punkt 1 fest, dass akquirierte und geförderte Großveranstaltungen die strategischen Ziele der Stadt Leipzig, die im INSEK verankert sind, befördern
müssen. Der Beschlusspunkt 2 bezieht sich auf spezifische Kriterien, die bei der Entscheidung, ob eine Großveranstaltung in der Stadt Leipzig stattfinden und befördert werden soll,
angewandt werden. Die Kriterien werden in der Anlage zur Vorlage weiter ausformuliert.
Tatsächlich enthalten diese Kriterien vor allem Aspekte der Leistungsfähigkeit des Veranstalters, der wirtschaftlichen Wertschöpfung und der Auslastung infrastruktureller Ressourcen.
Zur Umsetzung der Vorlage „Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung“ (VI-DS-03446-NF-02) wurde die „Clearinggruppe Großveranstaltungen“ gegründet, die in der Verantwortung des Dezernats Kultur steht und die Akteure aus Wirtschaft, Sport, Kultur und Leipziger Messe koordiniert. Die Bewertungen der „Clearinggruppe“ werden anschließend der „Lenkungsgruppe Großveranstaltungen“, unter dem
Vorsitz des Oberbürgermeisters, vorgelegt. Sollte sich die „Lenkungsgruppe“ für die Durchführung einer Veranstaltung aussprechen, so wird der Stadtrat informiert und ihm ein entsprechender Verwaltungsvorschlag zur Entscheidung vorgelegt.
Die „Clearinggruppe Großveranstaltungen“ hat basierend auf dem Stadtratsbeschluss (VIDS-03446-NF-02) eine differenzierte – nicht öffentliche – Matrix zur Bewertung von Großveranstaltungen entwickelt, die auch – wie im Antrag gefordert – ausdrücklich soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt.
Die entsprechenden Kriterien seien hier punktuell genannt. Die gesamte Matrix soll nicht
öffentlich werden, da sonst eine passgenaue Ausrichtung eines potentiellen Bewerbers möglich wäre.
Die „Clearinggruppe“ und die „Lenkungsgruppe“ bewertet Großveranstaltungen u.a. unter
folgenden Gesichtspunkten:
Thematische Ausrichtung (politische Relevanz / touristische Relevanz)
Strategische Ziele der Kommunalpolitik, darunter z.B.:
- Steigerung Lebensqualität für die Leipziger
- Förderung der Nachhaltigkeit
- Möglichkeit der bürgerschaftlichen Beteiligung
- Förderung von Integration / Chancengerechtigkeit
Infrastrukturelle Ressourcen (Kapazitätsbetrachtung der Veranstaltung), darunter
z.B.:
- Nutzung ÖPNV ist Teil des Beförderungskonzeptes / Umweltverträglichkeit
Ziele des Veranstalters, Potenziale u. Risiken der Veranstaltung, darunter z.B.:
- Detailliertes Nachhaltigkeitskonzept
Hier werden ausdrücklich soziale und ökologische Gesichtspunkte bewertet. Somit ist die
Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Dimension bei der Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen bereits Verwaltungshandeln.
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Sicher kann eine Überprüfung der vorhandenen Kriterien zielführend sein. Grundlage dafür
können u.a. der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der „Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungswirtschaft“ sein. Denn bei Großveranstaltungen, die die Stadt
selbst durchführt bzw. die durch die Stadt Leipzig gefördert werden, sollten Kriterien der
Nachhaltigkeit und deren Einhaltung noch stärker zum Standard werden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Bewertungsmatrix
der „Clearinggruppe und Lenkungsgruppe Großveranstaltungen“ zu überprüfen.
Die Überprüfung erfolgt bis zum 2. Quartal 2019. Das Ergebnis wird in relevanten Fachausschüssen (FA Kultur, FA Umwelt und Ordnung, FA Wirtschaft und Arbeit) vorgestellt. Die
Nachhaltigkeitskriterien der Bewertungsmatrix werden anschließend veröffentlicht.
Beispiele für die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei Großveranstaltungen, die
nicht durch die Clearinggruppe und Lenkungsgruppe Großveranstaltungen bewertet
wurden/werden
Als positives Beispiel sei hier der „Deutsche Evangelische Kirchentag“ aufgeführt. Der Kirchentag war die erste Veranstaltung, die seit 2007 ein Umweltmanagementsystem nach der
"Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25.11.2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung" dauerhaft in ihrer Organisation
verankert hat.
Beispielgebend kann auch auf das Sportprogramm 2024 verwiesen werden. Unter dem Thema Sportentwicklungsplanung, Kapitel 3.4.3.3, Seite 353 sind, auf Grundlage des Leitfadens
für umweltfreundliche Sportveranstaltungen des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie
des Bundesministeriums des Innern, die verschiedenen Aspekte (Klima, Verkehr, Catering,
Wasser, Abfall, Natur und Landwirtschaft, Merchandising u. a.) benannt. In der Akquise, Planung und Durchführung der Sportveranstaltungen werden die verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekte bereits berücksichtigt und möglichst weitgehend mit den Veranstaltern von Sportgroßveranstaltungen (nationale, kontinentale und internationale Sportfach- und -dachverbände) in der Umsetzung der unterschiedlichsten Formate diskutiert und vorangetrieben. Im Bewerbungsverfahren zur UEFA-Euro 2024 trug dieser Teil der Leipziger Bewerbung maßgeblich mit zur Auswahl der Stadt Leipzig als potentieller Austragungsort bei.
Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Genehmigungsverfahren
Hinweise an die Veranstalter auf eine nachhaltige Durchführung seiner Veranstaltungen sind
bereits gängige Verwaltungspraxis. Bei kleineren Veranstaltungen bezieht sich dies im Wesentlichen auf Aspekte wie den Einsatz von Mehrweggeschirr, Mehrwegbechern, Pfandsystemen, die Barrierefreiheit von Veranstaltungen oder das Abfallrecycling.
Eine Veranstaltung so nachhaltig wie möglich durchzuführen, obliegt im Rahmen geltenden
Rechts bislang der Selbstverpflichtung des Veranstalters im Rahmen seines Budgets. Die
Möglichkeit, die Durchführung einer Veranstaltung beispielsweise nach Maßgabe der geltenden Sondernutzungssatzung oder den Vorschriften des § 29 Abs. 2 StVO zu untersagen,
weil der Veranstalter die Durchführung einer „nachhaltigen Veranstaltung“ nicht sicherstellen
will oder (finanziell) kann, besteht derzeit aus rechtlichen Gründen nicht.
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