Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1455824.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
07.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06644
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung - Leiter der Branddirektion
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
12.12.2018
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Leiter der Branddirektion Herr Peter Heitmann wird zum Leitenden Stadtdirektor (B 2
SächsBesG) befördert.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges:
1/3
Verwaltungshandeln
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
Herrn Peter Heitmann wurden im Ergebnis eines Auswahlverfahrens die Aufgaben als Leiter
der Branddirektion mit Wirkung vom 1. Juni 2016 übertragen. Mit Wirkung vom 10. Juli 2017
wurde er zum Leitenden Branddirektor (Besoldungsgruppe A 16 Sächsisches
Besoldungsgesetz) befördert.
Durch die Entwicklung der Aufgabenstruktur der Branddirektion obliegt der Funktion
Amtsleitung der Branddirektion eine herausgehobene Stellung innerhalb der
Organisationsstruktur der gesamten Stadtverwaltung. Im Ergebnis dessen ist dieser
Dienstposten mit der Besoldungsgruppe B 2 bewertet und im Stellenplan der Branddirektion
mit B 2 ausgewiesen.
Die Eignung für den höherwertigen Dienstposten wurde im Ergebnis der dienstlichen
Beurteilung für Herrn Heitmann festgestellt.
Daher wird vorgeschlagen, Herrn Peter Heitmann mit Wirkung vom 17. Dezember 2018 zum
Leitenden Stadtdirektor (B 2 SächsBesG) zu befördern.
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung.
Anlage:
Lebenslauf (nichtöffentlich)
3/3