Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1468640.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
06.12.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06224-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Zentrales Vertretungssystem Kindertagespflege
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Der VKKJ wird mit dem Aufbau und der Durchführung des zentralen
Vertretungssystems ab 01.01.2019 beauftragt. Der VKKJ aktiviert dafür zusätzlich
0,75 VzÄ. Eine Refinanzierung der dafür erforderlichen Personal- und Sachkosten
in Höhe von 65 T€ im Jahr 2019ff. erfolgt durch die Stadt Leipzig.
Die Modelle Springer und Stützpunkte werden als Regelvertretungsleistungen
entwickelt.
Aufbau, und Durchführung und Finanzierung des zentralen Vertretungssystems
werden evaluiert.
Die aktuell vorgehaltenen Vertretungsplatzangebote des VKKJ und der freien
Träger sollen bis zur Vorlage eines erfolgreichen Ausschreibungsergebnisses
längstens jedoch bis zum 31.12.2019 unter den bisherigen Bedingungen
weitergeführt werden.
Das Vertretungssystem wird so eingeführt, dass ein Vertretungsverhältnis
von 1:8 (Acht Kindertagespflegestellen werden von einer regional
zuständigen
Ersatztagespflegestelle
bzw.
Ersatztagespflegeperson
vertreten) realisiert wird.
Um dem Fachkraftbedarf und den hohen Anforderungen an eine
Ersatztagespflegeperson gerecht zu werden, erfolgt eine pauschale
Finanzierung der monatlichen Aufwendungen die einen angenommenen
durchschnittlichen Betreuungsaufwand, angemessene Kennenlernzeiten
und entsprechende fachliche Weiterbildung berücksichtigen.
Die
Ersatztagespflegepersonen
dürfen
gegenüber
den
regulären
Tagespflegepersonen nicht schlechter gestellt werden.
Sachverhalt:
1/3
Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung
einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in
Kindertagespflege.
Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt bereits in 2010 den Kommunen1, dass ein
Vertretungssystem aufzubauen ist, welches sich am Rechtsanspruch der Eltern orientiert.
Um rechtssicher zu handeln, hat sich die Kommune an der Bedarfslage zu orientieren. In
Leipzig werden in 2019 voraussichtlich 3128 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung
stehen. Die Kindertagespflege ist rechtlich der institutionellen Kindertagesbetreuung
gleichgestellt. Daraus folgt, dass Eltern, die einen Tagespflegeplatz für Ihr Kind in Anspruch
nehmen, gleich zu behandeln sind mit Eltern, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
in Anspruch nehmen. Ebenso gilt für diese Eltern das Wunsch- und Wahlrecht. Das
Vertretungssystem muss für alle Kinder, die einen Tagespflegeplatz in Anspruch nehmen,
verfügbar und in entsprechender Entfernung vom Wohnort der Eltern erreichbar sein.
Aus pädagogischen Gesichtspunkten ist dafür zu sorgen, dass jede
Vertretungstagespflegeperson bzw. Stützpunkt-Tagespflegeperson die Kinder in der
Tagesgruppe kennt. Eine räumliche Zuordnung ist zwingend notwendig, damit das System
funktionieren kann. Einer Vertretungstagespflegeperson können aus Sicht der Informationsund Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen2 maximal 8 Tagesmütter zugeordnet
werden, das zeigen die Erfahrungen aus anderen Kommunen in Sachsen. Das heißt, dass
eine Vertretungsperson zu max. 40 Kindern und deren Eltern sowie den Tagesmüttern einen
tragfähigen Kontakt aufbauen muss, damit im Vertretungsfall das Kind auch betreut werden
kann. D.h. wir benötigen in Leipzig aktuell zusätzlich 75 Vertretungstagesmütter. Dies ist im
Hinblick auf die Fachkraftsituation schwer, bzw. nur schrittweise zu realisieren.
Bei durchschnittlich 20%igem regulärem Ausfall (geplant und ungeplant) an
Betreuungszeiten per annum sind auch diese Vertretungspersonen zu vertreten, hier kann
dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden(10% Vertretung). Unabhängig davon, ob die
Vertretungsperson in einem Stützpunkt arbeitet oder mobil arbeitet, ist diese gleichgestellt zu
regulären Tagespflegepersonen entsprechend Stadtratsbeschluss zu entlohnen.
Um die Berechnung verwaltungsvereinfachend zu gestalten, könnte sich beispielsweise an
der Finanzierung in der Stadt Heidenau orientiert werden. Dort bekommen
Kindertagespflegepersonen einen pauschalen Betrag von 1.800 € zzgl. hälftiger Erstattung
der anfallenden Versicherungen (Gleichbehandlung mit regulären Tagespflegepersonen). In
dieser pauschalen Leistung sind Kosten enthalten, dies sich an einem bewährten
Praxisbeispiel orientieren (Stadt Heidenau über pauschale 6h Monatliche Kosten für 75
Ersatztagespflegepersonen: 135.000€ zzgl. hälftiger Erstattung.
Eine pauschale Finanzierung würde den untragbaren Verwaltungsaufwand, der bei einer
Spitzabrechnung zu erwarten wäre, auf das notwendige Maß minimieren und zugleich der
Tagespflegeperson eine wirtschaftliche Planungssicherheit geben.
Die jährlichen Kosten dürften bei etwa 1.620.000,00 € liegen, wobei zusätzlich die
Stützpunktkosten / Sachkosten einberechnet werden müssen.
Eine schrittweise Einführung, welche bei einem solchen Personalbedarf alternativlos wäre,
kann dann auch nur entsprechend Punkt 5 unter Einhaltung des Betreuungsverhältnisses 1:8
erfolgen.
Broschüre des Deutschen Jugendinstitutes „Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege. Praxismaterialien
für die Jugendämter“ Nr. 4, Oktober 2010
2 „Vertretung in der Kindertagespflege – Grundlagen und Ansätze - Eine sächsische Arbeitshilfe“ Informationsund Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen 2013
1
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Anlagen:
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